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    <title>TAXpod</title>
    <description>TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!</description>
    <pubDate>Tue, 07 Apr 2026 05:14:30 +0000</pubDate>
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    <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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    <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
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    <itunes:subtitle>News im Steuerrecht</itunes:subtitle>
    <itunes:summary>TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!</itunes:summary>
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    <item>
      <title>#26.3 Homeoffice, Server und Spind – der Betriebsstättenbegriff im Wandel</title>
      <description><![CDATA[<p>Was kann eigentlich alles eine Betriebsstätte begründen? Eine Pipeline, ein Spind, ein Server oder sogar eine Tätigkeit im Gefängnis? Und was braucht es dafür konkret – von der „Verwurzelung“ bis zur „Verfügungsmacht“? Genau darüber sprechen wir gemeinsam mit unseren beiden Berliner Kollegen <a href="https://www.fgs.de/team/dr-christian-kahlenberg" rel="noopener noreferrer nofollow">Christian Kahlenberg</a> und <a href="https://www.fgs.de/team/dr-david-heckerodt" rel="noopener noreferrer nofollow">David Heckerodt</a>.</p>
<p>Christian kennen viele unserer treuen Hörer sicherlich bereits aus früheren TAXpod-Folgen. David hingegen ist zum ersten Mal dabei und für dieses Thema geradezu prädestiniert – hat er sich doch in seiner früheren Tätigkeit als Finanzbeamter, unter anderem beim BZSt und zuletzt im BMF, intensiv mit Betriebsstättenfragen und insbesondere der Gewinnabgrenzung befasst.</p>
<p>Anlass unserer digitalen Gesprächsrunde ist der in der Praxis seit Langem erwartete Entwurf des BMF-Schreibens zum Betriebsstättenbegriff vom 13. Februar 2026. Dieses soll das bislang maßgebliche, inzwischen deutlich in die Jahre gekommene BMF-Schreiben aus dem Jahr 1999, den sog. Weihnachtserlass, ersetzen.</p>
<p>Dass hier Reformbedarf besteht, liegt auf der Hand: Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen knapp 25 Jahren grundlegend verändert – besonders beschleunigt durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Anstieg mobiler Arbeit und Homeoffice-Tätigkeiten. Zugleich haben neuere BFH-Entscheidungen und aktuelle OECD-Entwicklungen die Diskussion rund um den Betriebsstättenbegriff spürbar verändert. Der BMF-Entwurf greift diese Entwicklungen auf und bezieht zudem neue Arbeitsformen und Tätigkeitsfelder ein, etwa Influencer-Tätigkeiten oder Desk Sharing.</p>
<p>Gemeinsam diskutieren wir, wie die einzelnen Merkmale einer Betriebsstätte zusammenwirken, worauf es beim sog. Desk Sharing ankommt und warum auch die digitale Wirtschaft nicht aus dem Blick geraten darf, die uns sicherlich fortlaufend beschäftigen wird. Es geht um Fragen wie: Wann wird ein Homeoffice zur – womöglich sogar geschäftsleitenden – &nbsp;Betriebsstätte? Welche Rolle spielen Server bzw. IT-Infrastruktur? Und welche Auswirkungen kann das neue Schreiben auf Wegzugsfälle und Entstrickungsfragen haben?</p>
<p>Neben dem nationalen Betriebsstättenbegriff nach § 12 AO werfen wir natürlich auch einen Blick auf das Verhältnis zum abkommensrechtlichen Begriff nach Art. 5 OECD-MA sowie auf die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Regelungsregimen. Bekanntermaßen hat sich auch die OECD jüngst zur Begründung einer Homeoffice-Betriebsstätte geäußert.</p>
<p>Wichtig ist zudem immer der Blick über die reine „Begründung“ einer Betriebsstätte hinaus: Die Wechselwirkung sollte nicht bei den einzelnen betriebsstättenbegründenden Merkmalen enden, sondern sich eigentlich in der Gewinnzurechnung fortsetzen. Denn im internationalen Kontext geht es letztlich darum, Besteuerungsrechte sachgerecht aufzuteilen, wobei die Betriebsstätte den zentralen Anknüpfungspunkt bildet. Dazu aber zu einem späteren Zeitpunkt mehr – jetzt machen wir uns erst einmal auf die Suche nach der Betriebsstätte. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2026_3_v12.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2026 12:45:00 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>Was kann eigentlich alles eine Betriebsstätte begründen? Eine Pipeline, ein Spind, ein Server oder sogar eine Tätigkeit im Gefängnis? Und was braucht es dafür konkret – von der „Verwurzelung“ bis zur „Verfügungsmacht“? Genau darüber sprechen wir gemeinsam mit unseren beiden Berliner Kollegen <a href="https://www.fgs.de/team/dr-christian-kahlenberg" rel="noopener noreferrer nofollow">Christian Kahlenberg</a> und <a href="https://www.fgs.de/team/dr-david-heckerodt" rel="noopener noreferrer nofollow">David Heckerodt</a>.</p>
<p>Christian kennen viele unserer treuen Hörer sicherlich bereits aus früheren TAXpod-Folgen. David hingegen ist zum ersten Mal dabei und für dieses Thema geradezu prädestiniert – hat er sich doch in seiner früheren Tätigkeit als Finanzbeamter, unter anderem beim BZSt und zuletzt im BMF, intensiv mit Betriebsstättenfragen und insbesondere der Gewinnabgrenzung befasst.</p>
<p>Anlass unserer digitalen Gesprächsrunde ist der in der Praxis seit Langem erwartete Entwurf des BMF-Schreibens zum Betriebsstättenbegriff vom 13. Februar 2026. Dieses soll das bislang maßgebliche, inzwischen deutlich in die Jahre gekommene BMF-Schreiben aus dem Jahr 1999, den sog. Weihnachtserlass, ersetzen.</p>
<p>Dass hier Reformbedarf besteht, liegt auf der Hand: Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen knapp 25 Jahren grundlegend verändert – besonders beschleunigt durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Anstieg mobiler Arbeit und Homeoffice-Tätigkeiten. Zugleich haben neuere BFH-Entscheidungen und aktuelle OECD-Entwicklungen die Diskussion rund um den Betriebsstättenbegriff spürbar verändert. Der BMF-Entwurf greift diese Entwicklungen auf und bezieht zudem neue Arbeitsformen und Tätigkeitsfelder ein, etwa Influencer-Tätigkeiten oder Desk Sharing.</p>
<p>Gemeinsam diskutieren wir, wie die einzelnen Merkmale einer Betriebsstätte zusammenwirken, worauf es beim sog. Desk Sharing ankommt und warum auch die digitale Wirtschaft nicht aus dem Blick geraten darf, die uns sicherlich fortlaufend beschäftigen wird. Es geht um Fragen wie: Wann wird ein Homeoffice zur – womöglich sogar geschäftsleitenden – &nbsp;Betriebsstätte? Welche Rolle spielen Server bzw. IT-Infrastruktur? Und welche Auswirkungen kann das neue Schreiben auf Wegzugsfälle und Entstrickungsfragen haben?</p>
<p>Neben dem nationalen Betriebsstättenbegriff nach § 12 AO werfen wir natürlich auch einen Blick auf das Verhältnis zum abkommensrechtlichen Begriff nach Art. 5 OECD-MA sowie auf die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Regelungsregimen. Bekanntermaßen hat sich auch die OECD jüngst zur Begründung einer Homeoffice-Betriebsstätte geäußert.</p>
<p>Wichtig ist zudem immer der Blick über die reine „Begründung“ einer Betriebsstätte hinaus: Die Wechselwirkung sollte nicht bei den einzelnen betriebsstättenbegründenden Merkmalen enden, sondern sich eigentlich in der Gewinnzurechnung fortsetzen. Denn im internationalen Kontext geht es letztlich darum, Besteuerungsrechte sachgerecht aufzuteilen, wobei die Betriebsstätte den zentralen Anknüpfungspunkt bildet. Dazu aber zu einem späteren Zeitpunkt mehr – jetzt machen wir uns erst einmal auf die Suche nach der Betriebsstätte. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <itunes:summary>Was kann eigentlich alles eine Betriebsstätte begründen? Eine Pipeline, ein Spind, ein Server oder sogar eine Tätigkeit im Gefängnis? Und was braucht es dafür konkret – von der „Verwurzelung“ bis zur „Verfügungsmacht“? Genau darüber sprechen wir gemeinsam mit unseren beiden Berliner Kollegen Christian Kahlenberg und David Heckerodt.

Christian kennen viele unserer treuen Hörer sicherlich bereits aus früheren TAXpod-Folgen. David hingegen ist zum ersten Mal dabei und für dieses Thema geradezu prädestiniert – hat er sich doch in seiner früheren Tätigkeit als Finanzbeamter, unter anderem beim BZSt und zuletzt im BMF, intensiv mit Betriebsstättenfragen und insbesondere der Gewinnabgrenzung befasst.

Anlass unserer digitalen Gesprächsrunde ist der in der Praxis seit Langem erwartete Entwurf des BMF-Schreibens zum Betriebsstättenbegriff vom 13. Februar 2026. Dieses soll das bislang maßgebliche, inzwischen deutlich in die Jahre gekommene BMF-Schreiben aus dem Jahr 1999, den sog. Weihnachtserlass, ersetzen.

Dass hier Reformbedarf besteht, liegt auf der Hand: Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen knapp 25 Jahren grundlegend verändert – besonders beschleunigt durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Anstieg mobiler Arbeit und Homeoffice-Tätigkeiten. Zugleich haben neuere BFH-Entscheidungen und aktuelle OECD-Entwicklungen die Diskussion rund um den Betriebsstättenbegriff spürbar verändert. Der BMF-Entwurf greift diese Entwicklungen auf und bezieht zudem neue Arbeitsformen und Tätigkeitsfelder ein, etwa Influencer-Tätigkeiten oder Desk Sharing.

Gemeinsam diskutieren wir, wie die einzelnen Merkmale einer Betriebsstätte zusammenwirken, worauf es beim sog. Desk Sharing ankommt und warum auch die digitale Wirtschaft nicht aus dem Blick geraten darf, die uns sicherlich fortlaufend beschäftigen wird. Es geht um Fragen wie: Wann wird ein Homeoffice zur – womöglich sogar geschäftsleitenden –  Betriebsstätte? Welche Rolle spielen Server bzw. IT-Infrastruktur? Und welche Auswirkungen kann das neue Schreiben auf Wegzugsfälle und Entstrickungsfragen haben?

Neben dem nationalen Betriebsstättenbegriff nach § 12 AO werfen wir natürlich auch einen Blick auf das Verhältnis zum abkommensrechtlichen Begriff nach Art. 5 OECD-MA sowie auf die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Regelungsregimen. Bekanntermaßen hat sich auch die OECD jüngst zur Begründung einer Homeoffice-Betriebsstätte geäußert.

Wichtig ist zudem immer der Blick über die reine „Begründung“ einer Betriebsstätte hinaus: Die Wechselwirkung sollte nicht bei den einzelnen betriebsstättenbegründenden Merkmalen enden, sondern sich eigentlich in der Gewinnzurechnung fortsetzen. Denn im internationalen Kontext geht es letztlich darum, Besteuerungsrechte sachgerecht aufzuteilen, wobei die Betriebsstätte den zentralen Anknüpfungspunkt bildet. Dazu aber zu einem späteren Zeitpunkt mehr – jetzt machen wir uns erst einmal auf die Suche nach der Betriebsstätte. Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#26.2 Versprochen, geliefert? – Zwischenbilanz zur Steuergesetzgebung seit der Bundestagswahl 2025</title>
      <description><![CDATA[<p>Diese Episode widmen wir den gesetzgeberischen steuerlichen Aktivitäten seit der letzten Bundestagswahl. Wir erinnern uns: Damals war die Union mit dem Versprechen angetreten, der deutschen Wirtschaft einen Schub zu verpassen. Auch Steuererhöhungen sollte es – zumindest bis vor Kurzem – nicht geben. Erschreckenderweise hat es bis heute recht wenig Bewegung gegeben, sodass Jens im Verlauf der Aufzeichnung meint, dass das beste Gesetz wohl gewesen wäre, am Anfang der Legislaturperiode zu versprechen, mal fünf Jahre gar nichts zu machen. Vom angekündigten „Herbst der Reformen“ scheint wenig übrig geblieben zu sein…</p>
<p>Das Standortförderungsgesetzt, das am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, enthält aus steuerrechtlicher Sicht nicht viel. Erwähnenswert ist die Anpassung im InvStG, wodurch Investmentfonds nach dem InvStG nun auch gewerblich tätig sein dürfen. Der Blick geht hierbei insbesondere in Richtung Förderung erneuerbarer Energien. Hilfreich ist zudem die Änderung bei § 6b Abs. 10 EstG, der so genannten Reinvestitionsklausel, mit der stille Reserven nun bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro auf neu angeschaffte Assets übertragen werden können.</p>
<p>Im Januar 2026 beschloss das Kabinett dann größtenteils berufsrechtliche Änderungen im Steuerberatungsgesetz. Materielle Regeln sind vereinzelt auch enthalten: Die Erhöhung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer ab dem Erhebungszeitraum 2027 ist dort zu finden. Positiv hervorzuheben sind die Reform des GreStG mit der die Signing-Closing-Thematik nun nachvollziehbar geregelt worden ist. Zusätzlich sind noch die Anzeigefristen von 2 auf 4 Wochen verlängert worden.</p>
<p>Wenig Gestaltungsanspruch hatte hingegen das JStG 2025. Die Meilensteine sind die Anhebung und Vereinheitlichung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer und die USt-Reduzierung auf 7% für Speisen in der Gastronomie.</p>
<p>Mit einem gewissen Blick zurück auf den Investitionsbooster vom 1. Juli 2025 sieht man, dass dort nicht viel mehr als die degressive AfA (bis 30% p.a.) für bewegliche Wirtschaftsgüter enthalten ist sowie die Senkung der Körperschaftssteuer um jährlich 1% ab 2028 und anschließend in den folgenden fünf Jahren auf 10%.</p>
<p>In Bezug auf die Diskussionsgrundlage zum § 15 AStG hatten wir bereits in einem <a href="https://www.taxpod.law/2025/11/28/25-16-aktuelles-zu-auslaendischen-familienstiftungen-rechtsprechung-und-komplett-reform-des-%c2%a7-15-astg/" rel="noopener noreferrer nofollow">separatem TAXpod</a> berichtet.</p>
<p>Mit Blick in die Zukunft hatte sich Jens bereits auf das neue Aktivrentengesetz gefreut, durch das Personen älter als 67 Jahre seit dem 1. Januar 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Leider gilt das jedoch nur für Angestellte, nicht aber für selbstständige Unternehmer oder auch Freiberufler.</p>
<p>Und dann gab es Ende letzten Jahrs noch das Anpassungsgesetz zur Mindeststeuerreform mit dem ein paar Themen des Mindeststeuergesetzes angepasst worden sind. Unter anderem wurde der § 4j EstG (Lizenzschranke) gestrichen. Auch die Entwicklungen rund um den § 13 AStG sind hier sicherlich positiv hervorzuheben. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2026_2_v9.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Sat, 21 Mar 2026 09:00:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.taxpod.law/taxpod/262-versprochen-geliefert-zwischenbilanz-zur-steuergesetzgebung-seit-der-bundestagswahl-2025/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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<p>Das Standortförderungsgesetzt, das am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, enthält aus steuerrechtlicher Sicht nicht viel. Erwähnenswert ist die Anpassung im InvStG, wodurch Investmentfonds nach dem InvStG nun auch gewerblich tätig sein dürfen. Der Blick geht hierbei insbesondere in Richtung Förderung erneuerbarer Energien. Hilfreich ist zudem die Änderung bei § 6b Abs. 10 EstG, der so genannten Reinvestitionsklausel, mit der stille Reserven nun bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro auf neu angeschaffte Assets übertragen werden können.</p>
<p>Im Januar 2026 beschloss das Kabinett dann größtenteils berufsrechtliche Änderungen im Steuerberatungsgesetz. Materielle Regeln sind vereinzelt auch enthalten: Die Erhöhung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer ab dem Erhebungszeitraum 2027 ist dort zu finden. Positiv hervorzuheben sind die Reform des GreStG mit der die Signing-Closing-Thematik nun nachvollziehbar geregelt worden ist. Zusätzlich sind noch die Anzeigefristen von 2 auf 4 Wochen verlängert worden.</p>
<p>Wenig Gestaltungsanspruch hatte hingegen das JStG 2025. Die Meilensteine sind die Anhebung und Vereinheitlichung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer und die USt-Reduzierung auf 7% für Speisen in der Gastronomie.</p>
<p>Mit einem gewissen Blick zurück auf den Investitionsbooster vom 1. Juli 2025 sieht man, dass dort nicht viel mehr als die degressive AfA (bis 30% p.a.) für bewegliche Wirtschaftsgüter enthalten ist sowie die Senkung der Körperschaftssteuer um jährlich 1% ab 2028 und anschließend in den folgenden fünf Jahren auf 10%.</p>
<p>In Bezug auf die Diskussionsgrundlage zum § 15 AStG hatten wir bereits in einem <a href="https://www.taxpod.law/2025/11/28/25-16-aktuelles-zu-auslaendischen-familienstiftungen-rechtsprechung-und-komplett-reform-des-%c2%a7-15-astg/" rel="noopener noreferrer nofollow">separatem TAXpod</a> berichtet.</p>
<p>Mit Blick in die Zukunft hatte sich Jens bereits auf das neue Aktivrentengesetz gefreut, durch das Personen älter als 67 Jahre seit dem 1. Januar 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Leider gilt das jedoch nur für Angestellte, nicht aber für selbstständige Unternehmer oder auch Freiberufler.</p>
<p>Und dann gab es Ende letzten Jahrs noch das Anpassungsgesetz zur Mindeststeuerreform mit dem ein paar Themen des Mindeststeuergesetzes angepasst worden sind. Unter anderem wurde der § 4j EstG (Lizenzschranke) gestrichen. Auch die Entwicklungen rund um den § 13 AStG sind hier sicherlich positiv hervorzuheben. Viel Spaß beim Hören!</p>


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Das Standortförderungsgesetzt, das am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, enthält aus steuerrechtlicher Sicht nicht viel. Erwähnenswert ist die Anpassung im InvStG, wodurch Investmentfonds nach dem InvStG nun auch gewerblich tätig sein dürfen. Der Blick geht hierbei insbesondere in Richtung Förderung erneuerbarer Energien. Hilfreich ist zudem die Änderung bei § 6b Abs. 10 EstG, der so genannten Reinvestitionsklausel, mit der stille Reserven nun bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro auf neu angeschaffte Assets übertragen werden können.

Im Januar 2026 beschloss das Kabinett dann größtenteils berufsrechtliche Änderungen im Steuerberatungsgesetz. Materielle Regeln sind vereinzelt auch enthalten: Die Erhöhung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer ab dem Erhebungszeitraum 2027 ist dort zu finden. Positiv hervorzuheben sind die Reform des GreStG mit der die Signing-Closing-Thematik nun nachvollziehbar geregelt worden ist. Zusätzlich sind noch die Anzeigefristen von 2 auf 4 Wochen verlängert worden.

Wenig Gestaltungsanspruch hatte hingegen das JStG 2025. Die Meilensteine sind die Anhebung und Vereinheitlichung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer und die USt-Reduzierung auf 7% für Speisen in der Gastronomie.

Mit einem gewissen Blick zurück auf den Investitionsbooster vom 1. Juli 2025 sieht man, dass dort nicht viel mehr als die degressive AfA (bis 30% p.a.) für bewegliche Wirtschaftsgüter enthalten ist sowie die Senkung der Körperschaftssteuer um jährlich 1% ab 2028 und anschließend in den folgenden fünf Jahren auf 10%.

In Bezug auf die Diskussionsgrundlage zum § 15 AStG hatten wir bereits in einem separatem TAXpod berichtet.

Mit Blick in die Zukunft hatte sich Jens bereits auf das neue Aktivrentengesetz gefreut, durch das Personen älter als 67 Jahre seit dem 1. Januar 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Leider gilt das jedoch nur für Angestellte, nicht aber für selbstständige Unternehmer oder auch Freiberufler.

Und dann gab es Ende letzten Jahrs noch das Anpassungsgesetz zur Mindeststeuerreform mit dem ein paar Themen des Mindeststeuergesetzes angepasst worden sind. Unter anderem wurde der § 4j EstG (Lizenzschranke) gestrichen. Auch die Entwicklungen rund um den § 13 AStG sind hier sicherlich positiv hervorzuheben. Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#26.1 Januar &amp; Februar Briefing – 30 Min vom BFH</title>
      <description><![CDATA[<p>Wir widmen uns erneut den aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung der Monate Januar &amp; Februar und beginnen in <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520378/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 19/24</a> mit der Frage, ob § 7 Abs. 8 ErbStG einen subjektiven Bereicherungswillen voraussetzt.</p>
<p>Weiter geht’s mit <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620009/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 14/23</a> und der Frage, ob der Zins aus einem Genussrecht, das einem AN gewährt wird, Lohn oder Kapitaleinkünfte darstellt. Ein vergleichbares Urteil, bei der ein GF diesmal als stiller Gesellschafter seines AG beteiligt wurde, findet sich in <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202610003/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 13/23</a>. Erneut um Arbeitslohn geht es in <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620059/" rel="noopener noreferrer nofollow">VI R 18/24</a> und die zu klärende Frage, ob eine Feier eines AG anlässlich der Verabschiedung eines AN Arbeitslohn darstellt.</p>
<p>Im Block PersG streifen wir <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520377/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R15/22</a> und die Frage, ob eine Realteilung auch dann buchwertneutral erfolgen kann, wenn ein Realteiler eigene Anteile erhält. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520373/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 12/23</a> legt fest, wann Anteile eines Mitunternehmers an einer KapG dem Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft zuzurechnen sind. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620048/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 20/23</a> regelt, wie ein Wirtschaftsgut, das "quoad sortem" in eine PersG eingebracht wurde, zu bilanzieren ist. Ebenfalls praxisrelevant ist&nbsp;<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620001/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 14/23</a> zu § 15b EStG: Führen Verluste einer Gründungskommanditistin aus der Inanspruchnahme eines IAB zur Annahme eines Steuerstundungsmodells?</p>
<p>In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620024/" rel="noopener noreferrer nofollow">X R 20/22</a> schwenken kurz zu Stiftungen und insb. zu den Anforderungen, denen Spenden/Zuwendungen an eine Schweizer Stiftung genügen müssen.</p>
<p>GrESt: In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620032/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 32/22</a> hatte der BFH zu entscheiden, wann die Übernahme eines persönlichen Wohnungsrechts die Gegenleistung erhöht. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620051/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 20/23</a> hat der BFH noch einmal die strengen Anforderungen an die Anzeigepflichten des Steuerpflichtigen bestätigt.</p>
<p>Umwandlungsrecht: Wir diskutieren in <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620066/" rel="noopener noreferrer nofollow">I R 9/23</a>, ob sich die umwandlungssteuerliche Norm §&nbsp;4 Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;3 UmwStG (Besitzzeitanrechnung) auf das zeitpunktbezogene Beteiligungserfordernis des gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg nach §&nbsp;9 Nr.&nbsp;2a Satz&nbsp;1 auswirkt.</p>
<p>Zuletzt besprechen wir in <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620054/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 17/23</a> noch, wie teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Rahmen des §&nbsp;6 Abs.&nbsp;5 Satz&nbsp;3 Nr.&nbsp;2 EStG zu behandeln sind.</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2026_1_v12(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Tue, 03 Mar 2026 22:45:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.taxpod.law/taxpod/261-januar-februar-briefing-30-min-vom-bfh/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>Wir widmen uns erneut den aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung der Monate Januar &amp; Februar und beginnen in <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520378/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 19/24</a> mit der Frage, ob § 7 Abs. 8 ErbStG einen subjektiven Bereicherungswillen voraussetzt.</p>
<p>Weiter geht’s mit <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620009/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 14/23</a> und der Frage, ob der Zins aus einem Genussrecht, das einem AN gewährt wird, Lohn oder Kapitaleinkünfte darstellt. Ein vergleichbares Urteil, bei der ein GF diesmal als stiller Gesellschafter seines AG beteiligt wurde, findet sich in <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202610003/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 13/23</a>. Erneut um Arbeitslohn geht es in <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620059/" rel="noopener noreferrer nofollow">VI R 18/24</a> und die zu klärende Frage, ob eine Feier eines AG anlässlich der Verabschiedung eines AN Arbeitslohn darstellt.</p>
<p>Im Block PersG streifen wir <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520377/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R15/22</a> und die Frage, ob eine Realteilung auch dann buchwertneutral erfolgen kann, wenn ein Realteiler eigene Anteile erhält. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520373/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 12/23</a> legt fest, wann Anteile eines Mitunternehmers an einer KapG dem Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft zuzurechnen sind. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620048/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 20/23</a> regelt, wie ein Wirtschaftsgut, das "quoad sortem" in eine PersG eingebracht wurde, zu bilanzieren ist. Ebenfalls praxisrelevant ist&nbsp;<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620001/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 14/23</a> zu § 15b EStG: Führen Verluste einer Gründungskommanditistin aus der Inanspruchnahme eines IAB zur Annahme eines Steuerstundungsmodells?</p>
<p>In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620024/" rel="noopener noreferrer nofollow">X R 20/22</a> schwenken kurz zu Stiftungen und insb. zu den Anforderungen, denen Spenden/Zuwendungen an eine Schweizer Stiftung genügen müssen.</p>
<p>GrESt: In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620032/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 32/22</a> hatte der BFH zu entscheiden, wann die Übernahme eines persönlichen Wohnungsrechts die Gegenleistung erhöht. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620051/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 20/23</a> hat der BFH noch einmal die strengen Anforderungen an die Anzeigepflichten des Steuerpflichtigen bestätigt.</p>
<p>Umwandlungsrecht: Wir diskutieren in <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620066/" rel="noopener noreferrer nofollow">I R 9/23</a>, ob sich die umwandlungssteuerliche Norm §&nbsp;4 Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;3 UmwStG (Besitzzeitanrechnung) auf das zeitpunktbezogene Beteiligungserfordernis des gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg nach §&nbsp;9 Nr.&nbsp;2a Satz&nbsp;1 auswirkt.</p>
<p>Zuletzt besprechen wir in <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620054/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 17/23</a> noch, wie teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Rahmen des §&nbsp;6 Abs.&nbsp;5 Satz&nbsp;3 Nr.&nbsp;2 EStG zu behandeln sind.</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2026_1_v12(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#26.1 Januar &amp; Februar Briefing – 30 Min vom BFH</itunes:title>
      <itunes:summary>Wir widmen uns erneut den aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung der Monate Januar &amp; Februar und beginnen in II R 19/24 mit der Frage, ob § 7 Abs. 8 ErbStG einen subjektiven Bereicherungswillen voraussetzt.

Weiter geht’s mit VIII R 14/23 und der Frage, ob der Zins aus einem Genussrecht, das einem AN gewährt wird, Lohn oder Kapitaleinkünfte darstellt. Ein vergleichbares Urteil, bei der ein GF diesmal als stiller Gesellschafter seines AG beteiligt wurde, findet sich in VIII R 13/23. Erneut um Arbeitslohn geht es in VI R 18/24 und die zu klärende Frage, ob eine Feier eines AG anlässlich der Verabschiedung eines AN Arbeitslohn darstellt.

Im Block PersG streifen wir IV R15/22 und die Frage, ob eine Realteilung auch dann buchwertneutral erfolgen kann, wenn ein Realteiler eigene Anteile erhält. IV R 12/23 legt fest, wann Anteile eines Mitunternehmers an einer KapG dem Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft zuzurechnen sind. IV R 20/23 regelt, wie ein Wirtschaftsgut, das "quoad sortem" in eine PersG eingebracht wurde, zu bilanzieren ist. Ebenfalls praxisrelevant ist IV R 14/23 zu § 15b EStG: Führen Verluste einer Gründungskommanditistin aus der Inanspruchnahme eines IAB zur Annahme eines Steuerstundungsmodells?

In X R 20/22 schwenken kurz zu Stiftungen und insb. zu den Anforderungen, denen Spenden/Zuwendungen an eine Schweizer Stiftung genügen müssen.

GrESt: In II R 32/22 hatte der BFH zu entscheiden, wann die Übernahme eines persönlichen Wohnungsrechts die Gegenleistung erhöht. In II R 20/23 hat der BFH noch einmal die strengen Anforderungen an die Anzeigepflichten des Steuerpflichtigen bestätigt.

Umwandlungsrecht: Wir diskutieren in I R 9/23, ob sich die umwandlungssteuerliche Norm § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG (Besitzzeitanrechnung) auf das zeitpunktbezogene Beteiligungserfordernis des gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a Satz 1 auswirkt.

Zuletzt besprechen wir in IV R 17/23 noch, wie teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Rahmen des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG zu behandeln sind.



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    </item>
    <item>
      <title>#25.17 Jahresrückblick zu Entwicklungen im internationalen Steuerrecht</title>
      <description><![CDATA[<p>Das Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit für unseren traditionellen Rückblick im internationalen Steuerrecht! Auch dieses Mal nehmen wir unsere Hörer wieder mit auf eine Tour durch die spannendsten Fälle aus den vergangenen 12 Monaten. Von Mindeststeuer-Ambitionen bis zu Fragen rund um die spanische Ferienimmobilie, Wegzugsbesteuerung und Stiftungsmobilität – 2025 hatte es in sich:</p>
<ul><li><p><strong>Mindestbesteuerung ohne USA und China </strong>– Wie realistisch ist das Projekt (noch) ohne die beiden Schwergewichte?</p>
</li><li><p><strong>Spanischen Ferienimmobilie und vGA </strong>– Reicht die bloße Nutzungsmöglichkeit oder kommt es auf die tatsächliche Nutzung an?</p>
</li><li><p><strong>Formeller Fremdvergleich</strong> – Genügt allein der Umstand einer fehlenden schriftlichen Vereinbarung, um die Bedingungen eines gelebten Auftragsfertigungsverhältnis als nicht fremdüblich anzusehen?</p>
</li><li><p><strong>Polnische Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH </strong>– Welche Konsequenzen sind für den deutschen § 6 AStG möglich?</p>
</li><li><p><strong>Substanz bei der geschäftsleitenden Holdingbetriebsstätte</strong> – Wieviel ist wirklich nötig, um für abkommensrechtliche Zwecke eine geschäftsleitende Holding zu begründen, die unter funktionalen Gesichtspunkten entsprechende Anteile an Tochtergesellschaften festhält?</p>
</li><li><p><strong>Geschäftsleitungsbetriebsstätte bei nur einem Geschäftsführer</strong> – Wo liegt der Ort der Geschäftsleitung bei einer GmbH, deren einziger Geschäftsführer im Ausland lebt?</p>
</li><li><p><strong>Stiftungen im Fokus</strong> – § 15 VI AStG auch im Verhältnis zu Drittstaaten, neue Maßstäbe zur Zurechnungsbesteuerung? Was sagt der Entwurf zu einem neuen § 15 AStG? Und was gibt es Neues im Bereich der Stiftungsmobilität?</p>
</li><li><p><strong>Verzinsung bei überlanger Verfahrensdauer</strong> – Gibt es Zinsen bei EU-rechtswidrig einbehaltener Quellensteuer?</p>
</li><li><p><strong>Hinzurechnungsbesteuerung</strong>: – Wohin steuert § 13 AStG? Und welche Rolle spielt § 20 II AStG dabei?</p>
</li><li><p><strong>§ 2 AStG und präferentielle Besteuerung </strong>– Wo genau beginnt die "Vorzugsbesteuerung"</p>
</li></ul><p>Die wesentlichen Entwicklungen kompakt zusammengefasst und mehr gibt’s in der letzten Episode in 2025. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2025_17_v3.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 17 Dec 2025 11:44:00 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>Das Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit für unseren traditionellen Rückblick im internationalen Steuerrecht! Auch dieses Mal nehmen wir unsere Hörer wieder mit auf eine Tour durch die spannendsten Fälle aus den vergangenen 12 Monaten. Von Mindeststeuer-Ambitionen bis zu Fragen rund um die spanische Ferienimmobilie, Wegzugsbesteuerung und Stiftungsmobilität – 2025 hatte es in sich:</p>
<ul><li><p><strong>Mindestbesteuerung ohne USA und China </strong>– Wie realistisch ist das Projekt (noch) ohne die beiden Schwergewichte?</p>
</li><li><p><strong>Spanischen Ferienimmobilie und vGA </strong>– Reicht die bloße Nutzungsmöglichkeit oder kommt es auf die tatsächliche Nutzung an?</p>
</li><li><p><strong>Formeller Fremdvergleich</strong> – Genügt allein der Umstand einer fehlenden schriftlichen Vereinbarung, um die Bedingungen eines gelebten Auftragsfertigungsverhältnis als nicht fremdüblich anzusehen?</p>
</li><li><p><strong>Polnische Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH </strong>– Welche Konsequenzen sind für den deutschen § 6 AStG möglich?</p>
</li><li><p><strong>Substanz bei der geschäftsleitenden Holdingbetriebsstätte</strong> – Wieviel ist wirklich nötig, um für abkommensrechtliche Zwecke eine geschäftsleitende Holding zu begründen, die unter funktionalen Gesichtspunkten entsprechende Anteile an Tochtergesellschaften festhält?</p>
</li><li><p><strong>Geschäftsleitungsbetriebsstätte bei nur einem Geschäftsführer</strong> – Wo liegt der Ort der Geschäftsleitung bei einer GmbH, deren einziger Geschäftsführer im Ausland lebt?</p>
</li><li><p><strong>Stiftungen im Fokus</strong> – § 15 VI AStG auch im Verhältnis zu Drittstaaten, neue Maßstäbe zur Zurechnungsbesteuerung? Was sagt der Entwurf zu einem neuen § 15 AStG? Und was gibt es Neues im Bereich der Stiftungsmobilität?</p>
</li><li><p><strong>Verzinsung bei überlanger Verfahrensdauer</strong> – Gibt es Zinsen bei EU-rechtswidrig einbehaltener Quellensteuer?</p>
</li><li><p><strong>Hinzurechnungsbesteuerung</strong>: – Wohin steuert § 13 AStG? Und welche Rolle spielt § 20 II AStG dabei?</p>
</li><li><p><strong>§ 2 AStG und präferentielle Besteuerung </strong>– Wo genau beginnt die "Vorzugsbesteuerung"</p>
</li></ul><p>Die wesentlichen Entwicklungen kompakt zusammengefasst und mehr gibt’s in der letzten Episode in 2025. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2025_17_v3.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:summary>Das Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit für unseren traditionellen Rückblick im internationalen Steuerrecht! Auch dieses Mal nehmen wir unsere Hörer wieder mit auf eine Tour durch die spannendsten Fälle aus den vergangenen 12 Monaten. Von Mindeststeuer-Ambitionen bis zu Fragen rund um die spanische Ferienimmobilie, Wegzugsbesteuerung und Stiftungsmobilität – 2025 hatte es in sich:

Mindestbesteuerung ohne USA und China – Wie realistisch ist das Projekt (noch) ohne die beiden Schwergewichte?

Spanischen Ferienimmobilie und vGA – Reicht die bloße Nutzungsmöglichkeit oder kommt es auf die tatsächliche Nutzung an?

Formeller Fremdvergleich – Genügt allein der Umstand einer fehlenden schriftlichen Vereinbarung, um die Bedingungen eines gelebten Auftragsfertigungsverhältnis als nicht fremdüblich anzusehen?

Polnische Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH – Welche Konsequenzen sind für den deutschen § 6 AStG möglich?

Substanz bei der geschäftsleitenden Holdingbetriebsstätte – Wieviel ist wirklich nötig, um für abkommensrechtliche Zwecke eine geschäftsleitende Holding zu begründen, die unter funktionalen Gesichtspunkten entsprechende Anteile an Tochtergesellschaften festhält?

Geschäftsleitungsbetriebsstätte bei nur einem Geschäftsführer – Wo liegt der Ort der Geschäftsleitung bei einer GmbH, deren einziger Geschäftsführer im Ausland lebt?

Stiftungen im Fokus – § 15 VI AStG auch im Verhältnis zu Drittstaaten, neue Maßstäbe zur Zurechnungsbesteuerung? Was sagt der Entwurf zu einem neuen § 15 AStG? Und was gibt es Neues im Bereich der Stiftungsmobilität?

Verzinsung bei überlanger Verfahrensdauer – Gibt es Zinsen bei EU-rechtswidrig einbehaltener Quellensteuer?

Hinzurechnungsbesteuerung: – Wohin steuert § 13 AStG? Und welche Rolle spielt § 20 II AStG dabei?

§ 2 AStG und präferentielle Besteuerung – Wo genau beginnt die "Vorzugsbesteuerung"

Die wesentlichen Entwicklungen kompakt zusammengefasst und mehr gibt’s in der letzten Episode in 2025. Viel Spaß beim Hören!



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    </item>
    <item>
      <title>#25.16 Aktuelles zu ausländischen Familienstiftungen – Rechtsprechung und (Komplett-) Reform des § 15 AStG</title>
      <description><![CDATA[<p>In unserer bereits bekannten und besonders „stiftungsversierten Runde“ besprechen wir mit Tim Maciejewski und Ruben Rehr die neuesten Entwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zu ausländischen Familienstiftungen. Dabei starten wir mit Aspekten der grenzüberschreitenden Mobilität von Stiftungen und den daraus resultierenden Folgen.</p>
<p>So ging es im BFH-Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520305/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 30/22</a> zunächst um die Frage, ob eine Schweizer Stiftung, die ihren Ort der Geschäftsleitung (und damit Verwaltungssitz) in Deutschland hat, der Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt – was wesentlich damit zusammenhängt, ob die Stiftung beim „Zuzug“ ihre Rechtsfähigkeit einbüßt oder nicht.</p>
<p>Einen vergleichbaren Fall, Urteil vom 13.8.2025&nbsp;–&nbsp;<a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-21294" rel="noopener noreferrer nofollow">4 K 2055/23&nbsp;</a>(Revision anhängig unter&nbsp;<a href="https://datenbank.nwb.de/Dokument/1082600/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 41/25</a>), hatte das FG München zu entscheiden. Allerdings nun mit EWR-Bezug. Dabei galt es zu klären, ob eine Zuwendung an eine Liechtensteiner Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland letztlich als Zuwendung an ihren Stifter zu bewerten ist – was erneut an ihrer Rechtsfähigkeit hängt.</p>
<p>Vor dem Hintergrund dieser „Zuzugsfälle“ diskutieren wir auch den umgekehrten Fall: Den Wegzug und auch die körperschaftsteuerliche Relevanz der hier erbschaftsteuerlich diskutierten Rechtsfragen.</p>
<p>Sodann beschäftigen wir uns mit der Zurechnungsbesteuerung. Hier ist nach dem von uns bereits besprochene BFH-Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520089/" rel="noopener noreferrer nofollow">IX R 32/22</a> vom 3.12.2024 ein neuer Gesetzesentwurf in die Verbändeanhörung gebracht worden, mit dem die Zurechnungsbesteuerung des § 15 AStG grundlegend verändert werden soll. Insbesondere soll der Escape des § 15 Abs. 6 AStG entfallen und stattdessen in § 15 Abs. 3 (Entwurfsfassung) ein Entlastungsbeweis möglich sein, wenn keine künstliche Gestaltung vorliegt. Wir diskutieren, was dies praktisch bedeuten kann. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2025_16_v7.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 27 Nov 2025 15:58:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.taxpod.law/taxpod/2516-aktuelles-zu-auslaendischen-familienstiftungen-rechtsprechung-und-komplett-reform-des-15-astg/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>In unserer bereits bekannten und besonders „stiftungsversierten Runde“ besprechen wir mit Tim Maciejewski und Ruben Rehr die neuesten Entwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zu ausländischen Familienstiftungen. Dabei starten wir mit Aspekten der grenzüberschreitenden Mobilität von Stiftungen und den daraus resultierenden Folgen.</p>
<p>So ging es im BFH-Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520305/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 30/22</a> zunächst um die Frage, ob eine Schweizer Stiftung, die ihren Ort der Geschäftsleitung (und damit Verwaltungssitz) in Deutschland hat, der Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt – was wesentlich damit zusammenhängt, ob die Stiftung beim „Zuzug“ ihre Rechtsfähigkeit einbüßt oder nicht.</p>
<p>Einen vergleichbaren Fall, Urteil vom 13.8.2025&nbsp;–&nbsp;<a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-21294" rel="noopener noreferrer nofollow">4 K 2055/23&nbsp;</a>(Revision anhängig unter&nbsp;<a href="https://datenbank.nwb.de/Dokument/1082600/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 41/25</a>), hatte das FG München zu entscheiden. Allerdings nun mit EWR-Bezug. Dabei galt es zu klären, ob eine Zuwendung an eine Liechtensteiner Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland letztlich als Zuwendung an ihren Stifter zu bewerten ist – was erneut an ihrer Rechtsfähigkeit hängt.</p>
<p>Vor dem Hintergrund dieser „Zuzugsfälle“ diskutieren wir auch den umgekehrten Fall: Den Wegzug und auch die körperschaftsteuerliche Relevanz der hier erbschaftsteuerlich diskutierten Rechtsfragen.</p>
<p>Sodann beschäftigen wir uns mit der Zurechnungsbesteuerung. Hier ist nach dem von uns bereits besprochene BFH-Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520089/" rel="noopener noreferrer nofollow">IX R 32/22</a> vom 3.12.2024 ein neuer Gesetzesentwurf in die Verbändeanhörung gebracht worden, mit dem die Zurechnungsbesteuerung des § 15 AStG grundlegend verändert werden soll. Insbesondere soll der Escape des § 15 Abs. 6 AStG entfallen und stattdessen in § 15 Abs. 3 (Entwurfsfassung) ein Entlastungsbeweis möglich sein, wenn keine künstliche Gestaltung vorliegt. Wir diskutieren, was dies praktisch bedeuten kann. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:summary>In unserer bereits bekannten und besonders „stiftungsversierten Runde“ besprechen wir mit Tim Maciejewski und Ruben Rehr die neuesten Entwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zu ausländischen Familienstiftungen. Dabei starten wir mit Aspekten der grenzüberschreitenden Mobilität von Stiftungen und den daraus resultierenden Folgen.

So ging es im BFH-Urteil II R 30/22 zunächst um die Frage, ob eine Schweizer Stiftung, die ihren Ort der Geschäftsleitung (und damit Verwaltungssitz) in Deutschland hat, der Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt – was wesentlich damit zusammenhängt, ob die Stiftung beim „Zuzug“ ihre Rechtsfähigkeit einbüßt oder nicht.

Einen vergleichbaren Fall, Urteil vom 13.8.2025 – 4 K 2055/23 (Revision anhängig unter II R 41/25), hatte das FG München zu entscheiden. Allerdings nun mit EWR-Bezug. Dabei galt es zu klären, ob eine Zuwendung an eine Liechtensteiner Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland letztlich als Zuwendung an ihren Stifter zu bewerten ist – was erneut an ihrer Rechtsfähigkeit hängt.

Vor dem Hintergrund dieser „Zuzugsfälle“ diskutieren wir auch den umgekehrten Fall: Den Wegzug und auch die körperschaftsteuerliche Relevanz der hier erbschaftsteuerlich diskutierten Rechtsfragen.

Sodann beschäftigen wir uns mit der Zurechnungsbesteuerung. Hier ist nach dem von uns bereits besprochene BFH-Urteil IX R 32/22 vom 3.12.2024 ein neuer Gesetzesentwurf in die Verbändeanhörung gebracht worden, mit dem die Zurechnungsbesteuerung des § 15 AStG grundlegend verändert werden soll. Insbesondere soll der Escape des § 15 Abs. 6 AStG entfallen und stattdessen in § 15 Abs. 3 (Entwurfsfassung) ein Entlastungsbeweis möglich sein, wenn keine künstliche Gestaltung vorliegt. Wir diskutieren, was dies praktisch bedeuten kann. Viel Spaß beim Hören!



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      <title>#25.15 Oktober Briefing – 30 Min vom BFH</title>
      <description><![CDATA[<p>In dieser Episode widmen wir uns in gewohnter Runde wieder der aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung. Dieses Mal aus dem Monat Oktober, in dem es wieder einige sehr interessante Entscheidungen gegeben hat. Insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung des Nießbrauchers an Personengesellschaften sowie in Bezug auf die erbschaftsteuerliche Behandlung ausländischer Stiftungen.</p>
<p>Wir starten mit <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520305/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 30/22</a> und der Frage, ob eine Schweizer Stiftung mit klarem Verwaltungssitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland der deutschen Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt. Mit <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520300/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 31/22</a> und <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520302/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 56/22</a> führt der BFH seine Linie im Bereich von § 6a GrEStG konsequent fort und entscheidet en passant darüber, ob Gebietskörperschaften herrschendes Unternehmen sein können. Das Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410154/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 12/21</a> klärt, ob eine Erbauseinandersetzung auch mehr als sechs Monate nach dem Erbfall zum sog. Begünstigtentransfer berechtigen kann, wenn ein innerer Zusammenhang zum Erbfall fortbesteht. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410159/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 22/21</a> entscheidet der BFH, wie die Bereicherung bei disquotalen Einlagen in eine Körperschaft bemessen wird.</p>
<p>In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520287/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 18/23</a> beschäftigt sich der BFH damit, ob das Halten eines Familienheims über eine GbR der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a EStG unterliegen kann. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520298/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 36/22</a> konturiert die Fragestellung, inwieweit ein Nießbraucher Mitunternehmer sein kann – eine zentrale Frage insbesondere für die Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG. Das Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520262/" rel="noopener noreferrer nofollow">III R 45/22</a> konkretisiert die Voraussetzungen einer Gewinnerzielungsabsicht und inwieweit Veräußerungsgewinne auch bei Vermietungs-Cases in die Prognosegrundlage aufgenommen werden. Zum Abschluss dann noch einmal Grunderwerbsteuer: In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520263/" rel="noopener noreferrer nofollow">II B 23/25 (AdV)</a> bestätigt der BFH erneut, dass die Festsetzung von Signing &amp; Closing GrESt nicht zutreffend ist. Allerdings ist die Grunderwerbsteuer des § 1 Abs. 2b GrEStG im Ergebnis „von Dauer“.</p>
<p>Die Entscheidungsvorschau zu den mündlichen Verhandlungen am BFH aus dem vergangenen Monat ist dagegen ausnahmsweise eher überschaubar. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <pubDate>Tue, 11 Nov 2025 18:20:00 +0100</pubDate>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Episode widmen wir uns in gewohnter Runde wieder der aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung. Dieses Mal aus dem Monat Oktober, in dem es wieder einige sehr interessante Entscheidungen gegeben hat. Insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung des Nießbrauchers an Personengesellschaften sowie in Bezug auf die erbschaftsteuerliche Behandlung ausländischer Stiftungen.</p>
<p>Wir starten mit <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520305/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 30/22</a> und der Frage, ob eine Schweizer Stiftung mit klarem Verwaltungssitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland der deutschen Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt. Mit <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520300/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 31/22</a> und <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520302/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 56/22</a> führt der BFH seine Linie im Bereich von § 6a GrEStG konsequent fort und entscheidet en passant darüber, ob Gebietskörperschaften herrschendes Unternehmen sein können. Das Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410154/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 12/21</a> klärt, ob eine Erbauseinandersetzung auch mehr als sechs Monate nach dem Erbfall zum sog. Begünstigtentransfer berechtigen kann, wenn ein innerer Zusammenhang zum Erbfall fortbesteht. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410159/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 22/21</a> entscheidet der BFH, wie die Bereicherung bei disquotalen Einlagen in eine Körperschaft bemessen wird.</p>
<p>In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520287/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 18/23</a> beschäftigt sich der BFH damit, ob das Halten eines Familienheims über eine GbR der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a EStG unterliegen kann. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520298/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 36/22</a> konturiert die Fragestellung, inwieweit ein Nießbraucher Mitunternehmer sein kann – eine zentrale Frage insbesondere für die Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG. Das Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520262/" rel="noopener noreferrer nofollow">III R 45/22</a> konkretisiert die Voraussetzungen einer Gewinnerzielungsabsicht und inwieweit Veräußerungsgewinne auch bei Vermietungs-Cases in die Prognosegrundlage aufgenommen werden. Zum Abschluss dann noch einmal Grunderwerbsteuer: In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520263/" rel="noopener noreferrer nofollow">II B 23/25 (AdV)</a> bestätigt der BFH erneut, dass die Festsetzung von Signing &amp; Closing GrESt nicht zutreffend ist. Allerdings ist die Grunderwerbsteuer des § 1 Abs. 2b GrEStG im Ergebnis „von Dauer“.</p>
<p>Die Entscheidungsvorschau zu den mündlichen Verhandlungen am BFH aus dem vergangenen Monat ist dagegen ausnahmsweise eher überschaubar. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <itunes:summary>In dieser Episode widmen wir uns in gewohnter Runde wieder der aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung. Dieses Mal aus dem Monat Oktober, in dem es wieder einige sehr interessante Entscheidungen gegeben hat. Insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung des Nießbrauchers an Personengesellschaften sowie in Bezug auf die erbschaftsteuerliche Behandlung ausländischer Stiftungen.

Wir starten mit II R 30/22 und der Frage, ob eine Schweizer Stiftung mit klarem Verwaltungssitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland der deutschen Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt. Mit II R 31/22 und II R 56/22 führt der BFH seine Linie im Bereich von § 6a GrEStG konsequent fort und entscheidet en passant darüber, ob Gebietskörperschaften herrschendes Unternehmen sein können. Das Urteil II R 12/21 klärt, ob eine Erbauseinandersetzung auch mehr als sechs Monate nach dem Erbfall zum sog. Begünstigtentransfer berechtigen kann, wenn ein innerer Zusammenhang zum Erbfall fortbesteht. In II R 22/21 entscheidet der BFH, wie die Bereicherung bei disquotalen Einlagen in eine Körperschaft bemessen wird.

In II R 18/23 beschäftigt sich der BFH damit, ob das Halten eines Familienheims über eine GbR der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a EStG unterliegen kann. IV R 36/22 konturiert die Fragestellung, inwieweit ein Nießbraucher Mitunternehmer sein kann – eine zentrale Frage insbesondere für die Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG. Das Urteil III R 45/22 konkretisiert die Voraussetzungen einer Gewinnerzielungsabsicht und inwieweit Veräußerungsgewinne auch bei Vermietungs-Cases in die Prognosegrundlage aufgenommen werden. Zum Abschluss dann noch einmal Grunderwerbsteuer: In II B 23/25 (AdV) bestätigt der BFH erneut, dass die Festsetzung von Signing &amp; Closing GrESt nicht zutreffend ist. Allerdings ist die Grunderwerbsteuer des § 1 Abs. 2b GrEStG im Ergebnis „von Dauer“.

Die Entscheidungsvorschau zu den mündlichen Verhandlungen am BFH aus dem vergangenen Monat ist dagegen ausnahmsweise eher überschaubar. Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#25.14 August &amp; September Briefing – 30 Min vom BFH</title>
      <description><![CDATA[<p>Auch im Ferienmonat August gab es einige spannende Urteile, sodass wir erneut leicht über unserer vorgegebene Zeitmarke von 30 Minuten landen. Dazu kommt, dass wir zu Beginn mit <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/ls20250723_2bvl001914.html" rel="noopener noreferrer nofollow">2 BvL 19/14</a> – also einem Ausreißer in Form eines Beschlusses des BVerfG zur Mindestgewinnbesteuerung starten. Auf Vorlage des BFH hatte dieses zu entscheiden, ob § 10d EStG bei Definitiveffekten verfassungswidrig ist.</p>
<p>Sodann schwenken wir zum BFH und widmen uns zunächst <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520244/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 6/23</a>. Das Urteil klärt, wie viele Gebühren für einen Antrag auf verbindliche Auskunft für einen einzigen Sachverhalt angesetzt werden können. Aus dem Bereich „Privat Clients“ sprechen wir anschließend über <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520226/" rel="noopener noreferrer nofollow">IX R 4/23</a> und dazu, wie über eine Störung der Geschäftsgrundlage auch ertragsteuerliche Folgen (!) im Zusammenhang mit § 17 EStG wieder rückgängig gemacht werden können. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520249/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 48/21</a> behandelt hingegen die Frage, warum man den Verzicht auf einen vollen Zugewinn (u.a.) nicht entgeltlich vereinbaren sollte. Es folgen drei Immobilienfälle, nämlich <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510161/" rel="noopener noreferrer nofollow">III R 12/22</a> zu En-bloc Veräußerungen und erweiterter Gewerbesteuerkürzung sowie <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520258/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 16/23</a> und <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520259/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 26/23</a>, in denen sich der BFH jeweils mit der Rückgängigmachung von Grunderwerbsteuer auseinandersetzt. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520234/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 3/23</a> geht es anschließend um die Frage, ob die Einräumung einer unentgeltlichen Bürgschaft ertragssteuerrelevant ist.</p>
<p>Weiter geht’s mit einem Exoten aus dem Investmentsteuerrecht: Mit seinem Beschluss <a href="https://datenbank.nwb.de/Dokument/1076257/?query=invstg%20fassung&amp;listPos=0" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 18/22</a> klärt der BFH, ob die Einmischung eines Gesellschafters an einer Fondsgesellschaft ihren Charakter als Investmentanteil im Sinne des Investmentsteuergesetztes beeinflusst. Das darauf folgende Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520238/" rel="noopener noreferrer nofollow">XI R 2/23</a> zu gewerbesteuerlichen Verlusten und Anwachsungen dürfte vermutlich eine der letzten Entscheidungen des XI. Senats gewesen sein, der im Zuge einer größeren Umstrukturierung zum 1. August 2025 aufgelöst worden ist. Bevor Christian Süß abschließend noch von zwei mündlichen Verhandlungen zu jeweils erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer berichtet (<a href="https://datenbank.nwb.de/Dokument/1040686/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 31/23</a> und <a href="https://datenbank.nwb.de/Dokument/1044845/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 9/24</a>), besprechen wir zuvor noch die EuGH-Vorlage <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510151/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 21/22</a> zu der Frage, ob definitiv werdende Quellensteuern für Ausschüttungen aus Deutschland nach Japan eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellen. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <pubDate>Wed, 08 Oct 2025 14:43:00 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>Auch im Ferienmonat August gab es einige spannende Urteile, sodass wir erneut leicht über unserer vorgegebene Zeitmarke von 30 Minuten landen. Dazu kommt, dass wir zu Beginn mit <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/ls20250723_2bvl001914.html" rel="noopener noreferrer nofollow">2 BvL 19/14</a> – also einem Ausreißer in Form eines Beschlusses des BVerfG zur Mindestgewinnbesteuerung starten. Auf Vorlage des BFH hatte dieses zu entscheiden, ob § 10d EStG bei Definitiveffekten verfassungswidrig ist.</p>
<p>Sodann schwenken wir zum BFH und widmen uns zunächst <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520244/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 6/23</a>. Das Urteil klärt, wie viele Gebühren für einen Antrag auf verbindliche Auskunft für einen einzigen Sachverhalt angesetzt werden können. Aus dem Bereich „Privat Clients“ sprechen wir anschließend über <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520226/" rel="noopener noreferrer nofollow">IX R 4/23</a> und dazu, wie über eine Störung der Geschäftsgrundlage auch ertragsteuerliche Folgen (!) im Zusammenhang mit § 17 EStG wieder rückgängig gemacht werden können. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520249/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 48/21</a> behandelt hingegen die Frage, warum man den Verzicht auf einen vollen Zugewinn (u.a.) nicht entgeltlich vereinbaren sollte. Es folgen drei Immobilienfälle, nämlich <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510161/" rel="noopener noreferrer nofollow">III R 12/22</a> zu En-bloc Veräußerungen und erweiterter Gewerbesteuerkürzung sowie <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520258/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 16/23</a> und <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520259/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 26/23</a>, in denen sich der BFH jeweils mit der Rückgängigmachung von Grunderwerbsteuer auseinandersetzt. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520234/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 3/23</a> geht es anschließend um die Frage, ob die Einräumung einer unentgeltlichen Bürgschaft ertragssteuerrelevant ist.</p>
<p>Weiter geht’s mit einem Exoten aus dem Investmentsteuerrecht: Mit seinem Beschluss <a href="https://datenbank.nwb.de/Dokument/1076257/?query=invstg%20fassung&amp;listPos=0" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 18/22</a> klärt der BFH, ob die Einmischung eines Gesellschafters an einer Fondsgesellschaft ihren Charakter als Investmentanteil im Sinne des Investmentsteuergesetztes beeinflusst. Das darauf folgende Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520238/" rel="noopener noreferrer nofollow">XI R 2/23</a> zu gewerbesteuerlichen Verlusten und Anwachsungen dürfte vermutlich eine der letzten Entscheidungen des XI. Senats gewesen sein, der im Zuge einer größeren Umstrukturierung zum 1. August 2025 aufgelöst worden ist. Bevor Christian Süß abschließend noch von zwei mündlichen Verhandlungen zu jeweils erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer berichtet (<a href="https://datenbank.nwb.de/Dokument/1040686/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 31/23</a> und <a href="https://datenbank.nwb.de/Dokument/1044845/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 9/24</a>), besprechen wir zuvor noch die EuGH-Vorlage <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510151/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 21/22</a> zu der Frage, ob definitiv werdende Quellensteuern für Ausschüttungen aus Deutschland nach Japan eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellen. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2025_14_v8.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:summary>Auch im Ferienmonat August gab es einige spannende Urteile, sodass wir erneut leicht über unserer vorgegebene Zeitmarke von 30 Minuten landen. Dazu kommt, dass wir zu Beginn mit 2 BvL 19/14 – also einem Ausreißer in Form eines Beschlusses des BVerfG zur Mindestgewinnbesteuerung starten. Auf Vorlage des BFH hatte dieses zu entscheiden, ob § 10d EStG bei Definitiveffekten verfassungswidrig ist.

Sodann schwenken wir zum BFH und widmen uns zunächst IV R 6/23. Das Urteil klärt, wie viele Gebühren für einen Antrag auf verbindliche Auskunft für einen einzigen Sachverhalt angesetzt werden können. Aus dem Bereich „Privat Clients“ sprechen wir anschließend über IX R 4/23 und dazu, wie über eine Störung der Geschäftsgrundlage auch ertragsteuerliche Folgen (!) im Zusammenhang mit § 17 EStG wieder rückgängig gemacht werden können. II R 48/21 behandelt hingegen die Frage, warum man den Verzicht auf einen vollen Zugewinn (u.a.) nicht entgeltlich vereinbaren sollte. Es folgen drei Immobilienfälle, nämlich III R 12/22 zu En-bloc Veräußerungen und erweiterter Gewerbesteuerkürzung sowie II R 16/23 und II R 26/23, in denen sich der BFH jeweils mit der Rückgängigmachung von Grunderwerbsteuer auseinandersetzt. In VIII R 3/23 geht es anschließend um die Frage, ob die Einräumung einer unentgeltlichen Bürgschaft ertragssteuerrelevant ist.

Weiter geht’s mit einem Exoten aus dem Investmentsteuerrecht: Mit seinem Beschluss VIII R 18/22 klärt der BFH, ob die Einmischung eines Gesellschafters an einer Fondsgesellschaft ihren Charakter als Investmentanteil im Sinne des Investmentsteuergesetztes beeinflusst. Das darauf folgende Urteil XI R 2/23 zu gewerbesteuerlichen Verlusten und Anwachsungen dürfte vermutlich eine der letzten Entscheidungen des XI. Senats gewesen sein, der im Zuge einer größeren Umstrukturierung zum 1. August 2025 aufgelöst worden ist. Bevor Christian Süß abschließend noch von zwei mündlichen Verhandlungen zu jeweils erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer berichtet (IV R 31/23 und IV R 9/24), besprechen wir zuvor noch die EuGH-Vorlage VIII R 21/22 zu der Frage, ob definitiv werdende Quellensteuern für Ausschüttungen aus Deutschland nach Japan eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellen. Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#25.13 Showdown: Wegzugsteuer vor dem EuGH</title>
      <description><![CDATA[<p>Die Wegzugsteuer steht auf dem Prüfstand! Mit Beschluss vom 29.5.2025 hat das polnische Verwaltungsgericht (Wojewódzki Sąd Administracyjny) dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Vereinbarkeit der polnischen Wegzugsbesteuerung mit dem Unionsrecht zur Vorabentscheidung vorgelegt – insbesondere mit dem allgemeinen Freizügigkeitsrecht (C-430/25, Gena). Neben den Fragen, ob auch vor dem Zuzug nach Polen entstandene Wertsteigerungen im Rahmen der polnischen Wegzugsbesteuerung erfasst werden und stille Lasten unberücksichtigt bleiben dürfen, ist für die deutsche Wegzugsbesteuerung dabei insbesondere die dritte Vorlagefrage relevant: Ist es unionsrechtskonform, dass die Wegzugsteuer sofort oder allenfalls in Raten über fünf Jahre gezahlt werden kann?<br>
<br>
Gemeinsam mit unserem Wegzugsteuerexperten <a href="https://www.fgs.de/team/dr-nils-haeck" rel="noopener noreferrer nofollow">Nils Häck</a> und der EU-rechtlichen Kompetenz von <a href="https://www.fgs.de/team/thomas-sendke" rel="noopener noreferrer nofollow">Thomas Sendke</a> wagen wir einen Ausblick. Wie ist der weitere Verfahrensablauf beim EuGH? Lässt sich aus der Behandlung der Rechtssache beim Gerichtshof etwas für die spätere Entscheidung ableiten? Und welche rechtlichen Gesichtspunkte wird der Gerichtshof bei seiner Entscheidung berücksichtigen müssen? Da es im polnischen Vorabentscheidungsersuchen um den Wegzug einer natürlichen Person geht, zwingt unseres Erachtens die Freizügigkeit innerhalb der Union dazu, die Wegzugsbesteuerung verhältnismäßig auszugestalten. Das bedeutet im Ergebnis eine dauerhafte und zinslose Stundung der Wegzugsteuer! Zur Entscheidung des EuGH könnte es jedenfalls bereits im Laufe des Jahres 2026 kommen. Es bleibt also spannend. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2025_13_v6.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Oct 2025 16:03:00 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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Gemeinsam mit unserem Wegzugsteuerexperten <a href="https://www.fgs.de/team/dr-nils-haeck" rel="noopener noreferrer nofollow">Nils Häck</a> und der EU-rechtlichen Kompetenz von <a href="https://www.fgs.de/team/thomas-sendke" rel="noopener noreferrer nofollow">Thomas Sendke</a> wagen wir einen Ausblick. Wie ist der weitere Verfahrensablauf beim EuGH? Lässt sich aus der Behandlung der Rechtssache beim Gerichtshof etwas für die spätere Entscheidung ableiten? Und welche rechtlichen Gesichtspunkte wird der Gerichtshof bei seiner Entscheidung berücksichtigen müssen? Da es im polnischen Vorabentscheidungsersuchen um den Wegzug einer natürlichen Person geht, zwingt unseres Erachtens die Freizügigkeit innerhalb der Union dazu, die Wegzugsbesteuerung verhältnismäßig auszugestalten. Das bedeutet im Ergebnis eine dauerhafte und zinslose Stundung der Wegzugsteuer! Zur Entscheidung des EuGH könnte es jedenfalls bereits im Laufe des Jahres 2026 kommen. Es bleibt also spannend. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#25.13 Showdown: Wegzugsteuer vor dem EuGH</itunes:title>
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Gemeinsam mit unserem Wegzugsteuerexperten Nils Häck und der EU-rechtlichen Kompetenz von Thomas Sendke wagen wir einen Ausblick. Wie ist der weitere Verfahrensablauf beim EuGH? Lässt sich aus der Behandlung der Rechtssache beim Gerichtshof etwas für die spätere Entscheidung ableiten? Und welche rechtlichen Gesichtspunkte wird der Gerichtshof bei seiner Entscheidung berücksichtigen müssen? Da es im polnischen Vorabentscheidungsersuchen um den Wegzug einer natürlichen Person geht, zwingt unseres Erachtens die Freizügigkeit innerhalb der Union dazu, die Wegzugsbesteuerung verhältnismäßig auszugestalten. Das bedeutet im Ergebnis eine dauerhafte und zinslose Stundung der Wegzugsteuer! Zur Entscheidung des EuGH könnte es jedenfalls bereits im Laufe des Jahres 2026 kommen. Es bleibt also spannend. Viel Spaß beim Hören!



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    </item>
    <item>
      <title>#25.12 Die Special Tax Insurance in der Strukturierungspraxis</title>
      <description><![CDATA[<p>In diesem TAXpod beschäftigen wir uns mit einem Thema, das etwas weniger technisch ist als die meisten unserer bisherigen Episoden. Dafür jedoch hochgradig praxisrelevant. Nämlich: Die Absicherung spezifischer Steuerrisiken – nicht etwa über verbindliche Auskünfte, sondern über Versicherungslösungen. Als Instrument, das insbesondere im Zuge von M&amp;A-Transaktionen zum Einsatz kommt, haben wir in unserer alltäglichen Strukturierungsberatung gute Erfahrungen mit Steuerversicherungen gemacht und sehen in diesem Bereich einen stark steigenden Bedarf sowie eine sehr hohe Dynamik.</p>
<p>Als Gast mit dabei ist <a href="https://www.linkedin.com/in/alexander-skuratovski-324bb2179/" rel="noopener noreferrer nofollow">Alexander Skuratovski</a>, Head of the Tax Insurance Business, Europe Private Equity and M&amp;A bei Marsh McLennan, der uns als Broker Rede und Antwort zu den wichtigsten Fragen rund um das Produkt steht: Was für Steuereinzelrisiken lassen sich bis zu welcher Höhe versichern? Wie setzt sich das jeweilige Steuerrisiko zusammen? Was für Kosten sind mit einer Steuerversicherung verbunden? Welche Vorteile bietet der Einsatz eines Maklers und wie verläuft hierbei ganz allgemein der Prozess? Was sind die Vorteile im Vergleich zur verbindlichen Auskunft? Wie lange laufen die Policen und zu welchem Zeitpunkt zahlt die Versicherung im Falle des Eintritts eines Steuerschadens?</p>
<p>Ein äußerst spannendes Thema, das sicherlich in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2025_12_v12_Schnitt.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Fri, 29 Aug 2025 10:00:00 +0200</pubDate>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>In diesem TAXpod beschäftigen wir uns mit einem Thema, das etwas weniger technisch ist als die meisten unserer bisherigen Episoden. Dafür jedoch hochgradig praxisrelevant. Nämlich: Die Absicherung spezifischer Steuerrisiken – nicht etwa über verbindliche Auskünfte, sondern über Versicherungslösungen. Als Instrument, das insbesondere im Zuge von M&amp;A-Transaktionen zum Einsatz kommt, haben wir in unserer alltäglichen Strukturierungsberatung gute Erfahrungen mit Steuerversicherungen gemacht und sehen in diesem Bereich einen stark steigenden Bedarf sowie eine sehr hohe Dynamik.</p>
<p>Als Gast mit dabei ist <a href="https://www.linkedin.com/in/alexander-skuratovski-324bb2179/" rel="noopener noreferrer nofollow">Alexander Skuratovski</a>, Head of the Tax Insurance Business, Europe Private Equity and M&amp;A bei Marsh McLennan, der uns als Broker Rede und Antwort zu den wichtigsten Fragen rund um das Produkt steht: Was für Steuereinzelrisiken lassen sich bis zu welcher Höhe versichern? Wie setzt sich das jeweilige Steuerrisiko zusammen? Was für Kosten sind mit einer Steuerversicherung verbunden? Welche Vorteile bietet der Einsatz eines Maklers und wie verläuft hierbei ganz allgemein der Prozess? Was sind die Vorteile im Vergleich zur verbindlichen Auskunft? Wie lange laufen die Policen und zu welchem Zeitpunkt zahlt die Versicherung im Falle des Eintritts eines Steuerschadens?</p>
<p>Ein äußerst spannendes Thema, das sicherlich in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:summary>In diesem TAXpod beschäftigen wir uns mit einem Thema, das etwas weniger technisch ist als die meisten unserer bisherigen Episoden. Dafür jedoch hochgradig praxisrelevant. Nämlich: Die Absicherung spezifischer Steuerrisiken – nicht etwa über verbindliche Auskünfte, sondern über Versicherungslösungen. Als Instrument, das insbesondere im Zuge von M&amp;A-Transaktionen zum Einsatz kommt, haben wir in unserer alltäglichen Strukturierungsberatung gute Erfahrungen mit Steuerversicherungen gemacht und sehen in diesem Bereich einen stark steigenden Bedarf sowie eine sehr hohe Dynamik.

Als Gast mit dabei ist Alexander Skuratovski, Head of the Tax Insurance Business, Europe Private Equity and M&amp;A bei Marsh McLennan, der uns als Broker Rede und Antwort zu den wichtigsten Fragen rund um das Produkt steht: Was für Steuereinzelrisiken lassen sich bis zu welcher Höhe versichern? Wie setzt sich das jeweilige Steuerrisiko zusammen? Was für Kosten sind mit einer Steuerversicherung verbunden? Welche Vorteile bietet der Einsatz eines Maklers und wie verläuft hierbei ganz allgemein der Prozess? Was sind die Vorteile im Vergleich zur verbindlichen Auskunft? Wie lange laufen die Policen und zu welchem Zeitpunkt zahlt die Versicherung im Falle des Eintritts eines Steuerschadens?

Ein äußerst spannendes Thema, das sicherlich in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Viel Spaß beim Hören!



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    </item>
    <item>
      <title>#25.11 Juni &amp; Juli Briefing – 30 Min vom BFH</title>
      <description><![CDATA[<p>Zu Beginn der aktuellen Episode besprechen wir ausnahmsweise auch drei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts: <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/05/rk20250527_2bvr017224.html" rel="noopener noreferrer nofollow">2 BvR 172/24</a> betrifft zunächst die formellen Aspekte des Fremdvergleichs. <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/06/rk20250623_1bvr171824.html" rel="noopener noreferrer nofollow">1 BvR 1718/24</a> beschäftigt sich mit dem Zeitpunkt der verpflichtenden Nutzung des besonderen Steuerberater-Postfachs. In <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/ls20250704_2bvl001514.html?nn=67852" rel="noopener noreferrer nofollow">2 BvL 15/14</a> geht es schließlich noch um die Frage, ob ein zulässiger Treaty Override in § 50d Abs. 10 EStG vorliegt.</p>
<p>Sodann aber zum BFH und einigen spannenden Beschlüssen und Urteilen aus den Monaten Juni und Juli: In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520203/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH I R 5/24</a> geht es primär zunächst um die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 4 EstG. Allerdings stellt der I. Senat auch Grundsätze dazu auf, wie dieser dogmatisch zu verstehen ist – leider mit recht großer Absolutheit, die ggf. nicht in allen Fällen sachgerecht ist. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520204/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II B 13/25 (AdV)</a> beschäftigt sich der BFH damit, wie sich § 1 Abs. 3 GrEStG beim zeitlichem Auseinanderfall von Signing und Closing – auch unter Berücksichtigung der Konstruktion von § 16 Abs. 4a GrEStG – verhält. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520179/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II B 43/24 (AdV)</a> behandelt anschließend die Frage, ob disquotale Einlagen, die aber aufgrund eines disquotal strukturierten Gesellschaftsvertrags nur den Einleger wirtschaftlich begünstigen, zu Schenkungen an die anderen Gesellschafter gem. § 7 Abs. 8 ErbStG führen. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510143/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 34/22</a> geht es schließlich um die Übertragung begünstigter Einheiten, des Widerrufs dieser Übertragung und dem Behalt von Nutzungen beim temporären Erwerber. Zuletzt besprechen wir mit <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520183/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH IV R 40/22</a> und <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520184/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH IV R 9/23</a> noch die gewerbesteuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen bei doppelstöckigen Personengesellschaften.</p>
<p>Wie gewohnt gibt es zum Schluss von <a href="https://www.fgs.de/team/dr-christian-suess" rel="noopener noreferrer nofollow">Christian Süß</a> noch einen kurzen Überblick über besonders interessante mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <pubDate>Mon, 11 Aug 2025 17:37:00 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>Zu Beginn der aktuellen Episode besprechen wir ausnahmsweise auch drei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts: <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/05/rk20250527_2bvr017224.html" rel="noopener noreferrer nofollow">2 BvR 172/24</a> betrifft zunächst die formellen Aspekte des Fremdvergleichs. <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/06/rk20250623_1bvr171824.html" rel="noopener noreferrer nofollow">1 BvR 1718/24</a> beschäftigt sich mit dem Zeitpunkt der verpflichtenden Nutzung des besonderen Steuerberater-Postfachs. In <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/ls20250704_2bvl001514.html?nn=67852" rel="noopener noreferrer nofollow">2 BvL 15/14</a> geht es schließlich noch um die Frage, ob ein zulässiger Treaty Override in § 50d Abs. 10 EStG vorliegt.</p>
<p>Sodann aber zum BFH und einigen spannenden Beschlüssen und Urteilen aus den Monaten Juni und Juli: In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520203/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH I R 5/24</a> geht es primär zunächst um die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 4 EstG. Allerdings stellt der I. Senat auch Grundsätze dazu auf, wie dieser dogmatisch zu verstehen ist – leider mit recht großer Absolutheit, die ggf. nicht in allen Fällen sachgerecht ist. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520204/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II B 13/25 (AdV)</a> beschäftigt sich der BFH damit, wie sich § 1 Abs. 3 GrEStG beim zeitlichem Auseinanderfall von Signing und Closing – auch unter Berücksichtigung der Konstruktion von § 16 Abs. 4a GrEStG – verhält. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520179/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II B 43/24 (AdV)</a> behandelt anschließend die Frage, ob disquotale Einlagen, die aber aufgrund eines disquotal strukturierten Gesellschaftsvertrags nur den Einleger wirtschaftlich begünstigen, zu Schenkungen an die anderen Gesellschafter gem. § 7 Abs. 8 ErbStG führen. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510143/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 34/22</a> geht es schließlich um die Übertragung begünstigter Einheiten, des Widerrufs dieser Übertragung und dem Behalt von Nutzungen beim temporären Erwerber. Zuletzt besprechen wir mit <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520183/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH IV R 40/22</a> und <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520184/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH IV R 9/23</a> noch die gewerbesteuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen bei doppelstöckigen Personengesellschaften.</p>
<p>Wie gewohnt gibt es zum Schluss von <a href="https://www.fgs.de/team/dr-christian-suess" rel="noopener noreferrer nofollow">Christian Süß</a> noch einen kurzen Überblick über besonders interessante mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören!</p>


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Sodann aber zum BFH und einigen spannenden Beschlüssen und Urteilen aus den Monaten Juni und Juli: In BFH I R 5/24 geht es primär zunächst um die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 4 EstG. Allerdings stellt der I. Senat auch Grundsätze dazu auf, wie dieser dogmatisch zu verstehen ist – leider mit recht großer Absolutheit, die ggf. nicht in allen Fällen sachgerecht ist. In BFH II B 13/25 (AdV) beschäftigt sich der BFH damit, wie sich § 1 Abs. 3 GrEStG beim zeitlichem Auseinanderfall von Signing und Closing – auch unter Berücksichtigung der Konstruktion von § 16 Abs. 4a GrEStG – verhält. BFH II B 43/24 (AdV) behandelt anschließend die Frage, ob disquotale Einlagen, die aber aufgrund eines disquotal strukturierten Gesellschaftsvertrags nur den Einleger wirtschaftlich begünstigen, zu Schenkungen an die anderen Gesellschafter gem. § 7 Abs. 8 ErbStG führen. In BFH II R 34/22 geht es schließlich um die Übertragung begünstigter Einheiten, des Widerrufs dieser Übertragung und dem Behalt von Nutzungen beim temporären Erwerber. Zuletzt besprechen wir mit BFH IV R 40/22 und BFH IV R 9/23 noch die gewerbesteuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen bei doppelstöckigen Personengesellschaften.

Wie gewohnt gibt es zum Schluss von Christian Süß noch einen kurzen Überblick über besonders interessante mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören!



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    </item>
    <item>
      <title>#25.10 One Big Beautiful Bill Act – Tax aspects and implications for German taxpayers</title>
      <description><![CDATA[<p>In this TAXpod episode, we speak with <a href="https://www.cov.com/en/professionals/s/dirk-suringa" rel="noopener noreferrer nofollow">Dirk Suringa</a>, partner and Co-Head of Tax at renowned US law firm Covington in Washington D.C., about the tax implications of the <em>One Big Beautiful Bill Act</em>. The comprehensive US tax package brings far-reaching changes not only for American companies – German clients with US connections, both in inbound and outbound situations, are also affected.</p>
<p>Together, we shed light on the key tax changes introduced by the law and discuss the practical implications for German companies – particularly with regard to cross-border structures. Special focus is also on the now deleted <strong>Section 899</strong>, the so-called <em>Revenge Tax</em>, which was originally intended as a response to foreign “discriminatory” tax regimes – an issue that is known to have considerable relevance in connection with § 49 EStG and the “Register”-Cases in Germany. We also discuss the renaming and realignment of <strong>GILTI</strong>, which will now be known as <em>Net CFC Tested Income (</em><strong><em>NCTI</em></strong><em>)</em>, and <strong>FDII</strong>, which is now called <em>Foreign-Derived Deduction Eligible Income (</em><strong><em>FDDEI</em></strong><em>)</em>. Both concepts have been revised not only in terms of language but also in terms of structure, with implications for deductibility, foreign tax credit, and the overall tax attractiveness of cross-border business models.</p>
<p>An episode with a transatlantic focus, highly topical and practical – with one of the leading experts on international tax law in the US. Enjoy listening!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2025_10_v6.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Fri, 11 Jul 2025 16:52:00 +0200</pubDate>
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<p>Together, we shed light on the key tax changes introduced by the law and discuss the practical implications for German companies – particularly with regard to cross-border structures. Special focus is also on the now deleted <strong>Section 899</strong>, the so-called <em>Revenge Tax</em>, which was originally intended as a response to foreign “discriminatory” tax regimes – an issue that is known to have considerable relevance in connection with § 49 EStG and the “Register”-Cases in Germany. We also discuss the renaming and realignment of <strong>GILTI</strong>, which will now be known as <em>Net CFC Tested Income (</em><strong><em>NCTI</em></strong><em>)</em>, and <strong>FDII</strong>, which is now called <em>Foreign-Derived Deduction Eligible Income (</em><strong><em>FDDEI</em></strong><em>)</em>. Both concepts have been revised not only in terms of language but also in terms of structure, with implications for deductibility, foreign tax credit, and the overall tax attractiveness of cross-border business models.</p>
<p>An episode with a transatlantic focus, highly topical and practical – with one of the leading experts on international tax law in the US. Enjoy listening!</p>


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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#25.10 One Big Beautiful Bill Act – Tax aspects and implications for German taxpayers</itunes:title>
      <itunes:summary>In this TAXpod episode, we speak with Dirk Suringa, partner and Co-Head of Tax at renowned US law firm Covington in Washington D.C., about the tax implications of the One Big Beautiful Bill Act. The comprehensive US tax package brings far-reaching changes not only for American companies – German clients with US connections, both in inbound and outbound situations, are also affected.

Together, we shed light on the key tax changes introduced by the law and discuss the practical implications for German companies – particularly with regard to cross-border structures. Special focus is also on the now deleted Section 899, the so-called Revenge Tax, which was originally intended as a response to foreign “discriminatory” tax regimes – an issue that is known to have considerable relevance in connection with § 49 EStG and the “Register”-Cases in Germany. We also discuss the renaming and realignment of GILTI, which will now be known as Net CFC Tested Income (NCTI), and FDII, which is now called Foreign-Derived Deduction Eligible Income (FDDEI). Both concepts have been revised not only in terms of language but also in terms of structure, with implications for deductibility, foreign tax credit, and the overall tax attractiveness of cross-border business models.

An episode with a transatlantic focus, highly topical and practical – with one of the leading experts on international tax law in the US. Enjoy listening!



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    <item>
      <title>#25.9 Gesetzliche Neuerungen bei der Außenprüfung</title>
      <description><![CDATA[<p>Welche Neuerungen gibt es bei der Außenprüfung? Darüber sprechen wir in dieser TAXpod-Episode mit Verfahrensrechtsexperte <a href="https://www.fgs.de/team/prof-dr-michael-hendricks" rel="noopener noreferrer nofollow">Michael Hendricks</a> und diskutieren gemeinsam die Auswirkungen des sog. DAC 7 Umsetzungsgesetzes, das die Betriebsprüfung modernisieren und effizienter gestalten soll. Bereits im Dezember 2022 verabschiedet, sind dessen zentrale Vorschriften zu Beginn dieses Jahres nun wirksam geworden. Damit gilt für alle Prüfungsanordnungen nach dem 31.12.2024 bereits das neue Recht. Mit dabei ist auch wieder die unseren Hörern bereits vertraute Stimme von <a href="https://www.fgs.de/team/dr-christian-suess" rel="noopener noreferrer nofollow">Christian Süß</a>. Insbesondere beschäftigen wir uns mit den folgenden fünf Schwerpunktthemen und den dazugehörigen Fragen:</p>
<ul><li><p><strong>Prüfungsanordnung</strong> – Was gilt neuerdings in Bezug auf den Prüfungsbeginn und wie soll die Betriebsprüfung zusätzlich beschleunigt werden?</p>
</li></ul><ul><li><p>„<strong>Qualifizierte Mitwirkungsverlangen</strong>“ – Was hat es mit dem neuen Instrument mitsamt des Mitwirkungsverzögerungsgelds auf sich, das praktisch erstmals ab dem 1. Juli 2025 relevant werden kann? Wo liegt der Unterschied zum „einfachen Mitwirkungsverlangen“ und wie wirkt sich eine etwaige Anfechtung auf die Ablaufhemmung aus?</p>
</li></ul><ul><li><p><strong>Prüfungsgrundsätze</strong> – Gibt es Möglichkeiten, sich aktiv vor drohenden finanziellen Sanktionen zu schützen, die ein Mitwirkungsverzögerungsgelds mit sich bringt?</p>
</li></ul><ul><li><p><strong>Teilabschlussbescheid</strong> – Wie soll sich die steuerliche Außenprüfung zukünftig besser abschichten lassen?</p>
</li></ul><ul><li><p><strong>Verjährung</strong> – Woran ist die Verjährungsfrist neuerdings geknüpft? Und was gilt bei Verhängung eines Mitwirkungsverzögerungsgelds oder der Anfechtung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens durch den Steuerpflichtigen?</p>
</li></ul><p>Es lässt sich also schon erahnen: Viele interessante Neuerungen mit teils erheblichen Konsequenzen für den Steuerpflichtigen. Und dazu eine Episode mit hohem Aktualitätsbezug. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <pubDate>Wed, 02 Jul 2025 11:33:00 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>Welche Neuerungen gibt es bei der Außenprüfung? Darüber sprechen wir in dieser TAXpod-Episode mit Verfahrensrechtsexperte <a href="https://www.fgs.de/team/prof-dr-michael-hendricks" rel="noopener noreferrer nofollow">Michael Hendricks</a> und diskutieren gemeinsam die Auswirkungen des sog. DAC 7 Umsetzungsgesetzes, das die Betriebsprüfung modernisieren und effizienter gestalten soll. Bereits im Dezember 2022 verabschiedet, sind dessen zentrale Vorschriften zu Beginn dieses Jahres nun wirksam geworden. Damit gilt für alle Prüfungsanordnungen nach dem 31.12.2024 bereits das neue Recht. Mit dabei ist auch wieder die unseren Hörern bereits vertraute Stimme von <a href="https://www.fgs.de/team/dr-christian-suess" rel="noopener noreferrer nofollow">Christian Süß</a>. Insbesondere beschäftigen wir uns mit den folgenden fünf Schwerpunktthemen und den dazugehörigen Fragen:</p>
<ul><li><p><strong>Prüfungsanordnung</strong> – Was gilt neuerdings in Bezug auf den Prüfungsbeginn und wie soll die Betriebsprüfung zusätzlich beschleunigt werden?</p>
</li></ul><ul><li><p>„<strong>Qualifizierte Mitwirkungsverlangen</strong>“ – Was hat es mit dem neuen Instrument mitsamt des Mitwirkungsverzögerungsgelds auf sich, das praktisch erstmals ab dem 1. Juli 2025 relevant werden kann? Wo liegt der Unterschied zum „einfachen Mitwirkungsverlangen“ und wie wirkt sich eine etwaige Anfechtung auf die Ablaufhemmung aus?</p>
</li></ul><ul><li><p><strong>Prüfungsgrundsätze</strong> – Gibt es Möglichkeiten, sich aktiv vor drohenden finanziellen Sanktionen zu schützen, die ein Mitwirkungsverzögerungsgelds mit sich bringt?</p>
</li></ul><ul><li><p><strong>Teilabschlussbescheid</strong> – Wie soll sich die steuerliche Außenprüfung zukünftig besser abschichten lassen?</p>
</li></ul><ul><li><p><strong>Verjährung</strong> – Woran ist die Verjährungsfrist neuerdings geknüpft? Und was gilt bei Verhängung eines Mitwirkungsverzögerungsgelds oder der Anfechtung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens durch den Steuerpflichtigen?</p>
</li></ul><p>Es lässt sich also schon erahnen: Viele interessante Neuerungen mit teils erheblichen Konsequenzen für den Steuerpflichtigen. Und dazu eine Episode mit hohem Aktualitätsbezug. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:summary>Welche Neuerungen gibt es bei der Außenprüfung? Darüber sprechen wir in dieser TAXpod-Episode mit Verfahrensrechtsexperte Michael Hendricks und diskutieren gemeinsam die Auswirkungen des sog. DAC 7 Umsetzungsgesetzes, das die Betriebsprüfung modernisieren und effizienter gestalten soll. Bereits im Dezember 2022 verabschiedet, sind dessen zentrale Vorschriften zu Beginn dieses Jahres nun wirksam geworden. Damit gilt für alle Prüfungsanordnungen nach dem 31.12.2024 bereits das neue Recht. Mit dabei ist auch wieder die unseren Hörern bereits vertraute Stimme von Christian Süß. Insbesondere beschäftigen wir uns mit den folgenden fünf Schwerpunktthemen und den dazugehörigen Fragen:

Prüfungsanordnung – Was gilt neuerdings in Bezug auf den Prüfungsbeginn und wie soll die Betriebsprüfung zusätzlich beschleunigt werden?

„Qualifizierte Mitwirkungsverlangen“ – Was hat es mit dem neuen Instrument mitsamt des Mitwirkungsverzögerungsgelds auf sich, das praktisch erstmals ab dem 1. Juli 2025 relevant werden kann? Wo liegt der Unterschied zum „einfachen Mitwirkungsverlangen“ und wie wirkt sich eine etwaige Anfechtung auf die Ablaufhemmung aus?

Prüfungsgrundsätze – Gibt es Möglichkeiten, sich aktiv vor drohenden finanziellen Sanktionen zu schützen, die ein Mitwirkungsverzögerungsgelds mit sich bringt?

Teilabschlussbescheid – Wie soll sich die steuerliche Außenprüfung zukünftig besser abschichten lassen?

Verjährung – Woran ist die Verjährungsfrist neuerdings geknüpft? Und was gilt bei Verhängung eines Mitwirkungsverzögerungsgelds oder der Anfechtung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens durch den Steuerpflichtigen?

Es lässt sich also schon erahnen: Viele interessante Neuerungen mit teils erheblichen Konsequenzen für den Steuerpflichtigen. Und dazu eine Episode mit hohem Aktualitätsbezug. Viel Spaß beim Hören!



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    </item>
    <item>
      <title>#25.8 April &amp; Mai Briefing – 30 Min vom BFH</title>
      <description><![CDATA[<p>Wir starten mit <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520149/" rel="noopener noreferrer nofollow">IX R 32/23</a> und der Frage, ob die Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG auch dann greift, wenn die Betriebsstätte nur einem zu 30% an einer Personengesellschaft beteiligten Mitunternehmer vermittelt wird. Sodann streifen wir <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510101/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 32/21</a> zur Verzinsung von unionsrechtswidrig erhobener Quellensteuer und daraus resultierenden Erstattungsansprüchen beim BZSt. Anschließend beschäftigen wir uns mit zwei Urteilen, die jeweils den Betriebsstättenbegriff konturieren, nämlich <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520103/" rel="noopener noreferrer nofollow">I R 39/21</a> und <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510084/" rel="noopener noreferrer nofollow">I R 47/21</a>. Mit <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520121/" rel="noopener noreferrer nofollow">I R 45/22</a> reißen wir an, in welchem Verhältnis § 1 Abs. 5 AStG zur Gewinnaufteilung zwischen Betriebsstätte und Stammhaus in erster Schicht steht.</p>
<p>Im AdV Beschluss <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520107/" rel="noopener noreferrer nofollow">II B 54/24</a>&nbsp;bestätigt der BFH (vorläufig), dass die Nachbehaltensfristen in §§ 5, 6 GrEStG durch die Reform 2021 nicht von 5 auf 10 Jahre verlängert wurden. Im Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510106/" rel="noopener noreferrer nofollow">III R 14/23</a> entscheidet der BFH, dass viele Verkäufe nach 6 Jahren Haltedauer nicht zwingend zum gewerblichen Grundstückshandel führen und erläutert, wann ausnahmsweise auch die persönliche Motivlage des Steuerpflichtigen relevant sein kann.</p>
<p><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520104/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 50/22</a> zeigt anhand einer typischen Liechtensteiner Stiftungsstruktur, welche erbschaftsteuerlichen Konsequenzen betroffen sein können. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520093/" rel="noopener noreferrer nofollow">I</a><strong><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520093/" rel="noopener noreferrer nofollow"> </a></strong><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520093/" rel="noopener noreferrer nofollow">R 19/21</a> beweist der BFH, dass die Volltransparenz vermögensverwaltender Personengesellschaften von ihm ernst genommen wird. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520120/" rel="noopener noreferrer nofollow">IX R 14/24</a> beschäftigt sich erneut mit der bedeutsamen Frage, wem Erträge aus Nießbrauchsrechten bei Geschäftsanteilen zuzurechnen sind.</p>
<p>In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520152/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 21/22</a> geht es um die Probleme bei der Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei einer unterjährigen Veräußerung von Mitunternehmerschaften. Schließlich klärt &nbsp;<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520144/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII B 33/24</a>, ob der unentgeltliche Erwerb eigener Anteile durch den 100% Gesellschafter eine vGA darstellen kann.</p>
<p>Zum Abschluss folgt wie gwohnt noch ein Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <pubDate>Fri, 13 Jun 2025 17:43:00 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>Wir starten mit <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520149/" rel="noopener noreferrer nofollow">IX R 32/23</a> und der Frage, ob die Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG auch dann greift, wenn die Betriebsstätte nur einem zu 30% an einer Personengesellschaft beteiligten Mitunternehmer vermittelt wird. Sodann streifen wir <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510101/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 32/21</a> zur Verzinsung von unionsrechtswidrig erhobener Quellensteuer und daraus resultierenden Erstattungsansprüchen beim BZSt. Anschließend beschäftigen wir uns mit zwei Urteilen, die jeweils den Betriebsstättenbegriff konturieren, nämlich <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520103/" rel="noopener noreferrer nofollow">I R 39/21</a> und <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510084/" rel="noopener noreferrer nofollow">I R 47/21</a>. Mit <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520121/" rel="noopener noreferrer nofollow">I R 45/22</a> reißen wir an, in welchem Verhältnis § 1 Abs. 5 AStG zur Gewinnaufteilung zwischen Betriebsstätte und Stammhaus in erster Schicht steht.</p>
<p>Im AdV Beschluss <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520107/" rel="noopener noreferrer nofollow">II B 54/24</a>&nbsp;bestätigt der BFH (vorläufig), dass die Nachbehaltensfristen in §§ 5, 6 GrEStG durch die Reform 2021 nicht von 5 auf 10 Jahre verlängert wurden. Im Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510106/" rel="noopener noreferrer nofollow">III R 14/23</a> entscheidet der BFH, dass viele Verkäufe nach 6 Jahren Haltedauer nicht zwingend zum gewerblichen Grundstückshandel führen und erläutert, wann ausnahmsweise auch die persönliche Motivlage des Steuerpflichtigen relevant sein kann.</p>
<p><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520104/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 50/22</a> zeigt anhand einer typischen Liechtensteiner Stiftungsstruktur, welche erbschaftsteuerlichen Konsequenzen betroffen sein können. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520093/" rel="noopener noreferrer nofollow">I</a><strong><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520093/" rel="noopener noreferrer nofollow"> </a></strong><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520093/" rel="noopener noreferrer nofollow">R 19/21</a> beweist der BFH, dass die Volltransparenz vermögensverwaltender Personengesellschaften von ihm ernst genommen wird. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520120/" rel="noopener noreferrer nofollow">IX R 14/24</a> beschäftigt sich erneut mit der bedeutsamen Frage, wem Erträge aus Nießbrauchsrechten bei Geschäftsanteilen zuzurechnen sind.</p>
<p>In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520152/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 21/22</a> geht es um die Probleme bei der Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei einer unterjährigen Veräußerung von Mitunternehmerschaften. Schließlich klärt &nbsp;<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520144/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII B 33/24</a>, ob der unentgeltliche Erwerb eigener Anteile durch den 100% Gesellschafter eine vGA darstellen kann.</p>
<p>Zum Abschluss folgt wie gwohnt noch ein Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <itunes:summary>Wir starten mit IX R 32/23 und der Frage, ob die Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG auch dann greift, wenn die Betriebsstätte nur einem zu 30% an einer Personengesellschaft beteiligten Mitunternehmer vermittelt wird. Sodann streifen wir VIII R 32/21 zur Verzinsung von unionsrechtswidrig erhobener Quellensteuer und daraus resultierenden Erstattungsansprüchen beim BZSt. Anschließend beschäftigen wir uns mit zwei Urteilen, die jeweils den Betriebsstättenbegriff konturieren, nämlich I R 39/21 und I R 47/21. Mit I R 45/22 reißen wir an, in welchem Verhältnis § 1 Abs. 5 AStG zur Gewinnaufteilung zwischen Betriebsstätte und Stammhaus in erster Schicht steht.

Im AdV Beschluss II B 54/24 bestätigt der BFH (vorläufig), dass die Nachbehaltensfristen in §§ 5, 6 GrEStG durch die Reform 2021 nicht von 5 auf 10 Jahre verlängert wurden. Im Urteil III R 14/23 entscheidet der BFH, dass viele Verkäufe nach 6 Jahren Haltedauer nicht zwingend zum gewerblichen Grundstückshandel führen und erläutert, wann ausnahmsweise auch die persönliche Motivlage des Steuerpflichtigen relevant sein kann.

II R 50/22 zeigt anhand einer typischen Liechtensteiner Stiftungsstruktur, welche erbschaftsteuerlichen Konsequenzen betroffen sein können. In I R 19/21 beweist der BFH, dass die Volltransparenz vermögensverwaltender Personengesellschaften von ihm ernst genommen wird. IX R 14/24 beschäftigt sich erneut mit der bedeutsamen Frage, wem Erträge aus Nießbrauchsrechten bei Geschäftsanteilen zuzurechnen sind.

In IV R 21/22 geht es um die Probleme bei der Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei einer unterjährigen Veräußerung von Mitunternehmerschaften. Schließlich klärt  VIII B 33/24, ob der unentgeltliche Erwerb eigener Anteile durch den 100% Gesellschafter eine vGA darstellen kann.

Zum Abschluss folgt wie gwohnt noch ein Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#25.7 BFH: Erleichterungen bei der Zurechnung durch ausländische Familienstiftungen</title>
      <description><![CDATA[<p>Derzeit sind ausländische Familienstiftungen – sicher auch aufgrund der unsicheren Zeiten – besonders nachgefragt. Der Bundesfinanzhof hat nun die Planungssicherheit im Zusammenhang mit Stiftungen in seiner jüngsten Entscheidung <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520089/" rel="noopener noreferrer nofollow">IX R 32/22</a> deutlich erhöht: Demnach schließt nicht nur die Escape-Klausel § 15 Abs. 6 AStG über dessen Wortlaut hinaus auch im Fall von Familienstiftungen mit Sitz in Drittstaaten die Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG aus, sodass ggf. künftig auch bisher kaum benutzte Stiftungsregime für deutsche Stifter relevant werden könnten. Auch klärt der Bundesfinanzhof in erfreulich deutlicher Weise die Voraussetzungen, unter denen das Vermögen i.S.v. § 15 Abs. 6 AStG dem Stifter rechtlich und tatsächlich entzogen ist.</p>
<p>Die Auswirkungen dieser BFH-Entscheidung diskutieren wir mit unseren beiden Hamburger Kollegen <a href="https://www.fgs.de/team/dr-ruben-rehr" rel="noopener noreferrer nofollow">Ruben Rehr</a> und <a href="https://www.fgs.de/team/dr-tim-maciejewski" rel="noopener noreferrer nofollow">Tim Maciejewski</a>, die in Wissenschaft, Praxis und Lehre im Stiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht zu Hause sind.</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2025_7_v6.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 30 Apr 2025 08:48:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.taxpod.law/taxpod/257-bfh-erleichterungen-bei-der-zurechnung-durch-auslaendische-familienstiftungen/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit sind ausländische Familienstiftungen – sicher auch aufgrund der unsicheren Zeiten – besonders nachgefragt. Der Bundesfinanzhof hat nun die Planungssicherheit im Zusammenhang mit Stiftungen in seiner jüngsten Entscheidung <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520089/" rel="noopener noreferrer nofollow">IX R 32/22</a> deutlich erhöht: Demnach schließt nicht nur die Escape-Klausel § 15 Abs. 6 AStG über dessen Wortlaut hinaus auch im Fall von Familienstiftungen mit Sitz in Drittstaaten die Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG aus, sodass ggf. künftig auch bisher kaum benutzte Stiftungsregime für deutsche Stifter relevant werden könnten. Auch klärt der Bundesfinanzhof in erfreulich deutlicher Weise die Voraussetzungen, unter denen das Vermögen i.S.v. § 15 Abs. 6 AStG dem Stifter rechtlich und tatsächlich entzogen ist.</p>
<p>Die Auswirkungen dieser BFH-Entscheidung diskutieren wir mit unseren beiden Hamburger Kollegen <a href="https://www.fgs.de/team/dr-ruben-rehr" rel="noopener noreferrer nofollow">Ruben Rehr</a> und <a href="https://www.fgs.de/team/dr-tim-maciejewski" rel="noopener noreferrer nofollow">Tim Maciejewski</a>, die in Wissenschaft, Praxis und Lehre im Stiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht zu Hause sind.</p>


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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#25.7 BFH: Erleichterungen bei der Zurechnung durch ausländische Familienstiftungen</itunes:title>
      <itunes:summary>Derzeit sind ausländische Familienstiftungen – sicher auch aufgrund der unsicheren Zeiten – besonders nachgefragt. Der Bundesfinanzhof hat nun die Planungssicherheit im Zusammenhang mit Stiftungen in seiner jüngsten Entscheidung IX R 32/22 deutlich erhöht: Demnach schließt nicht nur die Escape-Klausel § 15 Abs. 6 AStG über dessen Wortlaut hinaus auch im Fall von Familienstiftungen mit Sitz in Drittstaaten die Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG aus, sodass ggf. künftig auch bisher kaum benutzte Stiftungsregime für deutsche Stifter relevant werden könnten. Auch klärt der Bundesfinanzhof in erfreulich deutlicher Weise die Voraussetzungen, unter denen das Vermögen i.S.v. § 15 Abs. 6 AStG dem Stifter rechtlich und tatsächlich entzogen ist.

Die Auswirkungen dieser BFH-Entscheidung diskutieren wir mit unseren beiden Hamburger Kollegen Ruben Rehr und Tim Maciejewski, die in Wissenschaft, Praxis und Lehre im Stiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht zu Hause sind.



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    <item>
      <title>#25.6 U.S. Tariffs 2.0: Lageanalyse und Gestaltungspotentiale</title>
      <description><![CDATA[<p><a href="https://www.strtrade.com/professionals/charles-crowley" rel="noopener noreferrer nofollow">Charles Crowley</a> and <a href="https://www.strtrade.com/professionals/mark-j-segrist" rel="noopener noreferrer nofollow">Mark Segrist</a> sind Partner einer der Top-Kanzleien für Zollrecht in den USA. Beide waren bereits zu unserer Zollrunde während der ersten Amtsperiode von President Trump im TAXpod.</p>
<p>Aktuell sieht alles deutlich drastischer und sogar dramatischer aus. Wir haben eine langjährige Beziehung zu Chuck und Mark. In dieser englischsprachigen Episode diskutieren wir mit ihnen gemeinsam, wie Mandanten sich verhalten sollten, wie sie ihre Lage analysieren können, wie sie ihre Lieferketten und ggfs. sogar Verrechnungspreisstrukturen ändern können und wie sie insgesamt ihre Abgabenlast durch Zölle senken können. Die Diskussion ist „on a moving target”. Aber die Prinzipien sind trotz schießender Rates gleich. Auch das Stimmungsbild der Mandanten von beiden kommt deutlich zum Vorschein.</p>
<p>Viel Spaß beim Hören mit diesen beiden Experten zu vermutlich einem der wichtigsten wirtschaftlichen Themen unserer Zeit.</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2025_6_v11.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Sat, 19 Apr 2025 14:20:00 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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<p>Aktuell sieht alles deutlich drastischer und sogar dramatischer aus. Wir haben eine langjährige Beziehung zu Chuck und Mark. In dieser englischsprachigen Episode diskutieren wir mit ihnen gemeinsam, wie Mandanten sich verhalten sollten, wie sie ihre Lage analysieren können, wie sie ihre Lieferketten und ggfs. sogar Verrechnungspreisstrukturen ändern können und wie sie insgesamt ihre Abgabenlast durch Zölle senken können. Die Diskussion ist „on a moving target”. Aber die Prinzipien sind trotz schießender Rates gleich. Auch das Stimmungsbild der Mandanten von beiden kommt deutlich zum Vorschein.</p>
<p>Viel Spaß beim Hören mit diesen beiden Experten zu vermutlich einem der wichtigsten wirtschaftlichen Themen unserer Zeit.</p>


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      <itunes:summary>Charles Crowley and Mark Segrist sind Partner einer der Top-Kanzleien für Zollrecht in den USA. Beide waren bereits zu unserer Zollrunde während der ersten Amtsperiode von President Trump im TAXpod.

Aktuell sieht alles deutlich drastischer und sogar dramatischer aus. Wir haben eine langjährige Beziehung zu Chuck und Mark. In dieser englischsprachigen Episode diskutieren wir mit ihnen gemeinsam, wie Mandanten sich verhalten sollten, wie sie ihre Lage analysieren können, wie sie ihre Lieferketten und ggfs. sogar Verrechnungspreisstrukturen ändern können und wie sie insgesamt ihre Abgabenlast durch Zölle senken können. Die Diskussion ist „on a moving target”. Aber die Prinzipien sind trotz schießender Rates gleich. Auch das Stimmungsbild der Mandanten von beiden kommt deutlich zum Vorschein.

Viel Spaß beim Hören mit diesen beiden Experten zu vermutlich einem der wichtigsten wirtschaftlichen Themen unserer Zeit.



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    <item>
      <title>#25.5 März Briefing – 30 Min vom BFH</title>
      <description><![CDATA[<p>Weiter geht’s mit unserer dreißigminütigen BFH-Reihe und mit den aus unserer Sicht wesentlichen Urteilen, die im März vom Bundesfinanzhof veröffentlicht worden sind.</p>
<p>Wir starten mit <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510037/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 15/22</a> und der Frage, ob bzw. wann Mehrkosten auslösende, nachträgliche Sonderwünsche bei Bauträgerverträgen auch der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterfallen. BFH I R 26/22 beschäftigt sich anschließend mit der überaus interessanten als auch praxisrelevanten Frage, inwieweit die Entscheidung des Aufsichtsrats einer AG über die Vergütung eines Gesellschafters und Vorstands aufgrund der Stellung des Aufsichtsrats mit einem Geschäft unter fremden Dritten vergleichbar ist – mit einer entsprechend niedrigeren vGA-Schwelle. Weiterhin besprechen wir in <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520031/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH I R 16/20</a> den Abzug ausländischer Quellensteuern im Rahmen der Schachtelstrafe unter § 34c Abs. 2 EStG. Anschließend berühren wir in <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520048/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH I R 3/21</a> nur kurz eine Entscheidung zur strukturierten Wertpapierleihe. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520053/" rel="noopener noreferrer nofollow">VI R 33/21</a> geht es sodann um die Besteuerung von Aktienoptionsprogrammen und Abfindungen eines Arbeitnehmers, der seinen Lebensmittelpunkt in Frankreich hat und dessen vorherige Berufsausübung teils in Frankreich und teils Deutschland erfolgte. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510018/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 26/22</a> beschäftigt sich schließlich noch mit dem nicht zu unterschätzenden Anwendungsbereich von Steuerstundungsmodellen.</p>
<p>Zuletzt bietet <a href="https://www.fgs.de/team/dr-christian-suess" rel="noopener noreferrer nofollow">Christian Süß</a> erneut einen kurzen Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus dem vergangenen Monat März. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2025_5_v9.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Apr 2025 01:06:00 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>Weiter geht’s mit unserer dreißigminütigen BFH-Reihe und mit den aus unserer Sicht wesentlichen Urteilen, die im März vom Bundesfinanzhof veröffentlicht worden sind.</p>
<p>Wir starten mit <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510037/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 15/22</a> und der Frage, ob bzw. wann Mehrkosten auslösende, nachträgliche Sonderwünsche bei Bauträgerverträgen auch der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterfallen. BFH I R 26/22 beschäftigt sich anschließend mit der überaus interessanten als auch praxisrelevanten Frage, inwieweit die Entscheidung des Aufsichtsrats einer AG über die Vergütung eines Gesellschafters und Vorstands aufgrund der Stellung des Aufsichtsrats mit einem Geschäft unter fremden Dritten vergleichbar ist – mit einer entsprechend niedrigeren vGA-Schwelle. Weiterhin besprechen wir in <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520031/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH I R 16/20</a> den Abzug ausländischer Quellensteuern im Rahmen der Schachtelstrafe unter § 34c Abs. 2 EStG. Anschließend berühren wir in <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520048/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH I R 3/21</a> nur kurz eine Entscheidung zur strukturierten Wertpapierleihe. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520053/" rel="noopener noreferrer nofollow">VI R 33/21</a> geht es sodann um die Besteuerung von Aktienoptionsprogrammen und Abfindungen eines Arbeitnehmers, der seinen Lebensmittelpunkt in Frankreich hat und dessen vorherige Berufsausübung teils in Frankreich und teils Deutschland erfolgte. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510018/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV R 26/22</a> beschäftigt sich schließlich noch mit dem nicht zu unterschätzenden Anwendungsbereich von Steuerstundungsmodellen.</p>
<p>Zuletzt bietet <a href="https://www.fgs.de/team/dr-christian-suess" rel="noopener noreferrer nofollow">Christian Süß</a> erneut einen kurzen Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus dem vergangenen Monat März. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <itunes:title>#25.5 März Briefing – 30 Min vom BFH</itunes:title>
      <itunes:summary>Weiter geht’s mit unserer dreißigminütigen BFH-Reihe und mit den aus unserer Sicht wesentlichen Urteilen, die im März vom Bundesfinanzhof veröffentlicht worden sind.

Wir starten mit BFH II R 15/22 und der Frage, ob bzw. wann Mehrkosten auslösende, nachträgliche Sonderwünsche bei Bauträgerverträgen auch der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterfallen. BFH I R 26/22 beschäftigt sich anschließend mit der überaus interessanten als auch praxisrelevanten Frage, inwieweit die Entscheidung des Aufsichtsrats einer AG über die Vergütung eines Gesellschafters und Vorstands aufgrund der Stellung des Aufsichtsrats mit einem Geschäft unter fremden Dritten vergleichbar ist – mit einer entsprechend niedrigeren vGA-Schwelle. Weiterhin besprechen wir in BFH I R 16/20 den Abzug ausländischer Quellensteuern im Rahmen der Schachtelstrafe unter § 34c Abs. 2 EStG. Anschließend berühren wir in BFH I R 3/21 nur kurz eine Entscheidung zur strukturierten Wertpapierleihe. In VI R 33/21 geht es sodann um die Besteuerung von Aktienoptionsprogrammen und Abfindungen eines Arbeitnehmers, der seinen Lebensmittelpunkt in Frankreich hat und dessen vorherige Berufsausübung teils in Frankreich und teils Deutschland erfolgte. IV R 26/22 beschäftigt sich schließlich noch mit dem nicht zu unterschätzenden Anwendungsbereich von Steuerstundungsmodellen.

Zuletzt bietet Christian Süß erneut einen kurzen Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus dem vergangenen Monat März. Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#25.4 Februar Briefing – 30 Min vom BFH</title>
      <description><![CDATA[<p>Wie im vergangenen Monat sprechen wir gemeinsam mit Verfahrensrechtler <a href="https://www.fgs.de/team/dr-christian-suess" rel="noopener noreferrer nofollow">Christian Süß</a> über die aus unserer Sicht wesentlichen Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Februar 2025. Zusätzlich werfen wir einen Blick auf bevorstehende Entscheidungen angesichts der im Februar mündlich verhandelten Fälle.</p>
<p>Fleißig war insbesondere der II. Senat, der gleich mehrere interessante grunderwerbsteuerliche Fälle veröffentlicht hat, sowie zwei Fälle zur Bedarfsbewertung von Kapitalgesellschaften. In einem kurzen Ausblick berichten wir zum Start vom äußerst praxisrelevanten Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520021/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 2/22</a>, in dem die Begünstigung nach § 6a GrEStG bei der Ausgliederung aus einem Einzelkaufmann auf eine GmbH zur Neugründung bejaht wird. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520023/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 46/22</a> erlebt man, dass die großzügige Haltung des BFH zu § 6a GrEStG bei der teleologischen Reduktion von Vor- und Nachbehaltensfristen ihre Grenze kennt. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510014/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 14/23</a> behandelt der BFH die grunderwerbsteuerliche Einordnung einer Übertragung von Anteilen auf eine niederländische Stichting administratiekantoor, einem Vehikel, das einem bei niederländischen Bezügen in der Beratungspraxis regelmäßig begegnet. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510012/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 36/21</a> wird die in der letzten Folge aufgeworfene Frage beantwortet (und verneint), ob die Grunderwerbsteuer insgesamt gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstoßen könnte. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510011/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 15/21</a> beurteilt der BFH sodann die Bewertung von Anteilen an einer Familienholding nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG, wenn als Referenztransaktionen lediglich Anteilseinziehungen zu einem fixen Betrag des Nennwerts zur Verfügung stehen, die daher – so der BFH – nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt wurden. Entschieden hat der BFH aber auch, dass der Mindestwertansatz in Form des Substanzwertes bei Referenztransaktionen i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG nicht einschlägig ist. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510013/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 49/22</a> geht es um eine ähnliche Frage, in diesem Fall bei stark vinkulierten Anteilen an einer Familien-Holding, die nur im Familienkreis veräußert werden konnten und das praktisch nur mit einem sog. „Holding-Abschlag“ von 20%.</p>
<p>Wir sprechen zudem über Werbungskosten durch Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage einer WEG (IX R 19/24) und können berichten, dass das Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520022/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH IV R 11/22</a> ausgegangen ist, wie in der letzten Folge aus der mündlichen Verhandlung antizipiert. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <pubDate>Thu, 27 Feb 2025 12:57:00 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>Wie im vergangenen Monat sprechen wir gemeinsam mit Verfahrensrechtler <a href="https://www.fgs.de/team/dr-christian-suess" rel="noopener noreferrer nofollow">Christian Süß</a> über die aus unserer Sicht wesentlichen Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Februar 2025. Zusätzlich werfen wir einen Blick auf bevorstehende Entscheidungen angesichts der im Februar mündlich verhandelten Fälle.</p>
<p>Fleißig war insbesondere der II. Senat, der gleich mehrere interessante grunderwerbsteuerliche Fälle veröffentlicht hat, sowie zwei Fälle zur Bedarfsbewertung von Kapitalgesellschaften. In einem kurzen Ausblick berichten wir zum Start vom äußerst praxisrelevanten Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520021/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 2/22</a>, in dem die Begünstigung nach § 6a GrEStG bei der Ausgliederung aus einem Einzelkaufmann auf eine GmbH zur Neugründung bejaht wird. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520023/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 46/22</a> erlebt man, dass die großzügige Haltung des BFH zu § 6a GrEStG bei der teleologischen Reduktion von Vor- und Nachbehaltensfristen ihre Grenze kennt. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510014/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 14/23</a> behandelt der BFH die grunderwerbsteuerliche Einordnung einer Übertragung von Anteilen auf eine niederländische Stichting administratiekantoor, einem Vehikel, das einem bei niederländischen Bezügen in der Beratungspraxis regelmäßig begegnet. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510012/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 36/21</a> wird die in der letzten Folge aufgeworfene Frage beantwortet (und verneint), ob die Grunderwerbsteuer insgesamt gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstoßen könnte. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510011/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 15/21</a> beurteilt der BFH sodann die Bewertung von Anteilen an einer Familienholding nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG, wenn als Referenztransaktionen lediglich Anteilseinziehungen zu einem fixen Betrag des Nennwerts zur Verfügung stehen, die daher – so der BFH – nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt wurden. Entschieden hat der BFH aber auch, dass der Mindestwertansatz in Form des Substanzwertes bei Referenztransaktionen i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG nicht einschlägig ist. In <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510013/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH II R 49/22</a> geht es um eine ähnliche Frage, in diesem Fall bei stark vinkulierten Anteilen an einer Familien-Holding, die nur im Familienkreis veräußert werden konnten und das praktisch nur mit einem sog. „Holding-Abschlag“ von 20%.</p>
<p>Wir sprechen zudem über Werbungskosten durch Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage einer WEG (IX R 19/24) und können berichten, dass das Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520022/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH IV R 11/22</a> ausgegangen ist, wie in der letzten Folge aus der mündlichen Verhandlung antizipiert. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <itunes:summary>Wie im vergangenen Monat sprechen wir gemeinsam mit Verfahrensrechtler Christian Süß über die aus unserer Sicht wesentlichen Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Februar 2025. Zusätzlich werfen wir einen Blick auf bevorstehende Entscheidungen angesichts der im Februar mündlich verhandelten Fälle.

Fleißig war insbesondere der II. Senat, der gleich mehrere interessante grunderwerbsteuerliche Fälle veröffentlicht hat, sowie zwei Fälle zur Bedarfsbewertung von Kapitalgesellschaften. In einem kurzen Ausblick berichten wir zum Start vom äußerst praxisrelevanten Urteil BFH II R 2/22, in dem die Begünstigung nach § 6a GrEStG bei der Ausgliederung aus einem Einzelkaufmann auf eine GmbH zur Neugründung bejaht wird. In BFH II R 46/22 erlebt man, dass die großzügige Haltung des BFH zu § 6a GrEStG bei der teleologischen Reduktion von Vor- und Nachbehaltensfristen ihre Grenze kennt. In BFH II R 14/23 behandelt der BFH die grunderwerbsteuerliche Einordnung einer Übertragung von Anteilen auf eine niederländische Stichting administratiekantoor, einem Vehikel, das einem bei niederländischen Bezügen in der Beratungspraxis regelmäßig begegnet. In BFH II R 36/21 wird die in der letzten Folge aufgeworfene Frage beantwortet (und verneint), ob die Grunderwerbsteuer insgesamt gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstoßen könnte. In BFH II R 15/21 beurteilt der BFH sodann die Bewertung von Anteilen an einer Familienholding nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG, wenn als Referenztransaktionen lediglich Anteilseinziehungen zu einem fixen Betrag des Nennwerts zur Verfügung stehen, die daher – so der BFH – nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt wurden. Entschieden hat der BFH aber auch, dass der Mindestwertansatz in Form des Substanzwertes bei Referenztransaktionen i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG nicht einschlägig ist. In BFH II R 49/22 geht es um eine ähnliche Frage, in diesem Fall bei stark vinkulierten Anteilen an einer Familien-Holding, die nur im Familienkreis veräußert werden konnten und das praktisch nur mit einem sog. „Holding-Abschlag“ von 20%.

Wir sprechen zudem über Werbungskosten durch Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage einer WEG (IX R 19/24) und können berichten, dass das Urteil BFH IV R 11/22 ausgegangen ist, wie in der letzten Folge aus der mündlichen Verhandlung antizipiert. Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#25.3 Der neue UmwStE</title>
      <description><![CDATA[<p>Zugegeben – unsere neue TAXpod-Episode ist (erneut) etwas länger ausgefallen. Dafür ist sie umso hörenswerter und vor allem äußerst instruktiv. Denn gemeinsam mit <a href="https://www.fgs.de/team/prof-dr-ingo-stangl" rel="noopener noreferrer nofollow">Ingo Stangl</a>, einem der profundesten Kenner des Umwandlungssteuergesetzes, besprechen wir die Neuerungen des neuen Umwandlungssteuerentwurfs vom 2.1.2025, der den alten Erlass vom 11.11.2011 ersetzt. Die relevantesten Änderungen betreffen hierbei die Vergleichbarkeitsprüfung bei Auslandsumwandlungen (i.d.R. im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung), die Behandlung von stillen Lasten bei Umwandlungen, die nicht zum Buchwert erfolgen (§ 4f EStG), verschiedene Aspekte zur Spaltung (Teilbetriebserfordernis, Beurteilungszeitpunkt, Zuordnung von Wirtschaftsgütern, Nachspaltungssperren), Neuigkeiten im Zusammenhang mit § 20 UmwStG und § 22 UmwStG sowie Anpassungen bei den Randziffern zur Organschaft. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2025_3_v14.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Fri, 07 Feb 2025 16:47:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.taxpod.law/taxpod/253-der-neue-umwste/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>Zugegeben – unsere neue TAXpod-Episode ist (erneut) etwas länger ausgefallen. Dafür ist sie umso hörenswerter und vor allem äußerst instruktiv. Denn gemeinsam mit <a href="https://www.fgs.de/team/prof-dr-ingo-stangl" rel="noopener noreferrer nofollow">Ingo Stangl</a>, einem der profundesten Kenner des Umwandlungssteuergesetzes, besprechen wir die Neuerungen des neuen Umwandlungssteuerentwurfs vom 2.1.2025, der den alten Erlass vom 11.11.2011 ersetzt. Die relevantesten Änderungen betreffen hierbei die Vergleichbarkeitsprüfung bei Auslandsumwandlungen (i.d.R. im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung), die Behandlung von stillen Lasten bei Umwandlungen, die nicht zum Buchwert erfolgen (§ 4f EStG), verschiedene Aspekte zur Spaltung (Teilbetriebserfordernis, Beurteilungszeitpunkt, Zuordnung von Wirtschaftsgütern, Nachspaltungssperren), Neuigkeiten im Zusammenhang mit § 20 UmwStG und § 22 UmwStG sowie Anpassungen bei den Randziffern zur Organschaft. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2025_3_v14.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#25.3 Der neue UmwStE</itunes:title>
      <itunes:summary>Zugegeben – unsere neue TAXpod-Episode ist (erneut) etwas länger ausgefallen. Dafür ist sie umso hörenswerter und vor allem äußerst instruktiv. Denn gemeinsam mit Ingo Stangl, einem der profundesten Kenner des Umwandlungssteuergesetzes, besprechen wir die Neuerungen des neuen Umwandlungssteuerentwurfs vom 2.1.2025, der den alten Erlass vom 11.11.2011 ersetzt. Die relevantesten Änderungen betreffen hierbei die Vergleichbarkeitsprüfung bei Auslandsumwandlungen (i.d.R. im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung), die Behandlung von stillen Lasten bei Umwandlungen, die nicht zum Buchwert erfolgen (§ 4f EStG), verschiedene Aspekte zur Spaltung (Teilbetriebserfordernis, Beurteilungszeitpunkt, Zuordnung von Wirtschaftsgütern, Nachspaltungssperren), Neuigkeiten im Zusammenhang mit § 20 UmwStG und § 22 UmwStG sowie Anpassungen bei den Randziffern zur Organschaft. Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#25.2 Januar Briefing – 30 Min vom BFH</title>
      <description><![CDATA[<p>Gemeinsam mit Verfahrensrechtler <a href="https://www.fgs.de/team/dr-christian-suess" rel="noopener noreferrer nofollow">Christian Süß</a> sprechen wir in dieser TAXpod-Episode über die aus unserer Sicht wesentlichen Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Januar 2025. Zusätzlich werfen wir einen Blick auf bevorstehende Entscheidungen angesichts der im Januar mündlich verhandelten Fälle. In einem kurzen Ausblick berichten wir zum Start kurz vom Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510007/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 16/22</a>, in dem es um die Grunderwerbsteuerbarkeit von Beteiligungskettenverlängerungen um zwischengeschaltete Personengesellschaften geht. Das Urteil ist – jedenfalls wenn es zur Anwendung kommt – bedeutsam und hat viele Auswirkungen, die wir noch in einer gesonderten Folge beleuchten werden. Anschließend sprechen wir über BFH v. 17. Oktober 2024 <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510006/" rel="noopener noreferrer nofollow">III R 1/23</a> und zur Frage, wann Mitternachtsgeschäfte die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen gefährden können.&nbsp; BFH v. 20.11.2024 <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510002/" rel="noopener noreferrer nofollow">VI R 21/22</a> fragt sich sodann, ob die Schenkung von Unternehmensanteilen an angestellte Manager zwingend zu Arbeitslohn führen muss. Hingegen beschäftigt sich BFH v. 19.11.2024 <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510004/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 26/21</a> mit der angesichts des volatileren Zinsumfelds immer praxisrelevanter werdenden Behandlung von Aufwendungen aus einem Zins-Swap Geschäft, hier konkret eine Ablösezahlung für eine vorzeitige (isolierte) Beendigung des Swap Geschäfts (sog. isolierter Close Out). Schließlich geht es in BFH v. 30. Oktober 2024 <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202550001/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV 19/22</a> noch um die erweiterte Kürzung, wenn ein Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet wird, der nur aus verbliebenen Immobilien besteht.</p>
<p>Weiterhin berichtet Christian aus mündlichen Verhandlungen zum Anspruch auf Akteneinsicht aus der DSGVO (inkl. Schadenersatzansprüchen) in der Revision IX R 25/22, zu Einzelheiten bei der Außenhaftung der Kommanditisten nach § 15a EStG im Revisionsverfahren IV R 11/22 und zur Frage, ob die Remittance-Base-Besteuerung in UK eine Vorzugsbesteuerung iSd § 2 AStG darstellt, in der Revision IX R 37/21 Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2025_2_v11.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Fri, 31 Jan 2025 14:59:00 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>Gemeinsam mit Verfahrensrechtler <a href="https://www.fgs.de/team/dr-christian-suess" rel="noopener noreferrer nofollow">Christian Süß</a> sprechen wir in dieser TAXpod-Episode über die aus unserer Sicht wesentlichen Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Januar 2025. Zusätzlich werfen wir einen Blick auf bevorstehende Entscheidungen angesichts der im Januar mündlich verhandelten Fälle. In einem kurzen Ausblick berichten wir zum Start kurz vom Urteil <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510007/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 16/22</a>, in dem es um die Grunderwerbsteuerbarkeit von Beteiligungskettenverlängerungen um zwischengeschaltete Personengesellschaften geht. Das Urteil ist – jedenfalls wenn es zur Anwendung kommt – bedeutsam und hat viele Auswirkungen, die wir noch in einer gesonderten Folge beleuchten werden. Anschließend sprechen wir über BFH v. 17. Oktober 2024 <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510006/" rel="noopener noreferrer nofollow">III R 1/23</a> und zur Frage, wann Mitternachtsgeschäfte die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen gefährden können.&nbsp; BFH v. 20.11.2024 <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510002/" rel="noopener noreferrer nofollow">VI R 21/22</a> fragt sich sodann, ob die Schenkung von Unternehmensanteilen an angestellte Manager zwingend zu Arbeitslohn führen muss. Hingegen beschäftigt sich BFH v. 19.11.2024 <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510004/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 26/21</a> mit der angesichts des volatileren Zinsumfelds immer praxisrelevanter werdenden Behandlung von Aufwendungen aus einem Zins-Swap Geschäft, hier konkret eine Ablösezahlung für eine vorzeitige (isolierte) Beendigung des Swap Geschäfts (sog. isolierter Close Out). Schließlich geht es in BFH v. 30. Oktober 2024 <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202550001/" rel="noopener noreferrer nofollow">IV 19/22</a> noch um die erweiterte Kürzung, wenn ein Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet wird, der nur aus verbliebenen Immobilien besteht.</p>
<p>Weiterhin berichtet Christian aus mündlichen Verhandlungen zum Anspruch auf Akteneinsicht aus der DSGVO (inkl. Schadenersatzansprüchen) in der Revision IX R 25/22, zu Einzelheiten bei der Außenhaftung der Kommanditisten nach § 15a EStG im Revisionsverfahren IV R 11/22 und zur Frage, ob die Remittance-Base-Besteuerung in UK eine Vorzugsbesteuerung iSd § 2 AStG darstellt, in der Revision IX R 37/21 Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <itunes:summary>Gemeinsam mit Verfahrensrechtler Christian Süß sprechen wir in dieser TAXpod-Episode über die aus unserer Sicht wesentlichen Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Januar 2025. Zusätzlich werfen wir einen Blick auf bevorstehende Entscheidungen angesichts der im Januar mündlich verhandelten Fälle. In einem kurzen Ausblick berichten wir zum Start kurz vom Urteil II R 16/22, in dem es um die Grunderwerbsteuerbarkeit von Beteiligungskettenverlängerungen um zwischengeschaltete Personengesellschaften geht. Das Urteil ist – jedenfalls wenn es zur Anwendung kommt – bedeutsam und hat viele Auswirkungen, die wir noch in einer gesonderten Folge beleuchten werden. Anschließend sprechen wir über BFH v. 17. Oktober 2024 III R 1/23 und zur Frage, wann Mitternachtsgeschäfte die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen gefährden können.  BFH v. 20.11.2024 VI R 21/22 fragt sich sodann, ob die Schenkung von Unternehmensanteilen an angestellte Manager zwingend zu Arbeitslohn führen muss. Hingegen beschäftigt sich BFH v. 19.11.2024 VIII R 26/21 mit der angesichts des volatileren Zinsumfelds immer praxisrelevanter werdenden Behandlung von Aufwendungen aus einem Zins-Swap Geschäft, hier konkret eine Ablösezahlung für eine vorzeitige (isolierte) Beendigung des Swap Geschäfts (sog. isolierter Close Out). Schließlich geht es in BFH v. 30. Oktober 2024 IV 19/22 noch um die erweiterte Kürzung, wenn ein Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet wird, der nur aus verbliebenen Immobilien besteht.

Weiterhin berichtet Christian aus mündlichen Verhandlungen zum Anspruch auf Akteneinsicht aus der DSGVO (inkl. Schadenersatzansprüchen) in der Revision IX R 25/22, zu Einzelheiten bei der Außenhaftung der Kommanditisten nach § 15a EStG im Revisionsverfahren IV R 11/22 und zur Frage, ob die Remittance-Base-Besteuerung in UK eine Vorzugsbesteuerung iSd § 2 AStG darstellt, in der Revision IX R 37/21 Viel Spaß beim Hören!



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    </item>
    <item>
      <title>#25.1 Aktuelle Brennpunkte der Grunderwerbsteuer – insbes. § 6a GrEStG</title>
      <description><![CDATA[<p>Die große Reform der Grunderwerbsteuer ist bisher ausgeblieben; stattdessenn haben wir im letzten Jahr eine Vielzahl kleinerer und größerer gesetzlicher Anpassungsmaßnahmen gesehen, die vieles klären, aber auch Fragen offenlassen. Mit dem ausgewiesenen Grunderwerbsteuer-Spezialisten <a href="https://www.fgs.de/team/michael-joisten" rel="noopener noreferrer nofollow">Michael Joisten</a> diskutieren wir in dieser TAXpod-Episode die großen und kleinen Entwicklungen, die das Grunderwerbsteuerrecht im letzten Jahr genommen hat. Wir beleuchten den aktuellen Stand der umfangreichen Reformformvorhaben und die gesetzlichen Anpassungen zur Zurechnung von Immobilien sowie die Auswirkungen des MoPeG auf die Nachbehaltensfristen. Darüber hinaus werden Entscheidungen insbesondere im Zusammenhang mit § 6a GrEStG vorgestellt. Beachtenswert ist z.B. das FG Sachsen, nach dem § 6a GrEStG in Hinblick auf Art. 24 OECD-MA und vergleichbare Klauseln der einzelnen DBA auch auf Drittstaatenfälle anwendbar ist und überdies auch auf „Einbringungen zur Neugründung“ Anwendung findet. Andere Finanzgerichte wie das Finanzgericht Nürnberg (<a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-24699?hl=true" rel="noopener noreferrer nofollow">4 K 990/22</a>) zeigen sich dabei weniger günstig für den Steuerpflichtigen. Beachtenswert auch ein AdV Verfahren des FG Düsseldorf (<a href="https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j2024/11_V_1325_24_A_GE_Beschluss_20240909.html" rel="noopener noreferrer nofollow">11 V 1325/24 A (GE)</a>), nach dem die laufenden 5-Jahres-Fristen durch die Grunderwerbsteuerreform 2021 trotz §&nbsp;23 GrEStG nicht verlängert worden sind. Die ganz große Frage stellt das FG München (<a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-5464?hl=true" rel="noopener noreferrer nofollow">4 K 1671/20</a>), indem es aufwirft, ob die Erhebung von Grunderwerbsteuer bei bestimmten Umwandlungen vor dem Hintergrund der Kapitalverkehrssteuerrichtlinie überhaupt zulässigerweise erfolgt. Ein profunder Kenner des EU-Rechts, <a href="https://www.fgs.de/team/thomas-sendke" rel="noopener noreferrer nofollow">Thomas Sendke</a>, den wir spontan hinzugeschaltet haben, ordnet die Rechtsgrundsätze für uns ein. Und zuletzt berichtet Michael Joisten aus der Praxis über das Risiko erheblicher Säumniszuschläge, sowie über die Anforderungen und vor allem die überragende Bedeutung ordnungsgemäßer Grunderwerbsteueranzeigen. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2025_1_v17.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 23 Jan 2025 10:50:00 +0100</pubDate>
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      <itunes:summary>Die große Reform der Grunderwerbsteuer ist bisher ausgeblieben; stattdessenn haben wir im letzten Jahr eine Vielzahl kleinerer und größerer gesetzlicher Anpassungsmaßnahmen gesehen, die vieles klären, aber auch Fragen offenlassen. Mit dem ausgewiesenen Grunderwerbsteuer-Spezialisten Michael Joisten diskutieren wir in dieser TAXpod-Episode die großen und kleinen Entwicklungen, die das Grunderwerbsteuerrecht im letzten Jahr genommen hat. Wir beleuchten den aktuellen Stand der umfangreichen Reformformvorhaben und die gesetzlichen Anpassungen zur Zurechnung von Immobilien sowie die Auswirkungen des MoPeG auf die Nachbehaltensfristen. Darüber hinaus werden Entscheidungen insbesondere im Zusammenhang mit § 6a GrEStG vorgestellt. Beachtenswert ist z.B. das FG Sachsen, nach dem § 6a GrEStG in Hinblick auf Art. 24 OECD-MA und vergleichbare Klauseln der einzelnen DBA auch auf Drittstaatenfälle anwendbar ist und überdies auch auf „Einbringungen zur Neugründung“ Anwendung findet. Andere Finanzgerichte wie das Finanzgericht Nürnberg (4 K 990/22) zeigen sich dabei weniger günstig für den Steuerpflichtigen. Beachtenswert auch ein AdV Verfahren des FG Düsseldorf (11 V 1325/24 A (GE)), nach dem die laufenden 5-Jahres-Fristen durch die Grunderwerbsteuerreform 2021 trotz § 23 GrEStG nicht verlängert worden sind. Die ganz große Frage stellt das FG München (4 K 1671/20), indem es aufwirft, ob die Erhebung von Grunderwerbsteuer bei bestimmten Umwandlungen vor dem Hintergrund der Kapitalverkehrssteuerrichtlinie überhaupt zulässigerweise erfolgt. Ein profunder Kenner des EU-Rechts, Thomas Sendke, den wir spontan hinzugeschaltet haben, ordnet die Rechtsgrundsätze für uns ein. Und zuletzt berichtet Michael Joisten aus der Praxis über das Risiko erheblicher Säumniszuschläge, sowie über die Anforderungen und vor allem die überragende Bedeutung ordnungsgemäßer Grunderwerbsteueranzeigen. Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#24.5 Jahresrückblick zu Entwicklungen im internationalen Steuerrecht</title>
      <description><![CDATA[<p>Schon fast traditionell blicken wir in dieser Ausgabe wieder auf das vergangene Jahr im Bereich des internationalen Steuerrechts zurück. Wie ist der letzte Stand bei den Registerfällen? Ein Praxisfall aus dem Bereich der Mindestbesteuerung ist dabei. Welche Überraschung enthält der Anwendungserlass zum AStG im Hinblick auf die Hinzurechnungsbesteuerung bei Familienstiftungen? Welche Entwicklungen gibt es beim Steuerklassenprivileg für (in- und ausländische) Familienstiftungen? Was gibt es Neues zur Wegzugsteuer, insbesondere im Hinblick auf Wegzüge nach Italien unter Nutzung der dortigen Pauschalbesteuerung? Welche Neuigkeiten gibt es zur passiven Entstrickung? Wie verhält es sich mit der neuen Wegzugsteuer auf Investmentanteile? Welche Alternativen könnte es zur aktuellen Wegzugsbesteuerung geben? Was hat sich bei Funktionsverlagerungen getan? Gibt es Neuigkeiten für das Tätigsein im ausländischen Homeoffice? Müssen Rechtsanwälte DAC6 Meldungen abgeben oder spricht die EU-Grundrechtecharta dagegen? Und zuletzt: Was könnte mit dem Mindeststeueranpassungsgesetz kommen? Weihnachtsgeschenke werden es wohl nicht mehr, aber kommt es zum Wegfall von 4j und 4i EStG, § 13 AStG (HZB für Kapitalanlagegesellschaften) etc.? Diese und einige weitere Fragen besprechen wir in dieser TAXpod-Episode. Viel Spaß beim Hören! &nbsp;</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/TAXpod_2024_5_v4.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 12 Dec 2024 11:58:00 +0100</pubDate>
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      <itunes:title>#24.5 Jahresrückblick zu Entwicklungen im internationalen Steuerrecht</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Wesentliche Entwicklungen in 2024</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Schon fast traditionell blicken wir in dieser Ausgabe wieder auf das vergangene Jahr im Bereich des internationalen Steuerrechts zurück. Wie ist der letzte Stand bei den Registerfällen? Ein Praxisfall aus dem Bereich der Mindestbesteuerung ist dabei. Welche Überraschung enthält der Anwendungserlass zum AStG im Hinblick auf die Hinzurechnungsbesteuerung bei Familienstiftungen? Welche Entwicklungen gibt es beim Steuerklassenprivileg für (in- und ausländische) Familienstiftungen? Was gibt es Neues zur Wegzugsteuer, insbesondere im Hinblick auf Wegzüge nach Italien unter Nutzung der dortigen Pauschalbesteuerung? Welche Neuigkeiten gibt es zur passiven Entstrickung? Wie verhält es sich mit der neuen Wegzugsteuer auf Investmentanteile? Welche Alternativen könnte es zur aktuellen Wegzugsbesteuerung geben? Was hat sich bei Funktionsverlagerungen getan? Gibt es Neuigkeiten für das Tätigsein im ausländischen Homeoffice? Müssen Rechtsanwälte DAC6 Meldungen abgeben oder spricht die EU-Grundrechtecharta dagegen? Und zuletzt: Was könnte mit dem Mindeststeueranpassungsgesetz kommen? Weihnachtsgeschenke werden es wohl nicht mehr, aber kommt es zum Wegfall von 4j und 4i EStG, § 13 AStG (HZB für Kapitalanlagegesellschaften) etc.? Diese und einige weitere Fragen besprechen wir in dieser TAXpod-Episode. Viel Spaß beim Hören!  



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    <item>
      <title>#24.4 Tax Policy under Trump II. TJCA reloaded?</title>
      <description><![CDATA[<p>In this episode, we discuss the proposed tax legislation of Donald Trump in his second term. After the TCJA has been the most significant tax reform in the U.S. for well about 30 years, the proposed tax legislation seems less innovative, yet will likely further strengthen the comparable advantages of the U.S. tax system in particular in comparison to Germany. We examine the major tax policy goals with Loren Ponds from Miller Chevalier, who is already known to our audience from our last U.S. episode on register cases and potential U.S. retaliation. Enjoy listening!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-24-4_Trump_Tax_Policy_-_20-11-24-_16-58_(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 20 Nov 2024 18:05:00 +0100</pubDate>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/-24-4_Trump_Tax_Policy_-_20-11-24-_16-58_(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:subtitle>Proposed tax legislation and major tax policy goals</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In this episode, we discuss the proposed tax legislation of Donald Trump in his second term. After the TCJA has been the most significant tax reform in the U.S. for well about 30 years, the proposed tax legislation seems less innovative, yet will likely further strengthen the comparable advantages of the U.S. tax system in particular in comparison to Germany. We examine the major tax policy goals with Loren Ponds from Miller Chevalier, who is already known to our audience from our last U.S. episode on register cases and potential U.S. retaliation. Enjoy listening!



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    <item>
      <title>#24.3 JStG 2024 – Insbesondere Wegzugssteuer auf Investmentanteile</title>
      <description><![CDATA[<p>In dieser TAXpod-Episode dreht sich alles um die wesentlichen Änderungen der Steuergesetze, die das JStG 2024 mit sich bringt. Wegzugsteuer für Investmentanteile sind dabei eine äußerst relevante Neuregelung. In diesem Zusammenhang diskutieren wir die Anwendung der neuen Normen und ihre Auswirkung auf Altfälle. Außerdem wurde der Nachweis für Teilfreistellungen in § 20 Abs. 4 InvStG angepasst. Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Kapitaleinkünften wurden aufgehoben. Warum Emittenten einer Anleihe aufpassen müssen, nicht unter das Steueroasenabwehrgesetz zu fallen und was das JStG 2024 daran ändert. Wir besprechen die Buchwertverknüpfung bei § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG (zwischen Schwestergesellschaften) und die gesetzliche Regelung zur Körperschaftsklausel in § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG. Zuletzt klären wir noch offene Flanken der Grundstückszurechnung durch § 1 Abs. 4a GrEStG und weitere Änderungen des Grunderwerbsteuerrechts mit unserem geschätzten Kollegen <a href="https://www.fgs.de/team/michael-joisten" rel="noopener noreferrer nofollow">Michael Joisten</a>. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-24-3_JStG_2024_-_25-10-24-_13-43(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Fri, 25 Oct 2024 19:04:00 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>In dieser TAXpod-Episode dreht sich alles um die wesentlichen Änderungen der Steuergesetze, die das JStG 2024 mit sich bringt. Wegzugsteuer für Investmentanteile sind dabei eine äußerst relevante Neuregelung. In diesem Zusammenhang diskutieren wir die Anwendung der neuen Normen und ihre Auswirkung auf Altfälle. Außerdem wurde der Nachweis für Teilfreistellungen in § 20 Abs. 4 InvStG angepasst. Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Kapitaleinkünften wurden aufgehoben. Warum Emittenten einer Anleihe aufpassen müssen, nicht unter das Steueroasenabwehrgesetz zu fallen und was das JStG 2024 daran ändert. Wir besprechen die Buchwertverknüpfung bei § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG (zwischen Schwestergesellschaften) und die gesetzliche Regelung zur Körperschaftsklausel in § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG. Zuletzt klären wir noch offene Flanken der Grundstückszurechnung durch § 1 Abs. 4a GrEStG und weitere Änderungen des Grunderwerbsteuerrechts mit unserem geschätzten Kollegen <a href="https://www.fgs.de/team/michael-joisten" rel="noopener noreferrer nofollow">Michael Joisten</a>. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-24-3_JStG_2024_-_25-10-24-_13-43(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#24.3 JStG 2024 – Insbesondere Wegzugssteuer auf Investmentanteile</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Wesentliche Änderungen der Steuergesetze im Rahmen des JStG 2024</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser TAXpod-Episode dreht sich alles um die wesentlichen Änderungen der Steuergesetze, die das JStG 2024 mit sich bringt. Wegzugsteuer für Investmentanteile sind dabei eine äußerst relevante Neuregelung. In diesem Zusammenhang diskutieren wir die Anwendung der neuen Normen und ihre Auswirkung auf Altfälle. Außerdem wurde der Nachweis für Teilfreistellungen in § 20 Abs. 4 InvStG angepasst. Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Kapitaleinkünften wurden aufgehoben. Warum Emittenten einer Anleihe aufpassen müssen, nicht unter das Steueroasenabwehrgesetz zu fallen und was das JStG 2024 daran ändert. Wir besprechen die Buchwertverknüpfung bei § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG (zwischen Schwestergesellschaften) und die gesetzliche Regelung zur Körperschaftsklausel in § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG. Zuletzt klären wir noch offene Flanken der Grundstückszurechnung durch § 1 Abs. 4a GrEStG und weitere Änderungen des Grunderwerbsteuerrechts mit unserem geschätzten Kollegen Michael Joisten. Viel Spaß beim Hören!



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    </item>
    <item>
      <title>#24.2 BVerfG: Buchwertübertragung zwischen Schwestergesellschaften</title>
      <description><![CDATA[<p>Nach mehr als 10 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/11/ls20231128_2bvl000813.html" rel="noopener noreferrer nofollow">Entscheidung vom 28.11.2023</a> (Veröffentlichung in der letzten Woche) entschieden: Die Versagung des ertragsteuerneutralen Buchwerttransfers von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verletzt das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG. Damit zieht das BVerfG einen vorläufigen Schlussstrich unter die innerhalb des BFH kontrovers diskutierte Rechtsfrage und schließt sich letztlich der Meinung des <a href="https://datenbank.nwb.de/Dokument/477404/" rel="noopener noreferrer nofollow">vorlegenden I. Senats</a> an. Bekannt geworden unter dem Titel „Zoff im BFH“ hatte es zuvor Meinungsverschiedenheiten mit dem IV. Senat gegeben, der in einem AdV-Verfahren davon ausging, § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen bzw. fortbilden zu können, dass der Buchwerttransfer zwischen Schwestergesellschaften erfasst sei. Zu einer Anrufung des Großen Senats ist es auch im Folgefall des I. Senats in 2013 nicht gekommen, vielmehr ist das Verfahren dem BVerfG vorgelegt worden.</p>
<p>Der Gesetzgeber ist nun angehalten, rückwirkend bis zum 1.1.2001 eine Regelung zu finden, die den Buchwerttransfer zulässt. Dies ist erfreulich, da Steuerpflichtige nicht mehr auf die üblichen unsicheren Alternativgestaltungen zurückgreifen müssen. Andererseits ist nicht sicher, ob die gesetzliche Regelung für die Zukunft wirklich günstig ausfallen wird oder ob sich das Urteil des BVerfG vielmehr als Pyrrhus-Sieg herausstellen wird. Interessant sind überdies unterschiedliche Ausführungen zum Argumentationsmuster des „Gesamtplans“, den das BVerfG an verschiedenen Stellen aufgreift. In dieser TAXpod-Episode diskutieren wir das Urteil, seine Genese und seine Weiterungen mit <a href="https://wts.com/de-de/experten/dietmar-gosch" rel="noopener noreferrer nofollow">Prof. Dr. Dietmar Gosch</a>, unter dessen Vorsitz der I. Senat 2013 damals die Vorlage an das BVerfG beschlossen hatte. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-24-2_--_6_Abs-_5_EStG_-_18-01-24-_09-27.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 18 Jan 2024 14:53:00 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>Nach mehr als 10 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/11/ls20231128_2bvl000813.html" rel="noopener noreferrer nofollow">Entscheidung vom 28.11.2023</a> (Veröffentlichung in der letzten Woche) entschieden: Die Versagung des ertragsteuerneutralen Buchwerttransfers von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verletzt das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG. Damit zieht das BVerfG einen vorläufigen Schlussstrich unter die innerhalb des BFH kontrovers diskutierte Rechtsfrage und schließt sich letztlich der Meinung des <a href="https://datenbank.nwb.de/Dokument/477404/" rel="noopener noreferrer nofollow">vorlegenden I. Senats</a> an. Bekannt geworden unter dem Titel „Zoff im BFH“ hatte es zuvor Meinungsverschiedenheiten mit dem IV. Senat gegeben, der in einem AdV-Verfahren davon ausging, § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen bzw. fortbilden zu können, dass der Buchwerttransfer zwischen Schwestergesellschaften erfasst sei. Zu einer Anrufung des Großen Senats ist es auch im Folgefall des I. Senats in 2013 nicht gekommen, vielmehr ist das Verfahren dem BVerfG vorgelegt worden.</p>
<p>Der Gesetzgeber ist nun angehalten, rückwirkend bis zum 1.1.2001 eine Regelung zu finden, die den Buchwerttransfer zulässt. Dies ist erfreulich, da Steuerpflichtige nicht mehr auf die üblichen unsicheren Alternativgestaltungen zurückgreifen müssen. Andererseits ist nicht sicher, ob die gesetzliche Regelung für die Zukunft wirklich günstig ausfallen wird oder ob sich das Urteil des BVerfG vielmehr als Pyrrhus-Sieg herausstellen wird. Interessant sind überdies unterschiedliche Ausführungen zum Argumentationsmuster des „Gesamtplans“, den das BVerfG an verschiedenen Stellen aufgreift. In dieser TAXpod-Episode diskutieren wir das Urteil, seine Genese und seine Weiterungen mit <a href="https://wts.com/de-de/experten/dietmar-gosch" rel="noopener noreferrer nofollow">Prof. Dr. Dietmar Gosch</a>, unter dessen Vorsitz der I. Senat 2013 damals die Vorlage an das BVerfG beschlossen hatte. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-24-2_--_6_Abs-_5_EStG_-_18-01-24-_09-27.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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Der Gesetzgeber ist nun angehalten, rückwirkend bis zum 1.1.2001 eine Regelung zu finden, die den Buchwerttransfer zulässt. Dies ist erfreulich, da Steuerpflichtige nicht mehr auf die üblichen unsicheren Alternativgestaltungen zurückgreifen müssen. Andererseits ist nicht sicher, ob die gesetzliche Regelung für die Zukunft wirklich günstig ausfallen wird oder ob sich das Urteil des BVerfG vielmehr als Pyrrhus-Sieg herausstellen wird. Interessant sind überdies unterschiedliche Ausführungen zum Argumentationsmuster des „Gesamtplans“, den das BVerfG an verschiedenen Stellen aufgreift. In dieser TAXpod-Episode diskutieren wir das Urteil, seine Genese und seine Weiterungen mit Prof. Dr. Dietmar Gosch, unter dessen Vorsitz der I. Senat 2013 damals die Vorlage an das BVerfG beschlossen hatte. Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#24.1 Unionsrechtswidrigkeit der Wegzugssteuer? BFH in der Rechtssache Wächtler</title>
      <description><![CDATA[<p>Im heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310249/" rel="noopener noreferrer nofollow">I R 35/20</a> „Wächtler“) hat dieser im Nachgang zur EuGH-Entscheidung „Wächtler“ entschieden, dass die im Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verbürgte Niederlassungsfreiheit zwar nicht der Festsetzung der Wegzugssteuer entgegensteht, wohl aber nach einer zinslosen Stundung verlangt, bis die bis zum Zeitpunkt des Wegzugs entstandenen Wertzuwächse realisiert worden sind. Prägnant argumentiert der Bundesfinanzhof anhand der EuGH-Entscheidung „Wächtler“, dass eine Wegzugssteuer ohne zinslose Stundungsmöglichkeit die Rechte aus dem Freizügigkeitsabkommen verletzt. Dies muss auch für Wegzüge innerhalb der EU gelten. Gespannt kann man auf die Reaktion von Finanzverwaltung und Gesetzgeber sein. Die klare Entscheidung wirft auch Fragen auf, welche weiteren Verschärfungen der Wegzugssteuer zum 1.1.2022 ggfs. ebenfalls die EU-rechtlichen Vorgaben verletzen. Als vertraute Stimme aus TAXpod-Episoden vergangener Jahre wieder mit dabei ist FGS-Partner und Wegzugs-Experte Nils Häck. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-24-1_Unionsrechtswidrigkeit_der_Wegzugsteuer_-_11-01-24-_13-57.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 11 Jan 2024 14:40:00 +0100</pubDate>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>Im heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310249/" rel="noopener noreferrer nofollow">I R 35/20</a> „Wächtler“) hat dieser im Nachgang zur EuGH-Entscheidung „Wächtler“ entschieden, dass die im Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verbürgte Niederlassungsfreiheit zwar nicht der Festsetzung der Wegzugssteuer entgegensteht, wohl aber nach einer zinslosen Stundung verlangt, bis die bis zum Zeitpunkt des Wegzugs entstandenen Wertzuwächse realisiert worden sind. Prägnant argumentiert der Bundesfinanzhof anhand der EuGH-Entscheidung „Wächtler“, dass eine Wegzugssteuer ohne zinslose Stundungsmöglichkeit die Rechte aus dem Freizügigkeitsabkommen verletzt. Dies muss auch für Wegzüge innerhalb der EU gelten. Gespannt kann man auf die Reaktion von Finanzverwaltung und Gesetzgeber sein. Die klare Entscheidung wirft auch Fragen auf, welche weiteren Verschärfungen der Wegzugssteuer zum 1.1.2022 ggfs. ebenfalls die EU-rechtlichen Vorgaben verletzen. Als vertraute Stimme aus TAXpod-Episoden vergangener Jahre wieder mit dabei ist FGS-Partner und Wegzugs-Experte Nils Häck. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-24-1_Unionsrechtswidrigkeit_der_Wegzugsteuer_-_11-01-24-_13-57.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:subtitle>Einordnung des aktuellen BFH-Urteils zur Stundung</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Im heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) (I R 35/20 „Wächtler“) hat dieser im Nachgang zur EuGH-Entscheidung „Wächtler“ entschieden, dass die im Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verbürgte Niederlassungsfreiheit zwar nicht der Festsetzung der Wegzugssteuer entgegensteht, wohl aber nach einer zinslosen Stundung verlangt, bis die bis zum Zeitpunkt des Wegzugs entstandenen Wertzuwächse realisiert worden sind. Prägnant argumentiert der Bundesfinanzhof anhand der EuGH-Entscheidung „Wächtler“, dass eine Wegzugssteuer ohne zinslose Stundungsmöglichkeit die Rechte aus dem Freizügigkeitsabkommen verletzt. Dies muss auch für Wegzüge innerhalb der EU gelten. Gespannt kann man auf die Reaktion von Finanzverwaltung und Gesetzgeber sein. Die klare Entscheidung wirft auch Fragen auf, welche weiteren Verschärfungen der Wegzugssteuer zum 1.1.2022 ggfs. ebenfalls die EU-rechtlichen Vorgaben verletzen. Als vertraute Stimme aus TAXpod-Episoden vergangener Jahre wieder mit dabei ist FGS-Partner und Wegzugs-Experte Nils Häck. Viel Spaß beim Hören!



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      <title>#23.15 Jahresend-Update: Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung</title>
      <description><![CDATA[<p>Zukunftsfinanzierungsgesetz, Wachstumschancengesetz, Finanzielle Eingliederung bei Umwandlungen und ertragsteuerliche Organschaft, Liebhaberei bei der Vermietung von Luxusobjekten, Geschäftsführerhaftung für Bierentnahmen, Einlagekonto für Stiftungen – Neben Updates zu den wichtigsten Steuergesetzgebungsverfahren besprechen wir in dieser TAXpod-Episode zusätzlich einige aktuelle BFH-Entscheidungen zum Jahresende und nehmen uns auch einen Ausschnitt des neuen Umwandlungssteuererlass-Entwurfs vor. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-xx_Aktuelles_zum_Jahresende_14-12-23-_00-53.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 14 Dec 2023 10:18:00 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>Zukunftsfinanzierungsgesetz, Wachstumschancengesetz, Finanzielle Eingliederung bei Umwandlungen und ertragsteuerliche Organschaft, Liebhaberei bei der Vermietung von Luxusobjekten, Geschäftsführerhaftung für Bierentnahmen, Einlagekonto für Stiftungen – Neben Updates zu den wichtigsten Steuergesetzgebungsverfahren besprechen wir in dieser TAXpod-Episode zusätzlich einige aktuelle BFH-Entscheidungen zum Jahresende und nehmen uns auch einen Ausschnitt des neuen Umwandlungssteuererlass-Entwurfs vor. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <itunes:title>#23.15 Jahresend-Update: Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Entwicklungen zum Jahresende 2023</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Zukunftsfinanzierungsgesetz, Wachstumschancengesetz, Finanzielle Eingliederung bei Umwandlungen und ertragsteuerliche Organschaft, Liebhaberei bei der Vermietung von Luxusobjekten, Geschäftsführerhaftung für Bierentnahmen, Einlagekonto für Stiftungen – Neben Updates zu den wichtigsten Steuergesetzgebungsverfahren besprechen wir in dieser TAXpod-Episode zusätzlich einige aktuelle BFH-Entscheidungen zum Jahresende und nehmen uns auch einen Ausschnitt des neuen Umwandlungssteuererlass-Entwurfs vor. Viel Spaß beim Hören!



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      <itunes:episode>15</itunes:episode>
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    </item>
    <item>
      <title>#23.14 Jahresrückblick: Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht</title>
      <description><![CDATA[<p>Mit schnellen Schritten neigt sich das Jahr 2023 dem Ende. Für uns erneut der passende Anlass, um einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht zu geben. Gerade für Private Clients hat sich in den vergangenen Monaten viel getan. So zeigen verschiedene Konstellationen rund um die Wegzugsteuer, welche Klippen es hier für künftige Wegzüge zu berücksichtigen gilt. Doch auch für bereits erfolgte Wegzüge mit gestundeter Wegzugsteuer gibt es zu beachtende (unerfreuliche) Nachrichten in Form der (geplanten) rückwirkenden Einführung einer Ausschüttungssperre auf wegzugsteuerbehaftete Beteiligungen. Nicht zuletzt in der Hinzurechnungsbesteuerung, im internationalen Erbschaftsteuerrecht und zur Frage, wann eine Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Sinne angenommen werden kann, sind ebenfalls relevante Entscheidungen ergangen. Viel Spaß beim Hören unseres Jahresrückblicks.</p>
<p>***</p>
<p><u>Hinweis:</u> In der ursprünglichen Version dieser Episode haben wir u.a. über § 14b Abs. 4 AO berichtet. Die Norm enthält eine unbeschränkte Haftung der Anteilseigner von doppeltansässigen Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Inland. Allerdings nur für Gesellschaften, deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht nicht anerkannt wird. Damit betrifft die ursprünglich von uns beschriebene „harte“ Folge eines Haftungsdurchgriffs z.B. keine EU-Gesellschaften aus Gründungstheoriestaaten, weil deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht akzeptiert wird. Letzteres haben wir in der ursprünglichen Version dieser TAXpod-Episode nicht zutreffend wiedergegeben. Damit ist auch das mit den Niederlanden gebildete Beispiel nicht zutreffend, weil die Niederlande der Gründungstheorie folgt und EU-Gesellschaft ist. Die Passage haben wir nachträglich angepasst.</p>
<p>***</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-13_Internationale_Rspr_-_29-11-23-_12-03.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 27 Nov 2023 11:57:00 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>Mit schnellen Schritten neigt sich das Jahr 2023 dem Ende. Für uns erneut der passende Anlass, um einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht zu geben. Gerade für Private Clients hat sich in den vergangenen Monaten viel getan. So zeigen verschiedene Konstellationen rund um die Wegzugsteuer, welche Klippen es hier für künftige Wegzüge zu berücksichtigen gilt. Doch auch für bereits erfolgte Wegzüge mit gestundeter Wegzugsteuer gibt es zu beachtende (unerfreuliche) Nachrichten in Form der (geplanten) rückwirkenden Einführung einer Ausschüttungssperre auf wegzugsteuerbehaftete Beteiligungen. Nicht zuletzt in der Hinzurechnungsbesteuerung, im internationalen Erbschaftsteuerrecht und zur Frage, wann eine Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Sinne angenommen werden kann, sind ebenfalls relevante Entscheidungen ergangen. Viel Spaß beim Hören unseres Jahresrückblicks.</p>
<p>***</p>
<p><u>Hinweis:</u> In der ursprünglichen Version dieser Episode haben wir u.a. über § 14b Abs. 4 AO berichtet. Die Norm enthält eine unbeschränkte Haftung der Anteilseigner von doppeltansässigen Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Inland. Allerdings nur für Gesellschaften, deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht nicht anerkannt wird. Damit betrifft die ursprünglich von uns beschriebene „harte“ Folge eines Haftungsdurchgriffs z.B. keine EU-Gesellschaften aus Gründungstheoriestaaten, weil deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht akzeptiert wird. Letzteres haben wir in der ursprünglichen Version dieser TAXpod-Episode nicht zutreffend wiedergegeben. Damit ist auch das mit den Niederlanden gebildete Beispiel nicht zutreffend, weil die Niederlande der Gründungstheorie folgt und EU-Gesellschaft ist. Die Passage haben wir nachträglich angepasst.</p>
<p>***</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-13_Internationale_Rspr_-_29-11-23-_12-03.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#23.14 Jahresrückblick: Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Wesentliche Entwicklungen in 2023</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Mit schnellen Schritten neigt sich das Jahr 2023 dem Ende. Für uns erneut der passende Anlass, um einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht zu geben. Gerade für Private Clients hat sich in den vergangenen Monaten viel getan. So zeigen verschiedene Konstellationen rund um die Wegzugsteuer, welche Klippen es hier für künftige Wegzüge zu berücksichtigen gilt. Doch auch für bereits erfolgte Wegzüge mit gestundeter Wegzugsteuer gibt es zu beachtende (unerfreuliche) Nachrichten in Form der (geplanten) rückwirkenden Einführung einer Ausschüttungssperre auf wegzugsteuerbehaftete Beteiligungen. Nicht zuletzt in der Hinzurechnungsbesteuerung, im internationalen Erbschaftsteuerrecht und zur Frage, wann eine Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Sinne angenommen werden kann, sind ebenfalls relevante Entscheidungen ergangen. Viel Spaß beim Hören unseres Jahresrückblicks.

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Hinweis: In der ursprünglichen Version dieser Episode haben wir u.a. über § 14b Abs. 4 AO berichtet. Die Norm enthält eine unbeschränkte Haftung der Anteilseigner von doppeltansässigen Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Inland. Allerdings nur für Gesellschaften, deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht nicht anerkannt wird. Damit betrifft die ursprünglich von uns beschriebene „harte“ Folge eines Haftungsdurchgriffs z.B. keine EU-Gesellschaften aus Gründungstheoriestaaten, weil deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht akzeptiert wird. Letzteres haben wir in der ursprünglichen Version dieser TAXpod-Episode nicht zutreffend wiedergegeben. Damit ist auch das mit den Niederlanden gebildete Beispiel nicht zutreffend, weil die Niederlande der Gründungstheorie folgt und EU-Gesellschaft ist. Die Passage haben wir nachträglich angepasst.

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    <item>
      <title>#23.13: Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung im Familienunternehmen</title>
      <description><![CDATA[<p>Was bedeutet die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung praktisch für große Familienunternehmen? Dieser Frage sind wir gemeinsam mit Benjamin Badetz von der Dr. August Oetker KG nachgegangen. Fest steht bereits jetzt: Ein Bürokratie-Monstrum ist die globale Mindestbesteuerung in jedem Fall. Und Stichwort Bürokratie: Wie sieht die bürokratische Landschaft derzeit eigentlich aus, in der sich Unternehmen zum Zeitpunkt der Einführung ohnehin zurechtfinden müssen? Wie geht man als Unternehmen an die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung heran? Ist es empfehlenswert, sich nur auf Safe Harbor-Regeln zu verlassen? Darüber hinaus speziell für deutsche Familienunternehmen nach wie vor besonders wichtig: Welche Herausforderungen gibt es insbesondere für Personengesellschaften? Wie soll man als Unternehmen mit Daten umgehen, die ausländische Untereinheiten zuliefern und die für die globale Mindeststeuer-Steuererklärung im Inland erforderlich sind? Antworten auf diese und weitere interessanten Fragen rund um die globale Mindestbesteuerung gibt es in dieser TAXpod-Episode. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-13_Mindestbesteuerung.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 28 Aug 2023 10:51:00 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>Was bedeutet die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung praktisch für große Familienunternehmen? Dieser Frage sind wir gemeinsam mit Benjamin Badetz von der Dr. August Oetker KG nachgegangen. Fest steht bereits jetzt: Ein Bürokratie-Monstrum ist die globale Mindestbesteuerung in jedem Fall. Und Stichwort Bürokratie: Wie sieht die bürokratische Landschaft derzeit eigentlich aus, in der sich Unternehmen zum Zeitpunkt der Einführung ohnehin zurechtfinden müssen? Wie geht man als Unternehmen an die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung heran? Ist es empfehlenswert, sich nur auf Safe Harbor-Regeln zu verlassen? Darüber hinaus speziell für deutsche Familienunternehmen nach wie vor besonders wichtig: Welche Herausforderungen gibt es insbesondere für Personengesellschaften? Wie soll man als Unternehmen mit Daten umgehen, die ausländische Untereinheiten zuliefern und die für die globale Mindeststeuer-Steuererklärung im Inland erforderlich sind? Antworten auf diese und weitere interessanten Fragen rund um die globale Mindestbesteuerung gibt es in dieser TAXpod-Episode. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <itunes:title>#23.13: Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung im Familienunternehmen</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Wesentliche Fragen und Antworten rund um den aktuellen Regierungsentwurf</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Was bedeutet die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung praktisch für große Familienunternehmen? Dieser Frage sind wir gemeinsam mit Benjamin Badetz von der Dr. August Oetker KG nachgegangen. Fest steht bereits jetzt: Ein Bürokratie-Monstrum ist die globale Mindestbesteuerung in jedem Fall. Und Stichwort Bürokratie: Wie sieht die bürokratische Landschaft derzeit eigentlich aus, in der sich Unternehmen zum Zeitpunkt der Einführung ohnehin zurechtfinden müssen? Wie geht man als Unternehmen an die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung heran? Ist es empfehlenswert, sich nur auf Safe Harbor-Regeln zu verlassen? Darüber hinaus speziell für deutsche Familienunternehmen nach wie vor besonders wichtig: Welche Herausforderungen gibt es insbesondere für Personengesellschaften? Wie soll man als Unternehmen mit Daten umgehen, die ausländische Untereinheiten zuliefern und die für die globale Mindeststeuer-Steuererklärung im Inland erforderlich sind? Antworten auf diese und weitere interessanten Fragen rund um die globale Mindestbesteuerung gibt es in dieser TAXpod-Episode. Viel Spaß beim Hören!



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    </item>
    <item>
      <title>#23.12: Entwurf eines Anwendungserlasses zum AStG – Teil I (§ 2 AStG, § 6 AStG)</title>
      <description><![CDATA[<p>Von der Praxis lang ersehnt ist nun der Entwurf eines Anwendungserlasses zum AStG veröffentlicht worden. In diesem ersten Teil widmen wir uns einigen Punkten zur erweitert beschränkten Steuerpflicht, v.a. aber den offenen Interpretationen zu § 6 AStG. In einem zweiten Teil würden wir die Finanzverwaltungsansicht zu den Normen des AStG untersuchen. Zu vielen relevanten Fragen hat sich die Finanzverwaltung positioniert: Wie ist das Verhältnis § 6 AStG n.F. zur a.F.? Unterfällt ein beschränkt Steuerpflichtiger dem § 6 AStG? Wie ist die Rückkehrabsicht in den Fällen des § 6 Abs. 3 AStG zu verstehen? Wie verhält es sich mit passiver Entstrickung? Einige Fragen bleiben offen, z.B. das Verhältnis von § 6 AStG zu Sperrfristen, die an „Veräußerungen“ anknüpfen oder z.B. die Anwendung auf Investmentfonds, die als Kapitalgesellschaft organisiert sind. Manche Positionen sind schwer verständlich, so z.B. dass bei der „Beschränkung“ des deutschen Besteuerungsrechts eine Rückkehrabsicht nicht möglich sein soll oder – gravierend – warum die Fiktion, dass der Rückkehrer iSd § 6 Abs. 3 AStG als unbeschränkt steuerpflichtig gilt, sich auf sämtliche Beteiligungen des Steuerpflichtigen erstrecken soll, auch solche, die mit dem Wegzug gar nichts zu tun haben. Es bleibt abzuwarten, ob hier noch Veränderungen im weiteren Prozess erfolgen. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-12_Anwendungserlass_AStG_-_30-07-23-_15-56.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Sun, 30 Jul 2023 17:21:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.taxpod.law/taxpod/2312-entwurf-eines-anwendungserlasses-zum-astg-teil-i-2-astg-6-astg/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>Von der Praxis lang ersehnt ist nun der Entwurf eines Anwendungserlasses zum AStG veröffentlicht worden. In diesem ersten Teil widmen wir uns einigen Punkten zur erweitert beschränkten Steuerpflicht, v.a. aber den offenen Interpretationen zu § 6 AStG. In einem zweiten Teil würden wir die Finanzverwaltungsansicht zu den Normen des AStG untersuchen. Zu vielen relevanten Fragen hat sich die Finanzverwaltung positioniert: Wie ist das Verhältnis § 6 AStG n.F. zur a.F.? Unterfällt ein beschränkt Steuerpflichtiger dem § 6 AStG? Wie ist die Rückkehrabsicht in den Fällen des § 6 Abs. 3 AStG zu verstehen? Wie verhält es sich mit passiver Entstrickung? Einige Fragen bleiben offen, z.B. das Verhältnis von § 6 AStG zu Sperrfristen, die an „Veräußerungen“ anknüpfen oder z.B. die Anwendung auf Investmentfonds, die als Kapitalgesellschaft organisiert sind. Manche Positionen sind schwer verständlich, so z.B. dass bei der „Beschränkung“ des deutschen Besteuerungsrechts eine Rückkehrabsicht nicht möglich sein soll oder – gravierend – warum die Fiktion, dass der Rückkehrer iSd § 6 Abs. 3 AStG als unbeschränkt steuerpflichtig gilt, sich auf sämtliche Beteiligungen des Steuerpflichtigen erstrecken soll, auch solche, die mit dem Wegzug gar nichts zu tun haben. Es bleibt abzuwarten, ob hier noch Veränderungen im weiteren Prozess erfolgen. Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#23.12: Entwurf eines Anwendungserlasses zum AStG – Teil I (§ 2 AStG, § 6 AStG)</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Analyse des aktuellen Anwendungserlasses</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Von der Praxis lang ersehnt ist nun der Entwurf eines Anwendungserlasses zum AStG veröffentlicht worden. In diesem ersten Teil widmen wir uns einigen Punkten zur erweitert beschränkten Steuerpflicht, v.a. aber den offenen Interpretationen zu § 6 AStG. In einem zweiten Teil würden wir die Finanzverwaltungsansicht zu den Normen des AStG untersuchen. Zu vielen relevanten Fragen hat sich die Finanzverwaltung positioniert: Wie ist das Verhältnis § 6 AStG n.F. zur a.F.? Unterfällt ein beschränkt Steuerpflichtiger dem § 6 AStG? Wie ist die Rückkehrabsicht in den Fällen des § 6 Abs. 3 AStG zu verstehen? Wie verhält es sich mit passiver Entstrickung? Einige Fragen bleiben offen, z.B. das Verhältnis von § 6 AStG zu Sperrfristen, die an „Veräußerungen“ anknüpfen oder z.B. die Anwendung auf Investmentfonds, die als Kapitalgesellschaft organisiert sind. Manche Positionen sind schwer verständlich, so z.B. dass bei der „Beschränkung“ des deutschen Besteuerungsrechts eine Rückkehrabsicht nicht möglich sein soll oder – gravierend – warum die Fiktion, dass der Rückkehrer iSd § 6 Abs. 3 AStG als unbeschränkt steuerpflichtig gilt, sich auf sämtliche Beteiligungen des Steuerpflichtigen erstrecken soll, auch solche, die mit dem Wegzug gar nichts zu tun haben. Es bleibt abzuwarten, ob hier noch Veränderungen im weiteren Prozess erfolgen. Viel Spaß beim Hören!



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    </item>
    <item>
      <title>#23.11 [english]: Proposed Legislation – U.S. retaliation against (German?) extraterritorial taxation</title>
      <description><![CDATA[<p>In this TAXpod episode, we discuss upcoming U.S. legislation under the “<em>Defending American Jobs and Investment Act</em>” and the proposed section 899. Our special guest&nbsp;is Loren Ponds, partner with Miller &amp; Chevalier in Washington D.C., who is guiding us through the announced changes.&nbsp;The proposed sec. 899 introduces increased tax rates (up to 20%) on companies with business in the U.S. which are headquartered in countries that impose extraterritorial or discriminatory taxes, and is meant to be a retaliatory measure against such countries. With the proposed rule, the U.S.A. target some country’s “Undertaxed Profits Rules”, “Digital Services Taxes” and – this being the reason for addressing this issue in a German podcast – &nbsp;&nbsp;presumably Sec. 49 of the German Income Tax Act. As a result, the application of Sec. 49 could have a much wider impact – even on taxpayers who have nothing to do with Sec. 49 – than was generally expected in Germany. It should not be underestimated that the USA is not only a defensible democracy, but also a defensible tax juristdiction that will prevent extraterritorial taxation, if necessary without shying away from confrontation… Enjoy listening!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-11_US_Reactions_to_Extraterritorial_Taxation_-_19-07-23-_15-29.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 19 Jul 2023 21:15:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.taxpod.law/taxpod/2311-english-proposed-legislation-us-retaliation-against-german-extraterritorial-taxation/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <itunes:title>#23.11 [english]: Proposed Legislation – U.S. retaliation against (German?) extraterritorial taxation</itunes:title>
      <itunes:subtitle>All about the upcoming U.S. legislation under the “Defending American Jobs and Investment Act” and the proposed section 899</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In this TAXpod episode, we discuss upcoming U.S. legislation under the “Defending American Jobs and Investment Act” and the proposed section 899. Our special guest is Loren Ponds, partner with Miller &amp; Chevalier in Washington D.C., who is guiding us through the announced changes. The proposed sec. 899 introduces increased tax rates (up to 20%) on companies with business in the U.S. which are headquartered in countries that impose extraterritorial or discriminatory taxes, and is meant to be a retaliatory measure against such countries. With the proposed rule, the U.S.A. target some country’s “Undertaxed Profits Rules”, “Digital Services Taxes” and – this being the reason for addressing this issue in a German podcast –   presumably Sec. 49 of the German Income Tax Act. As a result, the application of Sec. 49 could have a much wider impact – even on taxpayers who have nothing to do with Sec. 49 – than was generally expected in Germany. It should not be underestimated that the USA is not only a defensible democracy, but also a defensible tax juristdiction that will prevent extraterritorial taxation, if necessary without shying away from confrontation… Enjoy listening!



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    <item>
      <title>#23.10: Das Wachstumschancengesetz: Überblick über den Gesetzesentwurf – Wachstumschancen für viele, drastische Härten für manche?</title>
      <description><![CDATA[<p>Im aktuell bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Wachstumschancengesetzes verspricht dieses, die Wachstumschancen der deutschen Wirtschaft zu erhöhen, Investitionen und Innovation in neue Technologien zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Zugleich soll das Steuersystem vereinfacht werden und die Fairness gegenüber allen Steuerzahlern erhöht werden.</p>
<p>Wir analysieren den Gesetzesentwurf, der viele positive Seiten hat, aber auch echte Härten mit sich bringt. In vielen Aspekten der richtige Schritt zur richtigen Zeit, z.B. bei der Flexibilisierung der Verlustnutzung. In manchen Aspekten aber auch das komplette Gegenteil. Insbesondere die Verschärfungen im Zusammenhang mit dem Zinsabzug sind problematisch.</p>
<p>Konkret diskutieren wir neben den kleineren Änderungen:</p>
<ul><li><p>Grundzüge der neuen Klimaschutz-Investitionsprämie</p>
</li><li><p>Die Verschärfungen bei der Zinsschranke durch die völlige Neuaufstellung der Rückausnahmen, die einzelne Steuerpflichtige extrem hart treffen kann</p>
</li><li><p>Die neue Zinshöhenschranke in einem neuen § 4l EStG</p>
</li><li><p>Die Änderungen (teils Erleichterungen, teils Verschärfungen bei der Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG)&nbsp;– Wer die Thesaurierungsbegünstigung in der Vergangenheit in Anspruch genommen hat, sollte überprüfen, ob noch vor Inkrafttreten des Gesetzes Maßnahmen ergriffen werden sollen</p>
</li><li><p>Die temporäre Aufhebung der Mindestbesteuerung und ab 2028 deren Erleichterung</p>
</li><li><p>Anpassungen in § 15 Abs. 2 UmwStG zu den Nachspaltungsfristen und eine Definition der Außenstehenden Personen</p>
</li><li><p>Anpassungen der AO und des ErbStG an das MoPeG</p>
</li><li><p>Die Meldung auch von nationalen Steuergestaltungen</p>
</li><li><p>Eine Rechtsgrundlage für gleichzeitige und auch gemeinsame Prüfungen</p>
</li><li><p>Eine Rechtsgrundlage für ICAP Verfahren</p>
</li></ul><p>Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <pubDate>Fri, 14 Jul 2023 20:05:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.taxpod.law/taxpod/2310-das-wachstumschancengesetz-ueberblick-ueber-den-gesetzesentwurf-wachstumschancen-fuer-viele-drastische-haerten-fuer-manche/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>Im aktuell bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Wachstumschancengesetzes verspricht dieses, die Wachstumschancen der deutschen Wirtschaft zu erhöhen, Investitionen und Innovation in neue Technologien zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Zugleich soll das Steuersystem vereinfacht werden und die Fairness gegenüber allen Steuerzahlern erhöht werden.</p>
<p>Wir analysieren den Gesetzesentwurf, der viele positive Seiten hat, aber auch echte Härten mit sich bringt. In vielen Aspekten der richtige Schritt zur richtigen Zeit, z.B. bei der Flexibilisierung der Verlustnutzung. In manchen Aspekten aber auch das komplette Gegenteil. Insbesondere die Verschärfungen im Zusammenhang mit dem Zinsabzug sind problematisch.</p>
<p>Konkret diskutieren wir neben den kleineren Änderungen:</p>
<ul><li><p>Grundzüge der neuen Klimaschutz-Investitionsprämie</p>
</li><li><p>Die Verschärfungen bei der Zinsschranke durch die völlige Neuaufstellung der Rückausnahmen, die einzelne Steuerpflichtige extrem hart treffen kann</p>
</li><li><p>Die neue Zinshöhenschranke in einem neuen § 4l EStG</p>
</li><li><p>Die Änderungen (teils Erleichterungen, teils Verschärfungen bei der Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG)&nbsp;– Wer die Thesaurierungsbegünstigung in der Vergangenheit in Anspruch genommen hat, sollte überprüfen, ob noch vor Inkrafttreten des Gesetzes Maßnahmen ergriffen werden sollen</p>
</li><li><p>Die temporäre Aufhebung der Mindestbesteuerung und ab 2028 deren Erleichterung</p>
</li><li><p>Anpassungen in § 15 Abs. 2 UmwStG zu den Nachspaltungsfristen und eine Definition der Außenstehenden Personen</p>
</li><li><p>Anpassungen der AO und des ErbStG an das MoPeG</p>
</li><li><p>Die Meldung auch von nationalen Steuergestaltungen</p>
</li><li><p>Eine Rechtsgrundlage für gleichzeitige und auch gemeinsame Prüfungen</p>
</li><li><p>Eine Rechtsgrundlage für ICAP Verfahren</p>
</li></ul><p>Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-10_Wachstumsbeschleunigungsgesetz_-_14-07-23-_19-28.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#23.10: Das Wachstumschancengesetz: Überblick über den Gesetzesentwurf – Wachstumschancen für viele, drastische Härten für manche?</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Analyse des aktuellen Gesetzesentwurfs</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Im aktuell bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Wachstumschancengesetzes verspricht dieses, die Wachstumschancen der deutschen Wirtschaft zu erhöhen, Investitionen und Innovation in neue Technologien zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Zugleich soll das Steuersystem vereinfacht werden und die Fairness gegenüber allen Steuerzahlern erhöht werden.

Wir analysieren den Gesetzesentwurf, der viele positive Seiten hat, aber auch echte Härten mit sich bringt. In vielen Aspekten der richtige Schritt zur richtigen Zeit, z.B. bei der Flexibilisierung der Verlustnutzung. In manchen Aspekten aber auch das komplette Gegenteil. Insbesondere die Verschärfungen im Zusammenhang mit dem Zinsabzug sind problematisch.

Konkret diskutieren wir neben den kleineren Änderungen:

Grundzüge der neuen Klimaschutz-Investitionsprämie

Die Verschärfungen bei der Zinsschranke durch die völlige Neuaufstellung der Rückausnahmen, die einzelne Steuerpflichtige extrem hart treffen kann

Die neue Zinshöhenschranke in einem neuen § 4l EStG

Die Änderungen (teils Erleichterungen, teils Verschärfungen bei der Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG) – Wer die Thesaurierungsbegünstigung in der Vergangenheit in Anspruch genommen hat, sollte überprüfen, ob noch vor Inkrafttreten des Gesetzes Maßnahmen ergriffen werden sollen

Die temporäre Aufhebung der Mindestbesteuerung und ab 2028 deren Erleichterung

Anpassungen in § 15 Abs. 2 UmwStG zu den Nachspaltungsfristen und eine Definition der Außenstehenden Personen

Anpassungen der AO und des ErbStG an das MoPeG

Die Meldung auch von nationalen Steuergestaltungen

Eine Rechtsgrundlage für gleichzeitige und auch gemeinsame Prüfungen

Eine Rechtsgrundlage für ICAP Verfahren

Viel Spaß beim Hören!



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    </item>
    <item>
      <title>#23.9: Aktuelle Entwicklungen im GrESt-Dschungel (Teil I)</title>
      <description><![CDATA[<p>Die Grunderwerbsteuer ist an Komplexität kaum zu übertreffen. Wenig verwunderlich also, dass das GrEStG auf dem Prüfstand des Gesetzgebers, aber eben auch des BFH steht. Einige jüngere Entwicklungen haben dabei zu eher mehr Verunsicherung geführt. Wir nehmen uns in den nächsten zwei TAXpod-Episoden dieser Themen an.</p>
<p>In Teil I verdeutlichen wir, weshalb wir davon ausgehen, dass das MoPeG ab dem 1.1.2024 keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der §§ 5, 6 GrEStG haben wird, dennoch aber nicht auszuschließende Unsicherheiten verbleiben werden. Unsere Haltung teilt hier auch Prof. Hennrichs von der Universität zu Köln, der sich als Mitglied und Sprecher des Arbeitskreises Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft schon früh mit den steuerlichen Auswirkungen des MoPeG beschäftigt hat und dessen fundierte Meinung wir im Rahmen dieses TAXpod eingefangen haben.</p>
<p>Sodann diskutieren wir anhand der jüngeren Entscheidungen des BFH, wem für Zwecke des § 1 Abs. 2a-3 GrEStG ein Grundstück zuzurechnen ist. Hier hat der BFH der Mehrfachzurechnung in seinem klärenden Urteil (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210106/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 44/18</a>) zunächst zwar eine Absage erteilt, nimmt aber gleichzeitig eine u.U. dauerhaft vom Zivilrecht abweichende Zurechnung der Grundstücke vor und schafft dadurch neue Unsicherheiten. Auch die konkretisierenden BFH-Folgeurteile (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310072/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 40/20</a> und <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210096/" rel="noopener noreferrer nofollow">(II R 33/20</a>) können diese neuen offenen Flanken nicht wirklich schließen.</p>
<p>Darüber hinaus noch einmal zu § 16 Abs. 4a GrEStG: Bereits in den letzten TAXpod-Episoden teils kurz erwähnt, nehmen wir uns dieses Mal Zeit für eine ausführliche Diskussion rund um die Auswirkungen eines Auseinanderfallens von Signing und Closing: Zweimal Grunderwerbsteuer auf einen Vorgang? Oder führt die Auffassung des BFH zur Zurechnung dazu, dass § 16 Abs. 4a GrEStG überhaupt keinen Anwendungsbereich hat?</p>
<p>Zum Abschluss widmen wir uns in Form von § 6a GrEStG einer weiteren Dauerbaustelle des Grunderwerbsteuerrechts. Denn die Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel wird vom BFH in regelmäßigen (und kurzen!) Abständen auf den Prüfstand gestellt. Hier hat sich der BFH, und ihm folgend die Finanzverwaltung, aktuell damit befasst, wer herrschendes Unternehmen bei einer Umwandlung ist, wenn potenziell mehrere herrschende Unternehmen in Frage kommen. Der BFH entscheidet für die „unterstmögliche“ Gesellschaft. Die Entscheidung ist für den Steuerpflichtigen je nach Sachverhalt zweischneidig. Offen bleibt laut BFH zudem, ob das herrschende Unternehmen auch „wandern“ kann (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210222/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 13/20</a> und gleichlautende Erlasse der Länder zu § 6a GrEStG v. 25. Mai 2023).</p>
<p>Gemeinsam mit unserem Kollegen Michael Joisten, der die Grunderwerbsteuer beherrscht wie wenig andere, ziehen wir am Ende von Teil I das ernüchternde Fazit: Rechtssicherheit sieht anders aus… Dennoch viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-9_I_-_03-07-23-_23-38.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 05 Jul 2023 16:16:00 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>Die Grunderwerbsteuer ist an Komplexität kaum zu übertreffen. Wenig verwunderlich also, dass das GrEStG auf dem Prüfstand des Gesetzgebers, aber eben auch des BFH steht. Einige jüngere Entwicklungen haben dabei zu eher mehr Verunsicherung geführt. Wir nehmen uns in den nächsten zwei TAXpod-Episoden dieser Themen an.</p>
<p>In Teil I verdeutlichen wir, weshalb wir davon ausgehen, dass das MoPeG ab dem 1.1.2024 keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der §§ 5, 6 GrEStG haben wird, dennoch aber nicht auszuschließende Unsicherheiten verbleiben werden. Unsere Haltung teilt hier auch Prof. Hennrichs von der Universität zu Köln, der sich als Mitglied und Sprecher des Arbeitskreises Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft schon früh mit den steuerlichen Auswirkungen des MoPeG beschäftigt hat und dessen fundierte Meinung wir im Rahmen dieses TAXpod eingefangen haben.</p>
<p>Sodann diskutieren wir anhand der jüngeren Entscheidungen des BFH, wem für Zwecke des § 1 Abs. 2a-3 GrEStG ein Grundstück zuzurechnen ist. Hier hat der BFH der Mehrfachzurechnung in seinem klärenden Urteil (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210106/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 44/18</a>) zunächst zwar eine Absage erteilt, nimmt aber gleichzeitig eine u.U. dauerhaft vom Zivilrecht abweichende Zurechnung der Grundstücke vor und schafft dadurch neue Unsicherheiten. Auch die konkretisierenden BFH-Folgeurteile (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310072/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 40/20</a> und <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210096/" rel="noopener noreferrer nofollow">(II R 33/20</a>) können diese neuen offenen Flanken nicht wirklich schließen.</p>
<p>Darüber hinaus noch einmal zu § 16 Abs. 4a GrEStG: Bereits in den letzten TAXpod-Episoden teils kurz erwähnt, nehmen wir uns dieses Mal Zeit für eine ausführliche Diskussion rund um die Auswirkungen eines Auseinanderfallens von Signing und Closing: Zweimal Grunderwerbsteuer auf einen Vorgang? Oder führt die Auffassung des BFH zur Zurechnung dazu, dass § 16 Abs. 4a GrEStG überhaupt keinen Anwendungsbereich hat?</p>
<p>Zum Abschluss widmen wir uns in Form von § 6a GrEStG einer weiteren Dauerbaustelle des Grunderwerbsteuerrechts. Denn die Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel wird vom BFH in regelmäßigen (und kurzen!) Abständen auf den Prüfstand gestellt. Hier hat sich der BFH, und ihm folgend die Finanzverwaltung, aktuell damit befasst, wer herrschendes Unternehmen bei einer Umwandlung ist, wenn potenziell mehrere herrschende Unternehmen in Frage kommen. Der BFH entscheidet für die „unterstmögliche“ Gesellschaft. Die Entscheidung ist für den Steuerpflichtigen je nach Sachverhalt zweischneidig. Offen bleibt laut BFH zudem, ob das herrschende Unternehmen auch „wandern“ kann (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210222/" rel="noopener noreferrer nofollow">II R 13/20</a> und gleichlautende Erlasse der Länder zu § 6a GrEStG v. 25. Mai 2023).</p>
<p>Gemeinsam mit unserem Kollegen Michael Joisten, der die Grunderwerbsteuer beherrscht wie wenig andere, ziehen wir am Ende von Teil I das ernüchternde Fazit: Rechtssicherheit sieht anders aus… Dennoch viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-9_I_-_03-07-23-_23-38.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#23.9: Aktuelle Entwicklungen im GrESt-Dschungel (Teil I)</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Alles rund um die jüngeren Enwicklungen im Bezug auf die Grunderwerbsteuer</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Die Grunderwerbsteuer ist an Komplexität kaum zu übertreffen. Wenig verwunderlich also, dass das GrEStG auf dem Prüfstand des Gesetzgebers, aber eben auch des BFH steht. Einige jüngere Entwicklungen haben dabei zu eher mehr Verunsicherung geführt. Wir nehmen uns in den nächsten zwei TAXpod-Episoden dieser Themen an.

In Teil I verdeutlichen wir, weshalb wir davon ausgehen, dass das MoPeG ab dem 1.1.2024 keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der §§ 5, 6 GrEStG haben wird, dennoch aber nicht auszuschließende Unsicherheiten verbleiben werden. Unsere Haltung teilt hier auch Prof. Hennrichs von der Universität zu Köln, der sich als Mitglied und Sprecher des Arbeitskreises Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft schon früh mit den steuerlichen Auswirkungen des MoPeG beschäftigt hat und dessen fundierte Meinung wir im Rahmen dieses TAXpod eingefangen haben.

Sodann diskutieren wir anhand der jüngeren Entscheidungen des BFH, wem für Zwecke des § 1 Abs. 2a-3 GrEStG ein Grundstück zuzurechnen ist. Hier hat der BFH der Mehrfachzurechnung in seinem klärenden Urteil (II R 44/18) zunächst zwar eine Absage erteilt, nimmt aber gleichzeitig eine u.U. dauerhaft vom Zivilrecht abweichende Zurechnung der Grundstücke vor und schafft dadurch neue Unsicherheiten. Auch die konkretisierenden BFH-Folgeurteile (II R 40/20 und (II R 33/20) können diese neuen offenen Flanken nicht wirklich schließen.

Darüber hinaus noch einmal zu § 16 Abs. 4a GrEStG: Bereits in den letzten TAXpod-Episoden teils kurz erwähnt, nehmen wir uns dieses Mal Zeit für eine ausführliche Diskussion rund um die Auswirkungen eines Auseinanderfallens von Signing und Closing: Zweimal Grunderwerbsteuer auf einen Vorgang? Oder führt die Auffassung des BFH zur Zurechnung dazu, dass § 16 Abs. 4a GrEStG überhaupt keinen Anwendungsbereich hat?

Zum Abschluss widmen wir uns in Form von § 6a GrEStG einer weiteren Dauerbaustelle des Grunderwerbsteuerrechts. Denn die Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel wird vom BFH in regelmäßigen (und kurzen!) Abständen auf den Prüfstand gestellt. Hier hat sich der BFH, und ihm folgend die Finanzverwaltung, aktuell damit befasst, wer herrschendes Unternehmen bei einer Umwandlung ist, wenn potenziell mehrere herrschende Unternehmen in Frage kommen. Der BFH entscheidet für die „unterstmögliche“ Gesellschaft. Die Entscheidung ist für den Steuerpflichtigen je nach Sachverhalt zweischneidig. Offen bleibt laut BFH zudem, ob das herrschende Unternehmen auch „wandern“ kann (II R 13/20 und gleichlautende Erlasse der Länder zu § 6a GrEStG v. 25. Mai 2023).

Gemeinsam mit unserem Kollegen Michael Joisten, der die Grunderwerbsteuer beherrscht wie wenig andere, ziehen wir am Ende von Teil I das ernüchternde Fazit: Rechtssicherheit sieht anders aus… Dennoch viel Spaß beim Hören!



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    </item>
    <item>
      <title>#23.8: Zivilrechtliche und steuerliche Zulässigkeit von disquotalen Gewinnausschüttungen</title>
      <description><![CDATA[<p>Besonders bei Personengesellschaften bestehen vielfältige wirtschaftliche Motive dafür, disquotale Gewinnverteilungen zu vereinbaren. Doch auch für Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften sind Abweichungen der Gewinnverteilung von der kapitalmäßigen Beteiligung von großer praktischer Bedeutung. Eine gewisse Unsicherheit herrscht jedoch bei der Frage, inwieweit sie zivilrechtlich sowie steuerlich zulässig sind bzw. akzeptiert werden.</p>
<p>Hierzu hat der BFH hat in der jüngeren Vergangenheit nicht nur die Grenzen der zivilrechtlichen Wirksamkeit plastisch dargestellt, sondern darüber hinaus entschieden, dass das Steuerrecht eine zivilrechtlich wirksame Gewinnverteilung akzeptiert. So besagt zunächst das Urteil vom 28. September 2021 (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210005/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 25/19</a>), dass eine wirksam vereinbarte abweichende <u>Gewinnverwendung</u> steuerlich zu akzeptieren ist. Dies gilt beispielweise im Falle einer Gewinnthesaurierung durch einen Gesellschafter. Exakt ein Jahr später entschied der BFH mit einem weiteren Urteil (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210239/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 20/20</a>) in Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, dass dies auch für eine abweichende <u>Gewinnverteilung</u> gilt.</p>
<p>Welche Anforderungen stellt das Zivilrecht an zulässige disquotale Gewinnverteilungen? Lassen sich die Aussagen des BFH auch auf Personengesellschaften übertragen? Wann wird eine disquotale Gewinnverteilung zur Schenkung? Und welche Gestaltungsmöglichkeiten ermöglicht die gefestigte BFH-Rechtsprechung nun in der Praxis?</p>
<p>Die Auswirkungen der beiden Urteile und mehr diskutieren wir in dieser TAXpod-Episode gemeinsam mit <strong><a href="https://uni-tuebingen.de/fakultaeten/juristische-fakultaet/lehrstuehle-und-personen/lehrstuehle/lehrstuehle-buergerliches-recht/osterloh-konrad/" rel="noopener noreferrer nofollow">Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad</a></strong>, an deren Lehrstuhl an der Universität Tübingen unter anderem zur Schnittstelle von Unternehmenssteuerrecht und Zivilrecht geforscht wird, die erkennbar bei disquotalen Gewinnausschüttungen besondere Relevanz hat. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-8_-_17-06-23-_00-14.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 19 Jun 2023 14:09:00 +0200</pubDate>
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      <content:encoded><![CDATA[<p>Besonders bei Personengesellschaften bestehen vielfältige wirtschaftliche Motive dafür, disquotale Gewinnverteilungen zu vereinbaren. Doch auch für Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften sind Abweichungen der Gewinnverteilung von der kapitalmäßigen Beteiligung von großer praktischer Bedeutung. Eine gewisse Unsicherheit herrscht jedoch bei der Frage, inwieweit sie zivilrechtlich sowie steuerlich zulässig sind bzw. akzeptiert werden.</p>
<p>Hierzu hat der BFH hat in der jüngeren Vergangenheit nicht nur die Grenzen der zivilrechtlichen Wirksamkeit plastisch dargestellt, sondern darüber hinaus entschieden, dass das Steuerrecht eine zivilrechtlich wirksame Gewinnverteilung akzeptiert. So besagt zunächst das Urteil vom 28. September 2021 (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210005/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 25/19</a>), dass eine wirksam vereinbarte abweichende <u>Gewinnverwendung</u> steuerlich zu akzeptieren ist. Dies gilt beispielweise im Falle einer Gewinnthesaurierung durch einen Gesellschafter. Exakt ein Jahr später entschied der BFH mit einem weiteren Urteil (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210239/" rel="noopener noreferrer nofollow">VIII R 20/20</a>) in Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, dass dies auch für eine abweichende <u>Gewinnverteilung</u> gilt.</p>
<p>Welche Anforderungen stellt das Zivilrecht an zulässige disquotale Gewinnverteilungen? Lassen sich die Aussagen des BFH auch auf Personengesellschaften übertragen? Wann wird eine disquotale Gewinnverteilung zur Schenkung? Und welche Gestaltungsmöglichkeiten ermöglicht die gefestigte BFH-Rechtsprechung nun in der Praxis?</p>
<p>Die Auswirkungen der beiden Urteile und mehr diskutieren wir in dieser TAXpod-Episode gemeinsam mit <strong><a href="https://uni-tuebingen.de/fakultaeten/juristische-fakultaet/lehrstuehle-und-personen/lehrstuehle/lehrstuehle-buergerliches-recht/osterloh-konrad/" rel="noopener noreferrer nofollow">Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad</a></strong>, an deren Lehrstuhl an der Universität Tübingen unter anderem zur Schnittstelle von Unternehmenssteuerrecht und Zivilrecht geforscht wird, die erkennbar bei disquotalen Gewinnausschüttungen besondere Relevanz hat. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-8_-_17-06-23-_00-14.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:subtitle>BFH-Rechtsprechung, Auswirkungen in der Praxis und mehr</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Besonders bei Personengesellschaften bestehen vielfältige wirtschaftliche Motive dafür, disquotale Gewinnverteilungen zu vereinbaren. Doch auch für Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften sind Abweichungen der Gewinnverteilung von der kapitalmäßigen Beteiligung von großer praktischer Bedeutung. Eine gewisse Unsicherheit herrscht jedoch bei der Frage, inwieweit sie zivilrechtlich sowie steuerlich zulässig sind bzw. akzeptiert werden.

Hierzu hat der BFH hat in der jüngeren Vergangenheit nicht nur die Grenzen der zivilrechtlichen Wirksamkeit plastisch dargestellt, sondern darüber hinaus entschieden, dass das Steuerrecht eine zivilrechtlich wirksame Gewinnverteilung akzeptiert. So besagt zunächst das Urteil vom 28. September 2021 (VIII R 25/19), dass eine wirksam vereinbarte abweichende Gewinnverwendung steuerlich zu akzeptieren ist. Dies gilt beispielweise im Falle einer Gewinnthesaurierung durch einen Gesellschafter. Exakt ein Jahr später entschied der BFH mit einem weiteren Urteil (VIII R 20/20) in Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, dass dies auch für eine abweichende Gewinnverteilung gilt.

Welche Anforderungen stellt das Zivilrecht an zulässige disquotale Gewinnverteilungen? Lassen sich die Aussagen des BFH auch auf Personengesellschaften übertragen? Wann wird eine disquotale Gewinnverteilung zur Schenkung? Und welche Gestaltungsmöglichkeiten ermöglicht die gefestigte BFH-Rechtsprechung nun in der Praxis?

Die Auswirkungen der beiden Urteile und mehr diskutieren wir in dieser TAXpod-Episode gemeinsam mit Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad, an deren Lehrstuhl an der Universität Tübingen unter anderem zur Schnittstelle von Unternehmenssteuerrecht und Zivilrecht geforscht wird, die erkennbar bei disquotalen Gewinnausschüttungen besondere Relevanz hat. Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#23.7: Vom Rechtsanwalt oder Steuerberater zum Whistleblower?</title>
      <description><![CDATA[<p>Bereits 2019 hat der Unionsgesetzgeber zum Schutz von sogenannten „Whistleblowern“ eine Richtlinie erlassen, deren Umsetzung in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach langer Hängepartie nun kurz vor dem Abschluss steht. Danach gilt der Schutz von Whistleblowern auch in vielen Bereichen des Steuerrechts. Aber bedeutet das, dass Rechtsanwälte und Steuerberater zukünftig vertrauliche Informationen ihrer Mandanten offenlegen dürfen? Und besteht hierbei die Gefahr einer „Zwei-Klassen-Steuerberatung“, weil die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Steuerberatern unterschiedlich behandelt wird? Über diese Fragen und mehr diskutieren wir mit unserem Teamkollegen Thomas Sendke in dieser TAXpod-Ausgabe. Und ziehen letztendlich ein ernüchterndes Fazit: &nbsp;Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist verfassungswidrig! Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-7_-_29-05-23-_23-12_V2_Kopie.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 May 2023 19:37:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.taxpod.law/taxpod/237-vom-rechtsanwalt-oder-steuerberater-zum-whistleblower/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>Bereits 2019 hat der Unionsgesetzgeber zum Schutz von sogenannten „Whistleblowern“ eine Richtlinie erlassen, deren Umsetzung in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach langer Hängepartie nun kurz vor dem Abschluss steht. Danach gilt der Schutz von Whistleblowern auch in vielen Bereichen des Steuerrechts. Aber bedeutet das, dass Rechtsanwälte und Steuerberater zukünftig vertrauliche Informationen ihrer Mandanten offenlegen dürfen? Und besteht hierbei die Gefahr einer „Zwei-Klassen-Steuerberatung“, weil die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Steuerberatern unterschiedlich behandelt wird? Über diese Fragen und mehr diskutieren wir mit unserem Teamkollegen Thomas Sendke in dieser TAXpod-Ausgabe. Und ziehen letztendlich ein ernüchterndes Fazit: &nbsp;Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist verfassungswidrig! Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-7_-_29-05-23-_23-12_V2_Kopie.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#23.7: Vom Rechtsanwalt oder Steuerberater zum Whistleblower?</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Steuerrechtliche Einordnung</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Bereits 2019 hat der Unionsgesetzgeber zum Schutz von sogenannten „Whistleblowern“ eine Richtlinie erlassen, deren Umsetzung in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach langer Hängepartie nun kurz vor dem Abschluss steht. Danach gilt der Schutz von Whistleblowern auch in vielen Bereichen des Steuerrechts. Aber bedeutet das, dass Rechtsanwälte und Steuerberater zukünftig vertrauliche Informationen ihrer Mandanten offenlegen dürfen? Und besteht hierbei die Gefahr einer „Zwei-Klassen-Steuerberatung“, weil die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Steuerberatern unterschiedlich behandelt wird? Über diese Fragen und mehr diskutieren wir mit unserem Teamkollegen Thomas Sendke in dieser TAXpod-Ausgabe. Und ziehen letztendlich ein ernüchterndes Fazit:  Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist verfassungswidrig! Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#23.6: Erleichterungen bei Mitarbeiterbeteiligungen – Wird 19a EStG doch noch attraktiv?</title>
      <description><![CDATA[<p>Steuerliche Erleichterungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen? Das zumindest sieht der aktuelle <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/20_Legislaturperiode/2023-04-12-ZuFinG/0-Gesetz.html" rel="noopener noreferrer nofollow">Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)</a> vor. Besonders für Startups und junge Unternehmen dienen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bisher als wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und -Incentivierung sowie zur Gewinnung neuer High Potentials. Mit der Neufassung des 19a EstG im Zuge des ZuFinG soll der Zugang zu Kapitalbeteiligungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun vereinfacht und steuerlich attraktiver gestaltet werden. Welche Unternehmen sollen zukünftig etwa von der Ausweitung des Anwendungsbereichs profitieren? Nachgelagerte Besteuerung – Was soll bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber gelten? Und (wie) können sich Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer auch mit Holding Gesellschaften beteiligen? Gemeinsam mit unserem Kollegen und VC- sowie Startup-Experten Christian Vandersmissen analysieren wir in dieser TAXpod-Episode die geplanten Verbesserungen durch das ZuFinG und zeigen auf, welche Schwachstellen offensichtlich weiterhin bestehen bleiben werden und welche Alternativen weiterhin für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme existieren. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-6_-_Mitarbeiterbeteiligungen.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Fri, 19 May 2023 12:40:00 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
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      <itunes:title>#23.6: Erleichterungen bei Mitarbeiterbeteiligungen – Wird 19a EStG doch noch attraktiv?</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Alles rund um das Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Steuerliche Erleichterungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen? Das zumindest sieht der aktuelle Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vor. Besonders für Startups und junge Unternehmen dienen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bisher als wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und -Incentivierung sowie zur Gewinnung neuer High Potentials. Mit der Neufassung des 19a EstG im Zuge des ZuFinG soll der Zugang zu Kapitalbeteiligungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun vereinfacht und steuerlich attraktiver gestaltet werden. Welche Unternehmen sollen zukünftig etwa von der Ausweitung des Anwendungsbereichs profitieren? Nachgelagerte Besteuerung – Was soll bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber gelten? Und (wie) können sich Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer auch mit Holding Gesellschaften beteiligen? Gemeinsam mit unserem Kollegen und VC- sowie Startup-Experten Christian Vandersmissen analysieren wir in dieser TAXpod-Episode die geplanten Verbesserungen durch das ZuFinG und zeigen auf, welche Schwachstellen offensichtlich weiterhin bestehen bleiben werden und welche Alternativen weiterhin für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme existieren. Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#23.5 BFH zur Vorübergehenden Abwesenheit i.S.d. § 6 Abs. 3 AStG</title>
      <description><![CDATA[<p>Gewisse Erleichterung für Wegzügler: Der <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310080/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH (I R 55/19)</a> hat kürzlich entschieden, dass der Entfall der Wegzugsteuer nach § 6 Abs. 3 AStG a.F. bei Rückkehr binnen fünf Jahren keine Rückkehrabsicht voraussetzt. Bisher war von der Finanzverwaltung und dem FG Münster für das Entfallen des Steueranspruchs nach § 6 Abs. 3 AStG bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs eine glaubhafte Rückkehrabsicht als Voraussetzung der nur vorübergehenden Abwesenheit vorausgesetzt worden. Damit tritt der BFH der Finanzverwaltung nun deutlich entgegen. Was bedeutet die Entscheidung für die Verlängerungsoption nach § 6 Abs. 3 Satz 3 AStG a.F.? Und welche Auswirkungen ergeben sich daraus für § 6 Abs. 3 AStG in der neuen Fassung? Mit dabei ist dieses Mal FGS-Partner und Wegzugs-Experte Nils Häck, der eingefleischten TAXpod-Fans bereits aus Episoden der vergangenen Jahre bekannt sein sollte. Mit ihm diskutieren wir diese aktuelle Entscheidung des BFH und geben gemeinsam Antworten auf die zuvor genannten und weiteren Fragen. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-5_-_18-04-23-_22-34.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 19 Apr 2023 12:38:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.taxpod.law/taxpod/235-bfh-zur-voruebergehenden-abwesenheit-isd-6-abs-3-astg/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <itunes:title>#23.5 BFH zur Vorübergehenden Abwesenheit i.S.d. § 6 Abs. 3 AStG</itunes:title>
      <itunes:subtitle>BFH tritt der Finanzverwaltung deutlich entgegen</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Gewisse Erleichterung für Wegzügler: Der BFH (I R 55/19) hat kürzlich entschieden, dass der Entfall der Wegzugsteuer nach § 6 Abs. 3 AStG a.F. bei Rückkehr binnen fünf Jahren keine Rückkehrabsicht voraussetzt. Bisher war von der Finanzverwaltung und dem FG Münster für das Entfallen des Steueranspruchs nach § 6 Abs. 3 AStG bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs eine glaubhafte Rückkehrabsicht als Voraussetzung der nur vorübergehenden Abwesenheit vorausgesetzt worden. Damit tritt der BFH der Finanzverwaltung nun deutlich entgegen. Was bedeutet die Entscheidung für die Verlängerungsoption nach § 6 Abs. 3 Satz 3 AStG a.F.? Und welche Auswirkungen ergeben sich daraus für § 6 Abs. 3 AStG in der neuen Fassung? Mit dabei ist dieses Mal FGS-Partner und Wegzugs-Experte Nils Häck, der eingefleischten TAXpod-Fans bereits aus Episoden der vergangenen Jahre bekannt sein sollte. Mit ihm diskutieren wir diese aktuelle Entscheidung des BFH und geben gemeinsam Antworten auf die zuvor genannten und weiteren Fragen. Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#23.4 Größere Mobilität von Gesellschaften mit dem UmRUG?</title>
      <description><![CDATA[<p>Das UmRUG (Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie) ist in Kraft getreten. War die Umsetzungsfrist bereits am 31. Januar 2023 abgelaufen, ist das neue Recht für grenzüberschreitende Umwandlungen mit dem 1. März schließlich nur leicht verzögert umgesetzt worden. Im Kern soll durch das UmRUG innerhalb Europas neue Mobilität für Kapitalgesellschaften geschaffen werden. Doch was für Umwandlungsvorgänge sind dabei eigentlich erfasst und welche nicht? Gibt es darüber hinaus auch Änderungen für Personengesellschaften, etwa für die in Deutschland so beliebte GmbH &amp; Co. KG, und auf welche Weise können diese Gesellschaften nun ihren Satzungssitz grenzüberschreitend verlegen? Wie genau sieht die neue Missbrauchsprüfung aus? Und ganz allgemein gefragt: Kann das Steuerrecht bei dieser Form der Öffnung des Gesellschaftsrechts Schritt halten? Antworten auf diese und weitere interessanten Fragen rund um das neue Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie gibt es in dieser TAXpod-Episode mit unserem Hamburger Kollegen und Gesellschaftsrecht-Experten Christian Bochmann. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-4_-_21-03-23-_23-22.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 22 Mar 2023 15:27:00 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <itunes:summary>Das UmRUG (Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie) ist in Kraft getreten. War die Umsetzungsfrist bereits am 31. Januar 2023 abgelaufen, ist das neue Recht für grenzüberschreitende Umwandlungen mit dem 1. März schließlich nur leicht verzögert umgesetzt worden. Im Kern soll durch das UmRUG innerhalb Europas neue Mobilität für Kapitalgesellschaften geschaffen werden. Doch was für Umwandlungsvorgänge sind dabei eigentlich erfasst und welche nicht? Gibt es darüber hinaus auch Änderungen für Personengesellschaften, etwa für die in Deutschland so beliebte GmbH &amp; Co. KG, und auf welche Weise können diese Gesellschaften nun ihren Satzungssitz grenzüberschreitend verlegen? Wie genau sieht die neue Missbrauchsprüfung aus? Und ganz allgemein gefragt: Kann das Steuerrecht bei dieser Form der Öffnung des Gesellschaftsrechts Schritt halten? Antworten auf diese und weitere interessanten Fragen rund um das neue Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie gibt es in dieser TAXpod-Episode mit unserem Hamburger Kollegen und Gesellschaftsrecht-Experten Christian Bochmann. Viel Spaß beim Hören!



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    </item>
    <item>
      <title>#23.3 EuGH: Verstößt DAC 6 gegen die EU-Grundrechte?</title>
      <description><![CDATA[<p>Ist die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach der DAC 6 unionsrechtswidrig? Teilweise ja, sagt der EuGH! Zumindest, wenn es um die Pflicht zur Offenlegung des Mandatsverhältnisses durch Rechtsanwälte gegenüber anderen Intermediären geht. Hintergrund ist der Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses durch die Unionsgrundrechte. Über diese aktuelle Entscheidung des EuGH diskutieren wir gemeinsam mit unserem Teamkollegen Thomas Sendke in dieser TAXpod-Ausgabe. Zugleich nehmen wir das Urteil zum Anlass, um uns mit der Bedeutung der Unionsgrundrechte für das (Europäische) Steuerrecht zu befassen. Warum ist die DAC 6 überhaupt an den Unionsgrundrechten zu prüfen? Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf die deutsche Rechtslage? Sind Rechtsanwälte überhaupt noch zur Anzeige verpflichtet? Und welche Rolle können die Unionsgrundrechte zukünftig noch spielen? Ein spannendes und zukunftsträchtiges Thema, das auch uns als Berater immer häufiger beschäftigt. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-3_-_26-02-23-_22-48.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 27 Feb 2023 13:00:00 +0100</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>#23.2 JStG 2022 und aktuelle Rechtsprechung</title>
      <description><![CDATA[<p>Erst wenige Wochen ist das neue Jahr alt. Grund genug, um in erweiterter Runde das Jahressteuergesetz 2022 zu diskutieren. Welche Anpassungen gab es bei der Immobilienabschreibung? Wie sieht’s aus mit der Grunderwerbsteuer im Rahmen des Optionsmodells nach § 1a KStG? Können Signing und Closing eigentlich jeweils GrESt auslösen? Mit dabei sind dieses Mal auch unsere lieben Kollegen und FGS-Partner Jan König, der mit uns über Veränderungen in der Immobilienbewertung spricht, sowie Umsatzsteuer-Experte Rainald Vobbe, der mit uns nicht nur das JStG und den Bereich Photovoltaik, sondern auch das große USt-Thema 2023 – nämlich die Entwicklungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft – beleuchtet. Darüber hinaus: Sperrfristverschärfungen bei § 6 Abs. 5 Satz 7 EstG und mehr – Welche Änderungen sind am Ende doch nicht gekommen? Und was steckt eigentlich hinter dem BAFA-Zuschuss INVEST für Business Angels? All das und mehr erfahrt ihr in der aktuellen TAXpod-Episode. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-2_-_03-02-23-_23-37_(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 06 Feb 2023 10:21:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.taxpod.law/taxpod/232-jstg-2022-und-aktuelle-rechtsprechung/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <itunes:title>#23.2 JStG 2022 und aktuelle Rechtsprechung</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Alles rund um das Jahressteuergesetzt 2022 und mehr</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Erst wenige Wochen ist das neue Jahr alt. Grund genug, um in erweiterter Runde das Jahressteuergesetz 2022 zu diskutieren. Welche Anpassungen gab es bei der Immobilienabschreibung? Wie sieht’s aus mit der Grunderwerbsteuer im Rahmen des Optionsmodells nach § 1a KStG? Können Signing und Closing eigentlich jeweils GrESt auslösen? Mit dabei sind dieses Mal auch unsere lieben Kollegen und FGS-Partner Jan König, der mit uns über Veränderungen in der Immobilienbewertung spricht, sowie Umsatzsteuer-Experte Rainald Vobbe, der mit uns nicht nur das JStG und den Bereich Photovoltaik, sondern auch das große USt-Thema 2023 – nämlich die Entwicklungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft – beleuchtet. Darüber hinaus: Sperrfristverschärfungen bei § 6 Abs. 5 Satz 7 EstG und mehr – Welche Änderungen sind am Ende doch nicht gekommen? Und was steckt eigentlich hinter dem BAFA-Zuschuss INVEST für Business Angels? All das und mehr erfahrt ihr in der aktuellen TAXpod-Episode. Viel Spaß beim Hören!



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      <itunes:season>5</itunes:season>
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    </item>
    <item>
      <title>#23.1 Neues zur spanischen Ferienimmobilie und zum Wegzug nach Spanien</title>
      <description><![CDATA[<p>Pünktlich zum Jahreswechsel – und damit an dieser Stelle zunächst „Happy New Year!“ - hat der spanische Gesetzgeber noch für Bewegung im hiesigen Steuerrecht gesorgt. So sind bereits zum Stichtag 31.12.2022 zahlreiche Immobilien von Nichtresidenten von einer Verschärfung in der Vermögensteuer betroffen, die über eine ausländische Gesellschaft gehalten werden. Neuerungen für das steuerliche Sonderregime Lex Beckham könnten zudem dafür sorgen, dass ein Umzug nach Spanien für einen erweiterten Personenkreis in Zukunft deutlich attraktiver wird. Und schließlich hat Spanien auch eine befristete Solidaritätssteuer auf Großvermögen zum Stichtag 31.12.2022 eingeführt, die damit ebenfalls schon für das Steuerjahr 2022 anwendbar ist.</p>
<p>Unterliegt die Ferienimmobilie auf Mallorca zukünftig der Vermögensteuer und wie kann ich mich davor schützen? Welche steuerlichen Vorteile bietet das sog. Lex Beckham-Regime? Kann zukünftig jeder nach Spanien auswandern und welche Steuerrisiken sind etwa bei einem Umzug nach Mallorca in Deutschland zu beachten? Kann durch das Lex Beckham-Regime die deutsche Wegzugsbesteuerung vermieden werden? Und wer unterliegt zukünftig überhaupt der neuen Solidaritätssteuer bzw. was gilt als Großvermögen?</p>
<p>Gemeinsam mit unserem Kollegen und Spanien-Experten Christian Kahlenberg liefern wir in dieser TAXpod-Episode Antworten auf diese und weitere Fragen. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-1_A--nderungen_des_spanischen_Steuerrechts.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 16 Jan 2023 09:06:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.taxpod.law/taxpod/231-neues-zur-spanischen-ferienimmobilie-und-zum-wegzug-nach-spanien/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>Pünktlich zum Jahreswechsel – und damit an dieser Stelle zunächst „Happy New Year!“ - hat der spanische Gesetzgeber noch für Bewegung im hiesigen Steuerrecht gesorgt. So sind bereits zum Stichtag 31.12.2022 zahlreiche Immobilien von Nichtresidenten von einer Verschärfung in der Vermögensteuer betroffen, die über eine ausländische Gesellschaft gehalten werden. Neuerungen für das steuerliche Sonderregime Lex Beckham könnten zudem dafür sorgen, dass ein Umzug nach Spanien für einen erweiterten Personenkreis in Zukunft deutlich attraktiver wird. Und schließlich hat Spanien auch eine befristete Solidaritätssteuer auf Großvermögen zum Stichtag 31.12.2022 eingeführt, die damit ebenfalls schon für das Steuerjahr 2022 anwendbar ist.</p>
<p>Unterliegt die Ferienimmobilie auf Mallorca zukünftig der Vermögensteuer und wie kann ich mich davor schützen? Welche steuerlichen Vorteile bietet das sog. Lex Beckham-Regime? Kann zukünftig jeder nach Spanien auswandern und welche Steuerrisiken sind etwa bei einem Umzug nach Mallorca in Deutschland zu beachten? Kann durch das Lex Beckham-Regime die deutsche Wegzugsbesteuerung vermieden werden? Und wer unterliegt zukünftig überhaupt der neuen Solidaritätssteuer bzw. was gilt als Großvermögen?</p>
<p>Gemeinsam mit unserem Kollegen und Spanien-Experten Christian Kahlenberg liefern wir in dieser TAXpod-Episode Antworten auf diese und weitere Fragen. Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-23-1_A--nderungen_des_spanischen_Steuerrechts.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#23.1 Neues zur spanischen Ferienimmobilie und zum Wegzug nach Spanien</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Die erste TAXpod-Episode in 2023</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Pünktlich zum Jahreswechsel – und damit an dieser Stelle zunächst „Happy New Year!“ - hat der spanische Gesetzgeber noch für Bewegung im hiesigen Steuerrecht gesorgt. So sind bereits zum Stichtag 31.12.2022 zahlreiche Immobilien von Nichtresidenten von einer Verschärfung in der Vermögensteuer betroffen, die über eine ausländische Gesellschaft gehalten werden. Neuerungen für das steuerliche Sonderregime Lex Beckham könnten zudem dafür sorgen, dass ein Umzug nach Spanien für einen erweiterten Personenkreis in Zukunft deutlich attraktiver wird. Und schließlich hat Spanien auch eine befristete Solidaritätssteuer auf Großvermögen zum Stichtag 31.12.2022 eingeführt, die damit ebenfalls schon für das Steuerjahr 2022 anwendbar ist.

Unterliegt die Ferienimmobilie auf Mallorca zukünftig der Vermögensteuer und wie kann ich mich davor schützen? Welche steuerlichen Vorteile bietet das sog. Lex Beckham-Regime? Kann zukünftig jeder nach Spanien auswandern und welche Steuerrisiken sind etwa bei einem Umzug nach Mallorca in Deutschland zu beachten? Kann durch das Lex Beckham-Regime die deutsche Wegzugsbesteuerung vermieden werden? Und wer unterliegt zukünftig überhaupt der neuen Solidaritätssteuer bzw. was gilt als Großvermögen?

Gemeinsam mit unserem Kollegen und Spanien-Experten Christian Kahlenberg liefern wir in dieser TAXpod-Episode Antworten auf diese und weitere Fragen. Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#22.1 Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht</title>
      <description><![CDATA[<p>TAXpod is back! In dieser ersten Episode nach dem TAXpod-Relaunch diskutieren Jens und Goetz anhand von praxisnahen Fällen eine Vielzahl von Entwicklungen im internationalen Steuerrecht des vergangenen Jahres. Darunter Registerfälle und die Änderungen des JStG 2022 in § 49 EStG, das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg von doppelansässigen Gesellschaften (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210186/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH I R 43/18</a>), Entwicklungen bei passiver Entstrickung (<a href="https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2021/15_K_888_18_Urteil_20210617.html" rel="noopener noreferrer nofollow">FG Köln 15 K 888/18</a> sowie <a href="https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseFGs/02_11_2022/index.php" rel="noopener noreferrer nofollow">FG Münster 13 K 559/19</a>) und verschiedene Aspekte der Wegzugsteuer (u.a. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210082/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH&nbsp; I R 30/19</a>). Darüber hinaus widmen sich die beiden der Hinzurechnungsbesteuerung bei typischen PE-Fonds-Beteiligungen, No-PE Strukturen (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210141/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH III R 35/20</a>), Einzelaspekten der Mindestbesteuerung und zu guter Letzt einigen Ausführungen über finale Verluste (<a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&amp;docid=266103&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=324469 ?" rel="noopener noreferrer nofollow">EuGH Rs. W, C-538/20</a>). &nbsp;Viel Spaß beim Hören!</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_22-1_-_15-12-22-_00-21.m4a" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 19 Dec 2022 12:28:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.taxpod.law/taxpod/221-aktuelle-entwicklungen-im-internationalen-steuerrecht/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>TAXpod is back! In dieser ersten Episode nach dem TAXpod-Relaunch diskutieren Jens und Goetz anhand von praxisnahen Fällen eine Vielzahl von Entwicklungen im internationalen Steuerrecht des vergangenen Jahres. Darunter Registerfälle und die Änderungen des JStG 2022 in § 49 EStG, das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg von doppelansässigen Gesellschaften (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210186/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH I R 43/18</a>), Entwicklungen bei passiver Entstrickung (<a href="https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2021/15_K_888_18_Urteil_20210617.html" rel="noopener noreferrer nofollow">FG Köln 15 K 888/18</a> sowie <a href="https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseFGs/02_11_2022/index.php" rel="noopener noreferrer nofollow">FG Münster 13 K 559/19</a>) und verschiedene Aspekte der Wegzugsteuer (u.a. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210082/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH&nbsp; I R 30/19</a>). Darüber hinaus widmen sich die beiden der Hinzurechnungsbesteuerung bei typischen PE-Fonds-Beteiligungen, No-PE Strukturen (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210141/" rel="noopener noreferrer nofollow">BFH III R 35/20</a>), Einzelaspekten der Mindestbesteuerung und zu guter Letzt einigen Ausführungen über finale Verluste (<a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&amp;docid=266103&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=324469 ?" rel="noopener noreferrer nofollow">EuGH Rs. W, C-538/20</a>). &nbsp;Viel Spaß beim Hören!</p>


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      <itunes:subtitle>Die erste TAXpod-Episode nach dem Relaunch</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>TAXpod is back! In dieser ersten Episode nach dem TAXpod-Relaunch diskutieren Jens und Goetz anhand von praxisnahen Fällen eine Vielzahl von Entwicklungen im internationalen Steuerrecht des vergangenen Jahres. Darunter Registerfälle und die Änderungen des JStG 2022 in § 49 EStG, das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg von doppelansässigen Gesellschaften (BFH I R 43/18), Entwicklungen bei passiver Entstrickung (FG Köln 15 K 888/18 sowie FG Münster 13 K 559/19) und verschiedene Aspekte der Wegzugsteuer (u.a. BFH  I R 30/19). Darüber hinaus widmen sich die beiden der Hinzurechnungsbesteuerung bei typischen PE-Fonds-Beteiligungen, No-PE Strukturen (BFH III R 35/20), Einzelaspekten der Mindestbesteuerung und zu guter Letzt einigen Ausführungen über finale Verluste (EuGH Rs. W, C-538/20).  Viel Spaß beim Hören!



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    <item>
      <title>#21.13 4k EStG</title>
      <description><![CDATA[<p>In dieser Folge diskutieren wir den neuen § 4k EStG in der Gesetz gewordenen Fassung mit Alexander Steuer, Head of Direct Taxes bei Ford (hier nur privat), der sich unter anderem in einer Masterarbeit intensiv mit der Norm befasst hat. Aberwitzige Komplexität in der Rechtsanwendung und viele offene Flanken sind das erste Prädikat für die Norm. </p>
<p>Viel Spaß beim Hören! </p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-21-13_4k_EStG_-_05-08-21-_00-38.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 05 Aug 2021 00:39:00 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
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<p>Viel Spaß beim Hören! </p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-21-13_4k_EStG_-_05-08-21-_00-38.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:subtitle>Diskussion des Betriebsausgabenabzugverbots bei hybriden Gestaltungen</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge diskutieren wir den neuen § 4k EStG in der Gesetz gewordenen Fassung mit Alexander Steuer, Head of Direct Taxes bei Ford (hier nur privat), der sich unter anderem in einer Masterarbeit intensiv mit der Norm befasst hat. Aberwitzige Komplexität in der Rechtsanwendung und viele offene Flanken sind das erste Prädikat für die Norm. 

Viel Spaß beim Hören!</itunes:summary>
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    </item>
    <item>
      <title>#21.12 Internationaler Informationsaustausch</title>
      <description><![CDATA[<p>In dieser Folge diskutieren wir ein Thema, das dramatisch an Bedeutung gewinnt, nämlich den zwischenstaatlichen Informationsaustausch und die Fragen des Rechtsschutzes gegen derartige Vorgänge. Das Thema ist natürlich nicht tägliches Brot der üblichen Steuerberatung, rechtzeitiger und guter Rechtsschutz kann hier aber besonders erforderlich sein und vor irreversiblen Schäden schützen. Wir sind glücklich, als Gast hier unseren Kollegen <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-michael-hendricks/details.html" rel="noopener noreferrer nofollow">Prof. Dr. Michael Hendricks</a> gewonnen zu haben, der über einen riesigen Erfahrungsschatz zum Informationsaustausch verfügt und viele außergewöhnliche Verfahren mit Erfolg geführt hat und der hier seine Praxiseindrücke teilt. Auch mit dabei ist unser gleichermaßen geschätzter Kollegen <a href="https://de.linkedin.com/in/thomas-sendke-4736ba195" rel="noopener noreferrer nofollow">Thomas Sendke</a>, der aufgrund seiner Dissertation wissenschaftlich eng mit dem Thema verknüpft ist. Vielen Dank für dieses lehrreiche und bereichernde Interview an unsere Gäste und viel Spaß beim Hören an unsere Zuhörer! </p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-21-12_Informationsaustausch_-_08-06-21-_23-20.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Jun 2021 23:28:00 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Folge diskutieren wir ein Thema, das dramatisch an Bedeutung gewinnt, nämlich den zwischenstaatlichen Informationsaustausch und die Fragen des Rechtsschutzes gegen derartige Vorgänge. Das Thema ist natürlich nicht tägliches Brot der üblichen Steuerberatung, rechtzeitiger und guter Rechtsschutz kann hier aber besonders erforderlich sein und vor irreversiblen Schäden schützen. Wir sind glücklich, als Gast hier unseren Kollegen <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-michael-hendricks/details.html" rel="noopener noreferrer nofollow">Prof. Dr. Michael Hendricks</a> gewonnen zu haben, der über einen riesigen Erfahrungsschatz zum Informationsaustausch verfügt und viele außergewöhnliche Verfahren mit Erfolg geführt hat und der hier seine Praxiseindrücke teilt. Auch mit dabei ist unser gleichermaßen geschätzter Kollegen <a href="https://de.linkedin.com/in/thomas-sendke-4736ba195" rel="noopener noreferrer nofollow">Thomas Sendke</a>, der aufgrund seiner Dissertation wissenschaftlich eng mit dem Thema verknüpft ist. Vielen Dank für dieses lehrreiche und bereichernde Interview an unsere Gäste und viel Spaß beim Hören an unsere Zuhörer! </p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-21-12_Informationsaustausch_-_08-06-21-_23-20.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#21.12 Internationaler Informationsaustausch</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Interview mit Prof. Dr. Michael Hendricks und Thomas Sendke zum Rechtsschutz beim Informationsaustausch</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge diskutieren wir ein Thema, das dramatisch an Bedeutung gewinnt, nämlich den zwischenstaatlichen Informationsaustausch und die Fragen des Rechtsschutzes gegen derartige Vorgänge. Das Thema ist natürlich nicht tägliches Brot der üblichen Steuerberatung, rechtzeitiger und guter Rechtsschutz kann hier aber besonders erforderlich sein und vor irreversiblen Schäden schützen. Wir sind glücklich, als Gast hier unseren Kollegen Prof. Dr. Michael Hendricks gewonnen zu haben, der über einen riesigen Erfahrungsschatz zum Informationsaustausch verfügt und viele außergewöhnliche Verfahren mit Erfolg geführt hat und der hier seine Praxiseindrücke teilt. Auch mit dabei ist unser gleichermaßen geschätzter Kollegen Thomas Sendke, der aufgrund seiner Dissertation wissenschaftlich eng mit dem Thema verknüpft ist. Vielen Dank für dieses lehrreiche und bereichernde Interview an unsere Gäste und viel Spaß beim Hören an unsere Zuhörer! 



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      <title>#21.11 Unionsrechtswidrigkeit § 6 AStG-E</title>
      <description><![CDATA[<p>Anlässlich des auf die Zielgeraden kommenden Gesetzgebungsverfahrens zur ATAD-Umsetzung und zur Anpassung u.a. von § 6 AStG, insbesondere anlässlich der teilweise irritierend einseitigen Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung des Finanzausschusses, nehmen in diesem Taxpod Jens Schönfeld und Elias Erdem Stellung dazu, weshalb aus ihrer Sicht die im Entwurf vorgesehene Ratenzahlungspflicht, die an die Stelle der bisher geltenden  unbefristeten Stundung treten soll, unionsrechtswidrig ist. </p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-21-11_EU-Konformitaet_--_6_AStG_-_08-05-21-_13-30.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Sat, 08 May 2021 13:37:17 +0200</pubDate>
      <link>https://hrzoqy.podcaster.de/taxpod/21-11-unionsrechtswidrigkeit-6-astg-e/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich des auf die Zielgeraden kommenden Gesetzgebungsverfahrens zur ATAD-Umsetzung und zur Anpassung u.a. von § 6 AStG, insbesondere anlässlich der teilweise irritierend einseitigen Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung des Finanzausschusses, nehmen in diesem Taxpod Jens Schönfeld und Elias Erdem Stellung dazu, weshalb aus ihrer Sicht die im Entwurf vorgesehene Ratenzahlungspflicht, die an die Stelle der bisher geltenden  unbefristeten Stundung treten soll, unionsrechtswidrig ist. </p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-21-11_EU-Konformitaet_--_6_AStG_-_08-05-21-_13-30.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#21.11 Unionsrechtswidrigkeit § 6 AStG-E</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Warum die Ratenzahlung gegen die Grundfreiheiten verstößt</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Anlässlich des auf die Zielgeraden kommenden Gesetzgebungsverfahrens zur ATAD-Umsetzung und zur Anpassung u.a. von § 6 AStG, insbesondere anlässlich der teilweise irritierend einseitigen Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung des Finanzausschusses, nehmen in diesem Taxpod Jens Schönfeld und Elias Erdem Stellung dazu, weshalb aus ihrer Sicht die im Entwurf vorgesehene Ratenzahlungspflicht, die an die Stelle der bisher geltenden  unbefristeten Stundung treten soll, unionsrechtswidrig ist. 



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    </item>
    <item>
      <title>#21.10 BMF Schreiben § 8d KStG</title>
      <description><![CDATA[<p>In dieser Folge diskutieren wir mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/markus-suchanek/details.html" rel="noopener noreferrer nofollow">Markus Suchanek</a>&nbsp;über das&nbsp;<a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Koerperschaftsteuer_Umwandlungsteuer/2021-03-18-Fortfuehrungsgebundener-Verlustvortrag-Par-8d-KStG.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2" rel="noopener noreferrer nofollow">BMF Schreiben</a> vom 18.3.2021 bzgl. des fortführungsgebundenen Verlustvortrags nach § 8d KStG. Was ist ein Geschäftsbetrieb? Darf es nur einen Geschäftsbetrieb geben? Mindestbesteuerung? Wie ist der Antrag zu stellen? Viele offene Themen, gerade infolge der offenen Rechtsbegriffe des Gesetzes, sind von der Finanzverwaltung recht ausgewogen entschieden worden. Markus Suchanek hat § 8d KStG in Kommentierung und Aufsätzen eng begleitet. Vielen Dank für Deine Teilnahme &amp; viel Spaß beim Hören! &nbsp;</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-21-10_--8d_KStG_-_05-05-21-_16-34.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 05 May 2021 16:48:22 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Folge diskutieren wir mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/markus-suchanek/details.html" rel="noopener noreferrer nofollow">Markus Suchanek</a>&nbsp;über das&nbsp;<a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Koerperschaftsteuer_Umwandlungsteuer/2021-03-18-Fortfuehrungsgebundener-Verlustvortrag-Par-8d-KStG.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2" rel="noopener noreferrer nofollow">BMF Schreiben</a> vom 18.3.2021 bzgl. des fortführungsgebundenen Verlustvortrags nach § 8d KStG. Was ist ein Geschäftsbetrieb? Darf es nur einen Geschäftsbetrieb geben? Mindestbesteuerung? Wie ist der Antrag zu stellen? Viele offene Themen, gerade infolge der offenen Rechtsbegriffe des Gesetzes, sind von der Finanzverwaltung recht ausgewogen entschieden worden. Markus Suchanek hat § 8d KStG in Kommentierung und Aufsätzen eng begleitet. Vielen Dank für Deine Teilnahme &amp; viel Spaß beim Hören! &nbsp;</p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-21-10_--8d_KStG_-_05-05-21-_16-34.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#21.10 BMF Schreiben § 8d KStG</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Diskussion mit Markus Suchanek</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge diskutieren wir mit Markus Suchanek über das BMF Schreiben vom 18.3.2021 bzgl. des fortführungsgebundenen Verlustvortrags nach § 8d KStG. Was ist ein Geschäftsbetrieb? Darf es nur einen Geschäftsbetrieb geben? Mindestbesteuerung? Wie ist der Antrag zu stellen? Viele offene Themen, gerade infolge der offenen Rechtsbegriffe des Gesetzes, sind von der Finanzverwaltung recht ausgewogen entschieden worden. Markus Suchanek hat § 8d KStG in Kommentierung und Aufsätzen eng begleitet. Vielen Dank für Deine Teilnahme &amp; viel Spaß beim Hören!  



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    </item>
    <item>
      <title>#21.9 Modernisierung der Körperschaftsteuer</title>
      <description><![CDATA[<p>In dieser Folge besprechen Jens und ich im Schnelldurchgang die Änderungen in der Folge der Gesetzgebungsinitiative zur Reform des Körperschaftsteuergesetzes (<a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2021-03-19-KoeMoG/0-Gesetz.html" rel="noopener noreferrer nofollow">KöMoG</a>). </p>
<p>Wichtigste Änderung sicher das Optionsmodell, das Personengesellschaften den Weg in die körperschaftsteuerliche Besteuerung ermöglicht. </p>
<p>Zudem Internationalisierung des Umwandlungssteuerrechts. </p>
<p>Zuletzt: Vereinfachung der Behandlung von organschaftlichen Mehr-/Minderabführungen sowie Behandlung von Währungskursverlusten von Sicherungsgeschäften. </p>
<p>Viel Freude beim Hören! </p>
<p></p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/-21-9_KoeMoG_-_21-04-21-_19-40.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 22 Apr 2021 16:12:11 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Folge besprechen Jens und ich im Schnelldurchgang die Änderungen in der Folge der Gesetzgebungsinitiative zur Reform des Körperschaftsteuergesetzes (<a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2021-03-19-KoeMoG/0-Gesetz.html" rel="noopener noreferrer nofollow">KöMoG</a>). </p>
<p>Wichtigste Änderung sicher das Optionsmodell, das Personengesellschaften den Weg in die körperschaftsteuerliche Besteuerung ermöglicht. </p>
<p>Zudem Internationalisierung des Umwandlungssteuerrechts. </p>
<p>Zuletzt: Vereinfachung der Behandlung von organschaftlichen Mehr-/Minderabführungen sowie Behandlung von Währungskursverlusten von Sicherungsgeschäften. </p>
<p>Viel Freude beim Hören! </p>
<p></p>


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      <itunes:title>#21.9 Modernisierung der Körperschaftsteuer</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Optionsmodell, Internationalisierung des UmwStG etc.</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge besprechen Jens und ich im Schnelldurchgang die Änderungen in der Folge der Gesetzgebungsinitiative zur Reform des Körperschaftsteuergesetzes (KöMoG). 

Wichtigste Änderung sicher das Optionsmodell, das Personengesellschaften den Weg in die körperschaftsteuerliche Besteuerung ermöglicht. 

Zudem Internationalisierung des Umwandlungssteuerrechts. 

Zuletzt: Vereinfachung der Behandlung von organschaftlichen Mehr-/Minderabführungen sowie Behandlung von Währungskursverlusten von Sicherungsgeschäften. 

Viel Freude beim Hören! 





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    </item>
    <item>
      <title>#21.8 BVerfG zur Vorlagepflicht an den EuGH</title>
      <description><![CDATA[In dieser Folge informieren wir kurz über den denkwürdigen <a href="bundesverfassungsgericht beschluss konzerndarlehen">Beschluss des BVerfG 2BvR 1161/19 v. 4.3.2021</a>&nbsp;zum BFH Urteil v. 27.02.2019 (I R 73/16), dem Piloturteil des BFH zur Teilwertabschreibung von ungesicherten, grenzüberschreitenden Konzerndarlehen. Das BVerfG bejaht nicht nur eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil der BFH nicht an den EuGH vorgelegt hat. Insoweit ist der Beschluss von durchaus grundlegender Bedeutung, weil er klarstellt, dass eine Nichtvorlage eine auch inhaltlich hinreichende sachliche Begründung erfordert. Auch rügt das BVerfG im Rahmen der Willkürprüfung mit ungewöhnlicher Deutlichkeit die materielle Rechtsanwendung, wenngleich ein Verstoß gegen den Willkürgrundsatz offen gelassen wird.<div><br>
</div>
<div>Unser Gast ist unser lieber Kollege und EU-Recht-Spezialist <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/benedikt-ellenrieder/details.html">Benedikt Ellenrieder.</a>&nbsp;</div>
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<div>Viel Spaß beim Hören!&nbsp;<br>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_21-9_-_11-04-21-_18-27.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 12 Apr 2021 09:22:03 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann))</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In dieser Folge informieren wir kurz über den denkwürdigen <a href="bundesverfassungsgericht beschluss konzerndarlehen">Beschluss des BVerfG 2BvR 1161/19 v. 4.3.2021</a>&nbsp;zum BFH Urteil v. 27.02.2019 (I R 73/16), dem Piloturteil des BFH zur Teilwertabschreibung von ungesicherten, grenzüberschreitenden Konzerndarlehen. Das BVerfG bejaht nicht nur eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil der BFH nicht an den EuGH vorgelegt hat. Insoweit ist der Beschluss von durchaus grundlegender Bedeutung, weil er klarstellt, dass eine Nichtvorlage eine auch inhaltlich hinreichende sachliche Begründung erfordert. Auch rügt das BVerfG im Rahmen der Willkürprüfung mit ungewöhnlicher Deutlichkeit die materielle Rechtsanwendung, wenngleich ein Verstoß gegen den Willkürgrundsatz offen gelassen wird.<div><br>
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<div>Unser Gast ist unser lieber Kollege und EU-Recht-Spezialist <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/benedikt-ellenrieder/details.html">Benedikt Ellenrieder.</a>&nbsp;</div>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#21.8 BVerfG zur Vorlagepflicht an den EuGH</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Äußerung des BVerfG zu BFH I R 73/16 (Teilwertabschreibung Konzerndarlehen)</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge informieren wir kurz über den denkwürdigen Beschluss des BVerfG 2BvR 1161/19 v. 4.3.2021 zum BFH Urteil v. 27.02.2019 (I R 73/16), dem Piloturteil des BFH zur Teilwertabschreibung von ungesicherten, grenzüberschreitenden Konzerndarlehen. Das BVerfG bejaht nicht nur eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil der BFH nicht an den EuGH vorgelegt hat. Insoweit ist der Beschluss von durchaus grundlegender Bedeutung, weil er klarstellt, dass eine Nichtvorlage eine auch inhaltlich hinreichende sachliche Begründung erfordert. Auch rügt das BVerfG im Rahmen der Willkürprüfung mit ungewöhnlicher Deutlichkeit die materielle Rechtsanwendung, wenngleich ein Verstoß gegen den Willkürgrundsatz offen gelassen wird.



Unser Gast ist unser lieber Kollege und EU-Recht-Spezialist Benedikt Ellenrieder. 





Viel Spaß beim Hören! 





















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    <item>
      <title>#21.7 Immobilienerwerb in Spanien</title>
      <description><![CDATA[<p>Eine Folge direkt aus Mallorca... Jens diskutiert mit Willi Plattes, Gründer der <a href="https://www.google.com/search?client=safari&amp;rls=en&amp;q=willi+plattes&amp;ie=UTF-8&amp;oe=UTF-8" rel="noopener noreferrer nofollow">Kanzlei European Accounting</a>, <a href="https://germandesk.cuatrecasas.com/autoren-und-herausgeber/" rel="noopener noreferrer nofollow">Marc Amorós</a> der Kanzlei Cuatre Casas und <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/753a26cae9aa5598736bd22241ec18fb-16/details.html" rel="noopener noreferrer nofollow">Christian Kahlenberg</a> über die Strukturierung des Immobilienerwerbs in Spanien, Gestaltungsoptionen und die steuerlichen Implikationen in Deutschland und Spanien.</p>
<p>Viel Spaß beim Hören! </p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_21-7_-_05-04-21-_20-16.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 05 Apr 2021 20:25:07 +0200</pubDate>
      <link>https://hrzoqy.podcaster.de/taxpod/21-7-immobilienerwerb-in-spanien/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>Eine Folge direkt aus Mallorca... Jens diskutiert mit Willi Plattes, Gründer der <a href="https://www.google.com/search?client=safari&amp;rls=en&amp;q=willi+plattes&amp;ie=UTF-8&amp;oe=UTF-8" rel="noopener noreferrer nofollow">Kanzlei European Accounting</a>, <a href="https://germandesk.cuatrecasas.com/autoren-und-herausgeber/" rel="noopener noreferrer nofollow">Marc Amorós</a> der Kanzlei Cuatre Casas und <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/753a26cae9aa5598736bd22241ec18fb-16/details.html" rel="noopener noreferrer nofollow">Christian Kahlenberg</a> über die Strukturierung des Immobilienerwerbs in Spanien, Gestaltungsoptionen und die steuerlichen Implikationen in Deutschland und Spanien.</p>
<p>Viel Spaß beim Hören! </p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_21-7_-_05-04-21-_20-16.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#21.7 Immobilienerwerb in Spanien</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Steuerliche Implikationen bei selbst- und fremdgenutzten Immobilien in Deutschland und Spanien, Gestaltungsoptionen</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Eine Folge direkt aus Mallorca... Jens diskutiert mit Willi Plattes, Gründer der Kanzlei European Accounting, Marc Amorós der Kanzlei Cuatre Casas und Christian Kahlenberg über die Strukturierung des Immobilienerwerbs in Spanien, Gestaltungsoptionen und die steuerlichen Implikationen in Deutschland und Spanien.

Viel Spaß beim Hören! 



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    </item>
    <item>
      <title>#21.6 Anti-Treaty-Shopping: Entwurf eines neuen § 50d Abs. 3 EStG</title>
      <description><![CDATA[<p>Eine rege Diskussion zum Entwurf des § 50d Abs. 3 EStG im <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-11-20-AbzStEntModG/0-Gesetz.html" rel="noopener noreferrer nofollow">Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung der Ent­las­tung von Ab­zug­steu­ern und der Be­schei­ni­gung der Ka­pi­tal­er­trag­steu­er</a>. Geballte § 50d Abs. 3 EStG Expertise in diesem Podcast mit Prof. Dr. Steffen Lampert von der Universität Osnabrück. Sowohl Jens als auch Steffen Lampert jeweils aus der Kommentierung bekannt. Zudem mit dabei Elias Erdem, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Team Schönfeld, der gemeinsam mit Jens in der jüngsten IStR zu § 50d III EStG n.F. publiziert hat. </p>
<p>Persönliche Entlastungsberechtigung, Sachliche Entlastungsberechtigung, Vorgaben des EuGH zum Missbrauchsbegriff und ganz grundsätzliche Fragen zum Telos der Anti-Treaty Shopping rule... Vieles dabei in dieser intensiven Stunde. Viel Freude! </p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_21-7_-_26-03-21-_22-12.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Sat, 27 Mar 2021 13:18:51 +0100</pubDate>
      <link>https://hrzoqy.podcaster.de/taxpod/21-6-anti-treaty-shopping-entwurf-eines-neuen-50d-abs-3-estg/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</author>
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      <dc:creator>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[<p>Eine rege Diskussion zum Entwurf des § 50d Abs. 3 EStG im <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-11-20-AbzStEntModG/0-Gesetz.html" rel="noopener noreferrer nofollow">Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung der Ent­las­tung von Ab­zug­steu­ern und der Be­schei­ni­gung der Ka­pi­tal­er­trag­steu­er</a>. Geballte § 50d Abs. 3 EStG Expertise in diesem Podcast mit Prof. Dr. Steffen Lampert von der Universität Osnabrück. Sowohl Jens als auch Steffen Lampert jeweils aus der Kommentierung bekannt. Zudem mit dabei Elias Erdem, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Team Schönfeld, der gemeinsam mit Jens in der jüngsten IStR zu § 50d III EStG n.F. publiziert hat. </p>
<p>Persönliche Entlastungsberechtigung, Sachliche Entlastungsberechtigung, Vorgaben des EuGH zum Missbrauchsbegriff und ganz grundsätzliche Fragen zum Telos der Anti-Treaty Shopping rule... Vieles dabei in dieser intensiven Stunde. Viel Freude! </p>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_21-7_-_26-03-21-_22-12.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#21.6 Anti-Treaty Shopping: Entwurf § 50d Abs. 3 EStG</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Diskussion des Regierungsentwurfs des AbzStEntModG mit Prof. Dr. Steffen Lampert</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Eine rege Diskussion zum Entwurf des § 50d Abs. 3 EStG im Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung der Ent­las­tung von Ab­zug­steu­ern und der Be­schei­ni­gung der Ka­pi­tal­er­trag­steu­er. Geballte § 50d Abs. 3 EStG Expertise in diesem Podcast mit Prof. Dr. Steffen Lampert von der Universität Osnabrück. Sowohl Jens als auch Steffen Lampert jeweils aus der Kommentierung bekannt. Zudem mit dabei Elias Erdem, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Team Schönfeld, der gemeinsam mit Jens in der jüngsten IStR zu § 50d III EStG n.F. publiziert hat. 

Persönliche Entlastungsberechtigung, Sachliche Entlastungsberechtigung, Vorgaben des EuGH zum Missbrauchsbegriff und ganz grundsätzliche Fragen zum Telos der Anti-Treaty Shopping rule... Vieles dabei in dieser intensiven Stunde. Viel Freude! 



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    <item>
      <title>#21.5 [englisch] Update: Circular concerning § 49 EStG - Royalty payments with underlying German registered IP</title>
      <description><![CDATA[In this episode, we discuss the newest developments with respect to the German taxation of royalty payments paid between foreign parties that entail IP being registered in German registers. It is the newest bump in an incomparable rollercoaster ride: When it was first discovered that such royalties might be taxable in Germany, there was of course no guidance on how to treat these cases. Then, the Federal Ministry of Finance published a circular stating that such payments are indeed taxable in Germany. Not a week later, a draft bill was published abolishing the critical parts of the statute, thus restricting German taxation with respect to these payments. Shortly after, the draft bill was amended, revoking the removal once again. Only yesterday the latest circular was published, once again clearly stating the taxation of such royalties in German, however giving certain easements. We discuss the details of the <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-02-11-verguetungen-fuer-die-zeitlich-befristete-ueberlassung-sowie-veraeusserung-von-rechten-die-in-ein-inlaendisches-oeffentliches-buch-oder-register-eingetragen-sind.html">circular</a> with important information on how to handle these cases. With us as guests are <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-nadia-caroline-altenburg/details.html">Dr. Nadia Altenburg</a>, <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-matthias-korff/details.html">Dr. Matthias Korff</a> and <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/benedikt-ellenrieder/details.html">Dr. Benedikt Ellenrieder</a>, who have unique expertise in these cases, being front runners in the argumentation against the taxation of such royalties in Germany.&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_21-5_-_13-02-21-_14-50.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Sat, 13 Feb 2021 15:06:07 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann))</author>
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      <content:encoded><![CDATA[In this episode, we discuss the newest developments with respect to the German taxation of royalty payments paid between foreign parties that entail IP being registered in German registers. It is the newest bump in an incomparable rollercoaster ride: When it was first discovered that such royalties might be taxable in Germany, there was of course no guidance on how to treat these cases. Then, the Federal Ministry of Finance published a circular stating that such payments are indeed taxable in Germany. Not a week later, a draft bill was published abolishing the critical parts of the statute, thus restricting German taxation with respect to these payments. Shortly after, the draft bill was amended, revoking the removal once again. Only yesterday the latest circular was published, once again clearly stating the taxation of such royalties in German, however giving certain easements. We discuss the details of the <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-02-11-verguetungen-fuer-die-zeitlich-befristete-ueberlassung-sowie-veraeusserung-von-rechten-die-in-ein-inlaendisches-oeffentliches-buch-oder-register-eingetragen-sind.html">circular</a> with important information on how to handle these cases. With us as guests are <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-nadia-caroline-altenburg/details.html">Dr. Nadia Altenburg</a>, <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-matthias-korff/details.html">Dr. Matthias Korff</a> and <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/benedikt-ellenrieder/details.html">Dr. Benedikt Ellenrieder</a>, who have unique expertise in these cases, being front runners in the argumentation against the taxation of such royalties in Germany.&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_21-5_-_13-02-21-_14-50.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#21.5 [englisch] Update: Circular concerning § 49 EStG - Royalty payments with underlying German registered IP</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Discussion of the new Federal Ministry of Finance Circular</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In this episode, we discuss the newest developments with respect to the German taxation of royalty payments paid between foreign parties that entail IP being registered in German registers. It is the newest bump in an incomparable rollercoaster ride: When it was first discovered that such royalties might be taxable in Germany, there was of course no guidance on how to treat these cases. Then, the Federal Ministry of Finance published a circular stating that such payments are indeed taxable in Germany. Not a week later, a draft bill was published abolishing the critical parts of the statute, thus restricting German taxation with respect to these payments. Shortly after, the draft bill was amended, revoking the removal once again. Only yesterday the latest circular was published, once again clearly stating the taxation of such royalties in German, however giving certain easements. We discuss the details of the circular with important information on how to handle these cases. With us as guests are Dr. Nadia Altenburg, Dr. Matthias Korff and Dr. Benedikt Ellenrieder, who have unique expertise in these cases, being front runners in the argumentation against the taxation of such royalties in Germany. 

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      <title>#21.4 Reform des Gemeinnützigkeitsrechts</title>
      <description><![CDATA[Wir diskutieren in diesem TAXpod mit <a href="https://www.law-school.de/profil/birgit-weitemeyer">Frau Prof. Dr. Weitemeyer</a> von der Bucerius Law School die Neuigkeiten der Gemeinnützigkeitsreform, die im Rahmen des JStG 2020 umgesetzt wurde. Viele sinnvolle Erleichterungen für den Gemeinnützigkeitssektor helfen, gemeinnützige Zwecke zukünftig noch effizienter zu verfolgen. Ein Blick auf die Dinge, die umgesetzt wurden, und die Dinge, die nicht umgesetzt wurden, hinterlassen insgesamt ein positives Bild von einer Reform, in der Wissenschaft, Praxis, Verwaltung und Politik im Zusammenwirken eine echte Verbesserung geschaffen haben. Viel Spaß beim Hören!&nbsp;&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_21-4_-_04-02-21-_09-41.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Fri, 05 Feb 2021 12:21:05 +0100</pubDate>
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      <content:encoded><![CDATA[Wir diskutieren in diesem TAXpod mit <a href="https://www.law-school.de/profil/birgit-weitemeyer">Frau Prof. Dr. Weitemeyer</a> von der Bucerius Law School die Neuigkeiten der Gemeinnützigkeitsreform, die im Rahmen des JStG 2020 umgesetzt wurde. Viele sinnvolle Erleichterungen für den Gemeinnützigkeitssektor helfen, gemeinnützige Zwecke zukünftig noch effizienter zu verfolgen. Ein Blick auf die Dinge, die umgesetzt wurden, und die Dinge, die nicht umgesetzt wurden, hinterlassen insgesamt ein positives Bild von einer Reform, in der Wissenschaft, Praxis, Verwaltung und Politik im Zusammenwirken eine echte Verbesserung geschaffen haben. Viel Spaß beim Hören!&nbsp;&nbsp;

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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#21.4 Reform des Gemeinnützigkeitsrechts</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Interview mit Prof. Dr. Birgit Weitemeyer</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Wir diskutieren in diesem TAXpod mit Frau Prof. Dr. Weitemeyer von der Bucerius Law School die Neuigkeiten der Gemeinnützigkeitsreform, die im Rahmen des JStG 2020 umgesetzt wurde. Viele sinnvolle Erleichterungen für den Gemeinnützigkeitssektor helfen, gemeinnützige Zwecke zukünftig noch effizienter zu verfolgen. Ein Blick auf die Dinge, die umgesetzt wurden, und die Dinge, die nicht umgesetzt wurden, hinterlassen insgesamt ein positives Bild von einer Reform, in der Wissenschaft, Praxis, Verwaltung und Politik im Zusammenwirken eine echte Verbesserung geschaffen haben. Viel Spaß beim Hören!  

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    </item>
    <item>
      <title>#21.3 Sanierung von Unternehmen - Inkrafttreten des StaRUG</title>
      <description><![CDATA[In dieser Folge erläutert <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-christian-buenkmans/details.html">Dr. Christian Brünkmans</a>&nbsp;die Neuerungen (und Errungenschaften) des neuen präventiven Restrukturierungsrahmens als "leises" und privates Verfahren zur Sanierung von Unternehmen außerhalb der Insolvenz. Es gibt damit eine weitere Option im Werkzeugkasten des Restrukturierungsexperten, die gerade im Rahmen der Corona-Krise zur rechten Zeit kam... Am Rande streifen wir die üblichen steuerrechtlichen Fragestellungen einer Sanierung, die sich naturgemäß nur in leichter Abwandlung auch beim StaRUG stellen.&nbsp;<div><br>
</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_21-3_StaRUG_-_30-01-21-_23-36.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Sat, 30 Jan 2021 23:52:36 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann))</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In dieser Folge erläutert <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-christian-buenkmans/details.html">Dr. Christian Brünkmans</a>&nbsp;die Neuerungen (und Errungenschaften) des neuen präventiven Restrukturierungsrahmens als "leises" und privates Verfahren zur Sanierung von Unternehmen außerhalb der Insolvenz. Es gibt damit eine weitere Option im Werkzeugkasten des Restrukturierungsexperten, die gerade im Rahmen der Corona-Krise zur rechten Zeit kam... Am Rande streifen wir die üblichen steuerrechtlichen Fragestellungen einer Sanierung, die sich naturgemäß nur in leichter Abwandlung auch beim StaRUG stellen.&nbsp;<div><br>
</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_21-3_StaRUG_-_30-01-21-_23-36.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#21.3 Sanierung von Unternehmen - Inkrafttreten des StaRUG</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Der präventive Restrukturierungsrahmen als neues und effizientes "Tool" zur Sanierung krisengeplagter Unternehmen</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge erläutert Dr. Christian Brünkmans die Neuerungen (und Errungenschaften) des neuen präventiven Restrukturierungsrahmens als "leises" und privates Verfahren zur Sanierung von Unternehmen außerhalb der Insolvenz. Es gibt damit eine weitere Option im Werkzeugkasten des Restrukturierungsexperten, die gerade im Rahmen der Corona-Krise zur rechten Zeit kam... Am Rande streifen wir die üblichen steuerrechtlichen Fragestellungen einer Sanierung, die sich naturgemäß nur in leichter Abwandlung auch beim StaRUG stellen. 





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    </item>
    <item>
      <title>#21.2 Gleichlautende Erlasse zu § 6a GrEStG</title>
      <description><![CDATA[In diesem TAXpod besprechen wir mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/michael-joisten/details.html">Michael Joisten</a> die Details der <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Grundsteuer_Grunderwerbsteuer/2020-09-22-gleich-lautende-erlasse-anwendung-paragraf-6a-GrEStG.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2">Gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden zu § 6a GrEStG</a>&nbsp;(die wir im Gespräch fälschlich "BMF-Schreiben" nennen...). § 6a GrEStG ist ein Dauergast im TAXpod, dies ist der Relevanz der Norm für Umstrukturierungen mit Grundbesitz geschuldet, die im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Reform der Grunderwerbsteuer voraussichtlich noch deutlich steigen wird. Schade ist, dass auch die GlE einige Fragen offen lassen und Einschränkungen enthalten, die aus der ergangenen Rechtsprechung des BFH nicht absehbar waren.&nbsp;&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_21-2_-_20-01-21-_23-28.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 21 Jan 2021 09:12:46 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann))</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In diesem TAXpod besprechen wir mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/michael-joisten/details.html">Michael Joisten</a> die Details der <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Grundsteuer_Grunderwerbsteuer/2020-09-22-gleich-lautende-erlasse-anwendung-paragraf-6a-GrEStG.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2">Gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden zu § 6a GrEStG</a>&nbsp;(die wir im Gespräch fälschlich "BMF-Schreiben" nennen...). § 6a GrEStG ist ein Dauergast im TAXpod, dies ist der Relevanz der Norm für Umstrukturierungen mit Grundbesitz geschuldet, die im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Reform der Grunderwerbsteuer voraussichtlich noch deutlich steigen wird. Schade ist, dass auch die GlE einige Fragen offen lassen und Einschränkungen enthalten, die aus der ergangenen Rechtsprechung des BFH nicht absehbar waren.&nbsp;&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_21-2_-_20-01-21-_23-28.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#21.2 Gleichlautende Erlasse zu § 6a GrEStG</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Konkretisierung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel; Interview mit Michael Joisten</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In diesem TAXpod besprechen wir mit Michael Joisten die Details der Gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden zu § 6a GrEStG (die wir im Gespräch fälschlich "BMF-Schreiben" nennen...). § 6a GrEStG ist ein Dauergast im TAXpod, dies ist der Relevanz der Norm für Umstrukturierungen mit Grundbesitz geschuldet, die im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Reform der Grunderwerbsteuer voraussichtlich noch deutlich steigen wird. Schade ist, dass auch die GlE einige Fragen offen lassen und Einschränkungen enthalten, die aus der ergangenen Rechtsprechung des BFH nicht absehbar waren.  

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    </item>
    <item>
      <title>#21.1 JStG 2020 und aktuelle Rechtsprechung</title>
      <description><![CDATA[In dieser Folge stellen wir einige Neuerungen des <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*[@attr_id=%27bgbl120s3096.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s3096.pdf%27%5D__1610018059980">JStG 2020</a> vor, insbesondere Veränderungen beim Investitionsabzugsgebetrag, Entgeltumwandlung, Home-Office-Pauschale, Gemeinnützigkeitsrechtsreform etc. Sodann werden aktuelle Urteile des BFH besprochen:&nbsp;<div>-<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010276/"> Urteil v. 10.09.2020, IV R 14/18 </a>zum Verhältnis von Veräußerungen wesentlicher Betriebsgrundlagen im zeitlichen Zusammenhang zu § 6 Abs. 3 ESt</div>
<div>- <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010253/">Urteil v. 17.06.2020, II R 33/17</a> zur selben Frage für die Betriebsvermögensverschonung im Erbschaftsteuerrecht</div>
<div>-&nbsp; <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010254/">Urteil v. 27.05.2020, II R 45/17</a> zur Frage, ob mittelbar über Kapitalgesellschaften beteiligte Anteilseigner "Altgesellschafter" iSd § 1 Abs. 2a GrEStG sind.</div>
<div>&nbsp;- <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010257/">Urteil v. 21.07.2020, IX R 26/19 </a>zur Verwerfung der Arbeitshilfe des BMF als Methode zur Kaufpreisaufteilung zwischen Gebäude und GruBo bei einheitlichem Kaufpreis.&nbsp;</div>
<div><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010266/">- Urteil v. 19.08.2020, XI R 32/18</a>&nbsp;zum Passivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2a EStG bei qualifiziertem Rangrücktritt unter Verweis auf "freies Vermögen", wenn solches nicht vorhanden ist.&nbsp;</div>
<div><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202050260/">- AdV Beschl. v. 08.10.2020, VIII B 59/20</a>&nbsp;zur häuslichen Einbindung eines Arbeitszimmers.&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div>Viel Spaß beim Hören dieser bunten Mischung...&nbsp;</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_21-1_-_06-01-21-_23-19.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 07 Jan 2021 12:33:23 +0100</pubDate>
      <link>https://hrzoqy.podcaster.de/taxpod/21-1-jstg-2020-und-aktuelle-rechtsprechung/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann))</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In dieser Folge stellen wir einige Neuerungen des <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*[@attr_id=%27bgbl120s3096.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s3096.pdf%27%5D__1610018059980">JStG 2020</a> vor, insbesondere Veränderungen beim Investitionsabzugsgebetrag, Entgeltumwandlung, Home-Office-Pauschale, Gemeinnützigkeitsrechtsreform etc. Sodann werden aktuelle Urteile des BFH besprochen:&nbsp;<div>-<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010276/"> Urteil v. 10.09.2020, IV R 14/18 </a>zum Verhältnis von Veräußerungen wesentlicher Betriebsgrundlagen im zeitlichen Zusammenhang zu § 6 Abs. 3 ESt</div>
<div>- <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010253/">Urteil v. 17.06.2020, II R 33/17</a> zur selben Frage für die Betriebsvermögensverschonung im Erbschaftsteuerrecht</div>
<div>-&nbsp; <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010254/">Urteil v. 27.05.2020, II R 45/17</a> zur Frage, ob mittelbar über Kapitalgesellschaften beteiligte Anteilseigner "Altgesellschafter" iSd § 1 Abs. 2a GrEStG sind.</div>
<div>&nbsp;- <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010257/">Urteil v. 21.07.2020, IX R 26/19 </a>zur Verwerfung der Arbeitshilfe des BMF als Methode zur Kaufpreisaufteilung zwischen Gebäude und GruBo bei einheitlichem Kaufpreis.&nbsp;</div>
<div><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010266/">- Urteil v. 19.08.2020, XI R 32/18</a>&nbsp;zum Passivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2a EStG bei qualifiziertem Rangrücktritt unter Verweis auf "freies Vermögen", wenn solches nicht vorhanden ist.&nbsp;</div>
<div><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202050260/">- AdV Beschl. v. 08.10.2020, VIII B 59/20</a>&nbsp;zur häuslichen Einbindung eines Arbeitszimmers.&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div>Viel Spaß beim Hören dieser bunten Mischung...&nbsp;</div>


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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#21.1 JStG 2020 und aktuelle Rechtsprechung</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Überblick über die Themen des JStG 2020 sowie aktuelle Entscheidungen des BFH</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge stellen wir einige Neuerungen des JStG 2020 vor, insbesondere Veränderungen beim Investitionsabzugsgebetrag, Entgeltumwandlung, Home-Office-Pauschale, Gemeinnützigkeitsrechtsreform etc. Sodann werden aktuelle Urteile des BFH besprochen: - Urteil v. 10.09.2020, IV R 14/18 zum Verhältnis von Veräußerungen wesentlicher Betriebsgrundlagen im zeitlichen Zusammenhang zu § 6 Abs. 3 ESt

- Urteil v. 17.06.2020, II R 33/17 zur selben Frage für die Betriebsvermögensverschonung im Erbschaftsteuerrecht

-  Urteil v. 27.05.2020, II R 45/17 zur Frage, ob mittelbar über Kapitalgesellschaften beteiligte Anteilseigner "Altgesellschafter" iSd § 1 Abs. 2a GrEStG sind.

 - Urteil v. 21.07.2020, IX R 26/19 zur Verwerfung der Arbeitshilfe des BMF als Methode zur Kaufpreisaufteilung zwischen Gebäude und GruBo bei einheitlichem Kaufpreis. 

- Urteil v. 19.08.2020, XI R 32/18 zum Passivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2a EStG bei qualifiziertem Rangrücktritt unter Verweis auf "freies Vermögen", wenn solches nicht vorhanden ist. 

- AdV Beschl. v. 08.10.2020, VIII B 59/20 zur häuslichen Einbindung eines Arbeitszimmers. 





Viel Spaß beim Hören dieser bunten Mischung... 



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    </item>
    <item>
      <title>#20.14 Trendforscher Peter Wippermann zu Post-Corona Trends</title>
      <description><![CDATA[Ein nicht steuerlicher Taxpod für die Weihnachtstage: Trendforscher Peter Wippermann stellt in diesem Interview seine Ansichten zu gesellschaftlichen Trends in der Post-Corona Zeit vor und knüpft damit an erste Einschätzungen ein, die er bereits im Frühjahr hier im Taxpod getroffen hat. Was macht Corona mit unserem zu Hause? Was macht Corona mit dem Medienkonsum? Was macht Corona mit der Liebe? Viele Fragen und interessante Antworten, um zum Jahresende noch einmal in sich zu gehen - ganz ohne Steuerrecht. &nbsp;<div><br>
</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_20-14_Wippermann_-_23-12-20-_14-20.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 23 Dec 2020 14:26:06 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann))</author>
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</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_20-14_Wippermann_-_23-12-20-_14-20.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#20.14 Trendforscher Peter Wippermann zu Post-Corona Trends</itunes:title>
      <itunes:subtitle>2. Interview zu Trends in der Corona-Krise</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Ein nicht steuerlicher Taxpod für die Weihnachtstage: Trendforscher Peter Wippermann stellt in diesem Interview seine Ansichten zu gesellschaftlichen Trends in der Post-Corona Zeit vor und knüpft damit an erste Einschätzungen ein, die er bereits im Frühjahr hier im Taxpod getroffen hat. Was macht Corona mit unserem zu Hause? Was macht Corona mit dem Medienkonsum? Was macht Corona mit der Liebe? Viele Fragen und interessante Antworten, um zum Jahresende noch einmal in sich zu gehen - ganz ohne Steuerrecht.  





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      <title>#20.13 Aktuelles zur Wegzugsbesteuerung</title>
      <description><![CDATA[In dieser Episode diskutieren wir mit geballter Wegzugsbesteuerungskompetenz über die aktuellen Entwicklungen in der Wegzugsbesteuerung, insbesondere die Neufassung des § 6 AStG im Rahmen des ATAD Umsetzungsgesetzes. Als Gäste dabei sind <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/nils-haeck/details.html">Dr. Nils Häck</a> und <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/753a26cae9aa5598736bd22241ec18fb-16/details.html">Dr. Christian Kahlenberg</a>.&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_20-13_Aktuelles_Wegzugsbesteuerung_-_07-12-20-_10-03.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 07 Dec 2020 10:14:06 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann))</author>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#20.13 Aktuelles zur Wegzugsbesteuerung</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Rechtsprechung im Nachgang zur Rs. Wächtler, Reform der Wegzugsbesteuerung</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Episode diskutieren wir mit geballter Wegzugsbesteuerungskompetenz über die aktuellen Entwicklungen in der Wegzugsbesteuerung, insbesondere die Neufassung des § 6 AStG im Rahmen des ATAD Umsetzungsgesetzes. Als Gäste dabei sind Dr. Nils Häck und Dr. Christian Kahlenberg. 

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      <itunes:episode>13</itunes:episode>
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    <item>
      <title>#20.12 [english] Taxes under Biden - Anticipated Changes</title>
      <description><![CDATA[In this episode, we discuss the pre-disclosed plans of President-elect Joe Biden for reforming taxation in the U.S. A leap of the corporate tax rate, partially rewinding the TCJA's drop from 2017, is not the only change Biden has announced during his campaign. Our guests are <a href="https://www.bakermckenzie.com/en/people/g/gerdes-imke">Imke Gerdes</a>&nbsp;from the NYC office of Baker&amp;McKenzie and <a href="https://www.bakermckenzie.com/en/people/m/minkovich-alexandra">Alexandra Minkovich</a>&nbsp;from the DC office of Baker&amp;McKenzie. Both share their excellent insights in U.S. tax policy, in particular Alexandra who has long been with the U.S. Treasury before joining Baker&amp;McKenzie. Thanks for participating!&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_20-12_US_Tax_Reform_-_27-11-20-_19-24.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 30 Nov 2020 15:00:08 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann))</author>
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      <content:encoded><![CDATA[In this episode, we discuss the pre-disclosed plans of President-elect Joe Biden for reforming taxation in the U.S. A leap of the corporate tax rate, partially rewinding the TCJA's drop from 2017, is not the only change Biden has announced during his campaign. Our guests are <a href="https://www.bakermckenzie.com/en/people/g/gerdes-imke">Imke Gerdes</a>&nbsp;from the NYC office of Baker&amp;McKenzie and <a href="https://www.bakermckenzie.com/en/people/m/minkovich-alexandra">Alexandra Minkovich</a>&nbsp;from the DC office of Baker&amp;McKenzie. Both share their excellent insights in U.S. tax policy, in particular Alexandra who has long been with the U.S. Treasury before joining Baker&amp;McKenzie. Thanks for participating!&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_20-12_US_Tax_Reform_-_27-11-20-_19-24.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#20.12 [english] Taxes under Biden - Anticipated Changes</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Corporate Tax Rate, GILTI etc.</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In this episode, we discuss the pre-disclosed plans of President-elect Joe Biden for reforming taxation in the U.S. A leap of the corporate tax rate, partially rewinding the TCJA's drop from 2017, is not the only change Biden has announced during his campaign. Our guests are Imke Gerdes from the NYC office of Baker&amp;McKenzie and Alexandra Minkovich from the DC office of Baker&amp;McKenzie. Both share their excellent insights in U.S. tax policy, in particular Alexandra who has long been with the U.S. Treasury before joining Baker&amp;McKenzie. Thanks for participating! 

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    </item>
    <item>
      <title>#20.11 [english]: Limited Tax Liability of Royalty Payments in Germany</title>
      <description><![CDATA[In this podcast, we explain the surprising take of the German tax authorities to consider royalty payments between foreign parties to be subject to German limited tax liability (source taxation) only because of underlying IP registered in Germany. Today, a draft bill was published that states the complete opposite, leaving again to insecurity on how to handle these (many) cases. However, it is a good sign, not only for systematic tax law but also for the transatlantic relation...&nbsp;<div><br>
</div>
<div>Thanks <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-nadia-caroline-altenburg/details.html">Dr. Nadia Altenburg</a> &amp; <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/benedikt-ellenrieder/details.html">Dr. Benedikt Ellenrieder</a>&nbsp;for participating!&nbsp;</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_49_English_-_20-11-20-_20-08.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Fri, 20 Nov 2020 20:12:30 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann))</author>
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      <content:encoded><![CDATA[In this podcast, we explain the surprising take of the German tax authorities to consider royalty payments between foreign parties to be subject to German limited tax liability (source taxation) only because of underlying IP registered in Germany. Today, a draft bill was published that states the complete opposite, leaving again to insecurity on how to handle these (many) cases. However, it is a good sign, not only for systematic tax law but also for the transatlantic relation...&nbsp;<div><br>
</div>
<div>Thanks <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-nadia-caroline-altenburg/details.html">Dr. Nadia Altenburg</a> &amp; <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/benedikt-ellenrieder/details.html">Dr. Benedikt Ellenrieder</a>&nbsp;for participating!&nbsp;</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_49_English_-_20-11-20-_20-08.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#20.11 [english]: Limited Tax Liability of Royalty Payments in Germany</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Nexus Conformity, Source Taxation, IP Registered in Germany</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In this podcast, we explain the surprising take of the German tax authorities to consider royalty payments between foreign parties to be subject to German limited tax liability (source taxation) only because of underlying IP registered in Germany. Today, a draft bill was published that states the complete opposite, leaving again to insecurity on how to handle these (many) cases. However, it is a good sign, not only for systematic tax law but also for the transatlantic relation... 



Thanks Dr. Nadia Altenburg &amp; Dr. Benedikt Ellenrieder for participating! 



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    </item>
    <item>
      <title>#20.10 Spezial: Update § 49 EStG: Referentenentwurf, BMF Schreiben &amp; Nexus</title>
      <description><![CDATA[Letzte Woche diskutierten wir noch das <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-11-06-verpflichtung-zur-abgabe-von-steueranmeldungen-steuererklaerungen-zur-beschraenkten-steuerpflicht-bei-der-ueberlassung-von-in-inlaendischen-registern-eingetragenen-rechten.html">BMF Schreiben</a>, das Lizenzvergütungen auf im Inland registriertes IP ohne weiteren Nexus als steuerpflichtig ansah. Heute erreicht uns völlig überraschend ein Referentenentwurf zur Gesetzesänderung des § 49 EStG, der die Steuerpflicht für diesen Fall (zu Recht) streicht. Dieses positive Ergebnis hinterlässt jedoch den Zwiespalt, wie mit der Schwebephase umzugehen ist (altes Gesetz in Kraft, BMF bestätigt dies, neues Gesetz im frühen Entwurf). Mit dabei sind wieder <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-nadia-caroline-altenburg/details.html">Dr. Nadia Altenburg</a> und <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/benedikt-ellenrieder/details.html">Dr. Benedikt Ellenrieder</a>, die schon frühzeitig die Argumentation, die dem jetzigen Gesetzesentwurf zugrunde liegt, mitentwickelt und vertreten haben.&nbsp;<div><br>
</div>
<div><a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-11-20-AbzStEntModG/0-Gesetz.html">Referentenentwurf</a></div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_--49_II_-_20-11-20-_18-02.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Fri, 20 Nov 2020 18:18:47 +0100</pubDate>
      <link>https://hrzoqy.podcaster.de/taxpod/20-10-spezial-update-49-estg-referentenentwurf-bmf-schreiben-nexus/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann))</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de (Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann)</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Letzte Woche diskutierten wir noch das <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-11-06-verpflichtung-zur-abgabe-von-steueranmeldungen-steuererklaerungen-zur-beschraenkten-steuerpflicht-bei-der-ueberlassung-von-in-inlaendischen-registern-eingetragenen-rechten.html">BMF Schreiben</a>, das Lizenzvergütungen auf im Inland registriertes IP ohne weiteren Nexus als steuerpflichtig ansah. Heute erreicht uns völlig überraschend ein Referentenentwurf zur Gesetzesänderung des § 49 EStG, der die Steuerpflicht für diesen Fall (zu Recht) streicht. Dieses positive Ergebnis hinterlässt jedoch den Zwiespalt, wie mit der Schwebephase umzugehen ist (altes Gesetz in Kraft, BMF bestätigt dies, neues Gesetz im frühen Entwurf). Mit dabei sind wieder <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-nadia-caroline-altenburg/details.html">Dr. Nadia Altenburg</a> und <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/benedikt-ellenrieder/details.html">Dr. Benedikt Ellenrieder</a>, die schon frühzeitig die Argumentation, die dem jetzigen Gesetzesentwurf zugrunde liegt, mitentwickelt und vertreten haben.&nbsp;<div><br>
</div>
<div><a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-11-20-AbzStEntModG/0-Gesetz.html">Referentenentwurf</a></div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_--49_II_-_20-11-20-_18-02.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann</itunes:author>
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      <itunes:title>#20.10 Spezial: Update § 49 EStG: Referentenentwurf, BMF Schreiben &amp; Nexus</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Diskussion und Reaktionsmöglichkeiten auf den Referentenentwurf v. 20.11.2020</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Letzte Woche diskutierten wir noch das BMF Schreiben, das Lizenzvergütungen auf im Inland registriertes IP ohne weiteren Nexus als steuerpflichtig ansah. Heute erreicht uns völlig überraschend ein Referentenentwurf zur Gesetzesänderung des § 49 EStG, der die Steuerpflicht für diesen Fall (zu Recht) streicht. Dieses positive Ergebnis hinterlässt jedoch den Zwiespalt, wie mit der Schwebephase umzugehen ist (altes Gesetz in Kraft, BMF bestätigt dies, neues Gesetz im frühen Entwurf). Mit dabei sind wieder Dr. Nadia Altenburg und Dr. Benedikt Ellenrieder, die schon frühzeitig die Argumentation, die dem jetzigen Gesetzesentwurf zugrunde liegt, mitentwickelt und vertreten haben. 



Referentenentwurf



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    </item>
    <item>
      <title>#20.9 Beschränkte Steuerpflicht bei in Deutschland registriertem IP</title>
      <description><![CDATA[Nach einer kreativen Pause nehmen wir den TaxPod wieder auf und werden künftig wieder in ganz regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten im Steuerrecht sprechen. In diesem Taxpod diskutieren wir mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-nadia-caroline-altenburg/details.html">Dr. Nadia Altenburg</a> und <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/benedikt-ellenrieder/details.html">Dr. Benedikt Ellenrieder</a> die beschränkte Steuerpflicht von Lizenzvergütungen für in inländischen Registern eingetragene Rechte. Nachdem die Problematik des weiten Wortlauts von § 49 EStG&nbsp; &nbsp;in Bezug zu Lizenzvergütungen zwischen ausländischen Parteien bekannt wurde, hat die Finanzverwaltung nunmehr im <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-11-06-verpflichtung-zur-abgabe-von-steueranmeldungen-steuererklaerungen-zur-beschraenkten-steuerpflicht-bei-der-ueberlassung-von-in-inlaendischen-registern-eingetragenen-rechten.html?cms_pk_kwd=06.11.2020_Verpflichtung+zur+Abgabe+von+Steueranmeldungen+Steuererkl%C3%A4rungen+zur+beschr%C3%A4nkten+Steuerpflicht+bei+der+%C3%9Cberlassung+von+in+inl%C3%A4ndischen+Registern+eingetragenen+Rechten&amp;cms_pk_campaign=Newsletter-06.11.2020">BMF Schreiben vom 6.11.2020</a> Stellung bezogen. Sie bejaht die beschränkte Steuerpflicht ohne einen weiteren Inlands-Nexus. Wir diskutieren, weshalb eine einschränkende Auslegung rechtlich geboten ist. &nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_49_neu.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Nov 2020 15:53:55 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Nach einer kreativen Pause nehmen wir den TaxPod wieder auf und werden künftig wieder in ganz regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten im Steuerrecht sprechen. In diesem Taxpod diskutieren wir mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-nadia-caroline-altenburg/details.html">Dr. Nadia Altenburg</a> und <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/benedikt-ellenrieder/details.html">Dr. Benedikt Ellenrieder</a> die beschränkte Steuerpflicht von Lizenzvergütungen für in inländischen Registern eingetragene Rechte. Nachdem die Problematik des weiten Wortlauts von § 49 EStG&nbsp; &nbsp;in Bezug zu Lizenzvergütungen zwischen ausländischen Parteien bekannt wurde, hat die Finanzverwaltung nunmehr im <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-11-06-verpflichtung-zur-abgabe-von-steueranmeldungen-steuererklaerungen-zur-beschraenkten-steuerpflicht-bei-der-ueberlassung-von-in-inlaendischen-registern-eingetragenen-rechten.html?cms_pk_kwd=06.11.2020_Verpflichtung+zur+Abgabe+von+Steueranmeldungen+Steuererkl%C3%A4rungen+zur+beschr%C3%A4nkten+Steuerpflicht+bei+der+%C3%9Cberlassung+von+in+inl%C3%A4ndischen+Registern+eingetragenen+Rechten&amp;cms_pk_campaign=Newsletter-06.11.2020">BMF Schreiben vom 6.11.2020</a> Stellung bezogen. Sie bejaht die beschränkte Steuerpflicht ohne einen weiteren Inlands-Nexus. Wir diskutieren, weshalb eine einschränkende Auslegung rechtlich geboten ist. &nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_49_neu.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#20.9 Beschränkte Steuerpflicht bei in Deutschland registriertem IP</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Diskussion zum BMF Schreiben v. 6.11.2020</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Nach einer kreativen Pause nehmen wir den TaxPod wieder auf und werden künftig wieder in ganz regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten im Steuerrecht sprechen. In diesem Taxpod diskutieren wir mit Dr. Nadia Altenburg und Dr. Benedikt Ellenrieder die beschränkte Steuerpflicht von Lizenzvergütungen für in inländischen Registern eingetragene Rechte. Nachdem die Problematik des weiten Wortlauts von § 49 EStG   in Bezug zu Lizenzvergütungen zwischen ausländischen Parteien bekannt wurde, hat die Finanzverwaltung nunmehr im BMF Schreiben vom 6.11.2020 Stellung bezogen. Sie bejaht die beschränkte Steuerpflicht ohne einen weiteren Inlands-Nexus. Wir diskutieren, weshalb eine einschränkende Auslegung rechtlich geboten ist.  

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      <title>#20.08 Anzeigepflichtige Steuergestaltungen - DAC 6</title>
      <description><![CDATA[In dieser Folge diskutieren wir mit Dr. Sven-Eric Bärsch Details der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen. Dabei gehen wir insbesondere auf den Entwurf des BMF Schreibens ein und besprechen, weshalb nicht nur Berater als Intermediär in Frage kommen, sondern auch Konzerne selbst mit den Anzeigepflichten vertraut sein müssen.&nbsp;<div><br>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_Anzeigepflichten_-_16-08-20-_23-24(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 20 Aug 2020 21:52:02 +0200</pubDate>
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      <content:encoded><![CDATA[In dieser Folge diskutieren wir mit Dr. Sven-Eric Bärsch Details der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen. Dabei gehen wir insbesondere auf den Entwurf des BMF Schreibens ein und besprechen, weshalb nicht nur Berater als Intermediär in Frage kommen, sondern auch Konzerne selbst mit den Anzeigepflichten vertraut sein müssen.&nbsp;<div><br>
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      <itunes:title>#20.08 Anzeigepflichtige Steuergestaltungen DAC 6</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Diskussion der DAC 6 Anzeigepflicht inkl. BMF Schreiben</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge diskutieren wir mit Dr. Sven-Eric Bärsch Details der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen. Dabei gehen wir insbesondere auf den Entwurf des BMF Schreibens ein und besprechen, weshalb nicht nur Berater als Intermediär in Frage kommen, sondern auch Konzerne selbst mit den Anzeigepflichten vertraut sein müssen. 









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    </item>
    <item>
      <title>#20.07 Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes</title>
      <description><![CDATA[In dieser Folge diskutieren wir mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-barbara-fleckenstein-weiland/details.html">Dr. Barbara Fleckenstein-Weiland</a> und <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/rainald-vobbe/details.html">Rainald Vobbe&nbsp;</a>über die praktischen Folgen und Herausforderungen, die die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes im Rahmen des zweiten Corona Hilfsgesetzes für Unternehmen mit sich bringen. Es wird dabei insbesondere auf das ergangene BMF-Schreiben zur Anpassung und die darin enthaltenen Erleichterungen eingegangen.&nbsp;<div><br>
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<div>Viel Spaß beim Hören!&nbsp;</div>


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      <pubDate>Mon, 22 Jun 2020 23:04:07 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <content:encoded><![CDATA[In dieser Folge diskutieren wir mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-barbara-fleckenstein-weiland/details.html">Dr. Barbara Fleckenstein-Weiland</a> und <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/rainald-vobbe/details.html">Rainald Vobbe&nbsp;</a>über die praktischen Folgen und Herausforderungen, die die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes im Rahmen des zweiten Corona Hilfsgesetzes für Unternehmen mit sich bringen. Es wird dabei insbesondere auf das ergangene BMF-Schreiben zur Anpassung und die darin enthaltenen Erleichterungen eingegangen.&nbsp;<div><br>
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<div>Viel Spaß beim Hören!&nbsp;</div>


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      <itunes:author>Flick Gocke Schaumburg</itunes:author>
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      <itunes:title>#20.07 Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Diskussion praktischer Implikationen der temporären Steuersatzsenkung im Rahmen der Corona-Hilfen</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge diskutieren wir mit Dr. Barbara Fleckenstein-Weiland und Rainald Vobbe über die praktischen Folgen und Herausforderungen, die die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes im Rahmen des zweiten Corona Hilfsgesetzes für Unternehmen mit sich bringen. Es wird dabei insbesondere auf das ergangene BMF-Schreiben zur Anpassung und die darin enthaltenen Erleichterungen eingegangen. 



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    </item>
    <item>
      <title>#20.6 Verbandssanktionengesetz</title>
      <description><![CDATA[In dieser Taxpod-Folge diskutieren wir, Jens Schönfeld, Goetz Kempelmann und Jan Rieck mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-karsten-randt/details.html">Dr. Karsten Randt</a>, Partner bei Flick Gocke Schaumburg im Bereich Strafrecht, die Neuerungen durch den gestern erschienenen Referentenentwurf zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten. Das Verbandssanktionengesetz führt zu extrem relevanten strukturellen Veränderungen des Wirtschaftsstrafrechts. Im Verhältnis zum Entwurf des letzten Jahres sind die Änderungen bis auf wenige Ausnahmen eher unwesentlich. Wir beleuchten insbesondere die Auswirkungen des Verbandssanktionengesetzes für steuerstrafrechtliche Verbandstaten, für die das Unternehmen geahndet werden kann. Ein scharfes Gesetz, dass die ohnehin schon "weichen" Grenzen der Steuerhinterziehung mit noch weitgehenden Rechtsfolgen belegt. Interessant auch die Kodifizierung interner Untersuchungen und deren Auswirkung auf die Strafzumessung.&nbsp;<div><div>Der Link zum Referentenentwurf findet sich <a href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">hier</a>.</div>
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<div>Viel Spaß beim Hören!&nbsp;</div>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_-20-06_Unternehmensstrafrecht_-_23-04-20-_19-26.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Apr 2020 11:09:58 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <content:encoded><![CDATA[In dieser Taxpod-Folge diskutieren wir, Jens Schönfeld, Goetz Kempelmann und Jan Rieck mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-karsten-randt/details.html">Dr. Karsten Randt</a>, Partner bei Flick Gocke Schaumburg im Bereich Strafrecht, die Neuerungen durch den gestern erschienenen Referentenentwurf zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten. Das Verbandssanktionengesetz führt zu extrem relevanten strukturellen Veränderungen des Wirtschaftsstrafrechts. Im Verhältnis zum Entwurf des letzten Jahres sind die Änderungen bis auf wenige Ausnahmen eher unwesentlich. Wir beleuchten insbesondere die Auswirkungen des Verbandssanktionengesetzes für steuerstrafrechtliche Verbandstaten, für die das Unternehmen geahndet werden kann. Ein scharfes Gesetz, dass die ohnehin schon "weichen" Grenzen der Steuerhinterziehung mit noch weitgehenden Rechtsfolgen belegt. Interessant auch die Kodifizierung interner Untersuchungen und deren Auswirkung auf die Strafzumessung.&nbsp;<div><div>Der Link zum Referentenentwurf findet sich <a href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">hier</a>.</div>
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      <itunes:title>#20.6 Verbandssanktionengesetz</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Diskussion des neuen Referentenentwurfs für ein Unternehmensstrafrecht</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Taxpod-Folge diskutieren wir, Jens Schönfeld, Goetz Kempelmann und Jan Rieck mit Dr. Karsten Randt, Partner bei Flick Gocke Schaumburg im Bereich Strafrecht, die Neuerungen durch den gestern erschienenen Referentenentwurf zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten. Das Verbandssanktionengesetz führt zu extrem relevanten strukturellen Veränderungen des Wirtschaftsstrafrechts. Im Verhältnis zum Entwurf des letzten Jahres sind die Änderungen bis auf wenige Ausnahmen eher unwesentlich. Wir beleuchten insbesondere die Auswirkungen des Verbandssanktionengesetzes für steuerstrafrechtliche Verbandstaten, für die das Unternehmen geahndet werden kann. Ein scharfes Gesetz, dass die ohnehin schon "weichen" Grenzen der Steuerhinterziehung mit noch weitgehenden Rechtsfolgen belegt. Interessant auch die Kodifizierung interner Untersuchungen und deren Auswirkung auf die Strafzumessung. Der Link zum Referentenentwurf findet sich hier.





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    <item>
      <title>#20.5 Schönwettersteuerrecht in Krisenzeiten - Tax Policy Aspects</title>
      <description><![CDATA[In diesem Überblick über einige Normen des Steuerrechts diskutieren wir, weshalb viele einschneidende Regelungen nur auf gute Zeiten adjustiert sind, im Krisenmodus jedoch versagen. In Kombination mit Änderungsvorschlägen, die über die bloße Stundung von Steuern hinausgehen gibt dieser Podcast einen Überblick über Normen, denen in den nächsten Monaten besondere Bedeutung zukommen wird.&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_-20-5_Krisenwirtschaft_-_Schoenwetter_Steuerrecht-_-_07-04-20-_18-31.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Tue, 07 Apr 2020 18:43:34 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_-20-5_Krisenwirtschaft_-_Schoenwetter_Steuerrecht-_-_07-04-20-_18-31.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Flick Gocke Schaumburg</itunes:author>
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      <itunes:title>#20.5 Schönwettersteuerrecht in Krisenzeiten - Tax Policy Aspects</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Bedarf es einer Korrektur unseres Steuerrechts, das auf schlechte Zeiten nicht eingestellt ist?</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In diesem Überblick über einige Normen des Steuerrechts diskutieren wir, weshalb viele einschneidende Regelungen nur auf gute Zeiten adjustiert sind, im Krisenmodus jedoch versagen. In Kombination mit Änderungsvorschlägen, die über die bloße Stundung von Steuern hinausgehen gibt dieser Podcast einen Überblick über Normen, denen in den nächsten Monaten besondere Bedeutung zukommen wird. 

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    </item>
    <item>
      <title>#20.4 Zukunfts- und Trendforscher Peter Wippermann zu gesellschaftlichen Auswirkungen von Corona</title>
      <description><![CDATA[Wir wollen uns in dieser Folge ausnahmsweise nicht steuerlichen Themen widmen, sondern mit dem bekannten Trend- und Zukunftsforscher Peter Wippermann über die gesellschaftlichen Umwälzungen durch die Corona-Krise diskutieren. Welche Auswirkungen hat Corona auf die Arbeitswelt, auf das Verhältnis Staat-Bürger, auf die Freizügigkeit etc.&nbsp;<div>Viel Spaß beim Hören!&nbsp;</div>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_-20-4_Corona_-_Gesellschaftliche_Trends_-_31-03-20-_22-08.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2020 12:15:13 +0200</pubDate>
      <link>https://hrzoqy.podcaster.de/taxpod/20-4-non-tax-zukunfts-und-trendforscher-peter-wippermann-zu-gesellschaftlichen-auswirkungen-von-corona/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg)</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wir wollen uns in dieser Folge ausnahmsweise nicht steuerlichen Themen widmen, sondern mit dem bekannten Trend- und Zukunftsforscher Peter Wippermann über die gesellschaftlichen Umwälzungen durch die Corona-Krise diskutieren. Welche Auswirkungen hat Corona auf die Arbeitswelt, auf das Verhältnis Staat-Bürger, auf die Freizügigkeit etc.&nbsp;<div>Viel Spaß beim Hören!&nbsp;</div>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_-20-4_Corona_-_Gesellschaftliche_Trends_-_31-03-20-_22-08.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Flick Gocke Schaumburg</itunes:author>
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      <itunes:title>#20.4 Zukunfts- und Trendforscher Peter Wippermann zu gesellschaftlichen Auswirkungen von Corona</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Interview mit dem bekannten Trendforscher Peter Wippermann zu Auswirkungen von Corona auf Arbeitswelt und Gesellschaft (non-tax!)</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Wir wollen uns in dieser Folge ausnahmsweise nicht steuerlichen Themen widmen, sondern mit dem bekannten Trend- und Zukunftsforscher Peter Wippermann über die gesellschaftlichen Umwälzungen durch die Corona-Krise diskutieren. Welche Auswirkungen hat Corona auf die Arbeitswelt, auf das Verhältnis Staat-Bürger, auf die Freizügigkeit etc. Viel Spaß beim Hören! 







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    <item>
      <title>#20.3 Corona-Hilfspaket &amp; aktuelle Rechtsprechung</title>
      <description><![CDATA[Auch in diesen schwierigen Zeiten wollten wir einen TAXpod veröffentlichen, der natürlich nicht umhin kommt, die Maßnahmen des Corona Hilfspakets im Überblick vorzustellen. Zum einen geht es um Steuererleichterungen (Stundung, Anpassung der Vorauszahlung) durch den Fiskus, zum anderen um weitreichende Änderungen im Zivilrecht, Insolvenzrecht, Kurzarbeitergeld sowie Direkthilfen und Liquiditätshilfen. Dazu ein Blick auf das Maßnahmepaket in den USA.&nbsp;<div><br>
</div>
<div>Sodann wollen wir versuchen, so gut wie möglich Normalität einkehren zu lassen und verschiedene aktuelle Entwicklungen aufzeigen:&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div>BMF Schreiben zur Lizenzschranke:&nbsp;</div>
<div>BFH v. 6.11.2019, II R 34/16 bzgl. Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt mit Stimmrechtsvollmacht&nbsp;</div>
<div>BFH v. 19.11.2019, IX R 24/18 bzgl. der Frage, ob die Anwachsung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden GbR eine Anschaffung iSv § 23 EStG sein kann inkl. verfahrensrechtlicher Fallstricke der gesonderten einheitlichen Feststellung.</div>
<div>Beitrittsaufforderung an das BMF in BFH I R 26/19 bzgl. der Bedeutung der Arbeitshilfe des BMF bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises zwischen Gebäudewert und Grundstückswert.&nbsp;</div>
<div>BFH II R 37/18 zur Frage, ob ein vorbehaltenes Wohnrecht Teil der Gegenleistung und damit Bemessungsgrundlage der GrESt ist.&nbsp;</div>
<div>BFH v. 11.07.2019, I R 13/18 Gewerbesteuerpflicht&nbsp;</div>
<div>FG Berlin Brandenburg v. 21.11.2019, 9 K 11108/17 zu Non-PE Modellen</div>
<div>BFH v. 25.9.2019, I R 82/17 zur Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach dem Schiedsübereinkommen.&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div><br>
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<div>&nbsp;</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_-20-3_Corona_et_alt-_-_25-03-20-_12-11.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 25 Mar 2020 16:55:56 +0100</pubDate>
      <link>https://hrzoqy.podcaster.de/taxpod/20-3-corona-hilfspaket-aktuelle-rechtsprechung/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Auch in diesen schwierigen Zeiten wollten wir einen TAXpod veröffentlichen, der natürlich nicht umhin kommt, die Maßnahmen des Corona Hilfspakets im Überblick vorzustellen. Zum einen geht es um Steuererleichterungen (Stundung, Anpassung der Vorauszahlung) durch den Fiskus, zum anderen um weitreichende Änderungen im Zivilrecht, Insolvenzrecht, Kurzarbeitergeld sowie Direkthilfen und Liquiditätshilfen. Dazu ein Blick auf das Maßnahmepaket in den USA.&nbsp;<div><br>
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<div>Sodann wollen wir versuchen, so gut wie möglich Normalität einkehren zu lassen und verschiedene aktuelle Entwicklungen aufzeigen:&nbsp;</div>
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<div>BMF Schreiben zur Lizenzschranke:&nbsp;</div>
<div>BFH v. 6.11.2019, II R 34/16 bzgl. Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt mit Stimmrechtsvollmacht&nbsp;</div>
<div>BFH v. 19.11.2019, IX R 24/18 bzgl. der Frage, ob die Anwachsung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden GbR eine Anschaffung iSv § 23 EStG sein kann inkl. verfahrensrechtlicher Fallstricke der gesonderten einheitlichen Feststellung.</div>
<div>Beitrittsaufforderung an das BMF in BFH I R 26/19 bzgl. der Bedeutung der Arbeitshilfe des BMF bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises zwischen Gebäudewert und Grundstückswert.&nbsp;</div>
<div>BFH II R 37/18 zur Frage, ob ein vorbehaltenes Wohnrecht Teil der Gegenleistung und damit Bemessungsgrundlage der GrESt ist.&nbsp;</div>
<div>BFH v. 11.07.2019, I R 13/18 Gewerbesteuerpflicht&nbsp;</div>
<div>FG Berlin Brandenburg v. 21.11.2019, 9 K 11108/17 zu Non-PE Modellen</div>
<div>BFH v. 25.9.2019, I R 82/17 zur Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach dem Schiedsübereinkommen.&nbsp;</div>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_-20-3_Corona_et_alt-_-_25-03-20-_12-11.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Flick Gocke Schaumburg</itunes:author>
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      <itunes:title>#20.3 Corona-Hilfspaket &amp; aktuelle Rechtsprechung</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Vorstellung der Corona Maßnahmen sowie aktuelle Rechtsprechung &amp; Verwaltungsäußerungen</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Auch in diesen schwierigen Zeiten wollten wir einen TAXpod veröffentlichen, der natürlich nicht umhin kommt, die Maßnahmen des Corona Hilfspakets im Überblick vorzustellen. Zum einen geht es um Steuererleichterungen (Stundung, Anpassung der Vorauszahlung) durch den Fiskus, zum anderen um weitreichende Änderungen im Zivilrecht, Insolvenzrecht, Kurzarbeitergeld sowie Direkthilfen und Liquiditätshilfen. Dazu ein Blick auf das Maßnahmepaket in den USA. 



Sodann wollen wir versuchen, so gut wie möglich Normalität einkehren zu lassen und verschiedene aktuelle Entwicklungen aufzeigen: 





BMF Schreiben zur Lizenzschranke: 

BFH v. 6.11.2019, II R 34/16 bzgl. Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt mit Stimmrechtsvollmacht 

BFH v. 19.11.2019, IX R 24/18 bzgl. der Frage, ob die Anwachsung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden GbR eine Anschaffung iSv § 23 EStG sein kann inkl. verfahrensrechtlicher Fallstricke der gesonderten einheitlichen Feststellung.

Beitrittsaufforderung an das BMF in BFH I R 26/19 bzgl. der Bedeutung der Arbeitshilfe des BMF bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises zwischen Gebäudewert und Grundstückswert. 

BFH II R 37/18 zur Frage, ob ein vorbehaltenes Wohnrecht Teil der Gegenleistung und damit Bemessungsgrundlage der GrESt ist. 

BFH v. 11.07.2019, I R 13/18 Gewerbesteuerpflicht 

FG Berlin Brandenburg v. 21.11.2019, 9 K 11108/17 zu Non-PE Modellen

BFH v. 25.9.2019, I R 82/17 zur Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach dem Schiedsübereinkommen. 









 



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    </item>
    <item>
      <title>#20.2 BFH-Rechtsprechung zu § 6a GrEStG</title>
      <description><![CDATA[§ 6a GrEStG entwickelt sich zu einem der wichtigsten Instrumente, um in Konzernsachverhalten den Anfall von Grunderwerbsteuer zu verhindern. Der BFH hat sämtliche anhängige § 6a-GrEStG-Verfahren entschieden, den Umgang mit der Norm dabei deutlich erleichtert und ihre Reichweite erhöht. Damit ist die Flexibilität des Steuerpflichtigen deutlich verbessert worden. Wir sprechen mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-jan-bron/details.html">Prof. Dr. Jan Bron</a> zu den Einzelheiten der entschiedenen Fälle und zu möglichen Weiterungen der Rechtsprechung.&nbsp;<div><br>
</div>
<div>Konkret handelt es sich um die Urteile des BFH v. 21.08.2019 mit den <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online">Az II R 15/19 bis 21/19</a>. Darin wurde entschieden, (i) welche Anforderungen an das "herrschende Unternehmen" in § 6a GrEStG gestellt werden (keine USt-Unternehmereigenschaft), (ii) ob Vor- und Nachfristverletzungen schädlich sind, wenn diese zwingend mit dem betroffenen Umwandlungsvorgang einhergehen, und (iii) ob die Vor- und Nachfristen in § 6a GrEStG grundstücks- oder rein anteilsbezogen auszulegen sind.&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div><br>
</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_20.2_6a_GrEStG_-_01.03.20_15.56.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 02 Mar 2020 09:58:28 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg)</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[§ 6a GrEStG entwickelt sich zu einem der wichtigsten Instrumente, um in Konzernsachverhalten den Anfall von Grunderwerbsteuer zu verhindern. Der BFH hat sämtliche anhängige § 6a-GrEStG-Verfahren entschieden, den Umgang mit der Norm dabei deutlich erleichtert und ihre Reichweite erhöht. Damit ist die Flexibilität des Steuerpflichtigen deutlich verbessert worden. Wir sprechen mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-jan-bron/details.html">Prof. Dr. Jan Bron</a> zu den Einzelheiten der entschiedenen Fälle und zu möglichen Weiterungen der Rechtsprechung.&nbsp;<div><br>
</div>
<div>Konkret handelt es sich um die Urteile des BFH v. 21.08.2019 mit den <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online">Az II R 15/19 bis 21/19</a>. Darin wurde entschieden, (i) welche Anforderungen an das "herrschende Unternehmen" in § 6a GrEStG gestellt werden (keine USt-Unternehmereigenschaft), (ii) ob Vor- und Nachfristverletzungen schädlich sind, wenn diese zwingend mit dem betroffenen Umwandlungsvorgang einhergehen, und (iii) ob die Vor- und Nachfristen in § 6a GrEStG grundstücks- oder rein anteilsbezogen auszulegen sind.&nbsp;</div>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_20.2_6a_GrEStG_-_01.03.20_15.56.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Flick Gocke Schaumburg</itunes:author>
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      <itunes:title>#20.2 BFH-Rechtsprechung zu § 6a GrEStG</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Interview mit Prof. Dr. Jan Bron zu den Neuerungen in der grunderwerbsteuerrechtlichen Konzernklausel</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>§ 6a GrEStG entwickelt sich zu einem der wichtigsten Instrumente, um in Konzernsachverhalten den Anfall von Grunderwerbsteuer zu verhindern. Der BFH hat sämtliche anhängige § 6a-GrEStG-Verfahren entschieden, den Umgang mit der Norm dabei deutlich erleichtert und ihre Reichweite erhöht. Damit ist die Flexibilität des Steuerpflichtigen deutlich verbessert worden. Wir sprechen mit Prof. Dr. Jan Bron zu den Einzelheiten der entschiedenen Fälle und zu möglichen Weiterungen der Rechtsprechung. 



Konkret handelt es sich um die Urteile des BFH v. 21.08.2019 mit den Az II R 15/19 bis 21/19. Darin wurde entschieden, (i) welche Anforderungen an das "herrschende Unternehmen" in § 6a GrEStG gestellt werden (keine USt-Unternehmereigenschaft), (ii) ob Vor- und Nachfristverletzungen schädlich sind, wenn diese zwingend mit dem betroffenen Umwandlungsvorgang einhergehen, und (iii) ob die Vor- und Nachfristen in § 6a GrEStG grundstücks- oder rein anteilsbezogen auszulegen sind. 











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    <item>
      <title>#20.1 Umsetzung der Streitbeilegungsrichtlinie</title>
      <description><![CDATA[In diesem ersten Taxpod des Jahres starten wir zunächst mit einem Überblick über verschiedene aktuelle Entwicklungen, bevor wir mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-noemi-strotkemper/details.html">Dr. Noemi Strotkemper</a> über die Umsetzung der <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2019-12-12-EU-DBA-SBG/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf;jsessionid=5799ADD73AF82CE668B02ABE88F62FE5.delivery2-master?__blob=publicationFile&amp;v=2">Streitbeilegungsrichtlinie</a> in das nationale Recht sprechen. Noemi ist Spezialistin für streitige (insbes. internationale) Steuerverfahren und hat sich in ihrer mehrfach national und international ausgezeichneten Dissertation intensiv mit der Streitbeilegungsrichtlinie auseinandergesetzt sowie in verschiedenen Foren dazu gesprochen. Am konkreten Fall erläutert Noemi die Fallstricke und Neuerungen, die mit der Umsetzung der Streitbeilegungsrichtlinie im Fall von Doppelbesteuerung zur Verfügung stehen.&nbsp;&nbsp;<div><br>
</div>
<div>Die anfänglich vorgestellten Themen umfassen im Einzelnen:&nbsp;</div>
<div>- Update zur ATAD-Umsetzung.&nbsp;</div>
<div><div>- Einstellung des Verfahrens zum Beihilfecharakter der Steuervergünstigungen für kommunale Querverbünde, <a href="https://www.sis-verlag.de/archiv/koerperschaftsteuer-umwandlungssteuer/rechtsprechung/8283-dauerdefizitaere-taetigkeiten">BFH v. 29.1.2020, I R 4/20</a>.&nbsp;</div>
<div>- &nbsp;Untergang von Gewerbesteuerlichen Verlusten bei ruhendem Gewerbebetrieb, <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online">BFH v. 30.10.2019, IV R 59/16</a>.</div>
</div>
<div>- Einkünftekorrektur nach § 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesicherte Darlehen sowie bei Buchwertübertragungen von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften, <a href="https://www.sis-verlag.de/archiv/andere-sonstige-steuerarten/rechtsprechung/9181-bfh-einkuenftekorrekturen-nach-1-abs-1-astg-bei-teilwertabschreibungen-auf-unbesichert-im-konzern-begebenen-darlehensforderungen">BFH v.19.06.2019, I R 32/17</a>.</div>
<div>- Cum/Ex und Cum/Cum: Pressemitteilung des <a href="https://finanzgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/entscheidung-%C3%BCber-gestaltungsmissbrauch-bei-cum-cum-gesch%C3%A4ften">FG Hessen v. 30.1.2020</a> zu Cum/Cum;&nbsp;<a href="https://www.fg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/archiv_2020/15_01_2020/index.php">FG Köln v. 19.07.2019 2k 2672/17</a> zu Cum/Ex; Strafverfahren vor dem LG Bonn.&nbsp;</div>
<div>- Umsatzsteuerliche Organschaft - wirtschaftliche Eingliederung bei Darlehensbeziehungen einer Holding zur Tochtergesellschaft, <a href="https://www.sis-verlag.de/archiv/umsatzsteuer/rechtsprechung/9184-bfh-organschaft-wirtschaftliche-eingliederung-im-umsatzsteuerrecht">BFH v. 13.11.2019, V R 30/18</a>.</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_20.1_Streitbeilegungsrichtlinie_-_03.01.20_17.31.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Feb 2020 09:06:08 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg)</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In diesem ersten Taxpod des Jahres starten wir zunächst mit einem Überblick über verschiedene aktuelle Entwicklungen, bevor wir mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-noemi-strotkemper/details.html">Dr. Noemi Strotkemper</a> über die Umsetzung der <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2019-12-12-EU-DBA-SBG/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf;jsessionid=5799ADD73AF82CE668B02ABE88F62FE5.delivery2-master?__blob=publicationFile&amp;v=2">Streitbeilegungsrichtlinie</a> in das nationale Recht sprechen. Noemi ist Spezialistin für streitige (insbes. internationale) Steuerverfahren und hat sich in ihrer mehrfach national und international ausgezeichneten Dissertation intensiv mit der Streitbeilegungsrichtlinie auseinandergesetzt sowie in verschiedenen Foren dazu gesprochen. Am konkreten Fall erläutert Noemi die Fallstricke und Neuerungen, die mit der Umsetzung der Streitbeilegungsrichtlinie im Fall von Doppelbesteuerung zur Verfügung stehen.&nbsp;&nbsp;<div><br>
</div>
<div>Die anfänglich vorgestellten Themen umfassen im Einzelnen:&nbsp;</div>
<div>- Update zur ATAD-Umsetzung.&nbsp;</div>
<div><div>- Einstellung des Verfahrens zum Beihilfecharakter der Steuervergünstigungen für kommunale Querverbünde, <a href="https://www.sis-verlag.de/archiv/koerperschaftsteuer-umwandlungssteuer/rechtsprechung/8283-dauerdefizitaere-taetigkeiten">BFH v. 29.1.2020, I R 4/20</a>.&nbsp;</div>
<div>- &nbsp;Untergang von Gewerbesteuerlichen Verlusten bei ruhendem Gewerbebetrieb, <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online">BFH v. 30.10.2019, IV R 59/16</a>.</div>
</div>
<div>- Einkünftekorrektur nach § 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesicherte Darlehen sowie bei Buchwertübertragungen von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften, <a href="https://www.sis-verlag.de/archiv/andere-sonstige-steuerarten/rechtsprechung/9181-bfh-einkuenftekorrekturen-nach-1-abs-1-astg-bei-teilwertabschreibungen-auf-unbesichert-im-konzern-begebenen-darlehensforderungen">BFH v.19.06.2019, I R 32/17</a>.</div>
<div>- Cum/Ex und Cum/Cum: Pressemitteilung des <a href="https://finanzgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/entscheidung-%C3%BCber-gestaltungsmissbrauch-bei-cum-cum-gesch%C3%A4ften">FG Hessen v. 30.1.2020</a> zu Cum/Cum;&nbsp;<a href="https://www.fg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/archiv_2020/15_01_2020/index.php">FG Köln v. 19.07.2019 2k 2672/17</a> zu Cum/Ex; Strafverfahren vor dem LG Bonn.&nbsp;</div>
<div>- Umsatzsteuerliche Organschaft - wirtschaftliche Eingliederung bei Darlehensbeziehungen einer Holding zur Tochtergesellschaft, <a href="https://www.sis-verlag.de/archiv/umsatzsteuer/rechtsprechung/9184-bfh-organschaft-wirtschaftliche-eingliederung-im-umsatzsteuerrecht">BFH v. 13.11.2019, V R 30/18</a>.</div>


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      <itunes:title>#20.1 Umsetzung der Streitbeilegungsrichtlinie</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Interview mit Dr. Noemi Strotkemper zur Umsetzung der Streitbeilegungsrichtlinie sowie verschiedene aktuelle Themen</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In diesem ersten Taxpod des Jahres starten wir zunächst mit einem Überblick über verschiedene aktuelle Entwicklungen, bevor wir mit Dr. Noemi Strotkemper über die Umsetzung der Streitbeilegungsrichtlinie in das nationale Recht sprechen. Noemi ist Spezialistin für streitige (insbes. internationale) Steuerverfahren und hat sich in ihrer mehrfach national und international ausgezeichneten Dissertation intensiv mit der Streitbeilegungsrichtlinie auseinandergesetzt sowie in verschiedenen Foren dazu gesprochen. Am konkreten Fall erläutert Noemi die Fallstricke und Neuerungen, die mit der Umsetzung der Streitbeilegungsrichtlinie im Fall von Doppelbesteuerung zur Verfügung stehen.  



Die anfänglich vorgestellten Themen umfassen im Einzelnen: 

- Update zur ATAD-Umsetzung. 

- Einstellung des Verfahrens zum Beihilfecharakter der Steuervergünstigungen für kommunale Querverbünde, BFH v. 29.1.2020, I R 4/20. 

-  Untergang von Gewerbesteuerlichen Verlusten bei ruhendem Gewerbebetrieb, BFH v. 30.10.2019, IV R 59/16.



- Einkünftekorrektur nach § 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesicherte Darlehen sowie bei Buchwertübertragungen von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften, BFH v.19.06.2019, I R 32/17.

- Cum/Ex und Cum/Cum: Pressemitteilung des FG Hessen v. 30.1.2020 zu Cum/Cum; FG Köln v. 19.07.2019 2k 2672/17 zu Cum/Ex; Strafverfahren vor dem LG Bonn. 

- Umsatzsteuerliche Organschaft - wirtschaftliche Eingliederung bei Darlehensbeziehungen einer Holding zur Tochtergesellschaft, BFH v. 13.11.2019, V R 30/18.



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    </item>
    <item>
      <title>#19.20 Season Finale: Weihnachtstaxpod inkl. Überblick zum Entwurf des ATAD Umsetzungsgesetzes</title>
      <description><![CDATA[Letzte Folge für 2019... Wir sprechen kurz darüber, wie TAXpod ins Leben gerufen wurde und geben einen kurzen Rückblick über das Jahr 2019 und einen Ausblick über anstehende Themen für 2020.&nbsp;<div><br>
</div>
<div>Auch gibt Jens einen kurzen (und doch schon sehr detaillierten) Überblick über den Entwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes, der allerdings nun doch nicht mehr zum Jahreswechsel kommen wird.</div>
<div><br>
</div>
<div>Viel Spaß beim Hören und frohe Weihnachten!&nbsp;</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_19.20_ATAD_-_17.12.19_20.20(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Sat, 21 Dec 2019 01:16:23 +0100</pubDate>
      <link>https://hrzoqy.podcaster.de/taxpod/19-20-season-finale-weihnachtstaxpod-inkl-ueberblick-zum-entwurf-des-atad-umsetzungsgesetzes/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg)</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Letzte Folge für 2019... Wir sprechen kurz darüber, wie TAXpod ins Leben gerufen wurde und geben einen kurzen Rückblick über das Jahr 2019 und einen Ausblick über anstehende Themen für 2020.&nbsp;<div><br>
</div>
<div>Auch gibt Jens einen kurzen (und doch schon sehr detaillierten) Überblick über den Entwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes, der allerdings nun doch nicht mehr zum Jahreswechsel kommen wird.</div>
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<div>Viel Spaß beim Hören und frohe Weihnachten!&nbsp;</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_19.20_ATAD_-_17.12.19_20.20(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Flick Gocke Schaumburg</itunes:author>
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      <itunes:title>#19.20 Season Finale: Weihnachtstaxpod inkl. Überblick zum Entwurf des ATAD Umsetzungsgesetzes</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Rückblick 2019, Ausblick 2020 und Überblick über ATAD Umsetzungsgesetz</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Letzte Folge für 2019... Wir sprechen kurz darüber, wie TAXpod ins Leben gerufen wurde und geben einen kurzen Rückblick über das Jahr 2019 und einen Ausblick über anstehende Themen für 2020. 



Auch gibt Jens einen kurzen (und doch schon sehr detaillierten) Überblick über den Entwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes, der allerdings nun doch nicht mehr zum Jahreswechsel kommen wird.





Viel Spaß beim Hören und frohe Weihnachten! 



Folge direkt herunterladen</itunes:summary>
      <itunes:episode>20</itunes:episode>
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    </item>
    <item>
      <title>#19.19 BMF-Schreiben zu &amp;quot;Zweifelsfragen bei § 6 Abs. 3 EStG&amp;quot;</title>
      <description><![CDATA[In diesem Taxpod diskutieren <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/prof-dr-jens-schoenfeld/details.html">Jens Schönfeld</a> und <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/goetz-kempelmann-1/details.html">Goetz Kempelmann</a>&nbsp;mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-jochen-kotzenberg/details.html">Jochen Kotzenberg</a>&nbsp;über das neue BMF Schreiben v. 20.11.2019 zu § 6 Abs. 3 EStG. Das BMF Schreiben findet sich&nbsp;<a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2019-11-20-zweifelsfragen-zu-paragraf-6-absatz-3-EStG.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">hier</a>. Darin greift die Finanzverwaltung insbesondere die bereits seit längerem veröffentlichte Rechtsprechung des BFH auf, die insbesondere die Ausgliederung und den Zurückbehalt von wesentlichen Betriebsgrundlagen vor unentgeltlichen Betriebsübertragungen adressiert. Auch weitere Fragen rund um § 6 Abs. 3 EStG werden erstmalig ausgeführt (Übertragung auf Stiftungen, Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt, überquotale und unterquotale Übertragung von Sonderbetriebsvermögen). Überraschenderweise kommt es auch zum Ende der Gesamtplanprüfung bei Übertragungen im Dreieck gem. § 6 Abs. 5 EStG (GesV zu SBV zu GesV anstelle der unzulässigen Direktübertragung GesV zu GesV einer Schwestergesellschaft).&nbsp;<div><br>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/19.19_BMF_Schreiben_zu_6_Abs._3_EStG_-_16.12.19_18.23.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 16 Dec 2019 18:33:10 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <content:encoded><![CDATA[In diesem Taxpod diskutieren <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/prof-dr-jens-schoenfeld/details.html">Jens Schönfeld</a> und <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/goetz-kempelmann-1/details.html">Goetz Kempelmann</a>&nbsp;mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-jochen-kotzenberg/details.html">Jochen Kotzenberg</a>&nbsp;über das neue BMF Schreiben v. 20.11.2019 zu § 6 Abs. 3 EStG. Das BMF Schreiben findet sich&nbsp;<a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2019-11-20-zweifelsfragen-zu-paragraf-6-absatz-3-EStG.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">hier</a>. Darin greift die Finanzverwaltung insbesondere die bereits seit längerem veröffentlichte Rechtsprechung des BFH auf, die insbesondere die Ausgliederung und den Zurückbehalt von wesentlichen Betriebsgrundlagen vor unentgeltlichen Betriebsübertragungen adressiert. Auch weitere Fragen rund um § 6 Abs. 3 EStG werden erstmalig ausgeführt (Übertragung auf Stiftungen, Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt, überquotale und unterquotale Übertragung von Sonderbetriebsvermögen). Überraschenderweise kommt es auch zum Ende der Gesamtplanprüfung bei Übertragungen im Dreieck gem. § 6 Abs. 5 EStG (GesV zu SBV zu GesV anstelle der unzulässigen Direktübertragung GesV zu GesV einer Schwestergesellschaft).&nbsp;<div><br>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/19.19_BMF_Schreiben_zu_6_Abs._3_EStG_-_16.12.19_18.23.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Flick Gocke Schaumburg</itunes:author>
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      <itunes:title>#19.19 BMF-Schreiben zu &amp;quot;Zweifelsfragen bei § 6 Abs. 3 EStG&amp;quot;</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Übertragung auf Stiftungen, Gesamtplan, über- und unterquotale Übertragung von SBV etc.</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In diesem Taxpod diskutieren Jens Schönfeld und Goetz Kempelmann mit Jochen Kotzenberg über das neue BMF Schreiben v. 20.11.2019 zu § 6 Abs. 3 EStG. Das BMF Schreiben findet sich hier. Darin greift die Finanzverwaltung insbesondere die bereits seit längerem veröffentlichte Rechtsprechung des BFH auf, die insbesondere die Ausgliederung und den Zurückbehalt von wesentlichen Betriebsgrundlagen vor unentgeltlichen Betriebsübertragungen adressiert. Auch weitere Fragen rund um § 6 Abs. 3 EStG werden erstmalig ausgeführt (Übertragung auf Stiftungen, Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt, überquotale und unterquotale Übertragung von Sonderbetriebsvermögen). Überraschenderweise kommt es auch zum Ende der Gesamtplanprüfung bei Übertragungen im Dreieck gem. § 6 Abs. 5 EStG (GesV zu SBV zu GesV anstelle der unzulässigen Direktübertragung GesV zu GesV einer Schwestergesellschaft). 





















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      <itunes:episode>19</itunes:episode>
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    </item>
    <item>
      <title>#19.18 Aktuelles zur Wegzugsbesteuerung</title>
      <description><![CDATA[In dieser Folge diskutieren wir mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/nils-haeck/details.html">Dr. Nils Häck</a> über aktuelle Entwicklungen bei der Wegzugsbesteuerung.<div><br>
</div>
<div>Das BMF hat seine Reaktion auf die EuGH Entscheidung Wächtler veröffentlicht. Man findet das BMF Schreiben <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2019-11-13-folgen-des-EuGH-Urteils-vom-26-Februar-2019-Waechtler-C-581-17.html">hier</a>.&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div>Sodann hat das FG Münster erstmals in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung entschieden, dass für das Entfallen des Steueranspruchs nach § 6 Abs. 3 AStG eine von Anfang an bestehende Rückkehrabsicht erfordert, die glaubhaft zu machen ist. Das Urteil v. 31.10.2019, 1 K 3448/17 E findet man auf der Seite des <a href="https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2019/1_K_3448_17_E_Urteil_20191031.html">FG Münster</a>.&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div>Das FG Köln wiederum hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG teleologisch zu reduzieren ist (ggfs. verfassungskonforme Auslegung), wenn das deutsche Besteuerungsrecht nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Das Urteil v. 28.3.2019, 15 K 2159/15 findet man u.a. <a href="https://openjur.de/u/2174724.html">hier</a>.&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div>Dr. Nils Häck ist ausgewiesener Experte insbesondere für Fragen der Wegzugsbesteuerung. U.a. kommentiert er § 6 AStG im Kommentar Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld.</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/19.18_Wegzugsbesteuerung(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 05 Dec 2019 10:16:33 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg)</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In dieser Folge diskutieren wir mit <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/nils-haeck/details.html">Dr. Nils Häck</a> über aktuelle Entwicklungen bei der Wegzugsbesteuerung.<div><br>
</div>
<div>Das BMF hat seine Reaktion auf die EuGH Entscheidung Wächtler veröffentlicht. Man findet das BMF Schreiben <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2019-11-13-folgen-des-EuGH-Urteils-vom-26-Februar-2019-Waechtler-C-581-17.html">hier</a>.&nbsp;</div>
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<div>Sodann hat das FG Münster erstmals in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung entschieden, dass für das Entfallen des Steueranspruchs nach § 6 Abs. 3 AStG eine von Anfang an bestehende Rückkehrabsicht erfordert, die glaubhaft zu machen ist. Das Urteil v. 31.10.2019, 1 K 3448/17 E findet man auf der Seite des <a href="https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2019/1_K_3448_17_E_Urteil_20191031.html">FG Münster</a>.&nbsp;</div>
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<div>Das FG Köln wiederum hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG teleologisch zu reduzieren ist (ggfs. verfassungskonforme Auslegung), wenn das deutsche Besteuerungsrecht nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Das Urteil v. 28.3.2019, 15 K 2159/15 findet man u.a. <a href="https://openjur.de/u/2174724.html">hier</a>.&nbsp;</div>
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<div>Dr. Nils Häck ist ausgewiesener Experte insbesondere für Fragen der Wegzugsbesteuerung. U.a. kommentiert er § 6 AStG im Kommentar Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld.</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/19.18_Wegzugsbesteuerung(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Flick Gocke Schaumburg</itunes:author>
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      <itunes:title>#19.18 Aktuelles zur Wegzugsbesteuerung</itunes:title>
      <itunes:subtitle>BMF-Schreiben zu EuGH Wächtler, FG Münster zur Rückkehrabsicht, FG Köln zu § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge diskutieren wir mit Dr. Nils Häck über aktuelle Entwicklungen bei der Wegzugsbesteuerung.



Das BMF hat seine Reaktion auf die EuGH Entscheidung Wächtler veröffentlicht. Man findet das BMF Schreiben hier. 





Sodann hat das FG Münster erstmals in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung entschieden, dass für das Entfallen des Steueranspruchs nach § 6 Abs. 3 AStG eine von Anfang an bestehende Rückkehrabsicht erfordert, die glaubhaft zu machen ist. Das Urteil v. 31.10.2019, 1 K 3448/17 E findet man auf der Seite des FG Münster. 





Das FG Köln wiederum hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG teleologisch zu reduzieren ist (ggfs. verfassungskonforme Auslegung), wenn das deutsche Besteuerungsrecht nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Das Urteil v. 28.3.2019, 15 K 2159/15 findet man u.a. hier. 





Dr. Nils Häck ist ausgewiesener Experte insbesondere für Fragen der Wegzugsbesteuerung. U.a. kommentiert er § 6 AStG im Kommentar Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld.



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      <itunes:episode>18</itunes:episode>
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    </item>
    <item>
      <title>#19.17 Aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht</title>
      <description><![CDATA[In dieser Folge diskutieren wir mit Flick Gocke Schaumburg Partner <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-michael-holtz/details.html">Dr. Michael Holtz</a>&nbsp;über aktuelle Entwicklungen des Erbschaftsteuerrechts.&nbsp;<div><br>
</div>
<div>Es geht zunächst um die verabschiedeten&nbsp;<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0387-19.pdf">ErbStR 2019</a>.&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div>Sodann besprechen wir die angedachten Änderungen des Jahressteuergesetzes 2019. Die Drucksachen des Gesetzgebungsverfahrens findet man <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/documentData_detail_vo.do;jsessionid=F2E9A4451686270E6BD2AE33D4A5CD78.dip21">hier</a>. Zu beachten ist, dass die besprochenen Änderungen überraschenderweise keinen Eingang in das JStG 2019 gefunden haben. Ggfs. werden sie zu späterem Zeitpunkt eingeführt.&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div>Zuletzt sprechen wir über das <a href="https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&amp;Art=en&amp;nr=42389">BFH Urteil II R 6/16</a> über satzungskonforme Ausschüttungen aus einer Schweizer Stiftung an inländische Destinatäre.</div>
<div><br>
</div>
<div>Viel Spaß beim Hören!&nbsp;</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/19.17_ErbStR_-_14.11.19_10.56(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 14 Nov 2019 20:10:26 +0100</pubDate>
      <link>https://hrzoqy.podcaster.de/taxpod/19-17-aktuelle-entwicklungen-im-erbschaftsteuerrecht/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <content:encoded><![CDATA[In dieser Folge diskutieren wir mit Flick Gocke Schaumburg Partner <a href="https://www.fgs.de/persoenlichkeiten/profile/dr-michael-holtz/details.html">Dr. Michael Holtz</a>&nbsp;über aktuelle Entwicklungen des Erbschaftsteuerrechts.&nbsp;<div><br>
</div>
<div>Es geht zunächst um die verabschiedeten&nbsp;<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0387-19.pdf">ErbStR 2019</a>.&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div>Sodann besprechen wir die angedachten Änderungen des Jahressteuergesetzes 2019. Die Drucksachen des Gesetzgebungsverfahrens findet man <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/documentData_detail_vo.do;jsessionid=F2E9A4451686270E6BD2AE33D4A5CD78.dip21">hier</a>. Zu beachten ist, dass die besprochenen Änderungen überraschenderweise keinen Eingang in das JStG 2019 gefunden haben. Ggfs. werden sie zu späterem Zeitpunkt eingeführt.&nbsp;</div>
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<div>Zuletzt sprechen wir über das <a href="https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&amp;Art=en&amp;nr=42389">BFH Urteil II R 6/16</a> über satzungskonforme Ausschüttungen aus einer Schweizer Stiftung an inländische Destinatäre.</div>
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<div>Viel Spaß beim Hören!&nbsp;</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/19.17_ErbStR_-_14.11.19_10.56(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Flick Gocke Schaumburg</itunes:author>
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      <itunes:title>#19.17 Aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Gespräch mit Dr. Michael Holtz zu den ErbStR 2019, Änderungen des ErbStG und Besprechung des BFH Urteils zur Behandlung von satzungskonformen Ausschüttungen</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge diskutieren wir mit Flick Gocke Schaumburg Partner Dr. Michael Holtz über aktuelle Entwicklungen des Erbschaftsteuerrechts. 



Es geht zunächst um die verabschiedeten ErbStR 2019. 





Sodann besprechen wir die angedachten Änderungen des Jahressteuergesetzes 2019. Die Drucksachen des Gesetzgebungsverfahrens findet man hier. Zu beachten ist, dass die besprochenen Änderungen überraschenderweise keinen Eingang in das JStG 2019 gefunden haben. Ggfs. werden sie zu späterem Zeitpunkt eingeführt. 





Zuletzt sprechen wir über das BFH Urteil II R 6/16 über satzungskonforme Ausschüttungen aus einer Schweizer Stiftung an inländische Destinatäre.





Viel Spaß beim Hören! 



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      <itunes:episode>17</itunes:episode>
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    </item>
    <item>
      <title>#19.16 Hinzurechnungsbesteuerung in Drittstaatenfällen und EU-Recht</title>
      <description><![CDATA[Diese Woche widmen wir uns gemeinsam mit unserem Kollegen Dr. Christian Kahlenberg dem jüngst veröffentlichten Anschlussurteil des BFH in der Rs. X-GmbH (I R 11/19). Der BFH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die sog. Stand-Still-Klausel (Art. 64 Abs. 1 AEUV) im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung Wirkung entfaltet. Dies ist deswegen relevant, da bisher in Drittstaatenfällen kein sog. Gegenbeweis vorgesehen ist, der es dem Steuerpflichtigen ermöglicht sich durch die Darlegung tatsächlicher wirtschaftlicher Gründe von der Hinzurechnungsbesteuerung zu exkulpieren.&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/19.16_BFH_entscheidet_zu_Stand-Still_-_Final_Version.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 Nov 2019 18:01:13 +0100</pubDate>
      <link>https://hrzoqy.podcaster.de/taxpod/19-16-hinzurechnungsbesteuerung-in-drittstaatenfaellen-und-eu-recht/</link>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg)</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Diese Woche widmen wir uns gemeinsam mit unserem Kollegen Dr. Christian Kahlenberg dem jüngst veröffentlichten Anschlussurteil des BFH in der Rs. X-GmbH (I R 11/19). Der BFH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die sog. Stand-Still-Klausel (Art. 64 Abs. 1 AEUV) im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung Wirkung entfaltet. Dies ist deswegen relevant, da bisher in Drittstaatenfällen kein sog. Gegenbeweis vorgesehen ist, der es dem Steuerpflichtigen ermöglicht sich durch die Darlegung tatsächlicher wirtschaftlicher Gründe von der Hinzurechnungsbesteuerung zu exkulpieren.&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/19.16_BFH_entscheidet_zu_Stand-Still_-_Final_Version.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Flick Gocke Schaumburg</itunes:author>
      <itunes:duration>00:26:33</itunes:duration>
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      <itunes:title>#19.16 Hinzurechnungsbesteuerung in Drittstaatenfällen und EU-Recht</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Schlussurteil des BFH in der Rs. X-GmbH (I R 11/19)</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Diese Woche widmen wir uns gemeinsam mit unserem Kollegen Dr. Christian Kahlenberg dem jüngst veröffentlichten Anschlussurteil des BFH in der Rs. X-GmbH (I R 11/19). Der BFH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die sog. Stand-Still-Klausel (Art. 64 Abs. 1 AEUV) im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung Wirkung entfaltet. Dies ist deswegen relevant, da bisher in Drittstaatenfällen kein sog. Gegenbeweis vorgesehen ist, der es dem Steuerpflichtigen ermöglicht sich durch die Darlegung tatsächlicher wirtschaftlicher Gründe von der Hinzurechnungsbesteuerung zu exkulpieren. 

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    </item>
    <item>
      <title>#19.15 Beihilferecht Reloaded: Steuerbegünstigungen für dauerdefizitäre kommunale Eigengesellschaften</title>
      <description><![CDATA[In dieser Folge gibt es einen Nachtrag zum Beihilferecht: Nach der letzten Folge hat der BFH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die körperschaftsteuerliche Begünstigung von dauerdefizitären Gesellschaften in kommunaler Hand eine unzulässige Beihilfe darstellt (Beschluss vom 13.3.2019, I R 18/19).<div><br>
</div>
<div>Würde der EuGH dies genauso sehen wie der BFH (unzulässig), würde dies die Finanzierung kommunaler Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Schwimmbäder etc. vor erhebliche Probleme stellen.&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div>Prof. Dr. Jens Schönfeld diskutiert erneut mit dem Beihilfeexperten Dr. Benedikt Ellenrieder.&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div>Viel Spaß beim Hören!&nbsp;</div>
<div><br>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/19.15_Beihilferecht_Reloaded_-_Steuerbeguenstigung_von_dauerdefizitaeren_kommunalen_Gesellschaften_-_28.10.19_08.45(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 28 Oct 2019 08:55:11 +0100</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg)</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In dieser Folge gibt es einen Nachtrag zum Beihilferecht: Nach der letzten Folge hat der BFH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die körperschaftsteuerliche Begünstigung von dauerdefizitären Gesellschaften in kommunaler Hand eine unzulässige Beihilfe darstellt (Beschluss vom 13.3.2019, I R 18/19).<div><br>
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<div>Würde der EuGH dies genauso sehen wie der BFH (unzulässig), würde dies die Finanzierung kommunaler Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Schwimmbäder etc. vor erhebliche Probleme stellen.&nbsp;</div>
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<div>Prof. Dr. Jens Schönfeld diskutiert erneut mit dem Beihilfeexperten Dr. Benedikt Ellenrieder.&nbsp;</div>
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<div>Viel Spaß beim Hören!&nbsp;</div>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/19.15_Beihilferecht_Reloaded_-_Steuerbeguenstigung_von_dauerdefizitaeren_kommunalen_Gesellschaften_-_28.10.19_08.45(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:author>Flick Gocke Schaumburg</itunes:author>
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      <itunes:title>#19.15 Beihilferecht Reloaded: Steuerbegünstigungen für dauerdefizitäre kommunale Eigengesellschaften</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Vorlagebeschluss des BFH zum EuGH: Ist § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG eine unzulässige Beihilfe?</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge gibt es einen Nachtrag zum Beihilferecht: Nach der letzten Folge hat der BFH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die körperschaftsteuerliche Begünstigung von dauerdefizitären Gesellschaften in kommunaler Hand eine unzulässige Beihilfe darstellt (Beschluss vom 13.3.2019, I R 18/19).



Würde der EuGH dies genauso sehen wie der BFH (unzulässig), würde dies die Finanzierung kommunaler Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Schwimmbäder etc. vor erhebliche Probleme stellen. 





Prof. Dr. Jens Schönfeld diskutiert erneut mit dem Beihilfeexperten Dr. Benedikt Ellenrieder. 





Viel Spaß beim Hören! 











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    </item>
    <item>
      <title>#19.14 EU-Beihilferecht</title>
      <description><![CDATA[In dieser Folge diskutieren wir die Starbucks und Fiat Entscheidungen des EuG unter dem Aspekt des EU Beihilferechts. Experte ist unser Kollege Dr. Benedikt Ellenrieder, der nicht nur aufgrund seiner beeindruckenden Dissertation tiefste Kenntnisse zu allen Nuancen und Tendenzen des Beihilferechts hat. Die Entscheidungen könnten weitreichende Folgen für die beihilferechtliche Zulässigkeit von Verwaltungshandeln weit über die in Rede stehenden unilateralen APAs hinaus haben.&nbsp;<div><br>
</div>
<div>Kurz besprechen wir auch die ganz aktuellen BFH Entscheidungen II R 6/16 (Erbschaftsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen aus einer schweizerischen Stiftung) und I R 20/16 (Erträge aus Kurssicherungsgeschäften als Veräußerungsgewinn iSv § 8b KStG).&nbsp;</div>
<div><br>
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</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/19.14_Beihilferecht_Bene_-_22.10.19_10.19.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Tue, 22 Oct 2019 23:01:28 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <content:encoded><![CDATA[In dieser Folge diskutieren wir die Starbucks und Fiat Entscheidungen des EuG unter dem Aspekt des EU Beihilferechts. Experte ist unser Kollege Dr. Benedikt Ellenrieder, der nicht nur aufgrund seiner beeindruckenden Dissertation tiefste Kenntnisse zu allen Nuancen und Tendenzen des Beihilferechts hat. Die Entscheidungen könnten weitreichende Folgen für die beihilferechtliche Zulässigkeit von Verwaltungshandeln weit über die in Rede stehenden unilateralen APAs hinaus haben.&nbsp;<div><br>
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<div>Kurz besprechen wir auch die ganz aktuellen BFH Entscheidungen II R 6/16 (Erbschaftsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen aus einer schweizerischen Stiftung) und I R 20/16 (Erträge aus Kurssicherungsgeschäften als Veräußerungsgewinn iSv § 8b KStG).&nbsp;</div>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/19.14_Beihilferecht_Bene_-_22.10.19_10.19.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#19.14 EU-Beihilferecht</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Die EuG-Entscheidungen Starbucks und Fiat</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge diskutieren wir die Starbucks und Fiat Entscheidungen des EuG unter dem Aspekt des EU Beihilferechts. Experte ist unser Kollege Dr. Benedikt Ellenrieder, der nicht nur aufgrund seiner beeindruckenden Dissertation tiefste Kenntnisse zu allen Nuancen und Tendenzen des Beihilferechts hat. Die Entscheidungen könnten weitreichende Folgen für die beihilferechtliche Zulässigkeit von Verwaltungshandeln weit über die in Rede stehenden unilateralen APAs hinaus haben. 



Kurz besprechen wir auch die ganz aktuellen BFH Entscheidungen II R 6/16 (Erbschaftsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen aus einer schweizerischen Stiftung) und I R 20/16 (Erträge aus Kurssicherungsgeschäften als Veräußerungsgewinn iSv § 8b KStG). 











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    </item>
    <item>
      <title>#19.13 Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags</title>
      <description><![CDATA[In dieser Folge interviewen wir Ministerialdirektor a.D.&nbsp;Michael Sell, Rechtsanwalt bei Seitz in Köln, ehemals Abteilungsleiter "Direkte Steuern" im BMF. Herr Sell führt als Prozessvertreter eine Klage vor dem Finanzgericht mit dem Ziel, eine Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags herbeizuführen und hat dafür viel Presseaufmerksamkeit erlangt. Herr Sell ist der Überzeugung, dass der Solidaritätszuschlag nicht mehr verfassungsgemäß ist, weil die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine sog. "Ergänzungsabgabe" nach Ablauf des Solidarpakts II nicht mehr gegeben sind. Wir diskutieren auch die Pläne, den Solidaritätszuschlag nur für einen Teil der Steuerzahler aufrechtzuerhalten.&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/19.13_Neu_-_08.10.19_09.10.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Sat, 12 Oct 2019 00:39:26 +0200</pubDate>
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      <content:encoded><![CDATA[In dieser Folge interviewen wir Ministerialdirektor a.D.&nbsp;Michael Sell, Rechtsanwalt bei Seitz in Köln, ehemals Abteilungsleiter "Direkte Steuern" im BMF. Herr Sell führt als Prozessvertreter eine Klage vor dem Finanzgericht mit dem Ziel, eine Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags herbeizuführen und hat dafür viel Presseaufmerksamkeit erlangt. Herr Sell ist der Überzeugung, dass der Solidaritätszuschlag nicht mehr verfassungsgemäß ist, weil die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine sog. "Ergänzungsabgabe" nach Ablauf des Solidarpakts II nicht mehr gegeben sind. Wir diskutieren auch die Pläne, den Solidaritätszuschlag nur für einen Teil der Steuerzahler aufrechtzuerhalten.&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/19.13_Neu_-_08.10.19_09.10.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#19.13 Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Interview mit Michael Sell</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge interviewen wir Ministerialdirektor a.D. Michael Sell, Rechtsanwalt bei Seitz in Köln, ehemals Abteilungsleiter "Direkte Steuern" im BMF. Herr Sell führt als Prozessvertreter eine Klage vor dem Finanzgericht mit dem Ziel, eine Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags herbeizuführen und hat dafür viel Presseaufmerksamkeit erlangt. Herr Sell ist der Überzeugung, dass der Solidaritätszuschlag nicht mehr verfassungsgemäß ist, weil die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine sog. "Ergänzungsabgabe" nach Ablauf des Solidarpakts II nicht mehr gegeben sind. Wir diskutieren auch die Pläne, den Solidaritätszuschlag nur für einen Teil der Steuerzahler aufrechtzuerhalten. 

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    </item>
    <item>
      <title>#19.12 Aktuelle BFH Rechtsprechung, insbes. zur Abzugsfähigkeit von Kartellbußen</title>
      <description><![CDATA[Besprechung des Urteils des BFH v. 22.5.2019 XI R 40/17 zur Abzugsfähigkeit von Kartellbußen zwischen Prof. Dr. Christian Kersting und Prof. Dr. Jens Schönfeld und. Es wird eine kritische Haltung zu den kartellrechtlichen Wertungen des BFH eingenommen.&nbsp;<div><br>
</div>
<div>Zudem: Hinweise zu den Urteilen des BFH v. 6.6.2019 IV R 11/19 (erweiterte Gewerbesteuerkürzung), v. 10.4.2019 I R 15/16 (Einlagenrückgewähr aus Drittstaatengesellschaften), v. 9.5.2019 IV R 13/17 (Thesaurierungsbegünstigung für außerbilanzielle Korrekturen), v. 14.5.2019 VIII R 20/19 (Antrag auf Teileinkünfteverfahren bei vGA).&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div><br>
</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/19.12_BFH_Rspr_-_28.09.19_14.29(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Sun, 29 Sep 2019 14:07:34 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Besprechung des Urteils des BFH v. 22.5.2019 XI R 40/17 zur Abzugsfähigkeit von Kartellbußen zwischen Prof. Dr. Christian Kersting und Prof. Dr. Jens Schönfeld und. Es wird eine kritische Haltung zu den kartellrechtlichen Wertungen des BFH eingenommen.&nbsp;<div><br>
</div>
<div>Zudem: Hinweise zu den Urteilen des BFH v. 6.6.2019 IV R 11/19 (erweiterte Gewerbesteuerkürzung), v. 10.4.2019 I R 15/16 (Einlagenrückgewähr aus Drittstaatengesellschaften), v. 9.5.2019 IV R 13/17 (Thesaurierungsbegünstigung für außerbilanzielle Korrekturen), v. 14.5.2019 VIII R 20/19 (Antrag auf Teileinkünfteverfahren bei vGA).&nbsp;</div>
<div><br>
</div>
<div><br>
</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/19.12_BFH_Rspr_-_28.09.19_14.29(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#19.12 Aktuelle BFH Rechtsprechung, insbes. zur Abzugsfähigkeit von Kartellbußen</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Interview mit Prof. Dr. Christian Kersting zum Kartellbußenfall</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Besprechung des Urteils des BFH v. 22.5.2019 XI R 40/17 zur Abzugsfähigkeit von Kartellbußen zwischen Prof. Dr. Christian Kersting und Prof. Dr. Jens Schönfeld und. Es wird eine kritische Haltung zu den kartellrechtlichen Wertungen des BFH eingenommen. 



Zudem: Hinweise zu den Urteilen des BFH v. 6.6.2019 IV R 11/19 (erweiterte Gewerbesteuerkürzung), v. 10.4.2019 I R 15/16 (Einlagenrückgewähr aus Drittstaatengesellschaften), v. 9.5.2019 IV R 13/17 (Thesaurierungsbegünstigung für außerbilanzielle Korrekturen), v. 14.5.2019 VIII R 20/19 (Antrag auf Teileinkünfteverfahren bei vGA). 











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    </item>
    <item>
      <title>#19.11 Europäisches Steuerrecht Teil II</title>
      <description><![CDATA[In dieser Folge besprechen wir zunächst die beiden ganz aktuellen Folgeurteile des BFH nach dem "Piloturteil" aus Februar (I R 73/16) zu § 1 AStG, Sperrwirkung von Art. 9 DBA, Konzernrückhalt, EuGH Hornbach etc. (I R 51/17 und I R 81/17). Experte ist Dr. Carsten Quilitzsch, der eines der beiden Verfahren als Prozessvertreter begleitet hat.<div><br>
</div>
<div>Sodann gehen wir mit Dr. Christian Kahlenberg auf die europarechtlichen Implikationen von § 50d Abs. 3 EStG ein. Nachdem in den EuGH Entscheidungen Rs. Deister und Rs. GS jeweils Verletzungen der Grundfreiheiten festgestellt wurden, geht es nunmehr insbesondere um die Reaktionen von BMF, Rechtsprechung und Gesetzgeber. Insbesondere untersuchen wir zwei Urteile des FG Köln zu Lizenzzahlungen und Zinszahlungen über die Grenze (FG Köln v. 23.1.2019, 2 K 1315/13; v. 14.11.2018 2 K 202/10).</div>
<div><br>
</div>
<div>Sodann diskutieren wir die EuGH Entscheidung Wächtler und ihren Einfluss auf die Wegzugsbesteuerung. Eine ausführliche und sehr empfehlenswerte Darstellung von Wächtler findet Ihr auch im Webcast mit Jens und Dr. Nils Häck:&nbsp;<a href="https://vimeo.com/325899369">https://vimeo.com/325899369</a>.</div>
<div><br>
</div>
<div>Viel Spaß beim Hören und vielen Dank an Christian und Carsten!&nbsp;</div>
<div><div>&nbsp;</div>
</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/19.11_Europaisches_Steuerrecht_Teil_II_-_10.09.19_19.40.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Wed, 11 Sep 2019 09:10:06 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg)</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In dieser Folge besprechen wir zunächst die beiden ganz aktuellen Folgeurteile des BFH nach dem "Piloturteil" aus Februar (I R 73/16) zu § 1 AStG, Sperrwirkung von Art. 9 DBA, Konzernrückhalt, EuGH Hornbach etc. (I R 51/17 und I R 81/17). Experte ist Dr. Carsten Quilitzsch, der eines der beiden Verfahren als Prozessvertreter begleitet hat.<div><br>
</div>
<div>Sodann gehen wir mit Dr. Christian Kahlenberg auf die europarechtlichen Implikationen von § 50d Abs. 3 EStG ein. Nachdem in den EuGH Entscheidungen Rs. Deister und Rs. GS jeweils Verletzungen der Grundfreiheiten festgestellt wurden, geht es nunmehr insbesondere um die Reaktionen von BMF, Rechtsprechung und Gesetzgeber. Insbesondere untersuchen wir zwei Urteile des FG Köln zu Lizenzzahlungen und Zinszahlungen über die Grenze (FG Köln v. 23.1.2019, 2 K 1315/13; v. 14.11.2018 2 K 202/10).</div>
<div><br>
</div>
<div>Sodann diskutieren wir die EuGH Entscheidung Wächtler und ihren Einfluss auf die Wegzugsbesteuerung. Eine ausführliche und sehr empfehlenswerte Darstellung von Wächtler findet Ihr auch im Webcast mit Jens und Dr. Nils Häck:&nbsp;<a href="https://vimeo.com/325899369">https://vimeo.com/325899369</a>.</div>
<div><br>
</div>
<div>Viel Spaß beim Hören und vielen Dank an Christian und Carsten!&nbsp;</div>
<div><div>&nbsp;</div>
</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/19.11_Europaisches_Steuerrecht_Teil_II_-_10.09.19_19.40.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#19.11 Europäisches Steuerrecht Teil II</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Diskussion zu aktuellen Entwicklungen im europäischen Steuerrecht</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge besprechen wir zunächst die beiden ganz aktuellen Folgeurteile des BFH nach dem "Piloturteil" aus Februar (I R 73/16) zu § 1 AStG, Sperrwirkung von Art. 9 DBA, Konzernrückhalt, EuGH Hornbach etc. (I R 51/17 und I R 81/17). Experte ist Dr. Carsten Quilitzsch, der eines der beiden Verfahren als Prozessvertreter begleitet hat.



Sodann gehen wir mit Dr. Christian Kahlenberg auf die europarechtlichen Implikationen von § 50d Abs. 3 EStG ein. Nachdem in den EuGH Entscheidungen Rs. Deister und Rs. GS jeweils Verletzungen der Grundfreiheiten festgestellt wurden, geht es nunmehr insbesondere um die Reaktionen von BMF, Rechtsprechung und Gesetzgeber. Insbesondere untersuchen wir zwei Urteile des FG Köln zu Lizenzzahlungen und Zinszahlungen über die Grenze (FG Köln v. 23.1.2019, 2 K 1315/13; v. 14.11.2018 2 K 202/10).





Sodann diskutieren wir die EuGH Entscheidung Wächtler und ihren Einfluss auf die Wegzugsbesteuerung. Eine ausführliche und sehr empfehlenswerte Darstellung von Wächtler findet Ihr auch im Webcast mit Jens und Dr. Nils Häck: https://vimeo.com/325899369.





Viel Spaß beim Hören und vielen Dank an Christian und Carsten! 

 





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    <item>
      <title>#19.10 Europäisches Steuerrecht Teil I</title>
      <description><![CDATA[In dieser Folge diskutieren wir mit Dr. Christian Kahlenberg über Entwicklungen des Europäischen Steuerrechts in der Rechtsprechung des EuGH und deren Rezeption durch die nationalen Gerichte und die Finanzverwaltung. Die Folge ist zweigeteilt. Im ersten Teil geht es zunächst um die Entwicklung bei finalen Verlusten (zuletzt EuGH Bevola). Sodann gehen wir auf das gewerbesteuerrechtliche Schachtelprivileg sowie einzelne Aspekte der Hinzurechnungsbesteuerung ein. Im zweiten Teil, der später hochgeladen wird, wird es um Anti-Treaty bzw. Anti-Directive Shopping Regeln (§ 50d Abs. 3 EStG) sowie um Wegzugsbesteuerung (EuGH Wächtler) gehen.&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_19.10_EU_Steuerrecht(Schnitt)_-_06.09.19_09.54.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Mon, 02 Sep 2019 15:10:42 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <content:encoded><![CDATA[In dieser Folge diskutieren wir mit Dr. Christian Kahlenberg über Entwicklungen des Europäischen Steuerrechts in der Rechtsprechung des EuGH und deren Rezeption durch die nationalen Gerichte und die Finanzverwaltung. Die Folge ist zweigeteilt. Im ersten Teil geht es zunächst um die Entwicklung bei finalen Verlusten (zuletzt EuGH Bevola). Sodann gehen wir auf das gewerbesteuerrechtliche Schachtelprivileg sowie einzelne Aspekte der Hinzurechnungsbesteuerung ein. Im zweiten Teil, der später hochgeladen wird, wird es um Anti-Treaty bzw. Anti-Directive Shopping Regeln (§ 50d Abs. 3 EStG) sowie um Wegzugsbesteuerung (EuGH Wächtler) gehen.&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_19.10_EU_Steuerrecht(Schnitt)_-_06.09.19_09.54.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#19.10 Europäisches Steuerrecht Teil I</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Überblick über jüngere Entwicklungen im europäischen Steuerrecht</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser Folge diskutieren wir mit Dr. Christian Kahlenberg über Entwicklungen des Europäischen Steuerrechts in der Rechtsprechung des EuGH und deren Rezeption durch die nationalen Gerichte und die Finanzverwaltung. Die Folge ist zweigeteilt. Im ersten Teil geht es zunächst um die Entwicklung bei finalen Verlusten (zuletzt EuGH Bevola). Sodann gehen wir auf das gewerbesteuerrechtliche Schachtelprivileg sowie einzelne Aspekte der Hinzurechnungsbesteuerung ein. Im zweiten Teil, der später hochgeladen wird, wird es um Anti-Treaty bzw. Anti-Directive Shopping Regeln (§ 50d Abs. 3 EStG) sowie um Wegzugsbesteuerung (EuGH Wächtler) gehen. 

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    </item>
    <item>
      <title>#19.9 Report vom BFH: Mündliche Verhandlungen zu § 6a GrEStG</title>
      <description><![CDATA[Nach der Aussetzung der anhängigen Verfahren zu § 6a GrEStG infolge des EuGH-Verfahrens zur beihilferechtlichen Zulässigkeit der Norm hat der BFH nunmehr an zwei Tagen sämtliche Verfahren zur grunderwerbsteuerlichen Begünstigung von Konzernsachverhalten verhandelt. Unser Verfahrensrechtsexperte, Dr. Christian Süß, war für uns bei der mündlichen Verhandlung in München und hat unmittelbar die (deutlichen) Zeichen des II. Senats aufgenommen. Der BFH strebt erkennbar eine weite Auslegung von § 6a GrEStG an, was einen Bedeutungszuwachs der Norm gerade angesichts der Verschärfungen des GrEStG für Share-Deals bedeutet. Der Verfahrensausgang wird für die Umstrukturierungspraxis von substantieller Bedeutung sein. Das Interesse an den Verhandlungen war entsprechend hoch.

<a href="https://www.taxpod.law/download/19.9_6a_GrEStG.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Thu, 22 Aug 2019 14:38:31 +0200</pubDate>
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      <content:encoded><![CDATA[Nach der Aussetzung der anhängigen Verfahren zu § 6a GrEStG infolge des EuGH-Verfahrens zur beihilferechtlichen Zulässigkeit der Norm hat der BFH nunmehr an zwei Tagen sämtliche Verfahren zur grunderwerbsteuerlichen Begünstigung von Konzernsachverhalten verhandelt. Unser Verfahrensrechtsexperte, Dr. Christian Süß, war für uns bei der mündlichen Verhandlung in München und hat unmittelbar die (deutlichen) Zeichen des II. Senats aufgenommen. Der BFH strebt erkennbar eine weite Auslegung von § 6a GrEStG an, was einen Bedeutungszuwachs der Norm gerade angesichts der Verschärfungen des GrEStG für Share-Deals bedeutet. Der Verfahrensausgang wird für die Umstrukturierungspraxis von substantieller Bedeutung sein. Das Interesse an den Verhandlungen war entsprechend hoch.

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      <itunes:title>#19.9 Report vom BFH: Mündliche Verhandlungen zu § 6a GrEStG</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Anhängige Verfahren zur grunderwerbsteuerlichen Begünstigung von Konzernsachverhalten verhandelt. Wohl großzügige Auslegung des § 6a GrEStG.</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Nach der Aussetzung der anhängigen Verfahren zu § 6a GrEStG infolge des EuGH-Verfahrens zur beihilferechtlichen Zulässigkeit der Norm hat der BFH nunmehr an zwei Tagen sämtliche Verfahren zur grunderwerbsteuerlichen Begünstigung von Konzernsachverhalten verhandelt. Unser Verfahrensrechtsexperte, Dr. Christian Süß, war für uns bei der mündlichen Verhandlung in München und hat unmittelbar die (deutlichen) Zeichen des II. Senats aufgenommen. Der BFH strebt erkennbar eine weite Auslegung von § 6a GrEStG an, was einen Bedeutungszuwachs der Norm gerade angesichts der Verschärfungen des GrEStG für Share-Deals bedeutet. Der Verfahrensausgang wird für die Umstrukturierungspraxis von substantieller Bedeutung sein. Das Interesse an den Verhandlungen war entsprechend hoch.

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    <item>
      <title>#19.8: Abfärbewirkung von Beteiligungseinkünften - BFH IV R 30/16</title>
      <description><![CDATA[In diesem TAXpod besprechen Jens Schönfeld, Goetz Kempelmann und Jan Rieck das jüngste Urteil des BFH zur Abfärbewirkung von Beteiligungseinkünfte in § 15 Abs. 3 Nr. 1 2. Alt. EStG (BFH v. 6.6.2019, IV R 30/16). Zu Gast ist Dr. Matthias Korff, der sich intensiv mit steuerlichen Fragen des Beteiligungsmanagements beschäftigt.&nbsp;<div>Der BFH kommt zu einem überraschenden Ergebnis: Zwar führen Einkünfte aus einer nachgelagerten Personengesellschaft zur Infektion der übrigen Einkünfte der Holding-Personengesellschaft &nbsp;(und zwar ohne Bagatellgrenze). Ungeachtet dessen seien die "infizierten" Einkünfte infolge einer verfassungskonformen Auslegung nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Besprechung thematisiert insbesondere mögliche Folgewirkungen, z.B. für die Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs iSv § 14 AO.&nbsp;<div><br>
</div>
<div><br>
</div>
</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod__19.8_-_08.08.19__17.44(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Aug 2019 10:36:49 +0200</pubDate>
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      <content:encoded><![CDATA[In diesem TAXpod besprechen Jens Schönfeld, Goetz Kempelmann und Jan Rieck das jüngste Urteil des BFH zur Abfärbewirkung von Beteiligungseinkünfte in § 15 Abs. 3 Nr. 1 2. Alt. EStG (BFH v. 6.6.2019, IV R 30/16). Zu Gast ist Dr. Matthias Korff, der sich intensiv mit steuerlichen Fragen des Beteiligungsmanagements beschäftigt.&nbsp;<div>Der BFH kommt zu einem überraschenden Ergebnis: Zwar führen Einkünfte aus einer nachgelagerten Personengesellschaft zur Infektion der übrigen Einkünfte der Holding-Personengesellschaft &nbsp;(und zwar ohne Bagatellgrenze). Ungeachtet dessen seien die "infizierten" Einkünfte infolge einer verfassungskonformen Auslegung nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Besprechung thematisiert insbesondere mögliche Folgewirkungen, z.B. für die Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs iSv § 14 AO.&nbsp;<div><br>
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      <itunes:title>#19.8 Abfärbewirkung von Beteiligungseinkünften - BFH IV R 30/16</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Urteilsbesprechung zum jüngsten Urteil des BFH zur Infektionswirkung iRv § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In diesem TAXpod besprechen Jens Schönfeld, Goetz Kempelmann und Jan Rieck das jüngste Urteil des BFH zur Abfärbewirkung von Beteiligungseinkünfte in § 15 Abs. 3 Nr. 1 2. Alt. EStG (BFH v. 6.6.2019, IV R 30/16). Zu Gast ist Dr. Matthias Korff, der sich intensiv mit steuerlichen Fragen des Beteiligungsmanagements beschäftigt. Der BFH kommt zu einem überraschenden Ergebnis: Zwar führen Einkünfte aus einer nachgelagerten Personengesellschaft zur Infektion der übrigen Einkünfte der Holding-Personengesellschaft  (und zwar ohne Bagatellgrenze). Ungeachtet dessen seien die "infizierten" Einkünfte infolge einer verfassungskonformen Auslegung nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Besprechung thematisiert insbesondere mögliche Folgewirkungen, z.B. für die Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs iSv § 14 AO. 











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    </item>
    <item>
      <title>#19.7: U.S. Customs under Trump</title>
      <description><![CDATA[In this first TAXpod episode of our new "international series" (english), we discuss issues around customs in the era Trump with U.S. customs experts from the customs boutique Sandler, Travis &amp; Rosenberg (STR). With us are Charles "Chuck" Crowley and Mark Segrist, who give a short and precise introduction to the topic and more importantly explain how small adjustments can be made to alleviate the customs situation in particular for German clients. We touch the origin and classification of goods, the "first sale" principle to reduce the customs value as well as the interaction of transfer prices and customs (in particular in the situation of transfer pricing adjustments). Also follow TAXpod on Spotify and iTunes!&nbsp;<div>&nbsp;&nbsp;</div>


<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_19.7_Customs_2_-_06.08.19__09.40.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Tue, 06 Aug 2019 10:20:23 +0200</pubDate>
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<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_19.7_Customs_2_-_06.08.19__09.40.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#19.7: U.S. Customs under Trump</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Discussion with U.S. customs experts (STR) on the relevance of customs and methods to alleviate the taxpayer's customs burden</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In this first TAXpod episode of our new "international series" (english), we discuss issues around customs in the era Trump with U.S. customs experts from the customs boutique Sandler, Travis &amp; Rosenberg (STR). With us are Charles "Chuck" Crowley and Mark Segrist, who give a short and precise introduction to the topic and more importantly explain how small adjustments can be made to alleviate the customs situation in particular for German clients. We touch the origin and classification of goods, the "first sale" principle to reduce the customs value as well as the interaction of transfer prices and customs (in particular in the situation of transfer pricing adjustments). Also follow TAXpod on Spotify and iTunes!   



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    </item>
    <item>
      <title>#19.6 Special: Interview mit Daniela Heyer, Deutsche Wohnen SE, zur Reform der Grunderwerbsteuer</title>
      <description><![CDATA[TAXpod führte ein Interview mit Daniela Heyer, die aktuell als Managing Director Finance bei der Deutsche Wohnen SE tätig ist. Frau Heyer beleuchtete für uns die Perspektive der Immobilienwirtschaft auf die Grunderwerbsteuerreform. Sie äußert Bedenken insbesondere hinsichtlich des neuen Tatbestands § 1 Abs. 2b GrEStG und regt an, dies auf den letzten Metern des Reformprozesses doch noch zu überdenken. Klar ist: Die Bedenken von Frau Heyer gehen nicht nur die Immobilienwirtschaft sondern alle Unternehmen mit Grundbesitz an.&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_19.6_Heyer.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 Jul 2019 11:36:09 +0200</pubDate>
      <link>https://hrzoqy.podcaster.de/taxpod/19-6-special-interview-mit-daniela-heyer-deutsche-wohnen-se-zur-reform-der-grunderwerbsteuer/</link>
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      <content:encoded><![CDATA[TAXpod führte ein Interview mit Daniela Heyer, die aktuell als Managing Director Finance bei der Deutsche Wohnen SE tätig ist. Frau Heyer beleuchtete für uns die Perspektive der Immobilienwirtschaft auf die Grunderwerbsteuerreform. Sie äußert Bedenken insbesondere hinsichtlich des neuen Tatbestands § 1 Abs. 2b GrEStG und regt an, dies auf den letzten Metern des Reformprozesses doch noch zu überdenken. Klar ist: Die Bedenken von Frau Heyer gehen nicht nur die Immobilienwirtschaft sondern alle Unternehmen mit Grundbesitz an.&nbsp;

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      <itunes:title>#19.6 Special: Interview mit Daniela Heyer, Deutsche Wohnen SE, zur Reform der Grunderwerbsteuer</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Perspektive der Immobilienwirtschaft zur Reform der Grunderwerbsteuerreform</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>TAXpod führte ein Interview mit Daniela Heyer, die aktuell als Managing Director Finance bei der Deutsche Wohnen SE tätig ist. Frau Heyer beleuchtete für uns die Perspektive der Immobilienwirtschaft auf die Grunderwerbsteuerreform. Sie äußert Bedenken insbesondere hinsichtlich des neuen Tatbestands § 1 Abs. 2b GrEStG und regt an, dies auf den letzten Metern des Reformprozesses doch noch zu überdenken. Klar ist: Die Bedenken von Frau Heyer gehen nicht nur die Immobilienwirtschaft sondern alle Unternehmen mit Grundbesitz an. 

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      <title>#19.5 Reform der Grunderwerbsteuer</title>
      <description><![CDATA[Im TAXpod 19.5 diskutieren Jens Schönfeld, Goetz Kempelmann und Jan Rieck mit dem Grunderwerbsteuerexperten Frieder Mörwald über die Reform der Grunderwerbsteuer auf der Basis des Referentenentwurfs für ein JStG 2019. Die Wirkweise der neuen Regelungen, die Abstimmung der einzelnen Tatbestände untereinander (und Ungereimtheiten dabei) sowie die komplexen zeitlichen Anwendungsregeln werden im Detail besprochen. Verbleibende Unklarheiten werden adressiert.

<a href="https://www.taxpod.law/download/19.5_GrEStG-Reform.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Tue, 23 Jul 2019 14:27:30 +0200</pubDate>
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      <content:encoded><![CDATA[Im TAXpod 19.5 diskutieren Jens Schönfeld, Goetz Kempelmann und Jan Rieck mit dem Grunderwerbsteuerexperten Frieder Mörwald über die Reform der Grunderwerbsteuer auf der Basis des Referentenentwurfs für ein JStG 2019. Die Wirkweise der neuen Regelungen, die Abstimmung der einzelnen Tatbestände untereinander (und Ungereimtheiten dabei) sowie die komplexen zeitlichen Anwendungsregeln werden im Detail besprochen. Verbleibende Unklarheiten werden adressiert.

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      <itunes:title>#19.5 Reform der Grunderwerbsteuer</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Diskussion des Referentenentwurfs zur Reform der Grunderwerbsteuer im Bereich der Share Deals</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Im TAXpod 19.5 diskutieren Jens Schönfeld, Goetz Kempelmann und Jan Rieck mit dem Grunderwerbsteuerexperten Frieder Mörwald über die Reform der Grunderwerbsteuer auf der Basis des Referentenentwurfs für ein JStG 2019. Die Wirkweise der neuen Regelungen, die Abstimmung der einzelnen Tatbestände untereinander (und Ungereimtheiten dabei) sowie die komplexen zeitlichen Anwendungsregeln werden im Detail besprochen. Verbleibende Unklarheiten werden adressiert.

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      <title>#19.4 Special: Interview mit Prof. Dr. Joachim Englisch zur globalen Mindestbesteuerung</title>
      <description><![CDATA[Prof. Dr. Joachim Englisch, der sich u.a. während eines Forschungsaufenthaltes an der Sciences Po in Paris wissenschaftlich mit den OECD-Proposals zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle beschäftigt hat und auch im Prozess der OECD involviert war, äußert sich im TAXpod Interview zur geplanten Mindestbesteuerung: Allgemeine Wirkung, mögliche Reaktionen der USA, technische Ausgestaltung, EU-Konformität etc. werden adressiert.&nbsp;

<a href="https://www.taxpod.law/download/Taxpod_19.4_Final1_-_12.07.19__09.14(1).mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Sat, 13 Jul 2019 08:31:51 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Prof. Dr. Joachim Englisch, der sich u.a. während eines Forschungsaufenthaltes an der Sciences Po in Paris wissenschaftlich mit den OECD-Proposals zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle beschäftigt hat und auch im Prozess der OECD involviert war, äußert sich im TAXpod Interview zur geplanten Mindestbesteuerung: Allgemeine Wirkung, mögliche Reaktionen der USA, technische Ausgestaltung, EU-Konformität etc. werden adressiert.&nbsp;

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      <itunes:title>#19.4 Special: Interview mit Prof. Dr. Joachim Englisch zur globalen Mindestbesteuerung</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Expertenmeinung zu allgemeiner Wirkung und Details einer globalen Mindestbesteuerung</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Prof. Dr. Joachim Englisch, der sich u.a. während eines Forschungsaufenthaltes an der Sciences Po in Paris wissenschaftlich mit den OECD-Proposals zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle beschäftigt hat und auch im Prozess der OECD involviert war, äußert sich im TAXpod Interview zur geplanten Mindestbesteuerung: Allgemeine Wirkung, mögliche Reaktionen der USA, technische Ausgestaltung, EU-Konformität etc. werden adressiert. 

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      <title>#19.3 Weltsteuerordnung der OECD: Mindestbesteuerung, Profit Split etc.</title>
      <description><![CDATA[Wir diskutieren mit Dr. Nadia Caroline Altenburg, Rechtsanwältin/Steuerberaterin bei Flick Gocke Schaumburg und externe Beraterin bei der OECD, über das Arbeitsprogramm des OECD/G20 Inclusive Frameworks zu den Herausforderungen bei der Besteuerung einer digitalen Wirtschaft. Neben der Ausweitung der profit split Methode aus Säule 1 geht es vor allem um Aspekte aus Säule 2 des Arbeitsprogramms, nämlich die Konzeption einer globalen Mindestbesteuerung ("income inclusion rule") sowie die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zahlungen in niedrig besteuernde Empfängerländer ("undertaxed payments rule").

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      <pubDate>Wed, 03 Jul 2019 09:31:04 +0200</pubDate>
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      <content:encoded><![CDATA[Wir diskutieren mit Dr. Nadia Caroline Altenburg, Rechtsanwältin/Steuerberaterin bei Flick Gocke Schaumburg und externe Beraterin bei der OECD, über das Arbeitsprogramm des OECD/G20 Inclusive Frameworks zu den Herausforderungen bei der Besteuerung einer digitalen Wirtschaft. Neben der Ausweitung der profit split Methode aus Säule 1 geht es vor allem um Aspekte aus Säule 2 des Arbeitsprogramms, nämlich die Konzeption einer globalen Mindestbesteuerung ("income inclusion rule") sowie die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zahlungen in niedrig besteuernde Empfängerländer ("undertaxed payments rule").

<a href="https://www.taxpod.law/download/190703_TAXpod_19.3_Final.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:title>#19.3 Weltsteuerordnung der OECD: Mindestbesteuerung, Profit Split etc.</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Diskussion über das OECD/G20 Inclusive Framework Programme of Work on "Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy"</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Wir diskutieren mit Dr. Nadia Caroline Altenburg, Rechtsanwältin/Steuerberaterin bei Flick Gocke Schaumburg und externe Beraterin bei der OECD, über das Arbeitsprogramm des OECD/G20 Inclusive Frameworks zu den Herausforderungen bei der Besteuerung einer digitalen Wirtschaft. Neben der Ausweitung der profit split Methode aus Säule 1 geht es vor allem um Aspekte aus Säule 2 des Arbeitsprogramms, nämlich die Konzeption einer globalen Mindestbesteuerung ("income inclusion rule") sowie die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zahlungen in niedrig besteuernde Empfängerländer ("undertaxed payments rule").

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      <title>#19.2 Special: Interview mit Prof. Dr. Dietmar Gosch zum Rückhalt im Konzern, Sperrwirkung von Art. 9 DBA und EuGH Hornbach</title>
      <description><![CDATA[Prof. Dr. Dietmar Gosch war zu einem spontanen Statement hinsichtlich der Entscheidung des I. Senats zum Rückhalt im Konzern, zur Sperrwirkung von Art. 9 DBA und zur EuGH Entscheidung Hornbach bereit. Im Interview mit TAXpod schlägt er kritische Töne zu der Entscheidung an. Prof. Dr. Gosch war Vorsitzender Richter im I. Senat des BFH und ist aktuell als Rechtsanwalt und Steuerberater bei WTS tätig.

<a href="https://www.taxpod.law/download/taxpod_Gosch_Interview_-_19.06.19__22.47.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Fri, 21 Jun 2019 09:14:40 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg))</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de (Flick Gocke Schaumburg)</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Prof. Dr. Dietmar Gosch war zu einem spontanen Statement hinsichtlich der Entscheidung des I. Senats zum Rückhalt im Konzern, zur Sperrwirkung von Art. 9 DBA und zur EuGH Entscheidung Hornbach bereit. Im Interview mit TAXpod schlägt er kritische Töne zu der Entscheidung an. Prof. Dr. Gosch war Vorsitzender Richter im I. Senat des BFH und ist aktuell als Rechtsanwalt und Steuerberater bei WTS tätig.

<a href="https://www.taxpod.law/download/taxpod_Gosch_Interview_-_19.06.19__22.47.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:subtitle>Statement zur BFH Entscheidung I R 73/16</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>Prof. Dr. Dietmar Gosch war zu einem spontanen Statement hinsichtlich der Entscheidung des I. Senats zum Rückhalt im Konzern, zur Sperrwirkung von Art. 9 DBA und zur EuGH Entscheidung Hornbach bereit. Im Interview mit TAXpod schlägt er kritische Töne zu der Entscheidung an. Prof. Dr. Gosch war Vorsitzender Richter im I. Senat des BFH und ist aktuell als Rechtsanwalt und Steuerberater bei WTS tätig.</itunes:summary>
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      <title>#19.1 Rückhalt im Konzern, Sperrwirkung von Art. 9 DBA und EuGH Hornbach</title>
      <description><![CDATA[In dieser ersten Folge des regelmäßig erscheinenden TAXpods diskutieren Jens Schönfeld, Michael Puls, Goetz Kempelmann und Jan Rieck die BFH-Entscheidung I R 73/16 zu den Themen Rückhalt im Konzern, zum Verhältnis von § 1 AStG zu Art. 9 DBA und zu den Auswirkungen des "Hornbach" Urteils des EuGH auf&nbsp; die Fälle unbesicherter Konzerndarlehen.

<a href="https://www.taxpod.law/download/taxpod_19._1_ohne_Gosch_high_quality.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></description>
      <pubDate>Sat, 15 Jun 2019 22:09:36 +0200</pubDate>
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      <author>mail@taxpod.law (taxpod@fgs.de)</author>
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      <dc:creator>taxpod@fgs.de</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In dieser ersten Folge des regelmäßig erscheinenden TAXpods diskutieren Jens Schönfeld, Michael Puls, Goetz Kempelmann und Jan Rieck die BFH-Entscheidung I R 73/16 zu den Themen Rückhalt im Konzern, zum Verhältnis von § 1 AStG zu Art. 9 DBA und zu den Auswirkungen des "Hornbach" Urteils des EuGH auf&nbsp; die Fälle unbesicherter Konzerndarlehen.

<a href="https://www.taxpod.law/download/taxpod_19._1_ohne_Gosch_high_quality.mp3" title="Lade die Folge hier direkt herunter" rel="download">Folge direkt herunterladen</a>]]></content:encoded>
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      <itunes:subtitle>Diskussion der BFH Entscheidung I R 73/16</itunes:subtitle>
      <itunes:summary>In dieser ersten Folge des regelmäßig erscheinenden TAXpods diskutieren Jens Schönfeld, Michael Puls, Goetz Kempelmann und Jan Rieck die BFH-Entscheidung I R 73/16 zu den Themen Rückhalt im Konzern, zum Verhältnis von § 1 AStG zu Art. 9 DBA und zu den Auswirkungen des "Hornbach" Urteils des EuGH auf  die Fälle unbesicherter Konzerndarlehen.</itunes:summary>
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