#25.8 April & Mai Briefing – 30 Min vom BFH

#25.8 April & Mai Briefing – 30 Min vom BFH

| Wie der Titel bereits verrät, haben wir dieses Mal relevante Urteile der Monate April und Mai zusammengefasst – und schaffen es folglich und auch aufgrund der Vielzahl interessanter Entscheidungen nicht, unsere anpeilten 30min einzuhalten.

Wir starten mit dem Block „Internationales“: Im Urteil IX R 32/23 geht es zunächst um die Frage, ob die Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG auch dann greift, wenn die Betriebsstätte nur einem zu 30% an einer Personengesellschaft beteiligten Mitunternehmer vermittelt wird. Als Nächstes streifen wir das Urteil VIII R 32/21 zur Verzinsung von unionsrechtswidrig erhobener Quellensteuer und daraus resultierenden Erstattungsansprüchen beim BZSt. Anschließend beschäftigen wir uns mit zwei Urteilen, die jeweils den Betriebsstättenbegriff konturieren, nämlich I R 39/21 und I R 47/21. Mit I R 45/22 reißen wir noch kurz an, in welchem Verhältnis § 1 Abs. 5 AStG zur Gewinnaufteilung zwischen Betriebsstätte und Stammhaus in erster Schicht steht.

Weiter geht’s mit zwei „Immobilien-Entscheidungen“: Im AdV Beschluss II B 54/24 bestätigt der BFH (vorläufig), dass die Nachbehaltensfristen in §§ 5, 6 GrEStG durch die Reform 2021 nicht von 5 auf 10 Jahre verlängert wurden. Im Urteil III R 14/23 entscheidet der BFH, dass viele Verkäufe nach 6 Jahren Haltedauer nicht zwingend zum gewerblichen Grundstückshandel führen und erläutert, wann ausnahmsweise auch die persönliche Motivlage des Steuerpflichtigen relevant sein kann.

Interessant, wenngleich vieles offen lassend, zeigt II R 50/22 anhand einer typischen Liechtensteiner Stiftungsstruktur (zu Lebzeiten transparent, dann „umklappen“ in intransparent im Todesfall), welche erbschaftsteuerlichen Konsequenzen betroffen sein können. In IR 19/21 beweist der BFH, dass die Volltransparenz vermögensverwaltender Personengesellschaften von ihm ernst genommen wird. IX R 14/24 beschäftigt sich erneut mit der sehr bedeutsamen Frage, wem Erträge aus Nießbrauchsrechten bei Geschäftsanteilen zuzurechnen sind.

In IV R 21/22 geht es um eine alte Bekannte, nämlich Probleme bei der Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei einer unterjährigen Veräußerung von Mitunternehmerschaften. Schließlich beschäftigt sich  VIII B 33/24 dann noch mit der Frage, ob der unentgeltliche Erwerb eigener Anteile durch den 100% Gesellschafter eine vGA darstellen kann.

Abschließend bietet Christian Süß wie gewohnt einen kurzen Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten.

Viele Themen also! Und für die Beratungspraxis eine sehr relevante Episode. Viel Spaß beim Hören!