#26.2 Versprochen, geliefert? – Zwischenbilanz zur Steuergesetzgebung seit der Bundestagswahl 2025
| Diese Episode widmen wir den gesetzgeberischen steuerlichen Aktivitäten seit der letzten Bundestagswahl. Wir erinnern uns: Damals war die Union mit dem Versprechen angetreten, der deutschen Wirtschaft einen Schub zu verpassen. Auch Steuererhöhungen sollte es – zumindest bis vor Kurzem – nicht geben. Erschreckenderweise hat es bis heute recht wenig Bewegung gegeben, sodass Jens im Verlauf der Aufzeichnung meint, dass das beste Gesetz wohl gewesen wäre, am Anfang der Legislaturperiode zu versprechen, mal fünf Jahre gar nichts zu machen. Vom angekündigten „Herbst der Reformen“ scheint wenig übrig geblieben zu sein…
Das Standortförderungsgesetzt, das am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, enthält aus steuerrechtlicher Sicht nicht viel. Erwähnenswert ist die Anpassung im InvStG, wodurch Investmentfonds nach dem InvStG nun auch gewerblich tätig sein dürfen. Der Blick geht hierbei insbesondere in Richtung Förderung erneuerbarer Energien. Hilfreich ist zudem die Änderung bei § 6b Abs. 10 EstG, der so genannten Reinvestitionsklausel, mit der stille Reserven nun bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro auf neu angeschaffte Assets übertragen werden können.
Im Januar 2026 beschloss das Kabinett dann größtenteils berufsrechtliche Änderungen im Steuerberatungsgesetz. Materielle Regeln sind vereinzelt auch enthalten: Die Erhöhung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer ab dem Erhebungszeitraum 2027 ist dort zu finden. Positiv hervorzuheben sind die Reform des GreStG mit der die Signing-Closing-Thematik nun nachvollziehbar geregelt worden ist. Zusätzlich sind noch die Anzeigefristen von 2 auf 4 Wochen verlängert worden.
Wenig Gestaltungsanspruch hatte hingegen das JStG 2025. Die Meilensteine sind die Anhebung und Vereinheitlichung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer und die USt-Reduzierung auf 7% für Speisen in der Gastronomie.
Mit einem gewissen Blick zurück auf den Investitionsbooster vom 1. Juli 2025 sieht man, dass dort nicht viel mehr als die degressive AfA (bis 30% p.a.) für bewegliche Wirtschaftsgüter enthalten ist sowie die Senkung der Körperschaftssteuer um jährlich 1% ab 2028 und anschließend in den folgenden fünf Jahren auf 10%.
In Bezug auf die Diskussionsgrundlage zum § 15 AStG hatten wir bereits in einem separatem TAXpod berichtet.
Mit Blick in die Zukunft hatte sich Jens bereits auf das neue Aktivrentengesetz gefreut, durch das Personen älter als 67 Jahre seit dem 1. Januar 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Leider gilt das jedoch nur für Angestellte, nicht aber für selbstständige Unternehmer oder auch Freiberufler.
Und dann gab es Ende letzten Jahrs noch das Anpassungsgesetz zur Mindeststeuerreform mit dem ein paar Themen des Mindeststeuergesetzes angepasst worden sind. Unter anderem wurde der § 4j EstG (Lizenzschranke) gestrichen. Auch die Entwicklungen rund um den § 13 AStG sind hier sicherlich positiv hervorzuheben. Viel Spaß beim Hören!
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TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!
Diese Episode widmen wir den gesetzgeberischen steuerlichen Aktivitäten seit der letzten Bundestagswahl. Wir erinnern uns: Damals war die Union mit dem Versprechen angetreten, der deutschen Wirtschaft einen Schub zu verpassen. Auch Steuererhöhungen sollte es – zumindest bis vor Kurzem – nicht geben. Erschreckenderweise hat es bis heute recht wenig Bewegung gegeben, sodass Jens im Verlauf der Aufzeichnung meint, dass das beste Gesetz wohl gewesen wäre, am Anfang der Legislaturperiode zu versprechen, mal fünf Jahre gar nichts zu machen. Vom angekündigten „Herbst der Reformen“ scheint wenig übrig geblieben zu sein…
Das Standortförderungsgesetzt, das am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, enthält aus steuerrechtlicher Sicht nicht viel. Erwähnenswert ist die Anpassung im InvStG, wodurch Investmentfonds nach dem InvStG nun auch gewerblich tätig sein dürfen. Der Blick geht hierbei insbesondere in Richtung Förderung erneuerbarer Energien. Hilfreich ist zudem die Änderung bei § 6b Abs. 10 EstG, der so genannten Reinvestitionsklausel, mit der stille Reserven nun bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro auf neu angeschaffte Assets übertragen werden können.
Im Januar 2026 beschloss das Kabinett dann größtenteils berufsrechtliche Änderungen im Steuerberatungsgesetz. Materielle Regeln sind vereinzelt auch enthalten: Die Erhöhung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer ab dem Erhebungszeitraum 2027 ist dort zu finden. Positiv hervorzuheben sind die Reform des GreStG mit der die Signing-Closing-Thematik nun nachvollziehbar geregelt worden ist. Zusätzlich sind noch die Anzeigefristen von 2 auf 4 Wochen verlängert worden.
Wenig Gestaltungsanspruch hatte hingegen das JStG 2025. Die Meilensteine sind die Anhebung und Vereinheitlichung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer und die USt-Reduzierung auf 7% für Speisen in der Gastronomie.
Mit einem gewissen Blick zurück auf den Investitionsbooster vom 1. Juli 2025 sieht man, dass dort nicht viel mehr als die degressive AfA (bis 30% p.a.) für bewegliche Wirtschaftsgüter enthalten ist sowie die Senkung der Körperschaftssteuer um jährlich 1% ab 2028 und anschließend in den folgenden fünf Jahren auf 10%.
In Bezug auf die Diskussionsgrundlage zum § 15 AStG hatten wir bereits in einem separatem TAXpod berichtet.
Mit Blick in die Zukunft hatte sich Jens bereits auf das neue Aktivrentengesetz gefreut, durch das Personen älter als 67 Jahre seit dem 1. Januar 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Leider gilt das jedoch nur für Angestellte, nicht aber für selbstständige Unternehmer oder auch Freiberufler.
Und dann gab es Ende letzten Jahrs noch das Anpassungsgesetz zur Mindeststeuerreform mit dem ein paar Themen des Mindeststeuergesetzes angepasst worden sind. Unter anderem wurde der § 4j EstG (Lizenzschranke) gestrichen. Auch die Entwicklungen rund um den § 13 AStG sind hier sicherlich positiv hervorzuheben. Viel Spaß beim Hören!

