Was dich bei TAXpod erwartet
TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlicht worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zur Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!

Die aktuelle TAXpod-Episode – Direkt reinhören!
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TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!
Weiter geht’s mit unserer dreißigminütigen BFH-Reihe und mit den aus unserer Sicht wesentlichen Urteilen, die im Juni und Juli vom Bundesfinanzhof veröffentlicht worden sind.
Den Auftakt macht ein verfahrensrechtlicher Fall: In II R 38/23 hatte der BFH zu klären, wie viele Gebühren im Zuge einer verbindlichen Auskunft festgesetzt werden dürfen, wenn ein mehraktiges Geschehen – etwa eine in mehreren Schritten vollzogene vorweggenommene Erbfolge – abgefragt wird.
Eher leichte Kost bietet X R 23/24: Können Sonderabzugsbeträge nach § 10f EStG für die Sanierung eines Baudenkmals zur Eigennutzung auf Erben übergehen?
Komplexer eine Rechtsprechungsänderung zur Steuerpflicht von Zinsanteilen in gestundeten Kaufpreisforderungen in VIII R 30/24: Muss bei Ratenzahlungsvereinbarungen im Zuge des Verkaufs von unentgeltlich erworbenen Assets zwangsläufig ein ertragsteuerlicher Zinsanteil nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG angesetzt werden?
Nur kurz angerissen: I R 11/24 und die Frage, wie das Tatbestandsmerkmal des Nahestehens im Sinne von § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG bei Beteiligung natürlicher Personen auszulegen ist.
Grunderwerbsteuer: In II R 2/23 ging es um die Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG – konkret um die Frage, ob eine Erbengemeinschaft als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, worauf es am Ende nicht ankam.
Der Vollständigkeit halber streifen wir IV R 3/23: Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG bereits in der notariellen Urkunde über die Umwandlung gestellt werden kann – und ob Übernahmeverluste in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sind.
Im Bewertungsrecht besprechen wir zwei Entscheidungen: II R 17/23 betrifft die Frage, ob eine wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängte Geldbuße als außerordentlicher Aufwand dem Ausgangswert hinzuzurechnen ist. In II R 2/24 stellte sich die Frage, ob Verzugszinsen bei der Anteilsbewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren vollumfänglich berücksichtigt werden können.
Den Abschluss bilden zwei erbschaft- und schenkungssteuerliche Urteile: II R 1/22 widmet sich der Frage, ob die Festsetzung der Erbschaftsteuer ausnahmsweise aus sachlichen Billigkeitsgründen unterbleiben kann. Und in II R 27/22 geht es um die Schenkung einer Kapitallebensversicherung: Lässt sich ein vom Schenker vorbehaltener Nießbrauch am Rückkaufswert vom steuerpflichtigen Wert der Bereicherung abziehen?
Viel Spaß beim Hören!
Noch ein kurzer Hinweis: Bei einer Tonspur wird’s leider etwas kratzig. Das war das Mikro, nicht der Inhalt. Nächstes Mal geht’s besser.

Zur Historie – Und wie es eigentlich zu TAXpod kam
Wir springen zurück in den März 2019. Im Bonner Headquarter von Flick Gocke Schaumburg sitzen Jens und FGS-Kollege Nils Häck im Rahmen eines Webinars zusammen und informieren zum Thema Wegzug aus der Schweiz. Goetz pendelt zu diesem Zeitpunkt noch regelmäßig von Düsseldorf nach Bonn und überbrückt die Fahrzeit mit dem Hören von Podcasts. Im Anschluss an das Webinar kommt dann schließlich eins zum anderen. „Wollen wir nicht mal einen Podcast rund um Steuerthemen starten?“ stellen Goetz und Jan Rieck, seines Zeichens ehemaliger und sehr vermisster Kollege sowie TAXpod-Mitbegründer und -Co-Host, als Frage in den Raum. „Klar, macht einfach mal!“ – Wie auch sonst sollte die Antwort darauf von Jens lauten. Gesagt, getan. Bereits wenige Wochen später ist TAXpod im Juni 2019 zum ersten Mal „on air“.
Da im weiteren Verlauf jedoch weder Jens Goetz für ein festes Büro in Bonn gewinnen – noch umgekehrt Goetz Jens für den Düsseldorfer Standort begeistern kann, macht sich TAXpod – auch durch den Beginn der Coronapandemie – sehr schnell das Prinzip der Remote-Aufnahmen zu eigen. Doch auch nach dem Wechsel von Jan zum BMF Ende 2020 versuchen die beiden übrigen Hosts so oft wie möglich für die Aufnahmen an einem Tisch zu sitzen. Nach einer rund dreimonatigen TAXpod-Kreativpause, die der Vorbereitung von Goetz auf seine Steuerberaterprüfung geschuldet ist, schafft es TAXpod im Anschluss bis August 2021 noch auf insgesamt stolze 47 Episoden.
Zu Beginn des Jahres 2023 heißt es nun endlich „to be continued“! Mithilfe der kreativen Unterstützung von Frederic Sobottka in puncto Branding sowie während der Vorbereitungen auf den Relaunch ist TAXpod nun bestens gerüstet, um künftig wieder regelmäßig und ohne Kreativpausen zu erscheinen.
