Was dich bei TAXpod erwartet
TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlicht worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zur Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!

Die aktuelle TAXpod-Episode – Direkt reinhören!
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TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!
Wir widmen uns erneut den aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung der Monate Januar & Februar und beginnen in II R 19/24 mit der Frage, ob § 7 Abs. 8 ErbStG einen subjektiven Bereicherungswillen voraussetzt.
Weiter geht’s mit VIII R 14/23 und der Frage, ob der Zins aus einem Genussrecht, das einem AN gewährt wird, Lohn oder Kapitaleinkünfte darstellt. Ein vergleichbares Urteil, bei der ein GF diesmal als stiller Gesellschafter seines AG beteiligt wurde, findet sich in VIII R 13/23. Erneut um Arbeitslohn geht es in VI R 18/24 und die zu klärende Frage, ob eine Feier eines AG anlässlich der Verabschiedung eines AN Arbeitslohn darstellt.
Im Block PersG streifen wir IV R15/22 und die Frage, ob eine Realteilung auch dann buchwertneutral erfolgen kann, wenn ein Realteiler eigene Anteile erhält. IV R 12/23 legt fest, wann Anteile eines Mitunternehmers an einer KapG dem Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft zuzurechnen sind. IV R 20/23 regelt, wie ein Wirtschaftsgut, das „quoad sortem“ in eine PersG eingebracht wurde, zu bilanzieren ist. Ebenfalls praxisrelevant ist IV R 14/23 zu § 15b EStG: Führen Verluste einer Gründungskommanditistin aus der Inanspruchnahme eines IAB zur Annahme eines Steuerstundungsmodells?
In X R 20/22 schwenken kurz zu Stiftungen und insb. zu den Anforderungen, denen Spenden/Zuwendungen an eine Schweizer Stiftung genügen müssen.
GrESt: In II R 32/22 hatte der BFH zu entscheiden, wann die Übernahme eines persönlichen Wohnungsrechts die Gegenleistung erhöht. In II R 20/23 hat der BFH noch einmal die strengen Anforderungen an die Anzeigepflichten des Steuerpflichtigen bestätigt.
Umwandlungsrecht: Wir diskutieren in I R 9/23, ob sich die umwandlungssteuerliche Norm § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG (Besitzzeitanrechnung) auf das zeitpunktbezogene Beteiligungserfordernis des gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a Satz 1 auswirkt.
Zuletzt besprechen wir in IV R 17/23 noch, wie teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Rahmen des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG zu behandeln sind.

Zur Historie – Und wie es eigentlich zu TAXpod kam
Wir springen zurück in den März 2019. Im Bonner Headquarter von Flick Gocke Schaumburg sitzen Jens und FGS-Kollege Nils Häck im Rahmen eines Webinars zusammen und informieren zum Thema Wegzug aus der Schweiz. Goetz pendelt zu diesem Zeitpunkt noch regelmäßig von Düsseldorf nach Bonn und überbrückt die Fahrzeit mit dem Hören von Podcasts. Im Anschluss an das Webinar kommt dann schließlich eins zum anderen. „Wollen wir nicht mal einen Podcast rund um Steuerthemen starten?“ stellen Goetz und Jan Rieck, seines Zeichens ehemaliger und sehr vermisster Kollege sowie TAXpod-Mitbegründer und -Co-Host, als Frage in den Raum. „Klar, macht einfach mal!“ – Wie auch sonst sollte die Antwort darauf von Jens lauten. Gesagt, getan. Bereits wenige Wochen später ist TAXpod im Juni 2019 zum ersten Mal „on air“.
Da im weiteren Verlauf jedoch weder Jens Goetz für ein festes Büro in Bonn gewinnen – noch umgekehrt Goetz Jens für den Düsseldorfer Standort begeistern kann, macht sich TAXpod – auch durch den Beginn der Coronapandemie – sehr schnell das Prinzip der Remote-Aufnahmen zu eigen. Doch auch nach dem Wechsel von Jan zum BMF Ende 2020 versuchen die beiden übrigen Hosts so oft wie möglich für die Aufnahmen an einem Tisch zu sitzen. Nach einer rund dreimonatigen TAXpod-Kreativpause, die der Vorbereitung von Goetz auf seine Steuerberaterprüfung geschuldet ist, schafft es TAXpod im Anschluss bis August 2021 noch auf insgesamt stolze 47 Episoden.
Zu Beginn des Jahres 2023 heißt es nun endlich „to be continued“! Mithilfe der kreativen Unterstützung von Frederic Sobottka in puncto Branding sowie während der Vorbereitungen auf den Relaunch ist TAXpod nun bestens gerüstet, um künftig wieder regelmäßig und ohne Kreativpausen zu erscheinen.
