#25.16 Aktuelles zu ausländischen Familienstiftungen – Rechtsprechung und (Komplett-) Reform des § 15 AStG

#25.16 Aktuelles zu ausländischen Familienstiftungen – Rechtsprechung und (Komplett-) Reform des § 15 AStG

| In unserer bereits bekannten und besonders „stiftungsversierten Runde“ besprechen wir mit Tim Maciejewski und Ruben Rehr die neuesten Entwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zu ausländischen Familienstiftungen. Dabei starten wir mit Aspekten der grenzüberschreitenden Mobilität von Stiftungen und den daraus resultierenden Folgen.

So ging es im BFH-Urteil II R 30/22 zunächst um die Frage, ob eine Schweizer Stiftung, die ihren Ort der Geschäftsleitung (und damit Verwaltungssitz) in Deutschland hat, der Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt – was wesentlich damit zusammenhängt, ob die Stiftung beim „Zuzug“ ihre Rechtsfähigkeit einbüßt oder nicht.

Einen vergleichbaren Fall, Urteil vom 13.8.2025 – 4 K 2055/23 (Revision anhängig unter II R 41/25), hatte das FG München zu entscheiden. Allerdings nun mit EWR-Bezug. Dabei galt es zu klären, ob eine Zuwendung an eine Liechtensteiner Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland letztlich als Zuwendung an ihren Stifter zu bewerten ist – was erneut an ihrer Rechtsfähigkeit hängt.

Vor dem Hintergrund dieser „Zuzugsfälle“ diskutieren wir auch den umgekehrten Fall: Den Wegzug und auch die körperschaftsteuerliche Relevanz der hier erbschaftsteuerlich diskutierten Rechtsfragen.

Sodann beschäftigen wir uns mit der Zurechnungsbesteuerung. Hier ist nach dem von uns bereits besprochene BFH-Urteil IX R 32/22 vom 3.12.2024 ein neuer Gesetzesentwurf in die Verbändeanhörung gebracht worden, mit dem die Zurechnungsbesteuerung des § 15 AStG grundlegend verändert werden soll. Insbesondere soll der Escape des § 15 Abs. 6 AStG entfallen und stattdessen in § 15 Abs. 3 (Entwurfsfassung) ein Entlastungsbeweis möglich sein, wenn keine künstliche Gestaltung vorliegt. Wir diskutieren, was dies praktisch bedeuten kann. Viel Spaß beim Hören!