Was dich bei TAXpod erwartet
TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlicht worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zur Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!

Die aktuelle TAXpod-Episode – Direkt reinhören!
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TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!
In der neuen Episode widmen wir uns in gewohnter Runde der BFH-Rechtsprechung der vergangenen zweieinhalb Monate – diesmal mit einem besonders dichten Programm.
Wir starten mit I R 37/22 und der Frage, wann eine Gewinnabführung im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses tatsächlich durchgeführt ist.
In IV R 5/24 hatte der BFH darüber zu befinden, ob verlustgeneigte Wirtschaftsgüter – hier ein Aktiendepot – dem Betriebsvermögen zugerechnet werden können.
Weiter geht’s mit I R 13/25 und der Gewinnfeststellung bei einer atypisch stillen Gesellschaft: Wie hoch ist der Sonderbetriebsgewinn des stillen Beteiligten aus Zinsen eines Darlehens, das er der Gesellschaft gewährt hat und auf welcher Ebene wird festgestellt?
In II R 5/24 hatte der BFH zu klären, wann der Bewegungstatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG bei Personengesellschaften erfüllt ist und ob die Befreiung nach § 6 GrEStG erreichbar bleibt. Wirtschaftliche oder zivilrechtliche Betrachtung?
Im Umwandlungssteuerrecht widmen wir uns X R 32/23 und der praxisrelevanten Frage, ob der Antrag auf Buchwertfortführung nach § 21 Abs. 2 Satz 3 UmwStG auch konkludent gestellt werden kann – etwa durch die bloße Abgabe einer Steuererklärung.
In IV R 25/23 beschäftigen wir uns anschließend mit den Voraussetzungen, unter denen die Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG als unentgeltlich gilt, wenn negative Darlehenskonten übernommen werden.
Mit V R 11/24 widmen wir uns der Gemeinnützigkeit bei unternehmensverbundenen Stiftungen – und insbesondere der Frage: Welche Motive darf der Steuerpflichtige mit Bick auf die „Selbstlosigkeit“ verfolgen, ohne die Steuerbefreiung einzubüßen?
Auch zur passiven Entstrickung besprechen wir zwei Urteile: I R 41/22 betrifft die Frage, ob die Einführung einer Immobilienklausel für Immobiliengesellschaften im DBA Spanien zu einer Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG geführt hat. I R 6/23 stellte sich dagegen die Frage, ob mit der Schaffung des Art.13 Abs. 1 erstmals australisches Besteuerungsrecht an den Veräußerungsgewinn einer australischen Immobilie begründet wurde.
III R 38/22 widmet sich sodann der Frage, ob in doppelstöckigen Strukturen beim Verkauf von Mitunternehmeranteilen an Projektgesellschaften gewerbesteuerlicher Ertrag entstehen kann.
Nochmal Grunderwerbsteuer: In II R 24/23 geht es zunächst um die Rückabwicklung eines Immobilienkaufs und die Anwendbarkeit des § 16 GrEStG. Anschließend wenden wir uns in II R 9/23 der Frage zu, wie die Übertragung von Anteilen an einer immobilienhaltenden Personengesellschaft vom Treuhänder auf den Treugeber zu besteuern ist.
Zum Abschluss noch drei Urteile zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung: III R 28/24 betrifft Mietaufwendungen, während III R 3/23 und III R 39/22 zwei personalnahe Konstellationen beleuchten – Dienstwohnungen für kurzfristig Beschäftigte und Mitarbeiterunterkünfte.
Viel Spaß beim Hören!

Zur Historie – Und wie es eigentlich zu TAXpod kam
Wir springen zurück in den März 2019. Im Bonner Headquarter von Flick Gocke Schaumburg sitzen Jens und FGS-Kollege Nils Häck im Rahmen eines Webinars zusammen und informieren zum Thema Wegzug aus der Schweiz. Goetz pendelt zu diesem Zeitpunkt noch regelmäßig von Düsseldorf nach Bonn und überbrückt die Fahrzeit mit dem Hören von Podcasts. Im Anschluss an das Webinar kommt dann schließlich eins zum anderen. „Wollen wir nicht mal einen Podcast rund um Steuerthemen starten?“ stellen Goetz und Jan Rieck, seines Zeichens ehemaliger und sehr vermisster Kollege sowie TAXpod-Mitbegründer und -Co-Host, als Frage in den Raum. „Klar, macht einfach mal!“ – Wie auch sonst sollte die Antwort darauf von Jens lauten. Gesagt, getan. Bereits wenige Wochen später ist TAXpod im Juni 2019 zum ersten Mal „on air“.
Da im weiteren Verlauf jedoch weder Jens Goetz für ein festes Büro in Bonn gewinnen – noch umgekehrt Goetz Jens für den Düsseldorfer Standort begeistern kann, macht sich TAXpod – auch durch den Beginn der Coronapandemie – sehr schnell das Prinzip der Remote-Aufnahmen zu eigen. Doch auch nach dem Wechsel von Jan zum BMF Ende 2020 versuchen die beiden übrigen Hosts so oft wie möglich für die Aufnahmen an einem Tisch zu sitzen. Nach einer rund dreimonatigen TAXpod-Kreativpause, die der Vorbereitung von Goetz auf seine Steuerberaterprüfung geschuldet ist, schafft es TAXpod im Anschluss bis August 2021 noch auf insgesamt stolze 47 Episoden.
Zu Beginn des Jahres 2023 heißt es nun endlich „to be continued“! Mithilfe der kreativen Unterstützung von Frederic Sobottka in puncto Branding sowie während der Vorbereitungen auf den Relaunch ist TAXpod nun bestens gerüstet, um künftig wieder regelmäßig und ohne Kreativpausen zu erscheinen.
