#26.1 Januar & Februar Briefing – 30 Min vom BFH

#26.1 Januar & Februar Briefing – 30 Min vom BFH

| In der ersten Episode 2026 widmen wir uns in gewohnter Runde wieder der aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung. Dieses Mal gleich für die beiden vergangenen Monate Januar und Februar.

Wir beginnen mit II R 19/24, einem schenkungssteuerlichen Urteil, und der Frage, ob der Verkauf eigener GmbH-Anteile durch einen der Gesellschafter an die GmbH (disquotale Einlage in eine Kapitalgesellschaft) bei einem im Verhältnis zur Bewertung objektiv zu günstigen Preis Schenkungssteuer auslöst, obwohl die Parteien (vorgeblich) nicht beabsichtigen, sich etwas zu schenken.

Weiter geht’s mit VIII R 14/23 und einer sehr interessanten Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen. Ist der Zins aus einem Genussrecht, das einem Arbeitnehmer gewährt wird, Lohn oder Kapitaleinkünfte mit entsprechendem Abgeltungssteuersatz? Ein vergleichbares Urteil, bei der ein Geschäftsführer diesmal als stiller Gesellschafter seines Arbeitgebers beteiligt wurde, bildet VIII R 13/23. Auch hier hatte der BFH zu entscheiden, ob möglicherweise Lohn auf die Vergütung des stillen Gesellschafters anzunehmen ist. Erneut um Arbeitslohn geht es in VI R 18/24 und der zu klärende Frage, ob eine Feier eines Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers Arbeitslohn oder Betriebsausgaben des Arbeitgebers darstellt.

Im Block Personengesellschaften streifen wir zunächst IV R15/22, in dem sich der BFH damit zu beschäftigen hatte, ob eine Realteilung auch dann buchwertneutral erfolgen kann, wenn ein Realteiler letztlich eigene Anteile erhält. In IV R 12/23 stellte sich die immer wieder extrem praxisrelevante Frage, ob Anteile eines Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft dem Sonderbetriebsvermögen II bei Mitunternehmerschaft zugerechnet werden können. Im Zuge von IV R 20/23 galt es zu klären, wie ein Wirtschaftsgut, das „quoad sortem“ in eine Personengesellschaft eingebracht wurde, zu bilanzieren ist. Ebenfalls praxisrelevant ist eine Entscheidung zu sog. „Steuerstundungsmodellen“ iSv § 15b EStG, IV R 14/23. Dabei ging es um die Frage, ob die Verluste einer Gründungskommanditistin aus der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags zur Annahme eines Steuerstundungsmodells führen.

In X R 20/22 schwenken kurz in den Bereich der Stiftungen und hier insbesondere zu den Anforderungen, denen Spenden oder Zuwendungen an eine Schweizer Stiftung genügen müssen.

Wir kommen schließlich zur Grunderwerbsteuer und einem Fall, der uns in der Praxis oft in verschiedensten Ausprägungen begegnet. In II R 32/22 hatte der BFH zu entscheiden, inwieweit sich die Übernahme eines persönlichen Wohnungsrechts im Zuge eines Asset-Deals auf die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer auswirkt. Wiederum um Grunderwerbsteuer geht es in II R 22/23, mit dem der BFH noch einmal die strengsten Anforderungen an die Anzeigepflichten des Steuerpflichtigen bestätigt, aus denen auch die Wiedereinsetzung nicht heraushelfen kann.

Aus dem Bereich Umwandlungsrecht und Gewerbesteuerrecht diskutieren wir anschließend in I R 9/23, ob sich die umwandlungssteuerliche Norm § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG auf das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg von Dividenden nach § 9 Nr. 2a Satz 1 auswirkt.

Zuletzt widmen wir uns in IV R 17/23 noch kurz der Frage, wie teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Rahmen des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG zu behandeln sind. Viel Spaß beim Hören!