#25.13 Showdown: Wegzugsteuer vor dem EuGH

#25.13 Showdown: Wegzugsteuer vor dem EuGH

| Die Wegzugsteuer steht auf dem Prüfstand! Mit Beschluss vom 29.5.2025 hat das polnische Verwaltungsgericht (Wojewódzki Sąd Administracyjny) dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Vereinbarkeit der polnischen Wegzugsbesteuerung mit dem Unionsrecht zur Vorabentscheidung vorgelegt – insbesondere mit dem allgemeinen Freizügigkeitsrecht (C-430/25, Gena). Neben den Fragen, ob auch vor dem Zuzug nach Polen entstandene Wertsteigerungen im Rahmen der polnischen Wegzugsbesteuerung erfasst werden und stille Lasten unberücksichtigt bleiben dürfen, ist für die deutsche Wegzugsbesteuerung dabei insbesondere die dritte Vorlagefrage relevant: Ist es unionsrechtskonform, dass die Wegzugsteuer sofort oder allenfalls in Raten über fünf Jahre gezahlt werden kann?

Gemeinsam mit unserem Wegzugsteuerexperten Nils Häck und der EU-rechtlichen Kompetenz von Thomas Sendke wagen wir einen Ausblick. Wie ist der weitere Verfahrensablauf beim EuGH? Lässt sich aus der Behandlung der Rechtssache beim Gerichtshof etwas für die spätere Entscheidung ableiten? Und welche rechtlichen Gesichtspunkte wird der Gerichtshof bei seiner Entscheidung berücksichtigen müssen? Da es im polnischen Vorabentscheidungsersuchen um den Wegzug einer natürlichen Person geht, zwingt unseres Erachtens die Freizügigkeit innerhalb der Union dazu, die Wegzugsbesteuerung verhältnismäßig auszugestalten. Das bedeutet im Ergebnis eine dauerhafte und zinslose Stundung der Wegzugsteuer! Zur Entscheidung des EuGH könnte es jedenfalls bereits im Laufe des Jahres 2026 kommen. Es bleibt also spannend. Viel Spaß beim Hören!