#26.8 Globale Mindestbesteuerung auf dem Prüfstand

#26.8 Globale Mindestbesteuerung auf dem Prüfstand

| In dieser Episode diskutieren Jens und Goetz gemeinsam mit ihrem geschätzten Team-Kollegen und EU-Recht-Experten Thomas Sendke letzte Neuerungen bei der globalen Mindestbesteuerung. Wie stehen die Chancen, dass Unternehmen durch einen Rechtsspruch doch noch von ihren umfangreichen Compliance Pflichten befreit werden?

Den Anlass gibt zunächst ein aktuelles Urteil des FG Köln vom 24. Juni 2026. Erstmals hat sich darin ein deutsches Gericht mit der Mindeststeuer befasst und die Klage als unzulässig abgewiesen. Zur Begründung: Die aufgeworfenen Grundsatzfragen könnten auch im Rahmen einer späteren Anfechtungsklage geklärt werden. Kann das zutreffend sein oder verkürzt diese Ansicht den gebotenen Rechtsschutz?

Zumindest die Revision wurde zugelassen. Der BFH wird sich damit befassen. Was kann er entscheiden? Welche Fragen stellen sich ihm? Und welche kann er gar nicht selbst beantworten, weil am Ende nur der EuGH das letzte Wort hat?

Denn die brisante Frage, ob die EU überhaupt die Kompetenz hatte, die Mindestbesteuerungsrichtlinie auf Basis von Art. 115 AEUV zu erlassen, ist damit bislang noch von keinem Gericht beantwortet worden. Und selbst wenn sie verneint würde – was wäre dann mit dem deutschen Umsetzungsgesetz? Gilt es fort oder fällt es mit der Richtlinie?

Dazu gibt es Neuigkeiten aus Belgien: Der dortige Verfassungsgerichtshof hat ausdrücklich an seinem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH festgehalten – trotz des sogenannten Side-by-Side Package, das US-Unternehmen weitgehend aus der UTPR herausnimmt. Das Verfahren bleibt also anhängig. Ob und wie der EuGH sich dazu äußern wird, bleibt offen. Aber er kann sich der Frage jetzt kaum mehr entziehen.

Was das alles für betroffene Unternehmen jetzt konkret bedeutet, besprechen Jens, Goetz und Thomas in dieser Episode. Viel Spaß beim Hören!