Was dich bei TAXpod erwartet
TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlicht worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zur Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!

Die aktuelle TAXpod-Episode – Direkt reinhören!
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TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!
In dieser Episode widmen wir uns in gewohnter Runde wieder der aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung. Dieses Mal aus dem Monat Oktober, in dem es wieder einige sehr interessante Entscheidungen gegeben hat. Insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung des Nießbrauchers an Personengesellschaften sowie in Bezug auf die erbschaftsteuerliche Behandlung ausländischer Stiftungen.
Wir starten mit II R 30/22 und der Frage, ob eine Schweizer Stiftung mit klarem Verwaltungssitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland der deutschen Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt. Mit II R 31/22 und II R 56/22 führt der BFH seine Linie im Bereich von § 6a GrEStG konsequent fort und entscheidet en passant darüber, ob Gebietskörperschaften herrschendes Unternehmen sein können. Das Urteil II R 12/21 klärt, ob eine Erbauseinandersetzung auch mehr als sechs Monate nach dem Erbfall zum sog. Begünstigtentransfer berechtigen kann, wenn ein innerer Zusammenhang zum Erbfall fortbesteht. In II R 22/21 entscheidet der BFH, wie die Bereicherung bei disquotalen Einlagen in eine Körperschaft bemessen wird.
In II R 18/23 beschäftigt sich der BFH damit, ob das Halten eines Familienheims über eine GbR der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a EStG unterliegen kann. IV R 36/22 konturiert die Fragestellung, inwieweit ein Nießbraucher Mitunternehmer sein kann – eine zentrale Frage insbesondere für die Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG. Das Urteil III R 45/22 konkretisiert die Voraussetzungen einer Gewinnerzielungsabsicht und inwieweit Veräußerungsgewinne auch bei Vermietungs-Cases in die Prognosegrundlage aufgenommen werden. Zum Abschluss dann noch einmal Grunderwerbsteuer: In II B 23/25 (AdV) bestätigt der BFH erneut, dass die Festsetzung von Signing & Closing GrESt nicht zutreffend ist. Allerdings ist die Grunderwerbsteuer des § 1 Abs. 2b GrEStG im Ergebnis „von Dauer“.
Die Entscheidungsvorschau zu den mündlichen Verhandlungen am BFH aus dem vergangenen Monat ist dagegen ausnahmsweise eher überschaubar. Viel Spaß beim Hören!

Zur Historie – Und wie es eigentlich zu TAXpod kam
Wir springen zurück in den März 2019. Im Bonner Headquarter von Flick Gocke Schaumburg sitzen Jens und FGS-Kollege Nils Häck im Rahmen eines Webinars zusammen und informieren zum Thema Wegzug aus der Schweiz. Goetz pendelt zu diesem Zeitpunkt noch regelmäßig von Düsseldorf nach Bonn und überbrückt die Fahrzeit mit dem Hören von Podcasts. Im Anschluss an das Webinar kommt dann schließlich eins zum anderen. „Wollen wir nicht mal einen Podcast rund um Steuerthemen starten?“ stellen Goetz und Jan Rieck, seines Zeichens ehemaliger und sehr vermisster Kollege sowie TAXpod-Mitbegründer und -Co-Host, als Frage in den Raum. „Klar, macht einfach mal!“ – Wie auch sonst sollte die Antwort darauf von Jens lauten. Gesagt, getan. Bereits wenige Wochen später ist TAXpod im Juni 2019 zum ersten Mal „on air“.
Da im weiteren Verlauf jedoch weder Jens Goetz für ein festes Büro in Bonn gewinnen – noch umgekehrt Goetz Jens für den Düsseldorfer Standort begeistern kann, macht sich TAXpod – auch durch den Beginn der Coronapandemie – sehr schnell das Prinzip der Remote-Aufnahmen zu eigen. Doch auch nach dem Wechsel von Jan zum BMF Ende 2020 versuchen die beiden übrigen Hosts so oft wie möglich für die Aufnahmen an einem Tisch zu sitzen. Nach einer rund dreimonatigen TAXpod-Kreativpause, die der Vorbereitung von Goetz auf seine Steuerberaterprüfung geschuldet ist, schafft es TAXpod im Anschluss bis August 2021 noch auf insgesamt stolze 47 Episoden.
Zu Beginn des Jahres 2023 heißt es nun endlich „to be continued“! Mithilfe der kreativen Unterstützung von Frederic Sobottka in puncto Branding sowie während der Vorbereitungen auf den Relaunch ist TAXpod nun bestens gerüstet, um künftig wieder regelmäßig und ohne Kreativpausen zu erscheinen.
